LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/75 (14/27) 29.01.2010 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Dagmar Ensch-Engel (DIE LINKE.) betr.: Kompetenzzentrum Islamismus Vorbemerkung der Fragestellerin: „Die Aktion 3. Welt Saar baut ein Kompetenzzentrum zum Islamismus auf. Dort werden Erfahrungen , Ideen, Lösungsansätze gebündelt, Recherchen durchgeführt, öffentliche Veranstaltungen angeboten und Publikationen erstellt. Das Projekt richtet sich in der Hauptsache an Migranten /Migrantinnen mit muslimischem Hintergrund, die einen gesicherten Aufenthaltsstatus haben, sowie an ehren- und hauptamtlich tätige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Integrationsarbeit. Thematisiert werden u.a. die verschiedenen Formen von Unterdrückung in muslimischen Kreisen, von denen besonders Frauen betroffen sind und die einer Integration im Wege stehen. Zum Beispiel der Zwang ein Kopftuch zu tragen oder die Zwangsverheiratung junger Frauen durch männliche Familienmitglieder. Zeitweise wurde dieses Projekt durch den Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) unterstützt.“ Wurde diesem Integrationsprojekt finanzielle Unterstützung seitens der Saarländischen Landesregierung gewährt? Wenn ja, bitte ich um eine Auflistung der Beträge und in welchen Jahren die Zahlungen erfolgt sind. Wenn nicht, bitte ich um Begründung. Zu Frage 1: Nein. Ausgegeben: 29.01.2010 (03.12.2009) bitte wenden Drucksache 14/75 (14/27) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 2 - Ausweislich der Anträge an den Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) und der Konzeption zum Antrag an das Ministerium für Bildung, Familie, Frauen und Kultur vom 23. Februar 2009 waren die Zielgruppen des Projektes - ehrenamtlich und hauptberuflich in der Flüchtlingsarbeit Tätige, - Flüchtlinge und - Mitglieder der globalisierungskritischen Bewegung. Der Titel 684 02 „Integrationsmaßnahmen für Aussiedler und Ausländer“ sieht Haushaltsmittel für die Integration von Aussiedlern und Ausländern vor, die über einen Aufenthaltstitel verfügen, der einen Daueraufenthalt beinhaltet oder perspektivisch zu einem solchen führt bzw. führen kann. Damit sind die Zielgruppen für die Förderung definiert und festgelegt. Der Antrag war deshalb mit Bescheid vom 30. März 2009 abzulehnen . Mit Schreiben vom 19. Oktober 2009 wurden der „Aktion 3. Welt Saar“ die formalen und inhaltlichen Kriterien des Haushaltstitels 684 02 (Kapitel 0602), „Integrationsmaßnahmen für Aussiedler und Ausländer“, nochmals ausführlich dargelegt. Wie bewertet die Landesregierung die inhaltliche und praktische Ausrichtung des Projektes? Zu Frage 2: Die saarländische Landesregierung hat in ihrem Integrationskonzept deutlich gemacht, dass das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland unveräußerliche Werte und Grundsätze des Zusammenlebens vorgibt, die für Menschen mit Migrationshintergrund und für die einheimische Bevölkerung gleichermaßen gelten: die Sicherstellung der Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit, die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Religionsfreiheit, die Trennung von Kirche und Staat. Maßnahmen, die auf diese Ziele ausgerichtet, konzeptionell und in der praktischen Umsetzung geeignet sind, haben unterstützenden Charakter. Die inhaltliche Ausrichtung des Projektes beinhaltet - laut Konzept - in großem Umfang grundsätzlich anerkannte Maßnahmen und Instrumente im Bereich der politischen Willensbildung , der Zielgruppen- und der Öffentlichkeitsarbeit. Für den Bereich der „Unterstützung von Flüchtlingen, die sich der von Islamisten propagierten Praxis entziehen wollen“ liegen keine detaillierten Angaben, insbesondere bzgl. des fachlichen Austauschs mit anderen Anlaufstellen, wie z.B. Polizei und Jugendamt , vor, die eine Bewertung über die Umsetzung erlauben. Gibt es unabhängig von der finanziellen Unterstützung andere Formen der Unterstützung und wenn ja, wie sehen sie aus? Zu Frage 3: Im Zusammenhang mit Förderanträgen der „Aktion 3. Welt Saar“ beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Nationale Zentralstelle zur Verwaltung des Europäischen Flüchtlingsfonds – Nürnberg, hat die Landesregierung in den vom Fördermittelgeber angeforderten Stellungnahmen das Projekt für förderfähig eingestuft. betr.: Kompetenzzentrum Islamismus