LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/668 (14/620) 16.12.2011 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Gisela Kolb (SPD) betr.: Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter für Naturschutz Vorbemerkung der Fragestellerin: „Gemäß § 45 Abs. 1 SNG hat die oberste Naturschutzbehörde nach Anhörung des Landesbeirates für Landschaft eine naturschutzfachlich anerkannte Persönlichkeit zur oder zum Landesbeauftragten für Naturschutz zu berufen. Die Berufung erfolgt widerruflich auf 5 Jahre.“ Hat das Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr derzeit eine Naturschutzbeauftragte oder einen Naturschutzbeauftragten bestellt? Zu Frage 1: Das Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr hat derzeit keine Landesbeauftragte für Naturschutz / keinen Landesbeauftragten für Naturschutz berufen. Wenn nein: wann ist die Bestellung des bisherigen Naturschutzbeauftragten abgelaufen? Zu Frage 2: Der frühere Landesbeauftragte für Naturschutz, Herr Dr. Norbert Fritsch, wurde am 19. Juli 2005 berufen; seine 5-jährige Amtszeit endete daher Ende Juli 2010. Warum ist eine neue Bestellung bisher nicht erfolgt ? Zu Frage 3: Die fachliche Beratung der Landesregierung zu Fragen des Naturschutzes und der Landschaftspflege soll auf eine breite Basis von anerkannten Fachleuten gestellt werden und das weit gefächerte Wissen soll bei den jeweiligen Fragestellungen und Problemfeldern themenspezifisch einbezogen werden. Bei den stetig komplexer werdenden Themenfeldern des Naturschutzes ist es zielführender, entsprechende Fachberatungsgremien (Facharbeitsgruppen) zu Einzelprojekten einzurichten, statt eine Einzelperson zu berufen. Ausgegeben: 16.12.2011 (10.11.2011) bitte wenden Drucksache 14/668 (14/620) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 2 - Glaubt die Landesregierung auf die Beratung in allen Fragen des Naturschutzes verzichten zu können ? Zu Frage 4: Wie bereits bei der Antwort zu Frage 3 ausgeführt, will die Landesregierung keinesfalls auf eine fachliche Beratung in Fragen des Naturschutzes und der Landschaftspflege verzichten. Vielmehr soll diese Beratung auf eine breite Basis gestellt werden und themenbezogen sollen Fachgremien mit problemspezifischen Fachleuten einberufen und konsultiert werden. Eine entsprechende Neuausrichtung ist auch bei der Novellierung des Saarländischen Naturschutzgesetzes vorgesehen. betr.: Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter für Naturschutz