LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/709 (14/674) 07.03.2012 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Dr. Magnus Jung (SPD) betr.: Rechtsextremistische Straftaten im Saarland Vorbemerkung Landesregierung: Die nachfolgenden Begriffserklärungen finden im Bereich der Polizei zusammen mit einem Definitionssystem zur Erfassung politisch motivierter Kriminalität als Grundlage für eine bundesweit einheitliche Betrachtung (Analyse und Bewertung) dieses Themenfeldes Anwendung. Radikalismus: Unter (Rechts-)Radikalismus versteht man Bestrebungen zur grundsätzlichen (radikalen ) Systemveränderung von einem deutlich von der allgemeinen freiheitlichen demokratischen Auffassung abweichenden Standpunkt aus. (Rechts-)Radikalismus bewegt sich innerhalb des Rahmens der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, solange er die Anwendung von Gewalt ablehnt, um seine Ziele zu erreichen. Extremismus: Unter dem Begriff (Rechts-)Extremismus werden alle Bestrebungen verstanden, die sich - auch unter Anwendung von Gewalt - gegen den Kernbestand der freiheitlich demokratischen Grundordnung richten (Systemüberwindung) und extrem andere Systemstrukturen anstreben. Er umfasst als Oberbegriff auch den (Rechts-)Terrorismus mit dessen Bestrebungen zur Systemüberwindung durch nachhaltig geführten, gewaltsamen Kampf. Eine politisch (rechts-)radikale Haltung steht grundsätzlich unter dem Schutz der Artikel 4 und 5 Grundgesetz. Denn trotz Kritik oder Ablehnung der Grundordnung oder Teilen der Grundordnung bewegt sich die radikale Haltung innerhalb derselben, solange die Verfassungs- und Rechtsgebote beachtet werden. Politisch motivierte Kriminalität (PMK): Mit Beschluss der Innenministerkonferenz vom 10. Mai 2001 sind rückwirkend zum 1. Januar 2001 mit dem „Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität“ und den „Richtlinien für den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK)“ die derzeit bundesweit einheitlich geltenden Kriterien zur Definition und Erfassung politisch motivierter Straftaten in Kraft gesetzt worden. Ausgegeben: 07.03.2012 (22.12.2011) Drucksache 14/709 (14/674) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 2 - Danach werden der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) Straftaten zugeordnet, wenn 1. in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie - den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten, - sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerkmale , den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben, - durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder - gegen eine Person wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit , Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet oder 2. Tatbestände der (echten) Staatsschutzdelikte erfüllt sind. Staatsschutzdelikte sind immer als PMK zu erfassen, selbst wenn im Einzelfall eine politische Motivation nicht festgestellt werden kann. Im Einzelnen gelten die folgenden Straftatbestände als Staatsschutzdelikte: §§ 80-83, 84-86a, 87-91, 94-100a, 102-104a, 105-108e, 109-109h, 129a, 129b, 234a oder 241a StGB. Hinweis: Die Straftatsachverhalte werden entsprechend der Motivation des Täters den jeweiligen Phänomenbereichen „Politisch motivierte Kriminalität –rechts“ (PMK-rechts), „Politisch motivierte Kriminalität – links“ (PMK-links) bzw. der „Politisch motivierten Ausländerkriminalität “ (PMAK) zugeordnet. Unter „Politisch motivierte Kriminalität-Sonstige“ (PMK-sonstige) fallen Delikte, die nach Würdigung der Umstände der Tat bzw. des Täters nicht eindeutig einem spezifischen Phänomenbereich zugeordnet werden können sowie die Verwirklichung echter Staatsschutzdelikte durch strafunmündige und/oder schuldunfähige Personen. Die einzelnen Phänomenbereiche der PMK sind im „Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität“ und den „Richtlinien für den Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK)“ definiert. Ob eine politisch motivierte Straftat einem Phänomenbereich (z.B. PMK-links oder PMK-rechts) zuzuordnen ist, entscheidet das Ergebnis der in jedem Einzelfall vorzunehmenden Prüfung aller bekannten Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters/Tatverdächtigen. Drucksache 14/709 (14/674) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 3 - Bei der polizeilichen Statistik zur PMK handelt es sich um eine Eingangsstatistik, bei der die Straftaten bereits mit Aufnahme der polizeilichen Ermittlungen und damit bereits beim ersten Anfangsverdacht erfasst werden. Stellen sich Fälle aufgrund der weiteren polizeilichen Ermittlungsarbeit als Fehlmeldungen heraus oder sind sie falsch kategorisiert worden, müssen sie nachträglich korrigiert werden. Gehen erforderliche Nachmeldungen und Korrekturen nach der für die Landeskriminalämter gegenüber dem Bundeskriminalamt (BKA) geltenden Frist für den Meldeschluss (= 31. Januar des Folgejahres) ein, finden die Nachmeldungen und Korrekturen in den jährlichen Statistiken grundsätzlich keine Berücksichtigung mehr.1 Politisch motivierte Kriminalität – rechts (PMK-rechts): Diesem Bereich werden Straftaten zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie nach verständiger Betrachtung (z.B. nach Art der Themenfelder2) einer „rechten“ Orientierung zuzurechnen sind, ohne dass die Tat bereits die Außerkraftsetzung oder Abschaffung eines Elementes der freiheitlich demokratischen Grundordnung (Extremismus) zum Ziel haben muss. Insbesondere sind Taten dazuzurechnen, wenn Bezüge zu völkischem Nationalismus, Rassismus, Sozialdarwinismus oder Nationalsozialismus ganz oder teilweise ursächlich für die Tatbegehung waren.3 Nach den Grundsätzen des Definitionssystems „Politisch motivierte Kriminalität“ bilden politisch motivierte Straftaten mit extremistischem Hintergrund eine Teilmenge der politisch motivierten Kriminalität. Bezüglich des der Beantwortung der Fragen 1. bis 4. zugrundeliegenden Zahlenmaterials ist darauf zu verweisen, dass es sich hierbei um Zahlen aus dem Kriminalpolizeilichen Meldedienst Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) handelt. Zwar führen auch die Landesjustizverwaltungen seit 1992 eine gesonderte Erhebung über Strafverfahren wegen - mutmaßlicher oder tatsächlicher – rechtsextremistischer/fremdenfeindlicher Straftaten durch, die dortigen Zahlen sind jedoch nicht geeignet, Antworten auf die Fragestellungen bezüglich der Verteilung von Straftaten auf den Regionalverband /die Landkreise bzw. die Gemeinden zu geben. Die Erhebungen von Polizei und Justiz sind aufgrund unterschiedlicher Erfassungsgrundsätze, -daten und –zeitpunkten nicht miteinander vergleichbar. Bei der Beantwortung der Fragen 1 bis 4 basiert die Darstellung der Zahlen auf polizeilichen Erhebungen. Aufgrund der bundesweit einheitlichen polizeilichen Praxis bei der Bewertung und Zuordnung von strafrechtlich relevanten Sachverhalten sowie deren statistischer Erhebung (Definitionssystem, Kriminalpolizeilicher Meldedienst PMK) ist das polizeiliche Zahlenmaterial als valide und länderübergreifend vergleichbar anzusehen. Mit der Anfrage wurde die Darstellung der rechtsmotivierten Straftaten für den Zeitraum 2006 bis 2011 erbeten. Belastbares Zahlenmaterial zu den Fällen rechtsextremistischer Straftaten i.S. des polizeilichen Meldedienstes PMK-rechts für das Jahr 2011 lag zum Zeitpunkt der Beantwortung der Fragen noch nicht vor. Daher beschränken sich zahlenmäßige Angaben in den Antworten zu den Fragen 1. bis 4. auf das derzeit vorliegende Zahlenmaterial des polizeilichen Meldedienstes PMK-rechts für den Zeitraum 2006 bis 2010. 1 Vgl. Drucksache 17/1928 – Seite 3 - Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode 2 Fremdenfeindliche Straftaten oder Antisemitische Straftaten als Teilmenge der Hasskriminalität 3 Vgl. Drucksache 17/1928 – Seiten 4-5 - Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 14/709 (14/674) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 4 - Die Beantwortung der Frage 5. hingegen erfolgt unter Bezugnahme auf Auswertungen der Justiz. Die dortige Erfassungssystematik lässt bezüglich der Verurteilungen eine Beantwortung auch für das Jahr 2011 zu. Welche rechtsextremistisch-motivierten Straftaten gab es seit 2006 im Saarland? (Bitte Auflistung der Art der Straftaten, der Schwere der eingetretenen Schäden und Verletzungen) Zu Frage 1: Insgesamt wurden im Saarland zwischen dem 01.01.2006 und dem 31.12.2010 744 Straftaten registriert, die dem Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität – rechts (PMK-rechts) zugeordnet wurden. Die nachfolgende Tabelle zeigt im Überblick die Verteilung der polizeilich gemeldeten Straftaten PMK-rechts im Zeitraum 2006 bis 2010. Registrierte Straftaten PMK-rechts im Zeitraum 2006 bis 2010 im Saarland Jahr Registrierte Straftaten PMK-rechts im Saarland 2006 120 2007 132 2008 173 2009 191 2010 128 744 Eine detaillierte Auflistung entsprechend der Fragestellung bezüglich der zugrundeliegenden Straftaten ist aus den Anlagen 1 bis 5 für die einzelnen Jahre zu entnehmen. Die Art der Straftaten wird in Spalte 4 „Straftatbestand gemäß StGB (und Strafnebengesetze )“ angegeben. Bezüglich der durch die Straftatbegehung eingetretenen Schäden und Verletzungen kann keine Aussage getroffen werden, da diese Parameter statistisch nicht erfasst werden. Wie verteilen sich diese Straftaten nach Jahren auf die verschiedenen Gemeinden und Landkreise des Saarlandes (bitte auflisten)? Zu Frage 2: Eine Verteilung der von der Polizei im Meldedienst PMK-rechts erfassten Straftaten auf den Regionalverband Saarbrücken und die Landkreise des Saarlandes stellt sich wie folgt dar: Verteilung Straftaten PMK-rechts im Zeitraum 2006 bis 2010 auf den Regionalverband Saarbrücken und die Landkreise des Saarlandes Drucksache 14/709 (14/674) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 5 - 2006 2007 2008 2009 2010 Kreis St. Wendel 2 9 6 9 2 Kreis Merzig 8 8 9 19 11 Regionalverband Saarbrücken 48 41 77 66 44 Kreis Neunkirchen 24 27 19 32 17 Saarpfalz-Kreis 11 15 22 29 20 Kreis Saarlouis 27 32 40 36 34 Summe 120 132 173 191 128 Die Verteilung der Straftaten auf die Gemeinden ist aus den Jahrestabellen 2006 – 2010 in Anlagen 1 bis 5 ersichtlich. In welchen Fällen handelte es sich dabei um deutsche Staatsbürger, in welchen Fällen um Migranten ? Welches waren die Herkunftsländer der betroffenen Menschen mit Migrationshintergrund? Zu Frage 3: Die personenbezogenen Merkmale Nationalität, Herkunftsland usw. werden beim Opfer bzw. Geschädigten einer Straftat nach dem Meldedienst PMK-rechts nicht erfasst. Die manuelle Auswertung aller für den abgefragten Zeitraum in Frage kommenden Ermittlungsakten bezüglich dieser Informationen ist nicht leistbar. In wie vielen und in welchen konkreten Fällen konnten die Täter ermittelt werden? Zu Frage 4: In den Anlagen 1 bis 5 wird in Spalte 5 („Tatverdächtige(r) ermittelt“) zu der jeweiligen Straftat eine Aussage getätigt, wie viele Straftaten durch Täterermittlung aufgeklärt werden konnten. Welche Strafen wurden für diese Täter ausgesprochen? Zu Frage 5: Die seit 1992 bundeseinheitlich über die Staatsanwaltschaften durchgeführten Erhebungen der Bundesländer erfassen nur die Gesamtzahl der Einstellungen außerhalb einer Hauptverhandlung, der Verurteilungen zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe mit zeitlich grobrastiger Differenzierung, der Freisprüche und der sonstigen Entscheidungen/Verfahrensbeendigungen durch das Gericht, also ohne Urteil. Nicht einzeln erfasst werden die Verurteilungen zu einer Geldstrafe, diese sind in den Zahlen „Verurteilte insgesamt“ enthalten. Drucksache 14/709 (14/674) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 6 - Dies vorausgeschickt ergeben sich für die Jahre seit 2006 folgende Angaben: 2006 3 Verurteilte insgesamt: bis 6 Monate: 0 6 Monate bis zu einem Jahr: 1 ohne Bewährung 1 – 2 Jahre: 2, beide mit Bewährung Mehr als 2 Jahre: 0 1 Freispruch 15 sonstige Entscheidungen 2007 6 Verurteilte insgesamt: bis 6 Monate: 0 6 Monate bis zu einem Jahr: 1 mit Bewährung 1 – 2 Jahre: 1 mit Bewährung kein Freispruch 13 sonstige Entscheidungen 2008 42 Verurteilte insgesamt: bis 6 Monate: 2, beide mit Bewährung 6 Monate bis zu einem Jahr: 2, darunter 1 mit Bewährung 1 – 2 Jahre: 1 ohne Bewährung Mehr als 2 Jahre: 0 4 Freisprüche 81 sonstige Entscheidungen 2009 49 Verurteilte insgesamt: bis 6 Monate: 2, beide mit Bewährung 6 Monate bis zu einem Jahr: 7, alle mit Bewährung 1 – 2 Jahre: 1 mit Bewährung Mehr als 2 Jahre: 0 1 Freispruch 52 sonstige Entscheidungen 2010 21 Verurteilte insgesamt: bis 6 Monate: 2, beide mit Bewährung 6 Monate bis zu einem Jahr: 0 1 – 2 Jahre: 2, beide mit Bewährung Mehr als 2 Jahre: 0 2 Freisprüche 20 sonstige Entscheidungen 2011 29 Verurteilte insgesamt: bis 6 Monate: 3, davon 2 mit Bewährung 6 Monate bis zu einem Jahr: 2, beide mit Bewährung 1 – 2 Jahre: 2, davon 1 mit Bewährung Mehr als 2 Jahre: 0 2 Freisprüche 37 sonstige Entscheidungen Drucksache 14/709 (14/674) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 7 - Welche Institutionen, Vereine, Verbände etc. mit rechtsextremistischem Hintergrund gibt es im Saarland? Zu Frage 6: Ebenso wie die rechtsextremistische Szene auf Bundesebene ist auch die rechtsextremistische Szene des Saarlandes organisatorisch und ideologisch heterogen. Sie besteht im Kern aus den rechtsextremistischen Parteien "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD) sowie der in Abwicklung befindlichen "Deutschen Volksunion" (DVU), vereinsrechtlich organisierten Personenzusammenschlüssen wie "Der Stahlhelm e.V.", neonazistisch geprägten Kameradschaften und subkulturell geprägten Rechtsextremisten. Letztere rekrutieren sich in der Hauptsache aus Skinheads einschließlich der dazugehörigen Musikszene. Über wie viele Mitglieder verfügen diese jeweils (bitte Liste)? Zu Frage 7: Dem organisierten, gewaltbereiten Kameradschafts-/Skinheadspektrum werden ca. 90 Personen zugeordnet. Rund 100 Personen sind der NPD und 10 Personen der DVU als Parteimitglieder zuzurechnen. Wo sind diese Institutionen, Vereine, Verbände mit rechtsextremistischem Hintergrund im Saarland aktiv? Wie äußern sich deren Aktivitäten konkret? Zu Frage 8: Der weitaus größte Teil der rechtsextremistischen Aktivitäten ist im Regionalverband Saarbrücken sowie im Kreis Saarlouis festzustellen. Hier verfügt die NPD über arbeitsfähige Strukturen. In den saarländischen Kommunalparlamenten verfügt die NDP im Ergebnis der Kommunalwahlen 2009 über Mandate im Stadtrat Saarbrücken (1 Sitz) und im Stadtrat Völklingen (2 Sitze). Offen erkennbar tritt die NPD - in Wahlkampfzeiten verstärkt - mit sporadisch durchgeführten Informationsständen und Hauswurfsendungen, gelegentlichen Veranstaltungen wie z.B. einem "politischer Aschermittwoch", aber vor allem via Internet in Erscheinung. Um dem heimischen Verfolgungsdruck zu entgehen, weichen die Kameradschaften und Szenebands mit ihren konspirativ vorbereiteten Veranstaltungen /Konzerten zunehmend ins benachbarte Elsass und nach Lothringen aus. Vortrags -, Schulungs- und Kameradschaftsveranstaltungen sind in der Regel öffentlich nicht wahrnehmbar. Drucksache 14/709 (14/674) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 8 - Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit 2006 im Bereich Rechtsextremismus eingeleitet? Wie bewertet die Landesregierung diese Maßnahmen im Einzelnen? Zu Frage 9: Um effektive Strategien gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus zu entwickeln hat sich das Saarland bereits von 2007 bis 2010 an den Bundesprogrammen „VIELFALT TUT GUT. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie “ und „kompetent. für Demokratie – Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus “ zum Aufbau eines landesweiten Netzwerkes zur fachkompetenten Beratung bei rechtextrem motivierten Vorfällen im Saarland beteiligt. Im Rahmen der Programme hat die Bundesregierung ziviles Engagement, demokratisches Verhalten , den Einsatz für Vielfalt und Toleranz sowie die Bildung eines Netzwerks von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern von Beratungsnetzwerken gegen Rechtsextremismus erfolgreich unterstützt und gefördert. Um die Synergieeffekte besser nutzen zu können, wurden die beiden Programme in der zweiten Förderperiode (2011 bis 2013) unter einem gemeinsamen Dach im Bundesprogramm „TOLE- RANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ zusammengefasst. Im Rahmen des Bundesprogramms "kompetent. für Demokratie – Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus“ ist im Saarland ein landesweites Beratungsnetzwerk als dauerhaftes interdisziplinäres und multiprofessionelles Ansprechpartnerund Arbeitssystem im Sinne der „Hilfe zur Selbsthilfe“ installiert worden. Nach der Einrichtung der Landeskoordinierungsstelle in 2007 und des Landesberatungsnetzwerkes wurden in den vier Förderjahren saarlandweit flächendeckend regionale Strukturen aufgebaut. Hierzu wurden Beratungstätigkeiten und der Aufbau lokaler Strukturen in allen Landkreisen und im Regionalverband Saarbrücken sowie seit 01.08.2009 landesweit eine Beratungsstelle für Opfer von Diskriminierung und rechter Gewalt gefördert. Weiterhin hat sich bewährt, das Landesberatungsnetzwerk mit Vertretern betroffener Ministerien sowie der kommunalen Spitzenverbände in die konzeptionelle Weiterentwicklung des Bundesprogramms und bei finanziellen Entscheidungen einzubinden. Mit der zentralen Fachberatungsstelle, dem Adolf-Bender-Zentrum (ABZ), ist seit dem 01.01.2011 nunmehr ein freier Träger zentral für die regionale Beratung und Koordination saarlandweit zuständig. Das ABZ wird in allen Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken die bisherige Arbeit fortführen, das lokale Beratungsnetzwerk weiter ausbauen und weiterhin in Abstimmung mit der Landeskoordinierungsstelle als Erstkontaktstelle dienen, als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung stehen und den erforderlichen Beratungsbedarf im Rahmen Mobiler Intervention federführend und begleitend sicherstellen. Die Beratungsstelle für Opfer von Diskriminierung und rechter Gewalt ist ebenso wie die Landeskoordinierungsstelle im Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport angesiedelt. Sie verfolgt das Ziel, den Auswirkungen rechtsextremistischer Taten und Tendenzen nicht nur mit Blick auf die Täter und ihr Umfeld zu begegnen , sondern verstärkt im Interesse und zum Schutz der Opfer. Zur Fokussierung auf die „Opferperspektive“ gehört es auch, Opfer und Betroffene von Alltagsdiskriminierungen in den Blick zu nehmen. Das Beratungsangebot richtet sich saarlandweit an Menschen oder Gruppen, die von Diskriminierungen und Übergriffen mit rassistischem bzw. rechtsextremistischem Hintergrund betroffen sind. Drucksache 14/709 (14/674) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 9 - Es geht dabei sowohl um Fremdenfeindlichkeit, als auch um Gewalt- und Ausgrenzungserfahrungen wegen der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, des Geschlechts, der sexuellen Identität oder der Zugehörigkeit zu einer sozial benachteiligten Gruppe. Ergänzt wird das Beratungsnetzwerk durch ein Modellprojekt und präventive Maßnahmen gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus. Die Landkreise Saarlouis und Neunkirchen, der Regionalverband Saarbrücken und die Landeshauptstadt Saarbrücken haben sich am Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ beteiligt und vervollständigen mit ihren präventiven Maßnahmen die Interventionen des Beratungsnetzwerkes. Das Ministerium für Arbeit, Familie , Prävention, Soziales und Sport nimmt die Abstimmungs- und Steuerungsfunktion wahr. Weitere Maßnahmen, Aktivitäten und Projekte freier Träger Viele freie Träger in der Kinder- und Jugendarbeit werden durch das Land unterstützt . Es handelt sich hierbei um Projekte mit verschiedensten Ansätzen. Schoolworker-Programm Seitens des Landes wurde das Landesprogramm „Schoolworker“ im Januar 2003 initiiert und in Kooperation mit den fünf Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken und freien Trägern der Jugendhilfe erfolgreich umgesetzt. Durch den Einsatz von 89 SchoolworkerInnen - Fachkräften (60 Personalstellen) aus der Jugendhilfe - wird ein wesentlicher Beitrag zum Aufbau einer personalen und institutionell verankerten Vernetzungsstruktur zwischen den Systemen Jugendhilfe und Schule ermöglicht und eine nachhaltige systematische und strukturelle Verzahnung der beiden Bereiche erreicht. Neben der Vernetzung der Systeme Jugendhilfe und Schule und der Erschließung und Nutzung von Ressourcen verfolgt das Projekt einen präventiven Ansatz zur Vermeidung von Gewalt und Diskriminierung, in dem möglichst früh Problemlagen junger Menschen an der Schule erkannt werden und die entsprechenden Hilfen angemessen eingeleitet werden können. Adolf-Bender-Zentrum Das Adolf-Bender-Zentrum (ABZ) beschäftigt sich seit seiner Gründung 1985 mit der Thematik der Aufarbeitung des Nationalsozialismus und Antisemitismus. Das ABZ ist ein saarlandweit anerkannter Träger der Jugendhilfe mit einem umfassenden Bildungsprogramm. Hierzu zählen Maßnahmen zur demokratischen Bildung gegen Rassismus und Rechtsextremismus, Zeitzeugenveranstaltungen, Ausstellungen sowie Projekte zur Spurensuche in der NS-Zeit. Ramesch Das Projekt für Kinder und Jugendliche dient der Integration und interkulturellen Arbeit und richtet sich gegen Ausländerfeindlichkeit und Rassismus (Prävention im Bereich Fremdenfeindlichkeit). Baris Dieses Projekt „Außerschulische Jugend- und Elternarbeit zur Integration ausländischer Familien“ in Völklingen hat die Zielsetzung, ausländische Kinder und Jugendliche möglichst frühzeitig unter Berücksichtigung der sozio - kulturellen Unterschiede und besonderer persönlicher, sozialer und familiärer Problemlagen in das Gemeinwesen und die neuen kulturellen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen einzubinden und zur Verbesserung des Zusammenlebens zwischen Familien deutscher und ausländischer Herkunft und deren Integration beizutragen. Drucksache 14/709 (14/674) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 10 - SOS Jugenddienst Eine zentrale Anlauf- und Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in schwierigen Lebenssituationen verfolgt die Zielsetzung, gefährdete Kinder und Jugendliche möglichst frühzeitig zu erreichen, Verelendung zu vermeiden und der jeweiligen Problemlage entsprechende bedarfsgerechte Formen der Hilfe anzubieten und an der Schnittstelle von offener, ambulanter und stationärer Jugendhilfe Maßnahmen der Jugendhilfe einzuleiten bzw. zu entwickeln und mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen längerfristige Perspektiven der Lebensgestaltung zu entwickeln. Landesinstitut für Präventives Handeln (LPH) Am 12.01.2009 wurde das Institut gegründet, um präventive Maßnahmen in den Arbeitsbereichen "Pädagogische Prävention", "Gesundheitsförderung" "Polizeiliche und Kommunale Kriminalprävention", die bisher in verschiedenen Ministerien gefördert wurden, zusammenzuführen, um Parallelstrukturen zu vermeiden. Zudem werden vom LPH Fortbildungsprogramme im Bereich der Prävention des Rechtsextremismus , der Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Diskriminierung und zur Förderung von Integration angeboten. Zielgruppen sind Lehrer, Schoolworker , Erzieherinnen und Erzieher, Eltern und ehrenamtlich Tätige in der Jugendarbeit . Das LPH unterstützt auch andere Präventionsträger bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen. Es werden Workshops und Fortbildungen angeboten wie z.B. „Argumentationstraining gegen Stammtischparolen“, das in Kooperation mit dem Bundesprogramm „kompetent. für Demokratie – Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus“ im Jahr 2010 organisiert und durchgeführt wurde. Auch im Rahmen der 10. und 11. Fachtagung Kommunale Kriminalprävention in 2010 und 2011 wurde das Thema Integration und Prävention gegen Rechtsextremismus in den Vordergrund gestellt. Landesjugendring Saar (LJR) Seitens der Landesregierung wurden bereits in der Vergangenheit zahlreiche Maßnahmen und Projekte zur Prävention von Gewalt als Modellprojekte zur Entwicklung innovativer Präventionsarbeit gefördert, die sich nach Auslaufen der Modellphase als feste Angebote in der saarländischen Jugendhilfe und –arbeit verstetigt haben. Hier kann insbesondere auf eine intensive Förderung von Modellprojekten und Aktivitäten , die der Erprobung gewaltpräventiver Methoden und Maßnahmen gedient haben, verwiesen werden (z. B. Aktionen/Projekte wie „Aktionswochen gegen Faschismus “, Gedenkstättenarbeit am ehemaligen Gestapo-Lager „Neue Bremm“ in Saarbrücken: „Damit kein Gras darüber wächst“, „Buddeln und Bilden“, „Nie wieder “). juz - united - Förderung von sozialem Engagement und weitere Einzelprojekte Zielsetzung des Projektes ist es, ausgehend von dem Engagement der Jugendlichen in den Jugendzentren und Jugendtreffs, deren persönliche, politische und soziale Handlungskompetenzen durch gezielte Bildungsangebote zu stärken, zu fördern und zu erweitern und sie in den Möglichkeiten der Selbstorganisation zu unterstützen . Drucksache 14/709 (14/674) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 11 - „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ (SOR - SMC) SOR - SMC ist ein Projekt von und für SchülerInnen, die gegen alle Formen von Diskriminierung, insbesondere Rassismus, aktiv vorgehen und einen Beitrag zu einer gewaltfreien, demokratischen Gesellschaft leisten wollen. Die Landeskoordinationsstelle ist in der Landeszentrale für politische Bildung angesiedelt. Beratungsstelle Gewaltprävention im LPM (Landesinstitut für Pädagogik und Medien ) Das LPM bietet Beratung in verschiedenen Themenbereichen an: • Beratung zu Interventions- und Präventionsmaßnahmen z. B. zu den Themen Mobbing, Klassenklima, Jungenarbeit • Beratung zur Planung und Durchführung Pädagogischer Tage • Vermittlung von ReferentInnen für Pädagogische Tage. Landeszentrale für politische Bildung Wie in jedem anderen Bundesland existiert auch im Saarland – hier seit 1957 – eine unabhängige, überparteilich agierende Landeszentrale für politische Bildung. Sie organisiert einerseits in Eigenregie oder in Zusammenarbeit mit anderen Bildungsanbietern Veranstaltungen im Bereich der politischen Bildung; zudem hält sie ein breites Literaturangebot zu Themengebieten der politischen Bildung vor. Sozialpädagogisches Netzwerk der Arbeiterwohlfahrt (SPN) Das Fanprojekt „Einwurf“ mit insbesondere jugendlichen und jungen erwachsenen Fans des 1. FC Saarbrücken ist Teil der Umsetzung des „Nationalen Konzepts Sport und Sicherheit“ und dem Beschluss des Deutschen Städtetages sowie der Innenministerkonferenz von 1991 und 1993. „wir im Verein mit dir“ Ziel des Vereins ist es, allen Kindern und Jugendlichen Felder sozialen Lernens außerhalb der Familie möglich zu machen und damit die Sozialkompetenz der Kinder und Jugendlichen zu stärken, die ein Schutzfaktur auch gegenüber rechtsextremistischen Verhaltensweisen darstellt. Deutscher Kinderschutzbund - „Eltern und Kinder stark machen – im Alltag wie in Krisen“ Projekt zur Hilfestellung für problembelastete und sozial schwache Familien, die sonst mit ihren familiären Problemen allein blieben. Ziel ist die Förderung der Erziehungskompetenz von Eltern, die mit den üblichen Angeboten der präventiven Elternarbeit nicht erreicht werden. Neben den vorstehenden Maßnahmen, die unter Federführung des Ministeriums für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport betrieben werden, ist auf die nachfolgenden Maßnahmen in Zuständigkeit des Innenressorts hinzuweisen. Drucksache 14/709 (14/674) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 12 - • Kommunale Gremien und Sicherheitspartnerschaften wurden verstärkt ausgebaut und vernetzt. Integration und Fremdenfeindlichkeit sind in saarländischen Kommunen Schwerpunktthemen der kriminalpräventiven Aktivitäten. Dabei beteiligen sich teilweise die Betroffenen entweder am Projekt selbst oder an der Gremienarbeit. • Mit der Anfang Juni 2009 herausgegebenen Broschüre „Saarland gegen Extremismus “ wird insbesondere den Kommunalverwaltungen Orientierung und Hilfestellung bei der Bewältigung von Problemen gegeben, die sich im Umgang mit rechtsextremistischen Verhaltensweisen ergeben. • Im Zeitraum 2006/2007 wurden insgesamt drei Flyer (gegen Rechtsextremismus ; gegen rechtsextremistische Musik; gegen Rechtsextremismus im Internet) durch das damalige Ministerium für Inneres und Sport zur Aufklärung über rechtsextremistisches Handeln herausgegeben. • Start der Aufklärungskampagne „Wölfe im Schafspelz“ (Medienpaket für alle weiterführenden Schulen im Saarland) im Jahr 2006. • Prävention im Zusammenhang mit dem Projekt „Schulhof“ (Programm gegen Musik-CDs mit NS-Propaganda). • Aufklärungsarbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz und der Abteilung Staatsschutz des Landeskriminalamtes insbesondere in Schulen. • Rahmenkonzept „Ausstiegshilfen Extremismus Saarland“ (Hilfsangebote für Ausstiegswillige aus der rechtsextremistischen Szene). ! 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