LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/534 (14/479) 15.07.2011 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Dr. Magnus Jung (SPD) betr.: Verbleib der ausreisepflichtigen Ausländer aus dem Saarland in der Gewahr- samseinrichtung in Ingelheim (Rheinland-Pfalz) Vorbemerkung der Fragestellerin: „Die saarländische Landesregierung unterhält vertragliche Beziehungen zu der Gewahrsamseinrichtung in Ingelheim (Rheinland-Pfalz). Diese betreut im Rahmen des vertraglichen Abkommens die Unterbringung der ausreisepflichtigen Ausländer .“ Vorbemerkung der Landesregierung: In der rheinland-pfälzischen Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige in Ingelheim stehen aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Rheinland-Pfalz und dem Saarland insgesamt 50 Haftplätze für den Vollzug von Abschiebungshaft an erwachsenen Personen aus dem Zuständigkeitsbereich des Landesverwaltungsamtes als saarländischer Ausländerbehörde zur Verfügung. Die für das Saarland zuständige Bundespolizeiinspektion Bexbach kann 8 dieser Haftplätze für den Vollzug von ihrerseits beantragter Abschiebungshaft nutzen. Wie viele Personen aus dem Saarland sind seit dem 01.01.2010 (Stand bis Mai 2011) in Ingelheim untergebracht? Zu Frage 1: In dem Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Mai 2011 wurden zum Vollzug von Abschiebungshaft insgesamt 160 Personen in der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige in Ingelheim untergebracht, davon 114 Personen durch das Landesverwaltungsamt und 46 Personen durch die Bundespolizei. Ausgegeben: 18.07.2011 (11.05.2011) Drucksache 14/534 (14/479) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Wohin (in welche Länder) sind diese Personen jeweils abgeschoben worden bzw. wie viele konnten noch nicht abgeschoben werden und warum? Zu Frage 2: In dem Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Mai 2011 wurden 74 der vom Landesverwaltungsamt untergebrachten Personen in folgende Staaten abgeschoben: Staat Personen Algerien 8 Bosnien und Herzegowina 2 China 7 Finnland 1 Frankreich 7 Georgien 2 Ghana 1 Indien 4 Italien 6 Kosovo 3 Libanon 1 Marokko 1 Niederlande 1 Nigeria 3 Polen 1 Rumänien 2 Russische Föderation 2 Schweden 1 Schweiz 1 Senegal 1 Serbien 5 Slowenien 1 Spanien 4 Syrien 2 Thailand 1 Türkei 5 Vietnam 1 Insgesamt 74 29 der vom Landesverwaltungsamt untergebrachten Personen wurden aus der Abschiebungshaft entlassen, zum Beispiel auf Grund mangelnder Aufklärung der Identität, unterlassener Mitwirkung an der Passbeschaffung, erfolgloser Anträge auf Passersatzpapiere bei der Auslandsvertretung, Krankheit oder gerichtlicher Entscheidung in einem Haftbeschwerdeverfahren. Die Gründe werden statistisch nicht erfasst. 8 der vom Landesverwaltungsamt untergebrachten Personen wurden in Justizvollzugsanstalten verlegt. 3 der vom Landesverwaltungsamt untergebrachten Personen befanden sich Ende Mai 2011 noch in Abschiebungshaft. Über die 46 von der Bundespolizei untergebrachten Personen liegen keine statistischen Angaben vor. - 2 - Drucksache 14/534 (14/479) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Wie lange dauerte bei den ausreisepflichtigen Ausländern jeweils der Aufenthalt in Ingelheim? Zu Frage 3: Nach § 62 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes kann ein Ausländer zur Sicherung der Abschiebung auf richterliche Anordnung für einen Zeitraum von insgesamt 18 Monaten in Abschiebungshaft genommen werden. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Mai 2011 ergibt sich die Aufenthaltsdauer der vom Landesverwaltungsamt in der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige in Ingelheim untergebrachten Personen aus der nachfolgenden Tabelle. Personen Aufenthaltsdauer in Tagen 2 2 6 3 7 4 4 5 2 6 4 7 9 8 3 9 6 10 2 11 2 12 5 13 3 14 2 15 2 16 1 17 2 18 1 21 2 22 1 23 1 24 1 25 1 27 2 30 1 31 1 32 1 35 1 36 1 37 1 38 1 40 2 41 2 42 1 51 1 53 3 54 2 55 1 56 1 58 1 61 1 68 1 70 3 83 1 85 1 86 1 88 2 90 1 92 1 98 - 3 - Drucksache 14/534 (14/479) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Aufenthaltsdauer in Personen Tagen 1 105 1 127 1 131 1 138 1 141 1 150 1 173 1 180 1 265 1 373 Die sich in einem Fall ergebende Aufenthaltsdauer von 373 Tagen begründet sich in der absoluten Mitwirkungsverweigerung bei der Identitätsfeststellung. Die vermutlich aus einem afrikanischen Staat stammende Person musste hierzu bei verschiedenen Botschaften vorgeführt werden. Wo befinden sich die Personen aktuell, die in der Bundesrepublik verblieben sind und nicht bzw. noch nicht abgeschoben werden konnten? Zu Frage 4: Der aktuelle Aufenthaltsort der Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland verblieben sind und nicht bzw. noch nicht abgeschoben werden konnten, wird statistisch nicht erfasst. Wie hoch waren in dem genannten Zeitraum die Kosten für das Saarland für die Unterbringung der ausreisepflichtigen Ausländer in Ingelheim? Zu Frage 5: Für den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Mai 2011 beliefen sich die Überlassungskosten für die 50 saarländischen Abschiebungshaftplätze in der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige in Ingelheim auf 1.777.121 Euro. Waren in Ingelheim im besagten Zeitraum auch Kinder/Jugendliche untergebracht? (Auflistung mit Altersangabe, Geschlecht und Familienstand) Zu Frage 6: Nein. - 4 - betr.: Verbleib der ausreisepflichtigen Ausländer aus dem Saarland in der Gewahr- samsein rich tung in Ingelheim (Rheinland-Pfalz)