LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/683 (14/662) 23.01.2012 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Lothar Schnitzler (DIE LINKE.) betr.: V-Leute in der Naziszene und Erkenntnisse über Waffen- und Sprengstoffbeschaffungen Vorbemerkung des Fragestellers: „Die Mordserie der unter dem Namen „Nationalsozialistischer Untergrund“ bekannten Neonazigruppe hat sich zu einem der größten Skandale der deutschen Sicherheitsbehörden entwickelt. Kontakte des in die Illegalität abgetauchten Trios und Hinweise auf ihren zwischenzeitlichen Aufenthaltsort wurden trotz der zahlreichen V-Leute nicht bekannt oder ignoriert. Es stellt sich die Frage nach der Sinnhaftigkeit des Einsatzes von V- Leuten in der Nazi Szene, wenn diese ganz offensichtlich keinerlei Beitrag zur Verhinderung schwerster Straftaten liefern konnten.“ Vorbemerkung Landesregierung: Die Landesregierung schließt sich der Resolution aller Landtagsfraktionen vom 24.11.2011 an und verurteilt die unvorstellbaren Mordtaten der Neonazigruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) in aller Entschiedenheit. Sie unterstützt die Aufklärung dieser Taten mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt von einem „Skandal“ zu sprechen, hält die Landesregierung für verfrüht und voreilig. Eine Bewertung und die Entscheidung über Konsequenzen sollte erfolgen, wenn die Untersuchungsergebnisse dies zulassen. Ausgegeben: 23.01.2012 (07.12.2011) bitte wenden Drucksache 14/683 (14/662) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 2 - Werden V-Leute vom Landesamt für Verfassungsschutz in der NPD und/oder rechtsextremen Szene geführt? Wenn ja, wie viele? (Bitte für die letzten 5 Jahre auflisten.) Wie viel Geld wird von Seiten des Landesamtes für Verfassungsschutz für den Einsatz von V- Leuten in der rechtsextremen Szene jährlich ausgegeben : (Bitte für die letzten 5 Jahre auflisten.) Welche konkreten Erkenntnisse über die Beschaffung oder Beschaffungsversuche von Waffen und Sprengmitteln in der rechtsextremen Szene im Saarland gibt es, die den saarländischen Verfassungsschutz zu dem Schluss veranlassen, dass es in Teilen der rechtsextremen Szene im Saarland „eine Affinität zu Waffen und Sprengstoff“ gibt (vgl. Saarbrücker Zeitung vom 22.11.2011)? Zu den Fragen 1-3 des Fragestellers: Die Landesregierung sieht das Landesamt für Verfassungsschutz als gut funktionierendes Frühwarnsystem und Teil der wehrhaften Demokratie. Der Verfassungsschutz agiert dabei als Schutzschild, um verfassungsfeindliche Bestrebungen abzuwenden. Aufgrund der Tatsache, dass sich diese Bestrebungen oftmals in einem konspirativen Raum abspielen, ist es wichtig, dass sich der Verfassungsschutz verdeckter Methoden bedient, um an entsprechende Informationen zu gelangen. Eine Möglichkeit dabei ist der Einsatz von V-Leuten. Die Landesregierung hält es für notwendig, sich alle legalen Möglichkeiten offen zu halten, um auch konspirative verfassungsfeindliche Bestrebungen frühzeitig zu erkennen und Angriffe gegen unsere Demokratie und Sicherheit abwehren zu können. Es liegt in der Natur der Sache, dass Informationen, welche Schlussfolgerungen über die Arbeitsweise, Erkenntnistiefe usw. des Landesamtes für Verfassungsschutz zulassen , einer besonderen Geheimhaltung unterliegen und nicht an die Öffentlichkeit gelangen dürfen, um die Aufgabenwahrnehmung des Amtes nicht zu gefährden. Solche Themen werden deshalb grundsätzlich im Ausschuss für Fragen des Verfassungsschutzes behandelt. Die Landesregierung unterrichtet diesen Ausschuss umfassend über die allgemeine Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz, über Vorgänge von besonderer Bedeutung sowie auf Verlangen des Ausschusses auch über Einzelfälle. § 23 Abs. 3 des Saarländischen Verfassungsschutzgesetzes bestimmt, dass die Beratungen des Ausschusses für Fragen des Verfassungsschutzes geheim und die Mitglieder des Ausschusses zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Sitzungsunterlagen und Protokolle sind ebenfalls geheim und werden vom Landesamt für Verfassungsschutz verwahrt. Die Landesregierung weist darauf hin, dass die Fragen des Abgeordneten in der Sitzung des Ausschusses für Verfassungsfragen am 17. November 2011 bereits überwiegend thematisiert wurden. Die Fraktion „Die Linke“ war hier durch ihren Fraktionsvorsitzenden vertreten.