LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/626 (14/590) 09.11.2011 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Birgit Huonker (DIE LINKE.) betr.: Gerichte als „Nachgeordnete Behörden“? Sind Gerichte nach Auffassung der Landesregierung nachgeordnete Behörden der Exekutive? Zu Frage 1: Gerichte sind insoweit Behörden, als sie materielle Verwaltungsaufgaben wahrnehmen (Kopp / Ramsauer, VwVfG, § 1 Rn. 56). Insoweit sind sie auch „nachgeordnet“. Die grundgesetzlich garantierte persönliche und sachliche Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter wird dadurch selbstverständlich nicht beeinträchtigt. Sind Richterinnen und Richter nach Auffassung der Landesregierung nachgeordnete Mitarbeiter des Ministeriums der Justiz? Zu Frage 2: Siehe Frage 1 Welches Verständnis hat die Landesregierung vom Prinzip der Gewaltenteilung im Grundgesetz? Zu Frage 3: Die saarländische Landesregierung ist der Auffassung, dass ihr Verständnis der Gewaltenteilung dasjenige ist, welches sich aus den maßgeblichen Regelungen des Grundgesetzes ergibt (vgl. etwa: Gröpl, in Wendt / Rixecker, Saarländische Verfassung; 1. Aufl. 2009; Art 61, Rn. 13, m. w. N.) Ausgegeben: 11.11.2011 (29.09.2011) bitte wenden Drucksache 14/626 (14/590) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 2 - Ist die Landesregierung bereit, im Umgang mit Gerichten und im Umgang mit Richterinnen und Richtern auf die prinzipielle Gleichrangigkeit von Exekutive und Judikative zu achten? Entsprechen die Umgangsformen zwischen dem Ministerium der Justiz und den Richterinnen und Richtern, zum Beispiel im Sprachgebrauch, diesem Prinzip der Gleichrangigkeit? Zu Frage 4: Ja, wie auch in der Vergangenheit.