LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/64 (14/28) 21.01.2010 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Astrid Schramm (DIE LINKE.) betr.: Grunderwerb Trassenführung B 269 Vorbemerkung der Fragestellerin: „Im Zuge des Neubaus der B 269 war eine Vielzahl von Privatgrundstücken betroffen. Die Trassenneuführung hat mehrere Parzellen durchschnitten . Betroffene Grundstücksbesitzer wurden seitens der Straßenbauverwaltung dadurch entschädigt , dass die beanspruchten Parzellen ganz oder teilweise zum Verkehrswert erworben wurden.“ In welchem Umfang wurden im Rahmen des Neubaus der B 269 über die benötigte Trassenführung hinaus Grunderwerbe für sogenannte Restflächen in der Gesamtherstellungszeit der Baumaßnahme getätigt? Bitte diesbezüglich eine nach Jahren und Fallzahlen aufgeschlüsselte Darstellung der Größenangabe einzelner erworbener Restflächen. Zu Frage 1: Fallzahl Jahr Größenangabe 1 1994 16 ha 1 2006 35 ha 1 2008 – 2009 10 ha Welche Entschädigung wurde durchschnittlich für den Erwerb gezahlt? Bitte um Angabe des qm- Preises der kleinsten und größten erworbenen Restfläche. Zu Frage 2: Kleinste Restfläche Größte Restfläche 1,02 €/m2 3,07 €/m2 Ausgegeben: 21.01.2010 (03.12.2009) bitte wenden Drucksache 14/64 (14/28) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 2 - Welcher qm-Preis wurde für den Erwerb der Trasse entrichtet? Auch hier bei evtl. unterschiedlichen qm-Preisen bitte Angabe des Preises für den kleinsten und größten zusammenhängenden Erwerb. Zu Frage 3: Kleinster Erwerb Größter Erwerb 1,02 €/m2 15,34 €/m2 In welcher Art und Weise gestaltete sich der Verkauf von Restflächen an die Straßenbauverwaltung ? Zu Frage 4: Der Erwerb von Restflächen erfolgt bei wirtschaftlicher Beeinträchtigung des Grundstückes durch die Trassenführung (nicht hinnehmbare Bewirtschaftungserschwernisse ). Welcher Nutzungsart wurden die erworbenen Restflächen zugeführt? Zu Frage 5: z. Zt.: Brachland und Massendeponie nach Abschluss der Baumaßnahme: Landwirtschaftliche Nutzflächen (werden verkauft oder gehen ins allgemeine Grundvermögen des Bundes über) Ausgleichsflächen Gewerbeflächen (Erwerb durch Stadt Saarlouis ) Befinden sich die angekauften Restflächen noch im Besitz der öffentlichen Hand, wenn ja, wer bewirtschaftet die Restflächen derzeit? Zu Frage 6: Eigentümer: Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) Bewirtschaftung: 1. Deponieflächen zur Lagerung von Erdmassen 2. Brachland (keine Bewirtschaftung zur Zeit) betr.: Grunderwerb Trassenführung B 269