LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/629 (14/591) 11.11.2011 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Heike Kugler (DIE LINKE.) Ralf Georgi (DIE LINKE.) Dagmar Ensch-Engel (DIE LINKE.) und Wolfgang Schumacher (DIE LINKE.) betr.: Ausbau der Kindertagesbetreuung im Saarland Vorbemerkung Fragesteller/in: „Mit dem Kinderförderungsgesetz vom Dezember 2008 wurde festgelegt, dass ab 1. August 2013 der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr eingeführt werden soll. Auch das Saarland muss diese Garantie umsetzen und bis 2013 für 35 Prozent der Kinder Betreuungsplätze schaffen. 30 Prozent der neuen Plätze sollen im Bereich der Kindertagespflege geschaffen werden.“ Vorbemerkung Landesregierung: Den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz nach § 24 SGB VIII, sowohl für Kinder unter drei Jahren als auch für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt, haben die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu erfüllen. Somit ist es die gesetzliche Aufgabe der Kreise und des Regionalverbandes Saarbrücken, die notwendigen Plätze zu schaffen. Eine Versorgungsquote von 35 % für Kinder unter drei Jahren ist nicht identisch mit der Erfüllung des Rechtsanspruchs für diese Altersgruppe. Im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Bund ist diese Versorgungsquote zu Programmbeginn 2008 nach bundesweiter Umsetzung bis zum Programmende 2013 lediglich als ausreichend angesehen worden, den damals erwarteten Platzbedarf abzudecken. Darüber hinaus hat sich die Saarländische Landesregierung selbstverpflichtet, diese angestrebte Versorgungsquote von 35 % bis zum Ende des Jahres 2013 im Saarland zu realisieren . Ausgegeben: 14.11.2011 (29.09.2011) Drucksache 14/629 (14/591) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 2 - Welche Betreuungskapazitäten im Sinne der oben genannten Ziele sind derzeit vorhanden? Wie weit und in welcher Geschwindigkeit ist der Ausbau der Betreuungskapazitäten in Kindertageseinrichtungen bisher fortgeschritten? Bitte Angaben über die jährliche Entwicklung seit 2008. Bitte aufschlüsseln nach Art der jeweiligen Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort, altersgemischte Kindertageseinrichtung, integrative Tageseinrichtung) und nach saarländischen Landkreisen . Zu Frage 1: a) derzeit vorhandene Betreuungskapazitäten Nach Angaben des Statistischen Berichts „Kinder- und Jugendhilfe 2011“ (K V 1 T3 – j 2011) des Statistischen Amtes Saarland waren im Saarland zum Stichtag 1. März 2011 insgesamt 3.899 Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen von Kindern unter drei Jahren belegt. Die Betreuungsplätze teilen sich landkreisspezifisch wie folgt auf: Landkreis Krippenplätze RV Saarbrücken 1.155 LK Merzig-Wadern 435 LK Neunkirchen 485 LK Saarlouis 658 Saarpfalz-Kreis 713 LK St. Wendel 453 gesamt 3.899 b) jährliche Entwicklung seit 2008 (aufgeschlüsselt nach Landkreisen) Seit Beginn des Programms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 – 2013 wurde bislang die Schaffung von 2.503 neuen Krippenplätzen gefördert, die sich wie folgt verteilen: Landkreis geförderte U3- Plätze 2008 geförderte U3- Plätze 2009 geförderte U3- Plätze 2010 bisher geförderte U3- Plätze 2011 RV Saarbrücken 112 178 215 265 LK Merzig-Wadern 50 140 55 100 LK Neunkirchen 85 167 3 125 LK Saarlouis 30 114 130 130 Saarpfalz-Kreis 54 30 60 80 LK St. Wendel 70 75 90 145 gesamt 401 704 553 845 Stand: 25.10.2011, Quelle: Ministerium für Bildung Leider ist hier eine Aufschlüsselung nach Art der Kindertageseinrichtung aufgrund fehlender Datenerhebung nicht möglich. Drucksache 14/629 (14/591) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 3 - Welche Auffassung vertritt die Landesregierung hinsichtlich der Erreichbarkeit des Ziels des Ausbaus der Kindertagesbetreuung in den einzelnen saarländischen Landkreisen bis 2013 und wie begründet sie diese Auffassung? Zu Frage 2: Die Saarländische Landesregierung geht davon aus, dass bis zum Ende des Jahres 2013 in allen saarländischen Landkreisen und im Regionalverband Saarbrücken eine Versorgungsquote von 35 % für Kinder unter drei Jahren vorhanden sein wird. Auf Grundlage der bisher gestellten Anträge auf Förderung von entsprechenden Baumaßnahmen sind im Landeshaushalt ausreichende Mittel eingestellt, um sowohl den Landesanteil als auch den nicht ausreichenden Bundesanteil an den notwendigen Investitionskosten aufzubringen. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Öffnungszeiten bestehender Kindertageseinrichtungen ? Inwieweit hält sie eine Betreuungsplatzgarantie im Saarland ab 2013 auch für jene Familien realistisch, bei denen die Berufstätigkeit der Eltern durch atypische bzw. unregelmäßige Arbeitszeiten (beispielsweise Schicht- oder Nachtdienste) gekennzeichnet ist? Sieht die Landesregierung diesbezüglich (politischen) Handlungsbedarf ? Wie begründet sie ihre Sichtweise? Zu Frage 3: Grundsätzlich liegt es in der Zuständigkeit der Träger der Kindertageseinrichtungen, die Konzeption und Angebotsstrukturen ihrer Einrichtungen festzulegen. Darüber hinaus ist es die Aufgabe der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, vor Ort für ein an den Bedürfnissen der Kinder und deren Familien orientiertes Angebot im Bereich der Kindertagesbetreuung zu sorgen. Im Saarland ist hier eine große Bereitschaft auf Weiterentwicklung festzustellen. So hat sich die Zahl der Ganztagsplätze mit Essensangebot im Kindergartenbereich von rd. 7.500 im März 2009 auf aktuell rd. 10.300 erhöht . Die Landesregierung fördert diese Bereitschaft durch Anerkennung und Mitfinanzierung der erhöhten Personalbedarfe. Aller Voraussicht nach werden Betreuungs- und Bildungsbedürfnisse von Familien mit besonderen zeitlichen Bedarfssituationen nur ausnahmsweise in Kindertageseinrichtungen befriedigt werden können. Hier ist es an den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, entsprechende Angebote bereit zu stellen, auch durch Plätze in der Tagespflege . Die Landesregierung begrüßt es, wenn von den Trägern solche Angebote geschaffen werden, und wird sich gemäß den gesetzlichen Vorgaben an der Finanzierung dieser Angebote beteiligen. Drucksache 14/629 (14/591) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 4 - Laut einer Antwort der Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Heike Kugler (Drucksache 14/258) gab es im Saarland im August 2010 rund 350 Tagesmütter. Wie hat sich diese Zahl seitdem entwickelt? Bitte aufschlüsseln nach saarländischen Landkreisen. Zu Frage 4: Landkreise Tagespflegepersonen Regionalverband Saarbrücken 165 Merzig-Wadern 37 Neunkirchen 47 Saarlouis 65 Saarpfalz-Kreis 82 St. Wendel 21 Ingesamt 417 Stand: 25.10.2011, Quelle: tel. Abfrage bei den örtlichen Jugendämtern Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Zahl der Kinder im Saarland, die eine Betreuung durch Tagespflegepersonen in Anspruch nehmen? Bitte aufschlüsseln nach saarländischen Landkreisen. Zu Frage 5: Landkreise Anzahl der Kinder, die eine Betreuung in Anspruch nehmen Regionalverband Saarbrücken 451 Merzig-Wadern 69 Neunkirchen 21 Saarlouis 136 Saarpfalz-Kreis 83 St. Wendel 16 Insgesamt 776 Stand: 25.10.2011, Quelle: tel. Abfrage bei den örtlichen Jugendämtern Drucksache 14/629 (14/591) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 5 - Laut Kinderförderungsgesetz sollen 30 Prozent der neuen Betreuungsplätze im Bereich der Kindertagespflege geschaffen werden. Wie schätzt die Landesregierung die Erreichbarkeit dieses Ziels im Saarland ein, insbesondere vor dem Hintergrund der geringen Bezahlung von Tagespflegepersonen ? Sieht die Landesregierung bei der Bezahlung von Tagespflegepersonen (politischen) Handlungs-bedarf? Wenn ja: Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung und innerhalb welches Zeitraums wird sie tätig werden? Zu Frage 6: Der Anteil der Kindertagespflege von bundesweit 30 % an den notwendigen Plätzen für Kinder unter drei Jahren findet sich nur in der Begründung zum Kinderförderungsgesetz (KiföG). Die Zahl ist nicht in das SGB VIII aufgenommen worden. Als Zielgröße für das Saarland erschien und erscheint der Landesregierung dieser Anteil als zu hoch. Aus diesem Grunde wurde bei der Berechnung der in Einrichtungen neu zu schaffenden Krippenplätze lediglich von einem Anteil von 16 % im Bereich der Tagespflege ausgegangen. Dieses Ziel wird als realistisch und durchaus erreichbar angesehen. Nachdem mit dem Saarländischen Kinderbetreuungs- und –bildungsgesetz (SKBBG) 2008 und der dazu erlassenen Verordnung zur Ausgestaltung der Kindertagespflege 2009 erstmals Regelungen für diesen Bereich erlassen wurden und eine finanzielle Beteiligung des Landes an den entstehenden Kosten der Landkreise und des Regionalverbandes Saarbrücken eingeführt wurde, sieht die Landesregierung nun die Notwendigkeit , die mit diesen Regelungen gemachten Erfahrungen auszuwerten. Dazu werden im kommenden Jahr 2012 mit den Jugendämtern der Landkreise und des Regionalverbandes Saarbrücken Gespräche geführt und u.U. die o.g. Verordnung überarbeitet und angepasst werden. betr.: Ausbau der Kindertagesbetreuung im Saarland