LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/533 (14/476) 15.07.2011 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Prof. Dr. Heinz Bierbaum (DIE LINKE.) Lothar Schnitzler (DIE LINKE.) betr.: die Entwicklung der Einbürgerungszahlen im Jahr 2010 Vorbemerkung der Fragesteller: „Im Jahr 2000 wurde mit 186.688 Einbürgerungen bundesweit ein Höchststand erreicht. Seitdem sinkt die Zahl der Einbürgerungen. Auch in der Zeit der Großen Koalition ist die Zahl der Einbürgerungen von 124.500 im Jahr 2006 um fast ein Viertel auf nur noch 94.500 im Jahr 2008 gesunken . Mit dem Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsund asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union wurde das Staatsangehörigkeitsgesetz im August 2007 trotz dieses rückläufigen Trends noch einmal verschärft. 2009 verharrte die Zahl auf niedrigem Niveau (gut 96.000 Einbürgerungen). Im europäischen Vergleich weist die Bundesrepublik Deutschland eine sehr niedrige Einbürgerungsquote auf. Länder wie Frankreich, England, Schweden, die Niederlande und andere verzeichnen mehr als doppelt-, dreimal- oder sogar mehr als viermal so hohe Einbürgerungsquoten wie Deutschland. Im Blickpunkt des aktuellen Interesses stehen auch die Auswirkungen der höchst umstrittenen Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht.“ Ausgegeben: 18.02.2011 (11.05.2011) Drucksache 14/533 (14/476) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 2 - Vorbemerkung der Landesregierung: Die Landesregierung legt großen Wert auf die Integration und ihr folgend auf die Einbürgerung der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger. Der bundesweite Rückgang der Einbürgerungszahlen, aber auch der Bericht der länderoffenen Arbeitsgruppe “Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit attraktiv gestalten“ bestätigen die Landesregierung darin, verstärkt für Integration und Einbürgerungen zu werben. Ziel dieser Bemühungen ist aber nicht eine Einbürgerung „um jeden Preis“, sondern dass Einbürgerungen im Interesse der Migrantinnen und Migranten sowie im Interesse aller deutschen Bürgerinnen und Bürger das Ergebnis einer gelungenen Integration sind und diese dadurch noch weiter gefestigt wird. Um die der Einbürgerung zukommende Bedeutung und die Unterstützung der Ausländerinnen und Ausländer auf diesem Weg zum Ausdruck zu bringen, bürgert der Minister für Inneres und Europaangelegenheiten zweimal im Jahr Bewerberinnen und Bewerber in feierlichem Rahmen persönlich ein. Um die Einbürgerungen weiter zu fördern, hat die Landesregierung zudem das „Gesetz über Zuständigkeiten nach dem Staatsangehörigkeits- und dem Personenstandsrecht“ in den Landtag eingebracht, das am 18. Mai 2011 beschlossen wurde. Zum 1. Juli wird die Zuständigkeit für die Beratung und Antragsentgegennahme in allen staatsangehörigkeitsrechtlichen Angelegenheiten, also auch bei Einbürgerungen, bei nur noch neun Stellen (Kreise, Regionalverband Saarbrücken, Landeshauptstadt Saarbrücken sowie Mittelstädte) statt wie bisher 52 Kommunen konzentriert. Hierdurch wird die Verfahrensdauer verkürzt und eine einheitliche und vor allem qualitativ hochwertige Beratung bei der Antragstellung sichergestellt. Wie viele Personen sind im Jahr 2010 insgesamt und differenziert nach a) Staatsangehörigkeit (fünf häufigste Herkunftsländer ) b) Alter c) Geschlecht d) Rechtsgrundlage der Einbürgerung e) Aufenthaltsdauer im Saarland nach Jahren eingebürgert worden (bitte auch die prozentualen Abweichungen vom Vorjahreswert angeben )? Zu Frage 1: 2010 Veränderungen 2010/2009 Einbürgerungen insgesamt: 1146 - 17,1 %* a) häufigste Herkunftsländern: • Türkei • Serbien • Irak • Italien • Ukraine 354 60 51 47 43 - 4,3 % - 66,5 % + 43,1 % - 7,8 % + 20,9 % Drucksache 14/533 (14/476) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 3 - 2010 Veränderungen 2010/2009 b) Alter bei Einbürgerung • unter 6 Jahre • 6 – 16 Jahre • 16 – 18 Jahre • 18 – 23 Jahre • 23 – 35 Jahre • 35 – 45 Jahre • 45 – 60 Jahre • 60 Jahre und älter 33 242 44 151 320 222 110 24 - 2,9 % - 6,6 % - 22,8 % - 32,0 % - 13,5 % - 20,1 % - 19,7 % - 4,0 % c) Geschlecht • männlich • weiblich 577 569 - 16,7 % - 17,4 % d) Rechtsgrundlage der Einbürgerung • § 8 StAG • § 9 StAG • § 10 Abs. 1 StAG • § 10 Abs. 2 StAG • sonstige 53 98 818 176 1 - 20,9 % - 30,5 % - 14,2 % - 19,6 % - 50 % * die relativ hohe Veränderungsquote ergibt sich aus der in 2009 erfolgten Nacherfassung von in Vorjahren abgeschlossenen Verfahren; diese hat entgegen dem allgemein zu verzeichnenden Abwärtstrend in 2009 zu einem Anstieg der Einbürgerungszahlen im Saarland geführt (2008: 1267 Einbürgerungen, 2009: 1382 Einbürgerungen, 2010: 1144 Einbürgerungen), der bei Bewertung der Veränderungsquote zu berücksichtigen ist; Zu Frage 1 e): Eine statistische Erfassung der Aufenthaltsdauer der eingebürgerten Personen nach Jahren im Saarland ist in § 36 StAG nicht vorgesehen und wird auch nicht vorgenommen. Wie hoch war die Einbürgerungsquote im Jahr 2010 (bitte auch nach den zehn häufigsten Herkunftsländern differenziert und den Vorjahreswert angeben)? Zu Frage 2: Unter Einbürgerungsquote wird vorliegend der Quotient aus der Anzahl der Einbürgerungen (EB) und der Gesamtzahl der hier lebenden Ausländerinnen/Ausländer nach dem Ausländerzentralregister (AZR) verstanden. Länder absolute EB- Zahlen 2010 EB-Quote 2010 EB-Quote 2009 Türkei 354 2,9 % 3,0 % Serbien 60 8,4 % 22,2 % Irak 51 9,4 % 5,1 % Italien 47 0,3 % 0,3 % Ukraine 43 2,8 % 2,2 % Sri Lanka 41 6,9 % 9,5 % Bosnien und Herzegowina 37 2,2 % 1,1 % Syrien 32 4,5 % 5,6 % Libanon 29 5,6 % 7,7 % Polen 24 0,6 % 1,0 % Drucksache 14/533 (14/476) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 4 - In wie vielen Fällen erfolgte die Einbürgerung im Jahr 2010 unter Hinnahme des Fortbestandes der bisherigen Staatsangehörigkeit (bitte auch nach den zehn häufigsten Herkunftsländern differenzieren und den Vorjahreswert angeben)? Zu Frage 3: 2010 2009 Einbürgerung unter H.v.M.* 734 842 Differenzierung nach den häufigsten Herkunftsländern : • Türkei • Serbien • Irak • Italien • Syrien • Libanon • Polen • Marokko • Sri-Lanka • Bosnien-Herzegowina 245 55 49 47 32 29 24 23 5 4 183 140 28 50 39 42 51 26 24 0 * H.v.M. bedeutet Hinnahme von Mehrstaatigkeit In wie vielen Fällen wurden Einbürgerungen im Jahr 2010 aus welchen Gründen zurückgenommen (bitte die vorherigen Staatsangehörigkeiten angeben) und wie viele der seit 2000 ausgesprochenen Rücknahmen wurden bestandskräftig? Zu Frage 4: Im Jahr 2010 wurde im Saarland keine Einbürgerung zurückgenommen. In den Jahren von 2000 bis 2009 wurden insgesamt fünf Einbürgerungen zurückgenommen, drei von diesen Rücknahmen wurden bestandskräftig. Die Rücknahmen erfolgten in vier Fällen wegen arglistiger Täuschung der Behörden und einmal wegen falscher Angaben im Einbürgerungsverfahren. Bei den betroffenen Einbürgerungskandidaten handelte es sich in zwei Fällen um türkische Staatsangehörige, in zwei Fällen um pakistanische Staatsangehörige und in einem Fall war die Staatsangehörigkeit ungeklärt. Drucksache 14/533 (14/476) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 5 - Wie viele Anträge auf Einbürgerung waren jeweils zum 31.12.2009 bzw. 2010 anhängig und wie ist gegenwärtig bzw. war in der Vergangenheit die durchschnittliche Bearbeitungsdauer vom Zeitpunkt des Antrags bis zur Einbürgerung (bitte nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und den zehn Herkunftsländern mit längster Bearbeitungsdauer differenziert angeben)? Zu Frage 5: Weder die statistische Erfassung der Zahl der anhängigen Verfahren zum Bezugszeitpunkt , noch die statistische Erfassung der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer eines Einbürgerungsantrages ist in § 36 StAG vorgesehen. Daher liegen diese Zahlen nicht vor. Die Feststellung der Anzahl der anhängigen Verfahren zum Bezugszeitpunkt ist weder elektronisch noch durch Einzelauswertung der Akten mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nachträglich möglich. Wegen der vielfältigen Verfahrensvarianten wäre eine Erfassung der Verfahrensdauer auch nicht aussagekräftig und somit nicht sinnvoll. Hierzu darf darauf hingewiesen werden, dass die Verfahrensdauer wesentlich von der Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen (z.B. Nachweis der Deutschkenntnisse und staatsbürgerliche Kenntnisse) oder weiteren Faktoren (Entlassungsverfahren des Heimatstaates) abhängt, auf die die Einbürgerungsbehörde keinen Einfluss hat. Bei Ermittlungs- bzw. Strafverfahren ist zudem das Einbürgerungsverfahren für die Dauer des Straf-/Ermittlungsverfahrens bis zu dessen rechtskräftigen Abschluss kraft Gesetzes auszusetzen. Welche praktischen, administrativen und rechtlichen Erfahrungen mit der Optionspflicht nach § 29 StAG liegen inzwischen vor? Zu Frage 6: Die Landesregierung kann nur über Erfahrungen im Saarland Auskunft erteilen. Die Daten der Kinder, die im Saarland nach § 40 b StAG in den Jahren 1990 bis 1999 eingebürgert wurden und seit 2008 optionspflichtig sind, liegen der Einbürgerungsbehörde vor. Zugezogene Optionspflichtige werden der Einbürgerungsbehörde von den Meldebehörden gemeldet. Die Einbürgerungsbehörde klärt alle Betroffenen ausführlich über das Verfahren auf und weist sie auf ihre Verpflichtungen hin. Die ordnungsgemäße Zustellung der entsprechenden Informationsschreiben bereitet keine Schwierigkeiten. Der Rücklauf ist bisher jedoch eher verhalten. Insoweit ist aber zu berücksichtigen, dass die Betroffenen nach der Regelung des § 29 Abs. 2 Satz 2 StAG bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres Zeit haben. Drucksache 14/533 (14/476) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 6 - Wie viele Deutsche wurden bis Ende 2010 (bitte nach Jahren differenzieren) nach § 29 Abs. 1 StAG optionspflichtig, wie viele von ihnen wurden durch die Behörde auf die nach den Absätzen 2 bis 4 des § 29 StAG möglichen Rechtsfolgen hingewiesen und in wie vielen Fällen konnte dieser gesetzlich vorgesehene Hinweis nicht zugestellt werden (bitte auch nach den zehn wichtigsten ausländischen Staatsangehörigkeiten differenzieren)? Zu Frage 7: Eine statistische Erhebung dieser Zahlen findet nicht statt. Eine Abfrage des Bundesministeriums des Inneren bei den Bundesländern ergab, dass bundesweit bis Ende 2010 insgesamt 8629 Personen optionspflichtig wurden. Bezogen auf das Saarland kann hingegen aufgrund des eigenen Datenbestandes weiter differenziert werden: So wurden in 2008 neun Personen optionspflichtig, im Jahr 2009 zehn Personen und im Jahr 2010 sechszehn Personen. Alle (insgesamt) 35 Optionspflichtigen wurden angeschrieben und jedes dieser Anschreiben konnte zugestellt werden (vgl. Antwort zu Frage 6). Die Aufschlüsselung nach den zehn wichtigsten ausländischen Staatsangehörigkeiten stellt sich wie folgt dar: Von den 35 Betroffenen sind 24 türkische, drei algerische und zwei italienische Staatsangehörige sowie je ein kroatischer, chinesischer, vietnamesischer , marokkanischer, sri-lankischer und ein bosnisch-herzegowinischer Staatsangehöriger . Wie viele Optionspflichtige haben bis Ende 2010 (bitte nach Jahren differenzieren) erklärt, die deutsche bzw. die ausländische Staatsangehörigkeit behalten zu wollen (bitte getrennt angeben), und wie viele Personen haben ihre deutsche Staatsangehörigkeit entsprechend bereits verloren (bitte auch nach den zehn wichtigsten betroffenen ausländischen Staatsangehörigkeiten differenzieren)? Zu Frage 8: Von den neun Optionspflichtigen im Saarland in 2008 haben bislang sechs erklärt, die deutsche Staatsangehörigkeit behalten zu wollen. Von den zehn Betroffenen in 2009 haben sich bisher drei und von den 16 in 2010 bisher sechs für die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit entschieden. Keiner der Betroffenen hat bislang erklärt, seine ausländische Staatsangehörigkeit behalten zu wollen und keiner hat bis heute seine deutsche Staatsangehörigkeit verloren. Insgesamt 20 Optionspflichtige haben sich bis jetzt noch nicht geäußert. Sie haben hierzu - wie bereits in der Antwort zu Frage 6 ausgeführt - bis zur Vollendung ihres 23. Lebensjahres Zeit. Drucksache 14/533 (14/476) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 7 - Wie viele Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit behalten wollen, haben bis Ende 2010 (bitte nach Jahren differenzieren) a) die Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit nach § 29 Abs. 3 Satz 1 StAG bereits nachgewiesen? b) eine Beibehaltungsgenehmigung beantragt? c) eine Beibehaltungsgenehmigung nach § 29 Abs. 3 bzw. Abs. 4 StAG erhalten? (bitte jeweils auch nach den zehn wichtigsten betroffenen ausländischen Staatsangehörigkeiten differenzieren.) Zu Frage 9: a) Von den Optionspflichtigen des Jahres 2008 hat noch keiner den Verlust der ausländischen Staatsangehörigkeit nachgewiesen; von denjenigen des Jahres 2009 ist es einer und von denen des Jahres 2010 sind es zwei. Die drei in Rede stehenden Personen waren zuvor zusätzlich im Besitz der türkischen Staatsbürgerschaft. b) Im Saarland wurde bisher keine Beibehaltungsgenehmigung beantragt. c) Keine. Welche Schlussfolgerungen für das konkrete Einbürgerungsverfahren oder für politische Initiativen wurden aus dem Bericht der länderoffenen Arbeitsgruppe „Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit attraktiv gestalten" vom 4. März 2010 gezogen , der auf Beschluss der Konferenz der für die Integration zuständigen Ministerien vom 30. September 2008 in Hannover erstellt wurde, insbesondere in Bezug auf a) die Erkenntnisse im Bericht, wonach die notwendige Aufgabe der Herkunftsstaatsangehörigkeit ein Einbürgerungshemmnis darstellt bzw. zu einem Rückgang der Einbürgerungszahlen führt (S. 32, 43, 45)? b) den Umstand, dass bei älteren Migrantinnen und Migranten insbesondere Schriftsprachenkenntnisse als ein möglicher Erklärungsfaktor für ein Absinken der Einbürgerungszahlen genannt werden (S. 39)? c) die Feststellung, dass der Einbürgerungstest gerade auf diejenigen zusätzlich abschreckend wirken könnte, die auch Schwierigkeiten mit den Sprachanforderungen haben (S. 41)? Drucksache 14/533 (14/476) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 8 - d) die Feststellung, dass die mit der Einbürgerung verbundenen Kosten teilweise als in der Summe zu hoch empfunden wurden (S. 46 und 49)? e) die Feststellung, dass unverhältnismäßig lange Verfahrensdauern sich negativ auf die Einbürgerungsmotivation auswirken können (S. 48) - unter Berücksichtigung des Umstands, dass häufig bzw. in Bezug auf bestimmte Herkunftsländer gerade die Ausbürgerungsverfahren besonders langwierig sind? Zu Frage 10: Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird Bezug genommen und ergänzend ausgeführt: a) Nach dem Bericht der länderoffenen Arbeitsgruppe “Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit attraktiv gestalten“ ist erkennbar, dass die Möglichkeit der Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit zwar vereinzelt ausschlaggebend für eine Einbürgerungsentscheidung sein kann. Der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit kann aber im Allgemeinen schon deshalb keine Ursache für einen Rückgang der Einbürgerungszahlen sein, da das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht seit je her von diesem Grundsatz ausgeht. b) Die Fähigkeit, sich in der deutschen Sprache in Wort und Schrift zu verständigen, wird von der Landesregierung grundsätzlich als elementare Voraussetzung für ein Gelingen der Integration angesehen. Die im Bericht geäußerte Vermutung, dass die erforderlichen Schriftsprachenkenntnisse bei älteren Personen zu einem nennenswerten Rückgang der Einbürgerungszahlen beigetragen haben könnten, wird nicht geteilt. Nach dem Bericht der Länderarbeitsgruppe gibt es gerade „keine Untersuchungen darüber, wie sich die Sprachfähigkeiten insbesondere älterer Migrantinnen und Migranten konkret auf die Einbürgerungsabsichten auswirken“. Das Staatsangehörigkeitsrecht sieht für ältere Personen umfangreiche Ausnahmeregelungen vor, die es erlauben, den Bedürfnissen besonders gelagerter Einzelfälle gerecht zu werden. c) Die Landesregierung stimmt der Feststellung des Berichtes zu, dass die „Anforderungen an den Nachweis von Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland grundsätzlich kein Hindernis beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit darstellen.“ Dies belegt die hohe Bestehensquote von über 98 % der Teilnehmer. Einbürgerungsbewerberinnen und – bewerber, die vom Sprachnachweis aus gesundheitlichen und altersbedingten Gründen befreit sind, brauchen auch keinen Nachweis über die staatsbürgerlichen Kenntnisse zu erbringen. Drucksache 14/533 (14/476) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 9 - d) Die im Staatsangehörigkeitsgesetz festgelegten Gebühren wurden, obwohl sie vielfach den Verwaltungsaufwand bei weitem nicht decken, seit Jahren (nach hiesigem Kenntnisstand seit 1993) nicht mehr erhöht. Im Allgemeinen werden die anfallenden Gebühren zügig gezahlt - auch bei geringeren Einkommen, so dass in der Praxis die Gebühren nicht als Einbürgerungshindernis wahrgenommen werden . Es besteht zudem die Möglichkeit diese Gebühren aus Billigkeitsgründen oder aus öffentlichem Interesse zu reduzieren, im Einzelfall ganz zu befreien und Zahlungen zu stunden. Hiervon wird von der Einbürgerungsbehörde auch Gebrauch gemacht. Kosten außerhalb des eigentlichen Einbürgerungsverfahrens, z.B. Kosten für die Entlassung, sind individuell verschieden und dem Einflussbereich des deutschen Staates entzogen. Allerdings gibt es für Entlassungsgebühren Zumutbarkeitsgrenzen , bei deren Überschreiten vom Erfordernis einer Entlassung abgesehen wird. e) Die Landesregierung hat durch die in ihrer Vorbemerkung erwähnten Gesetzesinitiative u.a. eine Beschleunigung der Einbürgerungsverfahren initiiert. Sie hat aber keinen Einfluss auf die Verwaltungsverfahren der Herkunftsländer. Sofern in einigen Staaten trotz der Mitwirkung der Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber ein Entlassungsverfahren unzumutbar lange dauert, wird in der Praxis von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit einzubürgern. betr.: die Entwicklung der Einbürgerungszahlen im Jahr 2010