LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/62 (14/21) 21.01.2010 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Heike Kugler (DIE LINKE.) betr.: Kooperationsvereinbarung zwischen Kultusministerium und Bundeswehr Vorbemerkung der Fragestellerin: „Im März 2009 wurde zwischen dem Kultusministerium und der Bundeswehr eine Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Bundeswehr getroffen. Die Bundeswehr soll dabei auch in der Aus- und Fortbildung von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern , Lehrerinnen und Lehrern einbezogen werden.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Es ist darauf hinzuweisen, dass auf saarländischer Seite der Kooperationspartner 'Ministerium für Bildung, Familie, Frauen und Kultur' bei Abschluss der Vereinbarung hieß und jetzt die Bezeichnung 'Ministerium für Bildung' führt. Für welches Alter bzw. Schuljahr ist dieser Unterricht geplant? Zu Frage 1: Sicherheitspolitische Fragestellungen sind Lehrplangegenstand in den Klassenstufen 9 und 10 sowie in der Sekundarstufe II. Welche Schularten betrifft dieser Unterricht? Zu Frage 2: Wie in der Antwort zu Frage 1 bereits ausgeführt, sind die weiterführenden Schulen betroffen. Ausgegeben: 21.01.2010 (23.11.2009) Drucksache 14/62 (14/21) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 2 - Welcher Stundenumfang wird für den Unterricht angesetzt (gegebenenfalls in welchem Schuljahr)? Zu Frage 3: Dies liegt im Ermessen der betreffenden Fachlehrerin bzw. des betreffenden Fachlehrers . In welche Fächer ist der Unterricht eingebettet bzw. gibt es Querverweise zu anderen Inhalten? Zu Frage 4: Die demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland ist Gegenstand des Unterrichts in den Fächern Sozialkunde/Politik bzw. Gesellschaftswissenschaften. Welche Methoden und welche Medien werden vorrangig benutzt bzw. kommen zum Einsatz? Zu Frage 5: Siehe Antwort zu Frage 3. Welche Mitspracherechte stehen den Eltern oder volljährigen Schülern zur Verfügung? Zu Frage 6: Soweit die Mitwirkung nicht zur Schule gehörender Personen im Unterricht einer Klasse erfolgen soll, entscheidet hierüber die betreffende Fachlehrerin bzw. der betreffende Fachlehrer im Einvernehmen mit der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter. Die Elternsprecherin bzw. der Elternsprecher und die Schülersprecherin bzw. der Schülersprecher der Klasse sind vorher zu hören. In welcher Form sind Kirchen, religiöse Gruppierungen und Beratungsstellen von Kriegsdienstverweigerern in die Frage nach der Sicherheit und der Grundfeste unserer Freiheit ebenfalls einbezogen ? Zu Frage 7: Im Sinne der Ergänzung des Unterrichts durch lebensnahe Informationen und praktische Einblicke in das politische Geschehen sind Kirchen, religiöse Gruppierungen und Beratungsstellen von Kriegsdienstverweigerern selbstverständlich ebenso zu berücksichtigen wie etwa Vertreter der Bundeswehr. Drucksache 14/62 (14/21) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 3 - In welcher Form bzw. durch welche Maßnahmen ist eine unabhängige Entwicklung, Entscheidung und Meinungsbildung garantiert? Zu Frage 8: Ausgehend von der Verfassung des Saarlandes weist das Gesetz zur Ordnung des Schulwesens der Schule unter anderem die Aufgabe zu, die Schülerinnen und Schüler durch Erziehung und Unterricht zur Selbstbestimmung, zur Anerkennung ethischer Normen, zur Achtung vor der Überzeugung anderer, zur Übernahme der sozialen und politischen Aufgaben von Bürgerinnen und Bürgern im freiheitlich-demokratischen und sozialen Rechtsstaat und zur Mitwirkung an der Gestaltung der Gesellschaft zu befähigen und sie zur Idee des friedlichen Zusammenlebens der Völker hinzuführen. Wie wird Schülern, Lehramtsanwärtern und Lehrern, die daran nicht teilnehmen möchten, Diskriminierungsschutz gewährleistet? Zu Frage 9: Wie in der Antwort zu Frage 8 ausgeführt, unterliegt der Unterricht an saarländischen Schulen elementaren verfassungsrechtlichen Prinzipien. Diese Prinzipien kommen selbstverständlich auch in der Lehrerausbildung zum tragen. Die der Frage immanente Unterstellung ist somit unzulässig. In welchem Umfang steht den Lehrerinnen und Lehrern bzw. den Kollegien der Schulen eine Mitsprachemöglichkeit zu? Zu Frage 10: Siehe Antwort zu Frage 6. Wie ist der Unterricht mit berufsorientierten Maßnahmen vernetzt, um eine Orientierungshilfe für die Kinder/Jugendlichen/Erwachsenen, die eine Ausbildung in der Bundeswehr anstreben, nachhaltig zu fördern? Zu Frage 11: Die Berufsorientierung ist nicht Gegenstand der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Bildungsministerium und der Bundeswehr. Für Laufbahnfragen stehen Wehrberatungsoffiziere und -feldwebel zur Verfügung. Gibt es weitere Kooperationsabkommen und wenn ja, welche? Zu Frage 12: Das Bildungsministerium unterhält vielfältige Kooperationen mit Landesorganisationen, Verbänden, Vereinen und anderen Einrichtungen in den Bereichen öffentliche Verwaltung , Wirtschaft, Kultur und Soziales. betr.: Kooperationsvereinbarung zwischen Kultusministerium und Bundeswehr