LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/687(14/661) 25.01.2012 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Schumacher (DIE LINKE.) betr.: alternative Nutzungsmöglichkeiten an den Bundeswehrstandorten im Saarland Vorbemerkung des Fragestellers: „Im Zuge der Reform der Bundeswehr haben sich harte Einschnitte bei den Bundeswehrstandorten im Saarland ergeben. Angesichts der massiven Reduzierung der Bundeswehrdienststellen stellt sich die Frage nach alternativen Nutzungsmöglichkeiten von Grundstücken und Immobilien, die seitens der Bundeswehr nicht mehr benötigt werden “. Vorbemerkung der Landesregierung: Am 26. Oktober 2011 hat der Bundesminister der Verteidigung die im Rahmen der Bundeswehrstrukturreform getroffenen Standortentscheidungen bekannt gegeben. Im Saarland werden von den bisher 2.700 Dienstposten künftig nur noch 1.400 Dienstposten verbleiben, was mit zum Teil erheblichen Veränderungen in den Standortkommunen verbunden sein wird. Welche Grundstücke und Gebäude der Saarländischen Bundeswehrstandorte sind bereits zum jetzigen Zeitpunkt ungenutzt? Mit welcher Situation ist innerhalb der nächsten Jahre zu rechnen? Zu Frage 1: Das zu dieser Frage um Auskunft gebetene Bundesministerium der Verteidigung hat Folgendes mitgeteilt: „Zurzeit sind die Liegenschaften der Bundeswehr in den fünf Standorten der Bundeswehr im Saarland weitestgehend ausgelastet und in der Nutzung. Lediglich vereinzelt sind Gebäude in den Liegenschaften – beispielsweise wegen der Durchführung von Baumaßnahmen – zeitweise aus der Nutzung genommen. Das Verteidigungsministerium prüft bezüglich jedes einzelnen Standortes, in welchem Zeitrahmen die im Stationierungskonzept beschlossenen Anpassungen erfolgen sollen. Dabei gilt es, eine Vielzahl von Faktoren zu berücksichtigen. Ich bitte um Ihr Verständnis , dass nach jetziger Einschätzung diese Informationen erst im Frühjahr 2012 vorliegen werden.“ Ausgegeben: 25.01.2012 (07.12.2011) Drucksache 14/687 (14/661) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 2 - Welche Möglichkeiten bestehen aus Sicht der Regierung , ungenutzte Grundstücke und Gebäude der saarländischen Bundeswehrstandorte einer Verwendung für sonstige öffentliche oder private Zwecke zuzuführen? Welche Vorschläge einer alternativen Nutzung wurden der Regierung bislang bekannt? Zu Frage 2: Die Landesregierung wird die Kommunen - denen die Planungshoheit für die frei werdenden Flächen und entsprechende Nutzungskonzepte zukommt - im anstehenden Konversionsprozess begleiten, sie bei der Realisierung ihrer Veränderungsüberlegungen unterstützen und sich aktiv in den Konversionsprozess einbringen. Zu diesem Zweck hat die Landesregierung am 2. November 2011 eine „Arbeitsgruppe Konversion“ (AG Konversion) unter Federführung des Ministeriums für Inneres, Kultur und Europa (Herr StS Jungmann) eingerichtet. Teilnehmer der von der Landesregierung eingerichteten Arbeitsgruppe sollen insbesondere die (Ober-)Bürgermeister der betroffenen Standortkommunen sowie Repräsentanten der Bundeswehr im Saarland sein. Derzeit wird die konstituierende Sitzung der Arbeitsgruppe vorbereitet; eine entsprechende Einladung zu dieser Sitzung wird in Kürze ergehen. Inhaltliche Aufgabe der AG Konversion wird es u.a. gerade sein, unter Beachtung der Planungshoheit der Kommunen verschiedene Nutzungsmöglichkeiten zu eruieren und die Überlegungen der Kommunen zur Anschlussnutzung zu beleuchten. Darüber hinaus geht es insbesondere auch darum, die spezifisch saarländischen Interessen bei den anstehenden Bund-Länder-Verhandlungen zur Konversion zu kanalisieren und gegenüber den Bundesbehörden deutlich zu machen. Die Landesregierung hat im Schulterschluss mit den übrigen Landesregierungen im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) nachdrücklich gegenüber dem Bund gefordert, dass dieser die Länder und Standortkommunen bei der Konversion unterstützt und hinsichtlich der Konsequenzen der Standortentscheidungen entsprechende Ausgleichsmaßnahmen anbietet. Im Gespräch der Regierungschefinnen und– chefs der Länder mit der Bundeskanzlerin vom 15. Dezember 2011 hat die Bundeskanzlerin für Februar 2012 eine Konversionskonferenz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) angekündigt und zugesagt, dass der Bundesfinanzminister bis Mitte 2012 prüfen wird, „inwieweit das BImA-Gesetz dahingehend verändert werden kann, dass eine bessere und auch kostengünstigere Nutzung der frei werdenden Liegenschaften im Zusammenhang mit kommunaler Nutzung möglich ist“ (vgl. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung zur Pressekonferenz von Bundeskanzlerin Merkel, Ministerpräsident Carstensen und Ministerpräsident Beck nach dem Treffen mit den Regierungschefs der Länder, vom 15.12.2011). Die Folgen der Bundeswehrstrukturreform und der Standortentscheidungen werden auch weiterhin intensiv von der MPK weiterverfolgt; Mitte 2012 wird die Problematik erneut Gegenstand der Besprechung mit der Bundeskanzlerin sein. Vorrangige Zielsetzung ist es, zu erreichen, dass die Standortkommunen die Liegenschaften möglichst kostengünstig vom Bund übernehmen und nach ihren planerischen Vorstellungen verwenden können. Drucksache 14/687 (14/661) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 3 - Der gesamte Konversionsprozess ist letztlich auch vom weiteren Einsatzgeschehen und den weiteren Planungen der Bundeswehr, namentlich von der konkreten zeitlichen Umsetzung der Bundeswehstrukturreform abhängig. Im Saarland ist derzeit von einem Umsetzungszeithorizont 2014/2015 auszugehen. Wird seitens der Regierung ein Konzept erstellt? Wenn ja, wann ist mit der Vorstellung zu rechnen? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 3: Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Besteht die Absicht, dass das Land oder eine Gesellschaft , an der das Land beteiligt ist, gegebenenfalls Teilflächen erwirbt? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 4: Die AG Konversion soll die Frage der künftigen Nutzung frei werdender Flächen (wie ?, von wem ?, usw.) aufgreifen. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Welche Hilfen können EU, Bund und das Land im Rahmen der Umnutzung von Grundstücken und Gebäuden leisten? Zu Frage 5: Der Bund hat eine interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) eingerichtet, die sich mit den Folgen der Standortschließungen aus den unterschiedlichen fachlichen Blickwinkeln auseinandersetzen soll. Die IMAG soll auch Vorschläge zur Bewältigung der finanziellen Folgen von Schließungen für die Kommunen machen. Spätestens zu Beginn der Umsetzung des Strukturkonzeptes ab dem Jahr 2013 werden vom Bund entsprechende Förderangebote an die betroffenen Länder/Kommunen erwartet. Das Saarland wird darauf drängen, dass die Länder in der IMAG vertreten sind und so die Interessen des Landes und der Kommunen auch hinsichtlich finanzieller Unterstützung durch den Bund vertreten werden. Sofern für die in Frage stehenden Bundeswehrstandorte eine gewerbliche oder touristische Folgenutzung angestrebt wird, ist grundsätzlich eine Unterstützung aus Mitteln der gewerblichen oder touristischen Infrastrukturförderung denkbar. Ggf. können hierzu EU-Mittel zur Kofinanzierung eingesetzt werden. Ob ab der neuen Förderperiode 2014-2020 die Umnutzung von Konversionsflächen mit europäischen Mitteln gefördert werden kann, ist bislang nicht absehbar. Der Konsultationsprozess zwischen Bund, Ländern und EU-Kommission über die künftigen Interventionsbereiche und Investitionsprioritäten befindet sich derzeit noch im Anfangsstadium . Im Übrigen ist auch in diesem Zusammenhang grundsätzlich die Planungshoheit der Kommunen zu beachten. betr.: alternative Nutzungsmöglichkeiten an den Bundeswehrstandorten im Saarland