LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/628 (14/576) 11.11.2011 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Heiko Maas (SPD) und Ulrich Commerçon betr.: Ganztagsschulbezug der Lehrerausbildung sowie Stand der Schulsozialarbeit an Ganztagsschulen im Saarland Vorbemerkung der Fragesteller: „’Ganztagsschule’ ist in diesem Fall zu verstehen als Ganztagsangebotsform im Sinne der KMK-Definition, also unter Ausnahme der Freiwilligen Ganztagsschulen sowie der Ganztagsschulen plus.“ Vorbemerkung Landesregierung: Im Sinne der KMK-Definition gibt es im Saarland Ganztagsschulen in der voll gebundenen Form (Gebundene Ganztagsschulen), in der teilweise gebundenen Form (Modell 2 – Ganztagsklasse nach dem Förderprogramm „Freiwillige Ganztagsschulen 2011“ im Saarland) und in der offenen Form (Modell 1 und 2 nach dem Förderprogramm „Freiwillige Ganztagsschulen 2011“ im Saarland). Die folgende Beantwortung bezieht sich rein auf die Gebundenen Ganztagsschulen im Saarland. Ausgegeben: 14.11.2011 (15.09.2011) Drucksache 14/628 (14/576) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Sind die besonderen Bedarfe und Anforderungen ganztägiger Schulangebote in die Inhalte der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung eingeflossen (differenziert nach Schulformen und Angebotsform, im Referendariat bzw. Vorbereitungsdienst), und wenn ja, in welcher Weise? Zu Frage 1: Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die erste, zweite und dritte Phase der Lehrkräfteausbildung: In der ersten Phase der Lehrkräfteausbildung berücksichtigen im Rahmen des erziehungswissenschaftlichen Studiums für die Lehrämter an Haupt- und Gesamtschulen, an Real- und Gesamtschulen sowie Gymnasien und Gesamtschulen und an den beruflichen Schulen die verpflichtenden Module „Persönlichkeitsentwicklung und Erziehung“ sowie „Schulqualität, Qualitätsentwicklung und -sicherung in Schulen“ sowie das Wahlpflichtmodul „Soziologische Aspekte von Bildung und Erziehung“ die besonderen Bedarfe und Anforderungen ganztägiger Schulangebote. Darüber hinaus lernen die Studierenden im Rahmen der verpflichtenden Praktika für alle Lehramtsstudiengänge Bedarfe und Anforderungen ganztägiger Schulangebote kennen; die Erkenntnisse werden in den vor- und nachbereitenden Seminaren reflektiert. Die Wiedereinführung einer eigenständigen Ausbildung für Grund- und Hauptschullehrerinnen und – lehrer an der Universität des Saarlandes eröffnet ebenfalls die Gelegenheit , diesen Aspekt in der Ausbildung verstärkt zu berücksichtigen. In der zweiten Phase der Lehrkräfteausbildung können Anwärter und Anwärterinnen sowie Referendare und Referendarinnen sowohl im Rahmen ihres dreiwöchigen Gesamtschulpraktikums als auch im eigenverantwortlichen Unterricht auch an Schulen mit Ganztagsangebot eingesetzt werden und lernen dann deren pädagogische Ansätze direkt kennen. Im Rahmen ihrer theoretischen Ausbildung berücksichtigen die Module „Differenzierung“ und „Offener Unterricht“ die Belange der Ganztagsschulen. In der dritten Phase der Lehrkräftebildung werden vom Fachbereich Erziehen und Unterrichten des Landesinstituts für Pädagogik und Medien (LPM) regelmäßig Angebote vorgehalten. Sind die Inhalte und besonderen Anforderungen ganztägiger Lehr- und Betreuungsangebote an allgemeinbildenden Schulen prüfungsrelevant (etwa hinsichtlich des ersten Staatsexamens oder wo vorhanden der BA- oder MA-Prüfung, aber auch beim zweiten Staatsexamen), wenn ja, welche? Zu Frage 2: Alle Lehramtsstudiengänge für allgemeinbildende Schulen sind modularisierte Studiengänge , die mit der ersten Staatsprüfung am Ende der ersten Phase und der zweiten Staatsprüfung am Ende der zweiten Phase der Lehrerausbildung abschließen. In der ersten Phase der Lehrkräftebildung sind die Inhalte und Anforderungen ganztägiger Lehrangebote Gegenstand der entsprechenden Modulprüfungen. Die Themen können darüber hinaus auch zum Gegenstand der mündlichen Abschlussprüfung im Rahmen der ersten Staatsprüfung gemacht werden. - 2 - Drucksache 14/628 (14/576) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - In der zweiten Phase der Lehrkräftebildung können Inhalte und Anforderungen ganztägiger Lehrangebote zum Gegenstand der mündlichen Abschlussprüfung im Fach Pädagogik im Rahmen der zweiten Staatsprüfung gemacht werden. Wie bewertet die Landesregierung Forderungen nach einem eigenen Lehramtsprofil für ein ganztägiges Schulangebot im Primar-, im Sekundar- oder im Gymnasialbereich? Zu Frage 3: Die oben dargelegten Maßnahmen der Landesregierung zur besonderen Berücksichtigung ganztagsspezifischer Aspekte in allen Phasen der Lehrkräfteausbildung sollten erkennen lassen, dass es im Hinblick auf den engagierten Ausbau des ganztägigen Schulangebots durch die Landesregierung verfehlt wäre, nur einen Teil der künftigen Lehrkräfte insoweit spezialisiert auszubilden. Wie viel Schulsozialarbeiter sind gegenwärtig zur Wahrnehmung ihrer Betreuungs- und Beratungsaufgaben an allgemeinbildenden Schulen von der öffentlichen Hand beschäftigt (aktuell und sofern möglich zum Stichtag 31.12.2010, Vollzeitäquivalenten und differenziert nach a) Schulformen und b) Art der Beschäftigung, z.B. Angestellten-/Honorarverhältnis o.a.)? Zu Frage 4: Anzahl der Schulsozialarbeiterinnen und – arbeiter und der sozialpädagogischen Fachkräfte an Gebundenen Ganztagsschulen im allgemeinbildenden Schulbereich zum Schuljahr 2011/12: Schulform Anzahl der Schulsozialarbeiterinnen und –arbeiter und der sozialpädagogische Fachkräfte an Gebundenen Ganztagsschulen im allgemeinbildenden Schulbereich GS 4,0 ERS 0,5 (+0,5 Lehrerstellen*) GES 2,5 (+0,5 Lehrerstellen*) Gesamt 7,0 (+1,0 Lehrerstellen*) *Bei den zum Schuljahr 2011/12 neu gegründeten Gebundenen Ganztagsschulen im weiterführenden Schulbereich wird ergänzend zu den sozialpädagogischen Betreuern bis zu eine Lehrerstelle (im Endausbau) zusätzlich personalisiert. Die zusätzlichen Lehrerstellen dienen der Kooperation mit den sozialpädagogischen Betreuern und zur Bereitstellung gemeinsamer pädagogischer Angebote. Auf diese Art und Weise werden sozialpädagogische Sicht- und Handlungsweisen in die Schule eingebracht, Lehrkräften Beratung angeboten und bei Bedarf zwischen diesen und den Schülern/Schülerinnen und der Elternschaft vermittelt. - 3 - Drucksache 14/628 (14/576) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Da die Anstellungsträger der Schulsozialarbeiterinnen und –arbeiter und sozialpädagogischen Fachkräfte die Träger der öffentlichen Jugendhilfe, der freien Jugendhilfe und die Schulträger sind, ist eine Differenzierung nach Art der Beschäftigung nicht möglich. Durch welche Gebietskörperschaft werden auf welcher Grundlage zu welchen Anteilen die daraus resultierenden Personal- bzw. Maßnahmenkosten bisher getragen? Zu Frage 5: Die Personalkosten für Sozialarbeit in Schulen werden durch Kooperationsvereinbarungen auf Grundlage des Eckpunktepapiers zur Gebundenen Ganztagsschule (GGTS) zwischen dem Land, vertreten durch das Ministerium für Bildung, und den Schulträgern aufgeteilt. Im Bereich der Grundschulen verteilen sich die Personalkosten für Sozialarbeit in Schulen zu 50% auf das Land und zu 50% auf den Schulträger. Im Bereich der weiterführenden Schulen verteilen sich die Personalkosten für Sozialarbeit in Schulen zu 100% auf den Schulträger, allerdings werden auch zusätzliche Lehrerstellen durch das Land personalisiert (siehe Frage 4). Dies gilt auch für die bereits vor 2011/12 bestehenden Gebundenen Ganztagsschulen mit Ausnahme der Ganztagsgrundschule Saarbrücken – Brebach-Fechingen Wiedheckschule (42% Land und 58% Schulträger) und der Gesamtschule Neunkirchen (100% Land). An wie vielen Schulen gibt es kontinuierlich Angebote der Schulsozialarbeit (absolut und Anteil an allen Schulen, differenziert nach Schulformen)? Zu Frage 6: *1 ohne Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium, Technisch-Wissenschaftliches Gymnasium , Schulen in Abendform und Saarland-Kolleg Schulform Zahl der allgemeinbildende Schulen Gebundene Ganztagsschulen mit kontinuierlichem Angebot der Sozialarbeit in Schulen Anteil der Gebundenen Ganztagsschulen mit kontinuierlichem Angebot der Sozialarbeit in Schulen GS 161 4 2,5% ERS*1 51 1 2,0% FS 38 0 0% GES*2 18 2 11% GY*1 33 0 0% FWS 4 0 0% RS 3 0 0% Gesamt 308 7 2,3% *2 einschl. Schengen-Lyzeum Perl Zu darüber hinausgehenden Angeboten „Sozialarbeit in Schulen“ seitens der Schulträger können keine weiteren Aussagen gemacht werden. - 4 - Drucksache 14/628 (14/576) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - Wie viele Schülerinnen und Schüler betreut ein/e Schulsozialarbeiter/in dabei durchschnittlich? Zu Frage 7: Ein Richtwert für die durchschnittliche Betreuung von Schülerinnen und Schülern pro Schulsozialarbeiter/in kann nicht angegeben werden, da das sozialpädagogische Angebot in besonderem Maße Kindern und Jugendlichen mit sozialen Benachteiligungen und/oder mit individuellen Beeinträchtigungen zu Gute kommt und in diesem Zusammenhang keine Fallzahlen ermittelt werden. Welche Entwicklung des Bedarfs an Schulsozialarbeit erwartet die Landesregierung in den kommenden Jahren und welche Maßnahmen sind zu dessen Deckung vorgesehen? Zu Frage 8: Die Landesregierung hat für den weiteren Ausbau der Gebundenen Ganztagsschulen und damit einhergehend der sozialpädagogischen Betreuung in den Schuljahren 2012/13 bis einschl. 2015/16 Gelder in der mittelfristigen Finanzplanung für jährlich bis zu fünf zusätzliche Gebundene Ganztagsschulen vorgesehen (zwei Grundschulen und drei weiterführende Schulen) (siehe LT-Drs. 14/564 – Frage 5). Ist ein Ausbau der Schulsozialarbeit infolge der Novellierung der Grundsicherung nach SGB II und dem Kompromiss zur Bildungsteilhabe geplant, und wenn ja, in welchem Umfang und mit welchen Schwerpunkten? Zu Frage 9: Für den Ausbau der Schulsozialarbeit infolge der Novellierung der Grundsicherung nach SGB II und des Kompromisses zur Bildungsteilhabe sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter der Landkreise und des Regionalverbands Saarbrücken) zuständig. - 5 - betr.: Ganztagsschulbezug der Lehrerausbildung sowie Stand der Schulsozialarbeit an Ganztagsschulen im Saarland