LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/530 (14/366) 15.07.2011 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Heiko Maas (SPD) betr.: Kommunale Finanzen Vorbemerkung der Fragestellerin: „Die CDU-geführte Landesregierung hat sich in der Zeit von 1999 bis 2009 in erheblichem Umfang aus der kommunalen Ausgleichsmasse bedient. Dies und natürlich auch die Tatsache, dass die Kommunen ebenfalls vor schwerwiegenden strukturellen Problemen stehen, hat dazu geführt, dass die saarländischen Städte und Gemeinden Schwierigkeiten haben, wichtige Instandsetzungsarbeiten an öffentlichen Gebäuden und Räumen zu erledigen und selbige überhaupt aufrecht zu erhalten.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Landtag und Landesregierung haben auch im Zeitraum 1999 bis 2009 gemäß Artikel 119 Abs. 2 SVerf den Gemeinden und Gemeindeverbänden durch die Gesetzgebung eine Finanzausstattung gewährleistet, die diesen eine angemessene Aufgabenerfüllung ermöglicht. Darüber hinaus trug und trägt die Landesregierung durch ihre Mitwirkung an der Bundesgesetzgebung immer wieder dazu bei, dass die finanziellen Lasten auch der saarländischen Kommunen begrenzt und ihre Einnahmebasis unterstützt werden. Angesichts der absehbaren wirtschaftlichen und finanziellen Rahmenbedingungen bedarf es aber auch in Zukunft und auch in den saarländischen Kommunen einer strikt an dem Ziel der Haushaltskonsolidierung orientierten Politik, um unter Berücksichtigung der Anforderungen der Schuldenbremse die bestehenden öffentlichen Aufgaben erfüllen zu können. Ausgegeben: 18.07.2011 (15.12.2010) Drucksache 14/530 (14/366) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Auch die Verfahrensweise der Landesregierung im Zusammenhang mit der Bewältigung der Wirtschafts- und Finanzkrise dokumentiert deren Kommunalfreundlichkeit. Das zur Bewältigung der Wirtschafts- und Finanzkrise initiierte Bund-Länder-Investitionsprogramm (Konjunkturpaket II) war mit 10 Milliarden Euro an Bundesmitteln ausgestattet. Die für das Saarland zur Verfügung stehenden Mittel wurden zwischen den Kommunen und dem Land im Verhältnis von 75 zu 25 verteilt. Entsprechend standen für ausschließlich kommunale Projekte 75% der Mittel (128,6 Millionen Euro) zur Verfügung. Für originäre Landesprojekte standen 25% der Mittel (42,9 Millionen Euro) zur Verfügung. Diese Quote war und ist ausgesprochen kommunalfreundlich. Welche den Kommunen – gemäß den zu Beginn des Jahres 1999 geltenden Verteilungsmaßstäben des Kommunalen Finanzausgleichs bzw. der Kommunalquote – zustehenden Summen wurden in der Zeit von 1999 bis 2009 als Landesmittel genutzt ? (bitte Summe für jedes Jahr einzeln sowie Gesamtsumme für alle Jahre zusammen angeben) Zu Frage 1: Die zu Beginn des Jahres 1999 geltenden Verteilungsmaßstäbe wurden im genannten Zeitraum mehrfach aus unterschiedlichen Anlässen geändert. Als Landesmittel wurden Mittel des Kommunalen Finanzausgleichs in der Zeit von 1999 bis 2009 jedoch nicht genutzt. Eine wesentliche Änderung des kommunalen Finanzausgleichs erfolgte mit Wirkung für das Jahr 2005. Im diesem Jahr verbesserte sich die Haushaltslage der saarländischen Kommunen beträchtlich. So wurden sie vor allem im Zuge der Änderung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs sowie des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe) in hohem Umfang finanziell entlastet. Die Kommunen profitierten dabei insbesondere durch den erhöhten Vorwegausgleich bei der Umsatzsteuer, an deren Aufkommen sie auch über den Kommunalen Finanzausgleich beteiligt sind, und dem ein entsprechender Rückgang der Bundesergänzungszuweisungen des Landes gegenüberstand, an denen sie nicht beteiligt sind. Die Zusammenlegung von Arbeitslosen - und Sozialhilfe im Jahr 2005 und die Weitergabe der Nettoeinsparungen des Landes beim Wohngeld trugen ebenfalls zu der Entlastung der saarländischen Kommunen bei. Der Verbundsatz im kommunalen Finanzausgleich wurde in 2005 auch anlässlich der Bereinigung um verschiedene bis dahin vorzunehmende Nebenrechnungen im kommunalen Finanzausgleich von 20,0 % auf 20,92 % angehoben. Ohne die dabei vorgenommene Begrenzung des Anstiegs des Verbundsatzes im Wert von 25 Mio. € wäre eine noch größere Schieflage zu Lasten des Landeshaushalts eingetreten. Eine mit der Fragestellung vermutlich angestrebte isolierte Hochrechnung dieser Begrenzung des Anstiegs des Verbundsatzes im kommunalen Finanzausgleich ohne Gegenrechnung und Fortschreibung der anderen, die Kommunen begünstigenden Faktoren ergäbe eine verzerrte Abbildung der Wirklichkeit. - 2 - Drucksache 14/530 (14/366) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - In den Jahren 2006 bis 2009 wurde der Anstieg des kommunalen Finanzausgleichs auf die erwarteten Zuwachsraten der steuerabhängigen Einnahmen des Landes (Summe aus Steuern , Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen) begrenzt. Durch den hierfür erhobenen sogenannten „kommunalen Sanierungsbeitrag“ verminderten sich die Ausgaben des Landes in gleicher Höhe und wurde die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben im Landeshaushalt entsprechend reduziert. Der kommunale Sanierungsbeitrag, der also den Gleichklang zwischen erwarteten steuerabhängigen Einnahmen des Landes und kommunalem Finanzausgleich herstellte, betrug im Jahr 2006 20 Mio. €, im Jahr 2007 21 Mio. €, im Jahr 2008 47 Mio. € und im Jahr 2009 67,5 Mio. €. In der Summe handelt es sich somit um einen Betrag in Höhe von 155,5 Mio. €. Wie rechtfertigt die Landesregierung – gerade gegenüber den Kommunen –, die Eingriffe in den „Kommunalen Finanzausgleich“, wie er in den letzten Jahren vorgenommen wurde? Zu Frage 2: Die kommunalen Steuereinnahmen im Saarland entwickelten sich im Zeitraum seit 2005 wesentlich besser als die des Landes. Mit dem kommunalen Sanierungsbeitrag wurde erreicht , dass die Zuwächse der erwarteten steuerabhängigen Einnahmen des Landes und des kommunalen Finanzausgleichs gleich hoch ausfielen. Während die Defizitentwicklung bei den Kommunen auch aufgrund anderer Faktoren in diesem Zeitraum wesentlich moderater verlief, befand und befindet sich das Land in einer extremen Haushaltsnotlage, die regelmäßige Verfassungsobergrenze für die Nettokreditaufnahme kann seit vielen Jahren nicht eingehalten werden. Die Landesregierung nimmt auf die schwierige finanzielle Lage der Kommunen auch weiterhin Rücksicht. Wie viele Gebäude im Saarland sind im Eigentum der Kommunen? (gesamt und aufgeschlüsselt nach Kommunen) Bei wie vielen Gebäuden bzw. Teilen des „Infrastrukturvermögens (Straßen, Brücken usw.) sind/wären Renovierungs- und Sanierungsarbeiten notwendig? Wie hoch ist (dementsprechend) der Nachholbedarf an bisher aus Spargründen unterlassener Instandhaltung bei den saarländischen Städten und Gemeinden? Zu den Fragen 3 bis 5: Zur Beantwortung dieser Fragen hat das Landesverwaltungsamt als Kommunalaufsichtsbehörde eine Umfrage unter den saarländischen Kommunen durchgeführt. Die Antworten sind in der als Anlage beigefügten Übersicht zusammengefasst. In den Angaben sind auch die Gebäude enthalten, die in den Bilanzen der Sondervermögen (insbesondere Eigenbetriebe) nachgewiesen werden, da die Kommunen das rechtliche Eigentum auch an diesen Gebäuden haben. - 3 - Drucksache 14/530 (14/366) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Welche Kommunen werden in diesem Jahr sowie in den nächsten vier Jahren ihre Ausgleichsrücklage aufgebraucht haben? Inwieweit wird darüber hinaus die Allgemeine Rücklage in Anspruch genommen ? (bitte tabellarische Übersicht) Zu Frage 6: Zur Beantwortung der Fragen wird auf die als Anlage beigefügten Übersichten verwiesen. Die Angaben beruhen auf den Haushaltsplänen der Kommunen für das Haushaltsjahr 2010 einschließlich der Ergebnis- und Finanzplanung, die sich bis zum Jahr 2013 erstreckt. Über diesen Zeitraum hinaus liegen keine umfassenden Daten für alle Gemeinden vor. Welche Maßnahmen möchte die Landesregierung in derartigen Fällen ergreifen? Was soll konkret in den betroffenen Kommunen geschehen? Zu Frage 7: Die Rechtsfolgen im Falle eines unausgeglichenen Haushalts bzw. im Falle der Verringerung der allgemeinen Rücklage gibt das Gesetz vor. Nach § 82a Abs. 1 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) hat die Gemeinde einen Haushaltssanierungsplan aufzustellen, wenn die dort beschriebenen Grenzwerte einer Verringerung der allgemeinen Rücklage überschritten werden. Nähere Bestimmungen hinsichtlich der Ausgestaltung und der Zielbestimmung von Haushaltssanierungsplänen enthält § 82a Abs. 2 KSVG, wo unter anderem geregelt ist, dass die Haushaltssanierungspläne der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde bedürfen . Vor dem Hintergrund dieser gesetzlichen Bestimmungen hat das Ministerium für Inneres und Europaangelegenheiten im Erlass zur Haushalts- und Finanzwirtschaft 2011 vom 10.12.2010 nähere Rahmenbedingungen beschrieben, die ein angemessenes und einheitliches Verfahren bei der Umsetzung der Haushaltssanierungspläne unter den saarländischen Kommunen gewährleisten sollen. Die dort beschriebenen Rahmenbedingungen greifen die Eckwerte der sog. Schuldenbremse im Grundgesetz auf, die für die Länder ab dem Jahr 2020 ausgeglichene Haushalte vorschreibt. Der Erlass wurde in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden vorbesprochen. Die Vorgabe von konkreten Maßnahmen zur Haushaltssanierung durch die Kommunalaufsichtsbehörde ist nicht zulässig. Welche Pläne hat die saarländische Landesregierung , um die saarländischen Kommunen dabei zu unterstützen, die dort existierenden Finanzprobleme in den Griff zu bekommen und gleichzeitig den Schuldenabbau voranzutreiben? Zu Frage 8: Die Landesregierung unterstützt die Kommunen im Rahmen des Konjunkturpaktes Saar – gemeinsam mit dem Bund – mit einem Zuschussvolumen von rd. 128,5 Mio. Euro. Dadurch wird – einschließlich der Eigenanteile der Kommunen – ein zusätzliches Investitionsvolumen von über 160 Mio. Euro freigesetzt, das über 320 Projekte im Bildungsbereich und über 150 Projekte im Bereich der allgemeinen Infrastruktur ermöglicht hat. - 4 - Drucksache 14/530 (14/366) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 5 - Die Landesregierung hat mit dem Nachtragshaushalt 2010 und der zeitlich vorgezogenen vorläufigen Spitzabrechnung zur Verbesserung der kommunalen Haushaltslage beigetragen, was zu einer Verstetigung des kommunalen Finanzausgleichs im Jahr 2011 geführt hat Weiterhin wird die Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund die Kommunen finanziell erheblich entlasten. Die Kostenübernahme durch den Bund erfolgt in drei Stufen (2012 zu 45 %, 2013 zu 75 %, ab 2014 zu 100 %) und danach auf Dauer. Bundesweit wird hierdurch mit einer finanziellen Entlastung der Kommunen ab 2014 in einer Größenordnung von 4 Mrd. Euro gerechnet. Nach Berechnungen des Deutschen Landkreistages bedeutet das für die saarländischen Kommunen ab dem Jahr 2015 eine jährliche Entlastung in einer Größenordnung von 60 Mio. Euro, im Zeitraum 2012 bis 2015 in einer Größenordnung von 177 Mio. Euro. Die Landesregierung sieht darüber hinaus in der Ausweitung der interkommunalen Zusammenarbeit einen nachhaltigen Beitrag zur Dämpfung der Finanzprobleme in den Gemeinden und Gemeindeverbänden, daneben aber auch zum Erhalt der Leistungsqualität. Derzeit ist beim Ministerium für Inneres und Europaangelegenheiten ein Projekt in Vorbereitung, das die Kommunen bei der interkommunalen Zusammenarbeit unterstützen soll. Das Innenministerium wird um die Teilnahme der kommunalen Spitzenverbände im Rahmen eines Gemeinschaftsprojekts werben. Wegen der steigenden Bedeutung der interkommunalen Zusammenarbeit gewährt das Ministerium für Inneres und Europaangelegenheiten seit dem Jahr 2010 verstärkt Bedarfszuweisungen zu Kooperationsmaßnahmen der Kommunen. Welche Pläne hat die derzeit amtierende Landesregierung bzgl. des weiteren Umgangs mit dem „Kommunalen Finanzausgleich“? a) Sollen auch in den nächsten Jahren Gelder, die eigentlich den Kommunen zustünden, landesseitig genutzt werden? b) Wenn ja, in welcher Höhe? c) Wenn nein, welche Sicherheit haben die Kommunen, dass es sich auch hier nicht wieder um ein leeres Versprechen handelt? Zu Frage 9: Die Dotierung des kommunalen Finanzausgleichs liegt in der Verantwortung des Gesetzgebers . Über die weitere Entwicklung des kommunalen Finanzausgleichs wird im Lichte der zukünftigen Einnahmekraft und Ausgabebelastungen des Landes einerseits und der Kommunen andererseits zu entscheiden sein. Die Landesregierung beabsichtigt zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden ein Gutachten in Auftrag zu geben, das die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen zum Gegenstand haben wird. Drucksache 14/530 (14/366) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Anlage zu Fragen 3-5 Anzahl der Gebäude Gebäude mit Sanierungsbedarf Infrastrukturteile mit Sanierungsaufwand Nachholbedarf unterlassener Instandhaltung in € Regionalverband Saarbrücken 60 60 21,4 Mio. € Friedrichsthal 62 19 38,77 Km Infrastrukturvermö-gen 5 Mill.€ Grossrosseln 38 nicht beantwortet nicht beantwortet nicht beantwortet Heusweiler 57 37 4,227 Mio. € in den Jahren 2011-2013 Kleinblittersdorf 41 41 nicht beantwortet 3,5 Mio. € in den nächsten 10 Jahren Püttlingen 45 15 44 Km Kanal, 61,57 Km Stra-ßen, 9 Brücken 57,5 Mio. € in den nächsten 20 Jahren ( davon 40 Mio. € Kanal) Quierschied 46 14 2,5 Km Straßen 3,3 Mio. € Gebäude, 8oo ooo € Straßen Riegelsberg 21 0 16 Straßen in 1-4 Jahren kein aus Spargründen bedingter Nachholbe-darf Saarbrücken 458 74 1000 km Kanalnetz 21,4 Mio. € für Gebäude und 16 Mio. € für Ka-nal Sulzbach 64 60 Straßen,Brücken keine Rückst.gebildet Völklingen 165 119 29 Brücken, 78 km Straßen, 93 km Kanal 182 Mio. € Landkreis Merzig- Wadern 23 keine Rückstellung keine Rückstellung Beckingen 129 keine Rückstellung keine Rückstellung Fehlanzeige Losheim am See 85 nicht beantwortet 75% des Infrastrukturvermö-gens 8 Mio. € Merzig 168 48 Kanalnetz, Brückenbauwerke 3,12 Mio. € Gebäude, 350T€ Straßen, 28Mio. € Kanal, 4 Mio. € Brücken Mettlach 61 22 22 km Straße, 35 km Wasser, 18km Abwasser 25-31 Mio. € insgesamt Perl 55 20 24 Km Wasserl., 7 Brücken, 5 km Straßen, 18 Km Kanal 6-7 Mio. € Gebäude, 2-3 Mio. € Wasserl., 250T € Brücken, 3 Mio. € Str., 15 Mio. € Kanal Wadern 57 57 170 km Straße, 47 Brücken, ca. 55 km Kanal 16,8 Mio. € insgesamt Weiskirchen 42 keine Rückstellung keine Rückstellung wurde nicht ermittelt - 6 - Drucksache 14/530 (14/366) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Anlage zu Fragen 3-5 Anzahl der Gebäude Gebäude mit Sanierungsbedarf Infrastrukturteile mit Sanierungsaufwand Nachholbedarf unterlassener Instandhaltung in € Landkreis Neunkirchen 62 16 nicht beantwortet nicht beantwortet Eppelborn 39 noch zu ermitteln noch zu ermitteln mittelfristiger Investitionsbedarf 2-3 Mio. € Illingen 53 27 18 km Straßen,10 Brücken 6 Mio. € im Infrastrukturvermögen Merchweiler 33 z.Zt. nicht festzustel-len z. Zt. nicht festzustellen z.Zt. nicht festzustellen Neunkirchen 131 20 9,5 Km Straßenkilometer 5,9 Mio. € in der mittelfristigen Finanzplanung Ottweiler 52 13 2 Mauern,1 Brücke, 7 Straßen-abschnitte 1,4 Mio. Instandhaltungsrückst., 9,53 Mio. längerfr. Sanierung Schiffweiler 51 2 Mio.€ Rückstellung 130 km Kanäle, 80 km Gemein-destraßen 300.000 € für Straßenunterhaltungsmassnahmen pro Jahr Spiesen-Elversberg 61 48 keine Angaben 8,414 Mio. € bei den Gebäuden Landkreis Saarlouis 147 3,3 Mio. € p.a.Unterhaltung nicht beantwortet nicht beantwortet Bous 27 12 5 Brücken, 30% der Straßen, 45% Kanäle Gebäude 200T €, Brücken 120T €, Straßen 325T €, Kanal 1,9 Mio. € Dillingen 92 79 5% Straßen,18,6% Kanal 6,53 Mio. € in 2010 Ensdorf 26 20 34 km Straßen, 20 Brücken, 40 km Abwasserl. 14,2 Mio. € Lebach 67 19 35 km Straßen, 5 Brücken, 18 km Abwl., 5km Wasserl. Fehlanzeige Nalbach 33 24 110 Teile (insbes.43 km Stra-ßen) 19 Mio. € Rehlingen-Siersburg 79 79 alle Teile des Infrastrukturver-mögens 2 Mio. € Saarlouis 93 70 5,779 Mill. € Rückstellung 9,1 Mio. € insgesamt Saarwellingen 40 17 15 km Straße 3,3 Mio. € Schmelz 44 33 5o% Brücken, 35% Straßen, 30% Feldwege 8,1 Mio. € Schwalbach 50 45 29.000 qm Straße ca.3 Mio. € (am 01.01.2009 2,144 Mio. € Gebäu-de, 1,2 Mio. € Straße) - 7 - Drucksache 14/530 (14/366) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Anlage zu Fragen 3-5 Anzahl der Gebäude Gebäude mit Sanierungsbedarf Infrastrukturteile mit Sanierungsaufwand Nachholbedarf unterlassener Instandhaltung in € Überherrn 49 49 Wasserleitung 105 km, Kanal-netz 95 km Gebäude 2,7 Mio. €, 12 Brücken, Straßen 50,749 km Wadgassen 41 5 10 Straßen und Gehwege in den nächsten drei Jahren 1,1 Mio. € Wallerfangen 68 68 nicht zu beziffern nicht beantwortet Saarpfalz-Kreis 145 133 nicht beantwortet nicht beantwortet Bexbach 50 keine Angabe Angaben aus Bilanzdaten nicht abzuleiten 2,3 Mio. € bei Gebäuden, aber keine Rückstellung gebildet Blieskastel 101 50 46 km Straße 68,7 Mio. € Gersheim 71 nicht beantwortet nicht beantwortet nicht beantwortet Homburg 95 kann nicht beantwor-tet werden kann leider nicht beantwortet werden kann leider nicht beantwortet werden Kirkel 40 10 2,5 km Straßen, 1km Abwasser-leitung keine, sondern lfd. Unterhaltung bis 2014 2,9 Mio. € Mandelbachtal 66 16 2 Brücken, Straßenschäden werden jährlich behoben 2010-2012: 3,45 Mio. € Gebäude, 1,9 Mio. € Straßen, 70T € Brücken St. Ingbert 208 87 Straßen, Abwassernetz 9,3 Mio. € Gebäude, 1,1 Mio. € Straßen, 13,8 Mio. € Abwassernetz bis 2014 Landkreis St. Wendel 63 46 keine Angaben war nicht zu beantworten Freisen 52 14 Brücken, gemeindliche Straßen 5,94 Mio. € Gebäude, 1,79 Mio. € Brücken, 6 Mio. € Straßen Marpingen 32 16 12 km Straßen 1,9 Mio. € Instandhaltungsrückstellung Namborn 32 9 15 Brücken ( Gutachten liegt noch nicht vor), Straßen 1,285 Mio.€ ( 685 T. € Gebäude, 600 T. € Straßen ) Nohfelden 65 45 4,5 km Straße, 13 Brücken 2,35 Mio.€ Nonnweiler 97 4 Straßen, Brücken, Wasser-und Abwasserleitungen 400T € p.a.Straßen, 500T € p.a.Wasser/Abwasserl., 800T € Brücken Oberthal 22 15 8 Brücken,13 Straßen mehrere Mill.€ St. Wendel 151 60 Straßen 15,6 Mio. € (13,8 Mio. € Gebäude, 1,8 Mio. € Straßen) - 8 - Drucksache 14/530 (14/366) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Anlage zu Fragen 3-5 Anzahl der Gebäude Gebäude mit Sanierungsbedarf Infrastrukturteile mit Sanierungsaufwand Nachholbedarf unterlassener Instandhaltung in € Tholey 42 6 8 km Straße 4,5 Mio. € (2,5 Mio. € Gebäude, 2 Mio. € Stra-ßen) Summe: 4.347 1.741 - 9 - Drucksache 14/530 (14/366) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Anlage zu Frage 6 (Teil 2) Kommune Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage bis 31.12. 2010 in T€ gepl. Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage in 2011 in T€ gepl. Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage in 2012 in T€ gepl. Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage in 2013 in T€ gepl. Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage bis 31.12 2013 in T€ Regionalverband Saarbrücken Friedrichsthal 4.686 601 0 0 5.287 Grossrosseln 2.547 3.139 2.953 2.905 11.544 Heusweiler 3.405 5.869 5.669 4.682 19.625 Kleinblittersdorf 0 951 1.685 1.585 4.221 Püttlingen 2.987 3.688 2.862 2.131 11.668 Quierschied 0 2.051 6.367 4.500 12.918 Riegelsberg 2.208 3.891 3.514 3.124 12.737 Saarbrücken 20.582 112.598 22.767 0 155.947 Sulzbach 7.525 5.249 4.976 5.016 22.766 Völklingen 14.529 0 0 0 14.529 Landkreis Merzig-Wadern Beckingen 0 0 446 746 1.192 Losheim am See 0 0 0 194 194 Merzig 11.745 7.361 10.636 7.501 37.243 Mettlach 4.825 5.360 5.155 5.138 20.478 Perl 0 1.513 1.763 1.770 5.046 Wadern 0 0 0 0 0 Weiskirchen 4.101 3.314 3.254 3.297 13.966 Landkreis Neunkirchen Eppelborn 4.333 4.739 4.318 3.449 16.839 Illingen 6.087 6.228 4.969 4.349 21.633 Merchweiler 3.174 3.647 3.277 3.113 13.211 Neunkirchen 0 9.752 9.016 9.110 27.878 Ottweiler 3.621 5.504 5.414 5.334 19.873 Schiffweiler 4.115 5.613 5.492 5.355 20.575 - 10 - Drucksache 14/530 (14/366) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Anlage zu Frage 6 (Teil 2) Kommune Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage bis 31.12. 2010 in T€ gepl. Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage in 2011 in T€ gepl. Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage in 2012 in T€ gepl. Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage in 2013 in T€ gepl. Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage bis 31.12 2013 in T€ Spiesen-Elversberg 0 948 2.188 2.142 5.278 Landkreis Saarlouis Bous 5.590 4.013 3.751 3.921 17.275 Dillingen 0 3.705 4.840 4.674 13.219 Ensdorf 0 1.193 1.020 881 3.094 Lebach 9.945 5.433 4.593 200 20.171 Nalbach 0 2.519 2.465 2.232 7.216 Rehlingen-Siersburg 1.168 2.897 2.389 1.875 8.329 Saarlouis 4.332 11.901 9.062 6.182 31.477 Saarwellingen 1.745 1.820 1.230 1.086 5.881 Schmelz 4.487 4.299 3.836 3.563 16.185 Schwalbach 4.807 7.434 6.441 4.995 23.677 Überherrn 3.125 3.473 3.042 2.716 12.356 Wadgassen 0 0 0 0 0 Wallerfangen 0 0 300 967 1.267 Saarpfalz-Kreis Bexbach 2.515 4.343 2.270 2.003 11.131 Blieskastel 8.819 9.420 9.297 8.767 36.303 Gersheim 2.630 2.462 2.439 2.452 9.983 Homburg 8.255 27.711 27.331 27.147 90.444 Kirkel 0 1.173 461 2.654 4.288 Mandelbachtal 0 2.568 3.585 3.717 9.870 St. Ingbert 5.857 18.105 14.013 12.122 50.097 Landkreis St. Wendel Freisen 4.440 3.274 3.257 2.776 13.747 Marpingen 6.379 4.220 3.816 2.966 17.381 Namborn 2.149 2.679 2.612 758 8.198 - 11 - Drucksache 14/530 (14/366) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Anlage zu Frage 6 (Teil 2) Kommune Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage bis 31.12. 2010 in T€ gepl. Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage in 2011 in T€ gepl. Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage in 2012 in T€ gepl. Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage in 2013 in T€ gepl. Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage bis 31.12 2013 in T€ Nohfelden 1.560 4.302 4.066 3.851 13.779 Nonnweiler 4.203 3.938 3.418 2.940 14.499 Oberthal 0 1.660 1.554 1.444 4.658 St. Wendel 0 4.166 3.920 2.276 10.362 Tholey 6.665 5.752 5.732 5.711 23.860 Summe: 189.141 336.476 237.461 190.317 953.395 - 12 - betr.: Kommunale Finanzen