LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/556 (14/478) 30.08.2011 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Günter Waluga (SPD) betr.: Tatmittel Internet Vorbemerkung der Landesregierung: In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) gibt es die Möglichkeit der Kennzeichnung von Tatbeständen jedweder Art mit der Sonderkennung „Tatmittel Internet“. Bei dieser Sonderkennung handelt es sich nicht um eine Qualifizierung im Hinblick auf besondere Fähigkeiten und Fertigkeiten des Täters oder die Tatbegehungsweise. Vielmehr kommt es darauf an, ob das Internet als Tatmittel eingesetzt wurde. Erfasst werden grundsätzlich alle Delikte, zu deren Tatbestandsverwirklichung das Medium Internet als Tatmittel verwendet wird - die Verwendung eines PC/Notebook pp allein reicht nicht aus -. Hier kommen sowohl Straftaten in Betracht, bei denen das bloße Einstellen von Informationen in das Internet bereits Tatbestände erfüllt (sog. Äußerungs - bzw. Verbreitungsdelikte), als auch solche Delikte, bei denen das Internet als Kommunikationsmedium bei der Tatbestandsverwirklichung eingesetzt wird. Zur Orientierung dient folgende, nicht abschließende, Aufzählung: • Verbreitung, Besitzverschaffung pornografischer Schriften • Betrugsdelikte z.B. Waren-, Warenkreditbetrug, Leistungs-, Leistungskreditbetrug i.Z.m. Online-Auktionen bzw. Online-Shops • Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke über Internet-Tauschbörsen • Beleidigung, Bedrohung mittels E-Mail • Delikte der IuK-Kriminalität (Computerkriminalität). Aus phänomenologischer Sicht sind hier beispielhaft zu nennen: • Verbreiten von Schadensprogrammen (Viren, Würmer, Trojanische Pferde) • Datenveränderung/Computersabotage durch sog. DDoS-Angriffe • Ausspähen von Daten durch „Hacking“-Angriffe • Missbrauch fremder Rechner zum Zwecke der Softwarepiraterie • Missbrauch fremder Zugangsdaten für die Nutzung von Internetdiensten • Verbreiten von illegal funktionierenden Internet-Einwahlprogrammen (Dialer). Ausgegeben: 30.08.2011 (11.05.2011) Drucksache 14/556 (14/478) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 2 - Wie viele polizeiliche Ermittlungsverfahren mit der Kennung „Tatmittel Internet“ wurden landesweit in den Jahren 2008, 2009 und 2010 jeweils geführt? Zu Frage1: In den Jahren 2008 bis 2010 wurden ausweislich der PKS die nachfolgend aufgeführten Ermittlungsverfahren mit der Sonderkennung „Tatmittel Internet“ bei der saarländischen Vollzugspolizei geführt: Jahr 2008 2.882 Fälle Jahr 2009 2.876 Fälle Jahr 2010 2.828 Fälle Welche polizeiliche Aufklärungsquote ergibt sich landesweit bei den 2008, 2009 und 2010 jeweils geführten polizeilichen Ermittlungsverfahren mit der Kennung „Tatmittel Internet“? Zu Frage 2: Von den unter Antwort 1 angegebenen Fällen konnten in den Jahren 2008 bis 2010 aufgeklärt werden: Jahr 2008 2.157 aufgeklärte Fälle = 74,8 % Jahr 2009 1.928 aufgeklärte Fälle = 67,0 % Jahr 2010 1.662 aufgeklärte Fälle = 58,8 % Wie viele polizeiliche Ermittlungsverfahren wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften (PKS-Schlüssel 143200, 143300 und 143400) mit der Kennung „Tatmittel Internet“ wurden landesweit in den Jahren 2008, 2009 und 2010 jeweils geführt? Zu Frage 3: Unter den PKS-Schlüsselzahlen werden folgende Straftaten erfasst: 143200 Verbreitung kinderpornographischer Schriften (Erzeugnisse) durch gewerbs-/bandenmäßiges Handeln gemäß § 184b Abs. 3 StGB 143300 Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie gemäß § 184b Abs. 2 und 4 StGB 143400 Verbreitung von Kinderpornographie gemäß § 184b Abs. 1 StGB In den Jahren 2008 bis 2010 wurden wegen Verbreitung kinderpornografischer Schriften zu den PKS-Schlüsseln 143200, 143300, 143400 mit der Sonderkennung „Tatmittel Internet“ nachfolgende Ermittlungsverfahren ausweislich der PKS geführt: Drucksache 14/556 (14/478) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 3 - 2008: 143200 2 Fälle 143300 84 Fälle 143400 15 Fälle 2009: 143200 0 Fälle 143300 48 Fälle 143400 57 Fälle 2010: 143200 0 Fälle 143300 28 Fälle 143400 26 Fälle Welche polizeiliche Aufklärungsquote ergibt sich landesweit bei den 2008, 2009 und 2010 jeweils geführten polizeilichen Ermittlungsverfahren wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften (PKS-Schlüssel 143200, 143300 und 143400) mit der Kennung „Tatmittel Internet“? Zu Frage 4: Von den in den Jahren 2008 bis 2010 erfassten Fällen mit Sonderkennung „Tatmittel Internet“ (siehe Antwort Frage 3.) konnten nachfolgende Fälle ausweislich der PKS aufgeklärt werden: 2008: 143200 1 Fall = 50,0 % 143300 82 Fälle = 97,6 % 143400 11 Fälle = 73,3 % 2009: 143200 0 Fälle 143300 47 Fälle = 97,9 % 143400 39 Fälle = 68,4 % 2010: 143200 0 Fälle 143300 28 Fälle = 100 % 143400 15 Fälle = 57,7 % betr.: Tatmittel Internet