LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/680 (14/606) 23.01.2012 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Lothar Schnitzler (DIE LINKE.) Ralf Georgi (DIE LINKE.) Heike Kugler (DIE LINKE.) betr.: Kürzung der Ausgleichszahlung für Polizistinnen und Polizisten Vorbemerkung der Fragesteller: „Polizisten, die mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen, wird ab dem 01.01.2011 eine Entschädigung von 4.091 Euro gestrichen. Etwa die Hälfte des eingesparten Geldes soll nach Aussagen des Innenministeriums als ‚Generationenpakt Polizei’ für Beförderungen eingesetzt werden.’ “ Vorbemerkung Landesregierung: Beim ursprünglichen Generationenpakt „Jung für Alt“ der Polizei hatte sich die Landesregierung mit der Gewerkschaft der Polizei auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt. Diese Einigung besagte, dass die Eingangsbesoldung für die ab dem Jahr 2007 einzustellenden Kommissaranwärterinnen und –anwärter nach bestandener Laufbahnprüfung und der Übernahme zu Polizeikommissaren im Status eines Beamten auf Probe für die Dauer eines Jahres nach Besoldungsgruppe A 8 abgesenkt werden sollte. Dadurch werden pro Anwärter 2.200 € im Jahr der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe freigesetzt, welche im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen bereits im Einstellungsjahr in das Beförderungsbudget einflossen. Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 - gültig seit 01.01.2011- wurde das Beamtenbesoldungsgesetz (SBesG) für das Saarland mit Einführung des § 3b SBesG dahingehend geändert, dass nunmehr eine generelle Absenkung der Eingangsbesoldung für alle Beamten des Saarlandes gilt. Somit liegt das den Generationenpakt begründende Alleinstellungsmerkmal für die Polizei des Saarlandes nicht mehr vor. Trotzdem ist beabsichtigt, den „Generationenpakt“ weiter zu führen, jedoch mit einem neuen Modell der Gegenfinanzierung. Ausgegeben: 23.01.2012 (20.10.2011) Drucksache 14/680 (14/606) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 2 - Mit dem am 1. Dezember 2011 beschlossenen Artikel 6 des Haushaltsbegleitgesetzes 2012 wurde der Adressatenkreis für die Gewährung des Ausgleichs bei besonderen Altersgrenzen nach § 48 BeamtVG – ÜL Saar eingeschränkt. Demnach wird ab dem 1. Juli 2012 grundsätzlich keine Ausgleichszahlung mehr für Beamte des Polizeivollzugsdienstes geleistet. Aus Gründen der sozialen Ausgewogenheit und zur Vermeidung von Härten ist jedoch eine Übergangsregelung vorgesehen. Für Beamte des Polizeivollzugsdienstes , deren Versorgungsbezügen ein Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 9 oder niedriger zugrunde liegt und die vor dem 1. April 2014 in den Ruhestand versetzt werden, findet § 48 BeamtVG – ÜL Saar in der bis zum 30. Juni 2012 geltenden Fassung weiterhin Anwendung. Beamte des Polizeivollzugsdienstes, die in der Zeit vom 1. Juli 2012 bis zum 31. Dezember 2012 in den Ruhestand treten und deren Versorgungsbezügen ein Grundgehalt der Besoldungsgruppen A 10 oder höher zugrunde liegt, erhalten noch eine Ausgleichszahlung von 50% des nach § 48 in der am 30. Juni 2012 geltenden Fassung sich ergebenden Betrages. Von den durch die Kürzung der Ausgleichszahlungen zu erwartenden Minderausgaben im Bereich der Polizeivollzugsbeamten soll etwa die Hälfte der Summe als Gegenfinanzierung für den „Generationenpakt Polizei“ eingesetzt werden. Wie werden die eingesparten Mittel für „zusätzliche “ Beförderungen eingesetzt? Zu Frage 1: Beförderungen erfolgen in der Landesregierung auf der Basis eines „Beförderungsbudgets “, welches durch den Ministerrat für die einzelnen Ressorts festgelegt wird. Mit dem Generationenpakt der Polizei wurde eine Aufstockung des Beförderungsbudgets für die Polizei des Saarlandes erwirkt, so dass eine höhere Anzahl von Beamten im Polizeibereich befördert werden kann. Wie hoch ist in den letzten 10 Jahren die Beförderungszahl gewesen? (Bitte jährliche Auflistung nach Besoldungsgruppe) Zu Frage 2: Die Beförderungen der letzten zehn Jahre verteilen sich mit Stand 25.10.2011 (derzeit sind 13 Beförderungen wegen einer Konkurrentenklage noch nicht vollzogen) wie folgt: 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 A5 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 A8 77 4 1 1 1 0 0 0 0 1 A9 m.D. 110 106 137 69 52 76 81 15 2 2 A9 g.D. Überleitung 160 241 172 104 63 76 66 134 95 80 A9 g.D. mit Lehrgang 25 26 28 12 12 11 8 12 9 0 A10 45 83 109 99 77 40 89 141 130 89 A11 23 20 22 21 6 33 50 57 66 41 A12 10 10 9 14 11 13 14 22 34 25 A13 g.D. 13 12 0 4 9 3 11 7 12 4 A13 h.D. Überleitung 0 0 2 2 2 1 1 0 0 3 A13 h.D. mit Lehrgang 4 5 2 0 2 2 0 3 2 2 A14 0 4 0 0 4 1 5 4 0 4 A15 4 3 2 0 0 4 4 0 4 1 A16 0 0 2 0 0 0 0 1 1 1 B3 0 2 0 0 0 0 0 1 0 0 gesamt 471 516 486 326 239 260 329 398 355 253 Drucksache 14/680 (14/606) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 3 - Wie viele „zusätzliche“ Beförderungen können 2012 voraussichtlich mit den Mitteln des Generationenpakts vorgenommen werden? Werden diese „zusätzlichen“ Beförderungen auch höheren Besoldungsgruppen zu Gute kommen? Welche Besoldungsgruppen sind das? (Bitte Auflistung der vorgesehenen Besoldungsgruppen und der Anzahl der voraussichtlichen Höhergruppierungen ) Zu den Fragne 3 und 4: Das Beförderungsbudget wird im Frühjahr 2012 durch die Landesregierung bekannt gegeben. Erst auf dieser Basis können Planungen angestellt werden, wie viele Beförderungen in welchen Besoldungsgruppen unter Berücksichtigung des Leistungsprinzips sinnvollerweise mit den zur Verfügung stehenden Mitteln durchgeführt werden können. Plant die Landesregierung ähnliche Maßnahmen auch in anderen Bereichen der Landesverwaltung ? Zu Frage 5: Nein. Ist eine Anhebung des Rentenalters für die Polizei oder andere Bereiche über das Lebensalter 60 Jahre geplant? Zu Frage 6: Die Frage kann sinnvollerweise nicht getrennt von der Betrachtung der allgemeinen Altersgrenze beantwortet werden. Die Ministerpräsidentin hat in ihrer Regierungserklärung am 24. August 2011 darauf hingewiesen, dass vor dem Hintergrund des demografischen Wandels über die Themen Personalgewinnung und Personalentwicklung diskutiert werden müsse und dabei Fragen des Personal- und Gesundheitsmanagements ebenso eine Rolle spielen, wie die Übertragung der für die Arbeitnehmer in privaten Bereichen beschlossenen Rente mit 67 auf die Beamten des Landes. Im Hinblick auf die Fortentwicklung des öffentlichen Dienstes sind noch Gespräche zwischen der Landesregierung und den Gewerkschaften zu führen. Dabei werden insbesondere die Ideen, die im Rahmen der 2020-Initative für die Fortentwicklung des öffentlichen Dienstes formuliert wurden (Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Anhebung der gesetzlichen Altersgrenzen im Beamtenbereich), diskutiert werden. Konkrete Planungen liegen derzeit nicht vor. betr.: Kürzung der Ausgleichszahlung für Polizistinnen und Polizisten