LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/666 (14/595) 16.12.2011 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Barbara Spaniol (DIE LINKE.) betr.: Niederwürzbacher Weiher Wie beurteilt die Landesregierung den ökologischen Zustand des Weihers in Niederwürzbach? Zu Frage 1: Der ökologische Zustand des Weihers ist mittlerweile als gut zu bezeichnen. Die hohen Nährstoffgehalte im Weiher begünstigten vor einigen Jahren noch die Entwicklung der planktischen Algen. Damit ging eine starke „Beschattung“ der Wasserpflanzen und somit eine Unterdrückung deren Wachstums einher. Nach erfolgreicher Sanierung der kommunalen Abwasseranlagen im Einzugsgebiet des Weihers erfolgt nur noch selten ein Eintrag von Abwasser bzw. Nährstoffen. Infolge der damit verbundenen Verbesserung der Gewässerbeschaffenheit ist im Niederwürzbacher Weiher ein verstärkter Karpfenkrautbewuchs (Potamogeton pectinatus) zu beobachten. Die Rhizome der Wasserpflanzen entnehmen die Nährstoffe dem Weihersediment, in dem sie wurzeln und bilden jährlich entsprechend dichte Bestände. Dies ist allerdings ein limnologisch nicht zu besorgender Zustand. Welche touristische, soziale und wirtschaftliche Bedeutung hat der Weiher für die Region und die Biosphäre Bliesgau ? Zu Frage 2: Im Regionalen Entwicklungskonzept der Biosphärenregion Bliesgau wird auf die touristische Bedeutung des Niederwürzbacher Weihers nicht konkret eingegangen. Ziel ist es, das Angebot der Region als Naherholungsstandort sowohl qualitativ als auch quantitativ weiter auszubauen. Insofern wird dem Niederwürzbacher Weiher aus touristischer Sicht gesehen eine regionale Bedeutung für das Biosphärenreservat Bliesgau beigemessen. Eine wichtige Basis für die Attraktivitätssteigerung bietet dabei die historische Bausubstanz rund um den Weiher, denn hier befand sich die Sommerresidenz derer von der Leyen. Von den einst prachtvollen Bauten sind noch der Annahof, ein ehemaliges Hofgut , heute Hotel und Restaurant, sowie der sogenannte Rote Bau und Fragmente der ehemaligen Parkanlage vorhanden (Felsengärten, Alte Schweizerei). Ausgegeben: 16.12.2011 (17.10.2011) Drucksache 14/666 (14/595) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 2 - Die wirtschaftliche Bedeutung wird durch die gute Infrastruktur an Restaurant- und Gastronomiebetrieben rund um den Weiher belegt. Wie ist nach Einschätzung der Landesregierung der Sanierungsbedarf des Gewässers einzuschätzen ? Welche Kosten würde eine Grundsanierung verursachen? Wie gestalten sich diesbezüglich entsprechende Planungen seitens der Landesregierung? Zu Frage 3: Aus Landessicht sind derzeit keine Sanierungsplanungen für den Niederwürzbacher Weiher vorgesehen, da aus gewässerökologischer und fischereibiologischer Sicht keine Sanierung erforderlich ist. Der Sanierungsbedarf für den Niederwürzbacher Weiher richtet sich im Wesentlichen nach den Sanierungszielen. Werden Ziele aus Sicht der Landschaftsesthetik, zur Nährstoffreduktion oder aus Sicht des Angelsports verfolgt, so kann z.B. eine Sanierung des Niederwürzbacher Weihers durch Trockenlegen, Ausbaggern des Schlammes und der Entnahme von Wasserpflanzen erfolgen. In der Machbarkeitsstudie zur Sanierung und Restaurierung des Niederwürzbacher Weihers, Saarbrücken, 2006, werden für folgende Sanierungsarbeiten Kostenschätzungen angegeben: Trockenlegen: Durch Trockenlegen wird eine Verringerung des Nährstoffhaushaltes durch verstärkte Mineralisierung und durch eine verbesserte Sauerstoffversorgung der Schlammablagerungen erreicht. Als preiswerte Methode (ohne Entschlammung) werden Kosten in Höhe von 100.000 € geschätzt. Entschlammung mittels Saugbagger: Eine nachhaltige Methode zur Beseitigung der Nährstoffbelastung durch Rücklösung aus dem Sediment stellt die Entschlammung der Weihersohle dar. Nach einer Entschlammung mittels Saugbagger müssten die Sedimente entwässert und entsorgt werden, da Schlammpolder nicht in unmittelbarer Nähe zur Verfügung stehen. Für unbelastete Sedimente werden Kosten in Höhe von 3,4 Mio. € und für beispielsweise mit Schwermetallen belastete Sedimente werden Kosten in Höhe von 4,9 Mio. € geschätzt. Entschlammung nach Trockenlegen: Bei einer Trockenlegung des Weihers über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren, einer anschließenden Entschlammung und einer Entsorgung der Sedimente ist bei unbelastetem Sediment mit 3.0 Mio € und bei belastetem Sediment mit 4,5 Mio € zu rechnen. Drucksache 14/666 (14/595) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 3 - Mähen: Das Mähen der Wasserpflanzen um Nährstoffe dem Sediment zu entziehen, ist deutlich kostengünstiger. Bei 3 Räumungsintervallen pro Jahr durch den städtischen Eigenbetrieb mit einem eigenen Mähboot werden Kosten von etwa 10.000 € pro Jahr angegeben. Aus ökologischen Gründen besteht zur Zeit keine Veranlassung zum Ausbaggern oder Mähen der Wasserpflanzen. Konsequenterweise sind im Maßnahmenprogramm entsprechend Artikel 11 der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und § 40 des Saarländisches Wassergesetzes keine Maßnahmen zum Erhalt oder der Verbesserung der Gewässerbeschaffenheit des Niederwürzbacher Weihers vorgesehen. Der Niederwürzbacher Weiher steht in der Unterhaltungslast der Stadt Blieskastel. Die Landesregierung hat demzufolge keine Planungen vorgesehen. Wie können Beeinträchtigungen von Natur und Mensch, u. a. Wassertrübungen durch Cyanobakterien, nachhaltig vermieden werden? Wie sind vorkommende starke Wucherungen des Krausen Laichkrautes im Bereich des Weihers aus ökologischer Sicht zu bewerten? Zu Frage 4: Wassertrübungen durch Cyanobakterien sind lästig und können durch Toxinbildung in Badegewässern gesundheitsgefährdend sein. Sie geben limnologisch keinen Anlass zur Sorge. Außerdem ist der Niederwürzbacher Weiher nicht als Badegewässer ausgewiesen . Wenn die im Wasser vorliegenden Stickstoffverbindungen von Wasserpflanzen und planktischen Organismen gebunden sind, haben Cyanobakterien durch das Fixieren von Stickstoff aus der Luft einen Selektionsvorteil. Dies ist ein Zustand, der in Weiheranlagen und Seen häufig beobachtet wird. Das Wuchern des Krausen Laichkrautes ist ökologisch positiv zu bewerten. Es zeigt, dass die Nährstoffbelastung des Weihers abgenommen hat und somit Massenentwicklungen von planktischen Algen vermieden werden. Welche Kosten verursachte das Karpfenkrautmähen im Jahr 2009 und wie beurteilt die Landesregierung diese Maßnahmen aus ökologischer Sicht? Zu Frage 5: Die im Jahr 2009 durchgeführte einmalige Entnahme des Krausen Laichkrautes verursachte Kosten in Höhe von 18.876,65 €. Bezüglich der ökologischen Beurteilung dieser Maßnahme wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 verwiesen. Wie ist nach Ansicht der Landesregierung die technische Entwicklung sowie der Einsatz spezieller Mähboote zum Schutz von Gewässern zu bewerten? Welche Fortschritte konnten diesbezüglich im Rahmen von Projekten, z. B. an der HTW unter Leitung von Prof. Dr. Peter Lorenz, erzielt werden? Sieht die Landesregierung vor diesem Hintergrund Möglichkeiten zur nachhaltigen Zustandsverbesserung des Weihers in Niederwürzbach? Sind der Landesregierung Planungen der Stadt Blieskastel betreffend die Anschaffung eines stadteigenen Mähbootes bekannt? Drucksache 14/666 (14/595) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 4 - Zu Frage 6: Die Landesregierung bewertet die technische Entwicklung sowie der Einsatz spezieller Mähboote, insbesondere für kleine stehende Gewässer, zur Entnahme von Nährstoffen positiv. Die von Herrn Prof. Dr. Peter Lorenz (HTW) konzipierten Geräte für die Entschlammung von Weiheranlagen und das Mähen von Wasserpflanzen waren nach Auffassung der Landesregierung erfolgversprechend. Vor dem Hintergrund dieser beabsichtigten Entwicklungen sah man, ungeachtet der Kostenfrage, technisch eine Möglichkeit zur Sanierung des Niederwürzbacher Weihers. Der Landesregierung sind keine Planungen der Stadt Blieskastel zur Beschaffung eines stadteigenen Mähbootes bekannt. Stehen dem Land bezüglich der Fortentwicklung saarländischer Gewässer Mittel seitens der EU zur Verfügung? Wenn ja, in welcher Höhe? In welcher Art und Weise wurde bisher versucht, zur Verbesserung des ökologischen Zustands des Niederwürzbacher Weihers EU-Mittel zu rekrutieren? Zu Frage 7: Zur Fortentwicklung saarländischer Gewässer stehen dem Land keine Mittel seitens der EU zur Verfügung. Allerdings können Mittel aus dem Leader-Programm in begrenztem Umfang auch zur Entwicklung des Niederwürzbacher Weihers verwendet werden. Zur Erläuterung: Als Träger der regionalen Entwicklungsstrategie hat die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Biosphärenreservat Bliesgau e.V. im November 2007 gemeinsam mit dem TAURUS- Institut aus Trier ein Regionales Entwicklungskonzept (REK) erarbeitet und sich damit als Region für den ELER Schwerpunkt 4 (LEADER) beworben. Die Bewerbung war erfolgreich. In der laufenden Förderperiode 2007-2013 erhält die LEADER-Region Biosphärenreservat Bliesgau Fördermittel in Höhe von insgesamt 3.400.000 €. Unter LEADER obliegt die Projektauswahl im Wesentlichen den Lokalen Aktionsgruppen (LAG). So hat die LEADER LAG Biosphärenreservat Bliesgau 2009 die gartenhistorische Vorstudie „Parklandschaft Würzbacher Weiher Niederwürzbach“ als förderwürdig im Sinne von LEADER ausgewählt und einen entsprechenden Zuwendungsantrag beim seinerzeit zuständigen Ministerium für Umwelt eingereicht. Die Studie wurde aus Mitteln des Landes und der EU (Plan zur Entwicklung des ländlichen Raumes im Saarland 2007- 2013 in der jeweils gültigen Fassung – ELER) im Rahmen des Schwerpunktes 4 (LEADER) mit 7.983,59 € gefördert. Es wurde nicht versucht EU-Mittel zur Verbesserung des ökologischen Zustands des Niederwürzbacher Weihers zu rekrutieren. Als Begründung wird auf die Antworten zu Frage 1 und 3 verwiesen. Auch aus touristischer Sicht und aufgrund der touristischen Förderrichtlinien werden keine Landes- oder EU-Mittel zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der saarländischen Wässer eingesetzt, d.h. auch nicht für den Niederwürzbacher Weiher. Drucksache 14/666 (14/595) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 5 - Welche finanziellen Mittel stellt die Landesregierung für die Sanierung und Pflege des Niederwürzbacher Weihers im Vergleich zu anderen saarländischen Gewässern zur Verfügung (bitte entsprechende Auflistung)? Zu Frage 8: Mittel für die Sanierung des Niederwürzbacher Weihers stehen im Haushalt des MUEV nicht zur Verfügung (vergl. Antwort 1 und 3). Für Maßnahmen an saarländischen Gewässer stehen im Haushaltsplan des Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr unter Kapitel 0901 88384 Zuschussmittel zur Verfügung. In 2011 waren dies 2,5 Mio. € und in 2012 werden es 1,7 Mio. € sein. Es werden Maßnahmen nach den Kriterien der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des naturgemäßen Wasserbaus und der Gewässerentwicklung anteilmäßig finanziert, wobei vorrangig Maßnahmen gefördert werden, die dem Erreichen der Umweltqualitätsziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie dienen. Hierzu zählen Maßnahmen am Niederwürzbacher Weiher nicht. Geförderte Maßnahmen an saarländischen Gewässern waren z.B.: 1. Lambsbach (Stadt Homburg) 203.567,25 € 2. Bickenalb, Schelmenbach & Brenschelbach (St. Blieskastel) 124.503,67 € 3. Rohrbach (Stadt St. Ingbert) 84.844,35 € 4. Losheimer Bach (Gemeinde Losheim) 484.008,02 € 5. Köllerbach – Mühle Quirin (Stadt Völklingen) 242.842,74 € 6. Nahe – Quelle (Gemeinde Nohfelden) 94.289,71 € 7. Nahe – Gonnesweiler (Gemeinde Nohfelden) 194.795,00 € Zwischen 2007 und 2011 hat die Landesregierung als einzelfallbezogene Förderung für die vorbereitenden Maßnahmen zur Sanierung des Niederwürzbacher Weihers 32.674,65 € investiert (zuzüglich der unter 7 genannten Studie, die mit 7.983,59 € im Rahmen des LEADER-Schwerpunktes 4 gefördert wurde). Dies waren das Gutachten des Büros „Boos“, das in Frage 11 genannt ist, und Unterhaltungsarbeiten am Niederwürzbacher Weiher (Entkrautung durch ein Mähboot in 2009), auf die in Frage 6 Bezug genommen wird. Inwiefern bestehen Möglichkeiten, finanzielle Ressourcen im Rahmen der Biosphärenförderung, z. B. seitens der UNESCO, zu beziehen? Zu Frage 9: Die UNESCO vergibt lediglich die Anerkennung als UNESCO-Biosphärenreservat und überprüft die Einhaltung der Kriterien, sie vergibt aber keine finanzielle Förderung. Ob es möglich ist, sonstige Fördermittel für eine Sanierung des Niederwürzbacher Weihers einzuwerben, wäre vom Unterhaltungspflichtigen zu prüfen. Drucksache 14/666 (14/595) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 6 - Wie gestaltet sich nach Ansicht der Landesregierung die Verantwortlichkeit für eine Gewässersanierung des Niederwürzbacher Weihers? Inwieweit ist eine Kooperation mit dem Ortsteil Niederwürzbach, der Stadt Blieskastel und dem Saarpfalzkreis in dieser Frage auf den Weg gebracht ? Zu Frage 10: Nach § 57 des Saarländischen Wassergesetzes obliegt die Unterhaltung bei natürlichen fließenden Gewässern dritter Ordnung den Gemeinden, die mit ihrem Gebiet Anlieger sind. Bei dem Niederwürzbacher Weiher handelt es sich um ein gestautes Gewässer dritter Ordnung. Demzufolge ist die Stadt Blieskastel unterhaltungspflichtig. Am 20. März 2003 tagte zur Problematik des Niederwürzbacher Weihers erstmals ein sogenannter „Runder Tisch“. Teilnehmer waren Vertreter des Saar-Pfalz-Kreises, der Stadt Blieskastel, des Ortsteils Niederwürzbach, des Angelsportvereins Niederwürzbach , des Landesamts für Umwelt- und Arbeitsschutz, des Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr, des Entsorgungsverbands Saar und der Presse. Auf Initiative dieses „Runden Tisches“ sind letztendlich die Machbarkeitsstudie, die Anregungen von Herrn Prof. Dr. Lorenz und auch die erstmalige Entkrautung zurückzuführen . Wie beurteilt die Landesregierung vor diesem Hintergrund ein Gutachten des Büros „Boos“ aus Saarbrücken zur Weihersanierung sowie entsprechende Konsequenzen diesbezüglich? Zu Frage 11: Das Büro „Boos“ hat verschiedene Möglichkeiten der Weihersanierung der Stadt Blieskastel aufgezeigt. Die von der Stadt Blieskastel favorisierte Trockenlegung und Entschlammung des Weihers scheiterte an der Finanzierung dieser nachhaltigen Maßnahme.