LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/625 (14/589) 09.11.2011 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Birgit Huonker (DIE LINKE.) betr.: Personalbedarfsplanung in der saarländischen Justiz Welchen Personalbedarf hat die Landesregierung auf der Grundlage von PEBB§Y für die Justiz des Saarlandes in den letzten Jahren für das Oberlandesgericht, Landgericht, Amtsgerichte, Oberverwaltungsgericht, Verwaltungsgericht, Landessozialgericht , Sozialgericht, Finanzgerichte, Arbeitsgerichte, Generalstaatsanwaltschaft und Staatsanwaltschaft errechnet? Bitte auflisten: - für 2009 - für 2010 - für 2011 Zu Frage 1: Der erfragte Personalbedarf ergibt sich aus den folgenden Aufstellungen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass, da eine Stellenplanung vorgenommen wird, sich das Stellensoll für das jeweilige Bezugsjahr aus den für das Vorjahr ermittelten Zahlen ergibt. Die Zahlen der Staatsanwaltschaft beinhalten auch den Bedarf für Amtsanwälte. Gericht/Behörde Amtsge-richte Landgericht Oberlandes gericht Staatsanwalt - schaft Generalstaatsan - waltschaft Arbeitsgerichte Landesarbeits - gericht Stellen-SOLL 2009 nach den Geschäftszahlen des Jahres 2008 120,50 60,43 21,02 69,82 3,86 10,96 2,02 darunter Bedarf für Verwaltungstätigkeit 7,05 4,42 2,77 2,00 1,12 0,85 0,35 Ausgegeben: 11.11.2011 (29.09.2011) Drucksache 14/625 (14/589) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 2 - Gericht/Behörde Amtsge-richte Landge - richt Oberlandes gericht Staatsanwalt - schaft Generalstaatsan - waltschaft Arbeitsgerichte Landesarbeits - gericht Stellen-SOLL 2010 nach den Geschäftszahlen des Jahres 2009 118,08 61,98 21,81 61,63 4,02 11,75 1,29 darunter Bedarf für Verwaltungstätigkeit 6,98 3,81 2,66 2,00 1,14 0,97 0,36 Stellen-SOLL 2011 nach den Geschäftszahlen des Jahres 2010 117,73 61,67 20,75 65,26 4,10 10,42 1,46 darunter Bedarf für Verwaltungstätigkeit 7,03 3,82 2,77 2,15 1,20 0,74 0,43 Gericht/Behörde Oberverwaltungs - gericht Verwaltungs - gericht Landessozial - gericht Sozialgericht Finanzgericht Stellen-SOLL 2009 nach den Geschäftszahlen des Jahres 2008 4,87 12,49 11,21 16,61 7,85 darunter Bedarf für Verwaltungstätigkeit 0,71 1,31 1,82 0,84 0,40 Stellen-SOLL 2010 nach den Geschäftszahlen des Jahres 2009 4,43 12,58 8,90 14,74 8,20 darunter Bedarf für Verwaltungstätigkeit 0,65 1,14 0,51 0,86 0,41 Stellen-SOLL 2011 nach den Geschäftszahlen des Jahres 2010 4,22 12,89 7,14 16,91 8,29 darunter Bedarf für Verwaltungstätigkeit 0,67 1,01 0,51 0,86 0,50 Wie viele Arbeitskraftanteile für Verwaltungsaufgaben (Gerichtspräsidenten, Richter mit Verwaltungsaufgaben etc.) sind in den Aufstellungen zu Ziffer 1 enthalten? Zu Frage 2: Der in den Bedarfszahlen enthaltene Anteil für Verwaltungsaufgaben ist den obigen Aufstellungen (Antwort zu Frage 1) zu entnehmen. Drucksache 14/625 (14/589) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 3 - Wie viele Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte waren in der Justiz in den vergangenen Jahren tatsächlich tätig, wobei die Landesregierung nicht die Anzahl der Personen , sondern die aufsummierten Arbeitskraftanteile angeben möge, und zwar - für Januar 2009 - für Januar 2010 - für Januar 2011 Bitte auflisten nach den in Ziffer 1 angegebenen Gerichtszweigen. Zu Frage 3: Die mit Frage 3 erbetenen Zahlen sind den folgenden Aufstellungen zu entnehmen. Die Zahlen der Staatsanwaltschaft beinhalten auch die der Amtsanwälte. Gericht/Behörde Amtsge-richte Landge - richt Oberlandes gericht Staatsanwalt - schaft Generalstaatsan - waltschaft Arbeitsgerichte Landesarbeits - gericht Bestand 01.01.2009 112,25 58,90 23,85 55,32 4,00 10,00 2,00 Bestand 01.01.2010 111,25 56,30 22,85 53,83 4,00 11,00 2,00 Bestand 01.01.2011 112,75 56,05 24,00 58,48 4,00 10,00 2,00 Gericht/Behörde Landesarbeits - gericht Oberverwaltungs - gericht Verwaltungs - gericht Landessozial - gericht Sozialgericht Finanzgericht Bestand 01.01.2009 2,00 8,00 21,50 12,00 15,00 6,00 Bestand 01.01.2010 2,00 10,00 19,50 11,00 14,00 6,00 Bestand 01.01.2011 2,00 9,00 19,75 11,00 15,00 7,00 Wie viele Arbeitskraftanteile für Verwaltungsaufgaben (Gerichtspräsidenten, Richter mit Verwaltungsaufgaben etc.) sind in den Aufstellungen zu Ziffer 3 enthalten? Zu Frage 4: Der erfragte Anteil für Verwaltungsaufgaben wird in den folgenden Aufstellungen dargestellt. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die erbetenen Zahlen nur im Jahresdurchschnitt zu ermitteln sind. Stichtagserhebungen erfolgen insoweit nämlich nicht. Auch hier sind bei der Staatsanwaltschaft die auf Amtsanwälte entfallenden Anteile miteinbezogen. Drucksache 14/625 (14/589) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 4 - Gericht/Behörde Amtsge-richte Landge - richt Oberlandes gericht Staatsanwalt - schaft Generalstaatsan - waltschaft Arbeitsgerichte Landesarbeits - gericht Verwaltungstätigkeit 2008 5,38 2,35 3,00 2,00 0,50 0,80 0,30 Verwaltungstätigkeit 2009 5,32 2,53 3,00 2,00 0,50 0,90 0,35 Verwaltungstätigkeit 2010 5,69 2,70 3,13 2,00 0,48 0,90 0,20 Gericht/Behörde Oberverwaltungs - gericht Verwaltungs - gericht Landessozial - gericht Sozialgericht Finanzgericht Verwaltungstätigkeit 2008 1,68 1,63 0,50 0,50 0,45 Verwaltungstätigkeit 2009 1,47 1,58 0,50 0,70 0,55 Verwaltungstätigkeit 2010 1,59 2,71 0,50 0,70 0,75 Entsprechen die jeweils vorhandenen Arbeitskraftanteile (Frage 3) den in den verschiedenen Jahren vorhandenen Stellen oder waren zu den angegebenen Zeitpunkten Stellen unbesetzt? Wenn ja, in welchem Umfang? Zu Frage 5: Es waren zu den angegebenen Zeitpunkten die folgenden Stellen unbesetzt: Stichtag Gericht / Besoldungsgruppe Frei seit Wiederbesetzt Grund Oberverwaltungsgericht R3 01.12.2008 01.04.2009 Ausschreibung mit Auswahlverfahren . Stelleninhaber wurde zum Präsidenten des OVG ernannt. Die Stelle des Vertreters des Präsidenten des OVG wurde deshalb ausgeschrieben und nach Ausschreibung am 01.04.09 mit der jetzigen Stelleninhaberin zunächst als Vors. Richterin und ab 01.10.09 nach Erprobung als Vertreterin des Präsidenten des OVG besetzt. 01.01.2009 Oberverwaltungsgericht R2 01.11.2008 18.03.2009 Ausschreibung mit Auswahlverfahren . Drucksache 14/625 (14/589) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 5 - Stichtag Gericht / Besoldungsgruppe Frei seit Wiederbesetzt Grund Oberverwaltungsgericht R2 01.04.2009 Nein Stelle weggefallen im HH 2011. 01.01.2010 01.01.2010 Sozialgericht R2 + Z 01.05.2009 Stelle gesperrt für Anstaltsarzt JVA Saarbrücken 01.04.2010 Ausschreibung mit Auswahlverfahren . Nachfolger wurde bereits ab 01.05.09 auf seiner bisherigen Stelle (R 2) als Vertreter des Präsidenten des Sozialgerichts erprobt und nach Erprobung zum Beförderungstermin ernannt und auf Stelle R 2 + Z gesetzt. Amtsgericht Merzig R2 01.01.2011 Voraussichtlich 01.04.12 Ausschreibung mit Auswahlverfahren . Nachfolger wird seit 01.09.11 bereits auf seiner bisherigen Stelle (R 1) als ständiger Vertreter des Direktors erprobt und voraussichtlich zum 01.04.12 auf der derzeit noch freien Stelle ernannt. 01.01.2011 Verwaltungsgericht R2 01.09.2010 Nein Stelle weggefallen im HH 2012. Falls Stellen unbesetzt waren (Frage 5) Was sind die Gründe hierfür? Zu Frage 6: Die Gründe für die (zeitweise) Nichtbesetzung freier Stellen ergeben sich aus der rechten Spalte der obigen Tabelle. Falls die tatsächlich vorhandenen Arbeitskraftanteile in der Justiz (Frage 3) von dem nach PEBB§Y errechneten Bedarf (Frage 1) abweichen: Worauf beruht diese Abweichung? Hält die Landesregierung einen Personalbedarf in der Justiz für ausreichend, der noch unter den nach PEBB§Y errechneten Zahlen liegt? Zu Frage 7: Sofern sich aus den oben ersichtlichen Aufstellungen Differenzen zwischen Personalbedarf und Personalbestand ergeben, so ist dies einerseits auf schwankende Eingangszahlen, andererseits - wie sich aus der Antwort zu Frage fünf ergibt - auf teilweise unbesetzte Stellen zurückzuführen. Vorübergehende Mehrbelastungen haben nicht zu einer dauerhaften Beeinträchtigung geführt. Mehrbelastungen von zwischen 10 und 15 Prozentpunkten sind bundesüblich. Die Erfahrung der letzten Jahre, insbesondere vor dem Hintergrund ständigen Austausches und Zusammenarbeit mit den Personalvertretungen der Richterinnen und Richter sowie der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, hat jedoch gezeigt, dass die erzielten Deckungsgrade eine angemessene Personalbelastung des höheren Justizdienstes insgesamt repräsentieren. Drucksache 14/625 (14/589) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 6 - PEBB§Y ist ein bundesweites System. Allerdings haben alle Bundesländer länderspezifische Besonderheiten in ihren Berechnungen berücksichtigt . Welche länderspezifischen Besonderheiten wurden bei PEBB§Y in der Vergangenheit für das Saarland berücksichtigt? Bei welchen Annahmen , Schätzungen, Berechnungsfaktoren und sonstigen Besonderheiten unterscheiden sich die Grundlagen der saarländischen PEBB§Y – Zahlen in anderen Bundesländern? Zu Frage 8: In der Vergangenheit wurden im Saarland – wie auch in anderen Bundesländern - Modifikationen im Sinne länderspezifische Besonderheiten zunächst bei den Bedarfszahlen der Staatsanwaltschaft vorgenommen. Dort hatte sich aufgrund statistischer Fehlerfassungen, die nachträglich nicht mehr korrigiert werden konnten, die Notwendigkeit ergeben, die Basiszahl bei den Grundgeschäften (Ermittlungsverfahren, Vollstreckungsverfahren) um 10 % zu reduzieren. Nachdem diese Notwendigkeit weggefallen ist, ist auch diese Besonderheit in der staatsanwaltschaftlichen Personalbedarfsberechnung zurückgenommen worden (Stand November 2010). Weiterhin wurde aufgrund der Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung, welche einen erhöhten Arbeitsaufwand bei den Gerichten generierte, bei der Basiszahl für Personalverwaltung und allgemeine Verwaltungstätigkeiten eine Erhöhung von 2,5 % vorgenommen. Dies gilt für die ordentlichen Gerichte und für sämtliche Fachgerichte. Bei den Amtsgerichten wurde allerdings zuvor bei diesen Punkten die Basiszahl um 25 % reduziert, da hier ein tatsächlich geringerer Arbeitsaufwand ermittelt wurde. Die Mehrbelastung durch zur Erprobung abgeordnete Richter wurde mit 0,15 Arbeitskraftanteilen je zwölf Monate Erprobung festgelegt. Für Handelsregister B - Sachen und sonstige Registersachen wird im Saarland der tatsächliche Einsatz in Ansatz gebracht. Bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken wird auch für sonstige Aufgaben der Staatsanwaltschaft sowie für die verfahrensbezogene Prüfung und Anleitung (Aufgabe der Abteilungs- und Gruppenleiter, Gegenzeichner u. ä.) der tatsächliche Einsatz herangezogen, da die Anwendung der bundeseinheitlichen Basiszahlen zu keinem realistischen Ergebnis führen würde. Dies gilt für den Bereich der Staatsanwaltschaft auch bei Personalverwaltung und allgemeine Verwaltungstätigkeiten. In diesen Punkten unterscheiden sich die Grundlagen der PEBB§Y Zahlen damit von den Grundlagen in anderen Ländern. Dort wurden ähnliche Anpassungen vorgenommen. Die bisherige Übung hat gezeigt, dass die im Saarland vorgenommenen Modifikationen den tatsächlichen Bedarf gut abbilden. Drucksache 14/625 (14/589) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 7 - Inwieweit und auf welche Weise wurden bei der Ermittlung der PEBB§Y - Zahlen Gesichtspunkte der Qualität der Justiz berücksichtigt? Sind die PEBB§Y - Zahlen nach Auffassung der Landesregierung ein Maßstab dafür, wie viele Fälle jeder Richter und jede Richterin erledigen sollte oder könnte die richterliche Unabhängigkeit solchen Vorgaben entgegenstehen? Zu Frage 9: Der Ermittlung der PEBB§Y – Zahlen lagen umfangreiche empirische Erhebungen zu Grunde. Diese Erhebungen erfolgten durch konkrete Zeitmessungen: Beteiligte Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte notierten über einen festgelegten Zeitraum hinweg die Stunden und Minuten, welche für die Erledigung der in ihre jeweilige Zuständigkeit fallenden Verfahren erforderlich waren. Sämtliche Zeiterfassungen wurden also von den Betroffenen höchstpersönlich vorgenommen. Diese Zeiterfassung erfolgte damit nicht auf Grundlage von festen Vorgaben oder Kontrollen durch Dritte, sondern bildete den jeweils objektiven Bearbeitungsbedarf ab. Um das Personalbedarfsberechnungssystem auch für Änderungen der tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten offen zu halten, werden in regelmäßigen Zeitabständen Nach- und Neuerfassungen durchgeführt. Die nächste Vollerfassung steht für das Kalenderjahr 2014 an. Durch diese Erhebungsmethodik ist sichergestellt, dass Gesichtspunkte der Qualität jederzeit hinreichend berücksichtigt werden, da die Erhebung nicht auf möglichst große Zeitersparnis oder Rationalisierung, sondern auf die objektive, ordnungsgemäße Erledigung der Bezugsverfahren abstellt. Da die konkrete Ausgestaltung dieser ordnungsgemäßen Erledigung inhaltlich aber gerade Gegenstand der richterlichen Unabhängigkeit ist, in welche auch bei dem besagten Erhebungen nicht eingegriffen wurde, garantiert die Praxis der Selbstaufschreibung, dass die Qualitätssicherung bei der Ermittlung der PEBB§Y – Zahlen berücksichtigt wird. Sie spielt insofern eine wichtige Rolle. In diesem Zusammenhang ist auch anzumerken, dass PEBB§Y lediglich einen objektiven Personalbedarf abbildet, und nicht dazu gedacht ist, regulierend in die Art und Weise der Ausübung richterlicher Tätigkeiten einzugreifen. Dies wäre verfassungsrechtlich bedenklich, da die richterliche Unabhängigkeit beeinträchtigt werden würde. Die sich aus der PEBB§Y – Berechnung ergebenden Bedarfszahlen sind daher gerade kein Maßstab dafür, wie viele Fälle Richterinnen und Richter erledigen sollte, sondern stellt ausschließlich Referenzgrößen zur Verfügung, die eine angemessene Personalausstattung des richterlichen Dienstes ermöglichen. Sie vermeidet unzumutbare Überbelastungen und dient damit der Wahrung richterlicher Unabhängigkeit. Drucksache 14/625 (14/589) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 8 - Welche personellen Auswirkungen wird die zu erwartende bundesgesetzliche Einführung der Untätigkeitsbeschwerde nach Einschätzung der Landesregierung auf die Gerichte des Saarlandes haben? Zu Frage 10: Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung (BT – Drs. 17/3802) beinhaltet keine konkreten Angaben dazu, ob personellen Auswirkungen zu erwarten sind. Da das Gesetzgebungsverfahren sich noch im Stadium der parlamentarischen Diskussion befindet, liegen dem Ministerium der Justiz noch keine Daten vor, die eine valide Einschätzung der hierdurch zu erwartenden personellen Auswirkungen ermöglichen würden. Teilt die Landesregierung die Auffassung des Deutschen Juristentages, wonach bei Haushaltsanträgen der von den jeweiligen Gerichtspräsidien ermittelte Personalbedarf berücksichtigt werden sollte (vgl. den entsprechenden Beschluss des 66. Deutschen Juristentages 2006 Abteilung Justiz)? Zu Frage 11: Der Personalbedarf wird nicht von den Gerichtspräsidien, sondern vom Ministerium der Justiz selbst errechnet. Über die konkrete Personalausstattung entscheidet der Landtag des Saarlandes.