LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/535 (14/494) 15.07.2011 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Dr. Magnus Jung (SPD) betr.: Schlüsselzuweisungen an die saarländischen Gemeinden Wie hoch waren die Schlüsselzuweisungen aus dem KFA an die einzelnen saarländischen Städte und Gemeinden sowie an die Landkreise und den Regionalverband Saarbrücken in den Jahren 2006 bis heute? (einzelne Auflistung getrennt nach Schlüsselzuweisung A, B und C) Zu Frage 1: Die als Anlagen 1 und 2 beigefügten Übersichten enthalten die Schlüsselzuweisungen der einzelnen saarländischen Städte und Gemeinden, der Landkreise und des Regionalverbands Saarbrücken in den Jahren 2006 bis 2011. Wie hoch waren die Sonderschlüsselzuweisungen an die einzelnen saarländischen Städte und Gemeinden sowie an die Landkreise und den Regionalverband Saarbrücken in den Jahren 2006 bis heute? (einzelne Auflistung) Zu Frage 2: Gemäß § 7a Kommunalfinanzausgleichsgesetz - KFAG - wird die Sonderschlüsselmasse (§ 7 Nr. 1 KFAG) nach dem jeweils geltenden Verteilungsschlüssel für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer auf die Gemeinden als Sonderschlüsselzuweisungen verteilt. Somit erhalten lediglich die Gemeinden, nicht aber die Gemeindeverbände, Sonderschlüsselzuweisungen. Die als Anlage 3 beigefügte Übersicht enthält die Sonderschlüsselzuweisungen der einzelnen saarländischen Städte und Gemeinden in den Jahren 2006 bis 2011. Ausgegeben: 18.07.2011 (19.05.2011) Drucksache 14/535 (14/494) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Welche Beträge wurden in den entsprechenden Jahren von der Finanzausgleichsmasse vorweg abgezogen und für welche Projekte? Zu Frage 3: Eine Vorwegentnahme aus der Finanzausgleichsmasse ist in § 6a KFAG zur Finanzierung des Schuldendienstes für das Sondervermögen „Fonds Kommunen 21“ normiert. Nach § 6a KFAG wird, wenn die nach § 6 Abs. 1 bis 3 KFAG ermittelte Finanzausgleichsmasse gegenüber der Finanzausgleichsmasse des Vorjahres steigt, der übersteigende Betrag zur Hälfte dem Fonds Kommunen 21 zugeführt. Ab dem Jahr 2006 beschränkt sich die Zuführung auf die für die Abwicklung des Fonds Kommunen 21 jährlich notwendigen Mittel. Folgende Beträge wurden als „Vorwegentnahme“ aus der Finanzausgleichsmasse zur Tilgung des Sondervermögens entnommen: 2006: 3,45 Mio. € 2007: 8,83 Mio. € 2008: 10,87 Mio. € 2009: 5,71 Mio. € 2010: 0,00 Mio. € 2011: 12,47 Mio. € Die Beträge wurden nicht zur Finanzierung einzelner Projekte eingesetzt, sondern dienen ausschließlich der Schuldentilgung für das Sondervermögen „Fonds Kommunen 21“. Sollte sich die Frage darauf beziehen, ob und ggf. um welche Beträge das Land in dem genannten Zeitraum die Finanzausgleichsmasse reduziert hat, wird auf die Antwort zu Frage 1 der Anfrage des Abgeordneten Heiko Maas vom 13.12.2010 (LT-Drs. 14/366) verwiesen. - 2 - Drucksache 14/535 (14/494) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Wie hoch sind die aufgelaufenen Schuldenlasten durch die kurzfristigen Schulden (Kassenkredite) sowie die jeweiligen Zinsbelastungen der einzelnen saarländischen Städte und Gemeinden, der Landkreise und des Regionalverbands Saarbrücken für die Jahre 2006 bis heute? (einzelne Auflistung sowie Angabe der Defizitquoten bezogen auf die Einwohner) Wie hoch sind die aufgelaufenen Schuldenlasten durch die langfristigen (fundierten) Schulden sowie die jeweiligen Zinsbelastungen der einzelnen saarländischen Städte und Gemeinden, der Landkreise und des Regionalverbands Saarbrücken für die Jahre 2006 bis heute? (einzelne Auflistung sowie Angabe der Defizitquoten bezogen auf die Einwohner ) Zu den Fragen 4 und 5: Die als Anlage 4 beigefügte Übersicht enthält die fundierten Schulden und die Schulden aus Kassenkrediten in den Jahren 2006 bis 2010 der einzelnen saarländischen Städte und Gemeinden, der Landkreise und des Regionalverbands Saarbrücken, absolut und in Euro je Einwohner. Die als Anlage 5 beigefügte Übersicht enthält die Zinsausgaben in den Jahren 2006 bis 2010 der einzelnen saarländischen Städte und Gemeinden, der Landkreise und des Regionalverbands Saarbrücken. Die Angaben stammen aus der vierteljährlichen Kassenstatistik und der Schuldenstatistik. Dabei wird in der Kassenstatistik nicht danach unterschieden, ob es sich um Zinsausgaben für Kassenkredite oder um Zinsausgaben für Investitionskredite handelt. - 3 - betr.: Schlüsselzuweisungen an die saarländischen Gemeinden