LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/624 (14/572) 09.11.2011 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Heiko Maas (SPD) und Ulrich Commerçon (SPD) betr.: Qualitätsaspekte des Ausbaus und Kosten dieses Ausbaus für die Ganztagsschulen im Saarland Welche Faktoren sind aus Sicht der Landesregierung entscheidend für die Sicherung qualitativer und attraktiver ganztägiger Lehr- und Betreuungsangebote , um die positiven Wirkungen auf die Schulleistungen, die individuelle persönliche, psychologische und soziale Entwicklung, die soziale Atmosphäre an der Schule und in den Familien sowie hinsichtlich auf die Zufriedenheit von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräfte zu realisieren? Zu Frage 1: Die Qualitätsfaktoren für ein hochwertiges Bildungs- und Betreuungsangebot sind im Eckpunktepapier zur Gebundenen Ganztagsschule (GGTS) sowie im Förderprogramm „Freiwillige Ganztagsschulen 2011“ im Saarland vom 15.03.2011 beschrieben. Mit welchen Mehrkosten ist aus Sicht der Landesregierung die Sicherung eines in diesem Sinne qualitativen ganztägigen Schulangebots im Vergleich zur Halbtagsschule sowie zur sog. „Freiwilligen Ganztagsschule“ verbunden (Mehrkosten als Anteil an den Gesamtkosten sowie pro Schülerin /Schüler)? Zu Frage 2: Zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebots hat die Landesregierung 21,81 Mio. € (ohne Lehrerstellen) für das Haushaltsjahr 2011 eingestellt. Ausgegeben: 11.11.2011 (15.09.2011) Drucksache 14/624 (14/572) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Diese verteilen sich auf 120.000 € bei den Gebundenen Ganztagsschulen und 21,69 Mio. € bei den Freiwilligen Ganztagsschulen, bezogen auf das Haushaltsjahr 2011. Welchen Zusammenhang sieht die Landesregierung zwischen der Angebotsform der ganztägigen Schulangebote und deren Auswirkung auf die genannten Aspekte? Zu Frage 3: Durch das Mehr an Zeit in Gebundenen und Freiwilligen Ganztagsschulen ist eine größere individuelle Förderung, die auf die unterschiedlichen Stärken, Interessen und Vorraussetzungen des einzelnen Kindes eingeht, möglich. Die individuelle Entwicklung der Schülerinnen und Schüler wird dadurch positiv beeinflusst. Gleichzeitig ergibt sich eine größere Chancengleichheit für die Schülerinnen und Schüler. Mit einem ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebot wird dem Wunsch der Eltern nach einer Vereinbarkeit von Familie und Beruf entsprochen. Dabei stellt die Wahlfreiheit für Eltern und Schülerinnen/Schüler zwischen Halbtags- und Ganztagsschulangebot ein zentrales Prinzip dar. Welchen Zusammenhang sieht die Landesregierung zwischen der Ausweitung und Gestaltung der Schulautonomie (eigenverantwortliche/selbständige Schule, Mittelbudgets, Personalbewirtschaftung , Zielvereinbarungen und Schulprogramme usw.) und der Qualität der ganztägigen Schulangebote hinsichtlich der genannten Aspekte? Zu Frage 4: Durch das Eckpunktepapier zur Gebundenen Ganztagsschule (GGTS) und das Förderprogramm „Freiwillige Ganztagsschulen 2011“ im Saarland vom 15.03.2011 wird den Schulen ein großer Handlungs- und Organisationsfreiraum für ein ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot gegeben. Zu diesem Handlungsspielraum zählen: − pädagogische Konzeption mit Schwerpunkten und Zielausrichtung − zeitliche, organisatorische und inhaltliche Ausgestaltung des Ganztagsangebots − Unterrichtsrhythmisierung (Verzahnung von vormittäglichem und nachmittäglichem Bildungs- und Betreuungsangebot) − Gestaltung der Hausaufgaben/Art der Hausaufgabenbetreuung − Einsatz der zugewiesenen Lehrerstunden und Einsatz des bereitgestellten pädagogischen/sozialpädagogischen Fachpersonals − Gestaltung eines schlüssigen Ernährungskonzeptes unter Berücksichtigung des ganztägigen Aufenthalts der Schülerinnen und Schüler an der Schule − Zusammenarbeit mit Eltern und Kooperationen mit außerschulischen Partnern, Institutionen und Organisationen. Zudem läuft seit dem Schuljahr 2008/09 der Schulversuch „Selbständige Schule“ an 17 allgemeinbildenden Schulen im Saarland (zwei Grundschulen, sieben Erweiterte Realschulen , zwei Gesamtschulen, drei Gymnasien und drei Förderschulen). - 2 - Drucksache 14/624 (14/572) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Die vorhandenen Handlungsfreiräume bei den Gebundenen Ganztagsschulen und den Freiwilligen Ganztagsschulen haben eine positive Wirkung auf die Qualität der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote. Welche Potenziale sieht sie hierbei in der Kooperation mit außerschulischen Partnern (Kulturträger und –vereine, Musikschulen, Jugendarbeit und – hilfe, Sportvereinen u.a.) und welche Kooperationsvoraussetzungen sind zu ihrer Realisierung geschaffen worden bzw. sind noch zu schaffen? Zu Frage 5: Kooperationen mit außerschulischen Partnern werden unter den Qualitätskriterien von Ganztagsschulen - Erweitertes Bildungsverständnis für den Lern- und Lebensort Schule - Schulöffnung und Sozialraumorientierung - Kooperation und Multiprofessionalität - Akzeptanz und Engagement aller Mitglieder der Schulgemeinde eine große Bedeutung beigemessen. Um dies in ausreichender Art und Weise realisieren zu können, hat die Landesregierung zum Schuljahr 2011/12 eine Projektförderung von max. 1.000,- € pro Gruppe mit langem Angebot sowie Ganztagsklassen gemäß dem Förderprogramm „Freiwillige Ganztagsschule 2011“ im Saarland vom 15.03.2011 eingerichtet. Mit Hilfe dieser Fördermittel können Kooperationen mit Sportvereinen, kulturellen und ökologischen Vereinen sowie besonders geprüften Einzelpersonen, die sportliche, kulturelle und ökologische Projekte durchführen, unterstützt werden. An zahlreichen Schulen sind nachhaltige Kooperationen mit außerschulischen Partnern entstanden, die den Schulalltag bereichern. In welcher Weise ist die dauerhafte und verlässliche Einbindung der Kommunen in ihrer Mehrfachrolle (verantwortlich für die äußeren schulischen Belange, oft auch Jugendhilfe, Jugendarbeit, Träger von außerschulischen Partnern und Bildungsteilhabe usw.) im Saarland sichergestellt? Zu Frage 6: Die dauerhafte und verlässliche Einbindung der Kommunen ist durch verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen sichergestellt. Im Schulordnungsgesetz sind Schulunterhaltung und Schulverwaltung als Aufgaben der Schulträger definiert. Des Weiteren ist der Schulträger im Förderprogramm „Freiwillige Ganztagsschulen 2011“ (FGTS) im Saarland vom 15.03.2011 als Mitglied der Steuerungsgruppe an jedem FGTS-Standort benannt. Laut Eckpunktepapier zur gebundenen Ganztagsschule (GGTS) ist der Schulträger als Personalträger für sozialpädagogisches Personal und als Sachkostenträger eingebunden. - 3 - Drucksache 14/624 (14/572) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Mit welchen Maßnahmen hat die Landesregierung die Qualitätsentwicklung an den bestehenden oder neu geschaffenen Ganztagsschulen unterstützt oder gefördert (direkte Förderung, Kooperationsplattformen , Musterschulprogramme, Beratungen, Musterverträge usw.)? Zu Frage 7: Zur Unterstützung der neu geschaffenen und bestehenden Ganztagsschulen hat das Ministerium für Bildung die Stabsstelle Schulentwicklung und Ganztagsschulen eingerichtet . Daneben stehen weitere Ansprechpartner und Fortbildungsprogramme in dem Landesinstitut für Pädagogik und Medien (LPM) zur Verfügung. Darüber hinaus dient die Serviceagentur „Ganztägig Lernen“, die anteilig durch das Saarland finanziert wird, als weitere Beratungsstelle. Mit Hilfe der verschiedenen Ansprechpartner werden Beratungen , Fortbildungen, pädagogische Tage, Zukunftswerkstätten, Netzwerktreffen, Tandemtreffen und Studienfahrten organisiert und durchgeführt. Sieht die Landesregierung Bedarf an landesweiten Mindeststandards zur Sicherung qualitativer ganztägiger Lehr- und Betreuungsangebote und wenn ja, wie könnten diese aussehen? Zu Frage 8: Die Landesregierung hat im Schuljahr 2007/2008 Mindeststandards für Bildungs- und Betreuungsangebote im Orientierungsrahmen zur Schulqualität, im Eckpunktepapier zur Gebundenen Ganztagsschule (GGTS) vom 06.10.2010 sowie im Förderprogramm „Freiwillige Ganztagsschule 2011“ im Saarland vom 15.03.2011 festgeschrieben. Sieht die Landesregierung Bedarf an bundesweit vergleichbaren Mindeststandards zur Sicherung qualitativer ganztägiger Lehr- und Betreuungsangebote und wenn ja, wie könnten diese aussehen? Zu Frage 9: Die Landesregierung unterstützt auf Bundesebene den Vorschlag einer Empfehlung der Kultusministerkonferenz zur „Qualität von Ganztagsschulen“ (Sitzung des Schulausschusses der KMK am 29./30.09.11). Die Empfehlung soll Rahmenbedingungen des Gelingens von Ganztagsschulen und Kriterien, an denen man Qualität von Ganztagsschulen erkennen kann, festlegen. - 4 -