LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/95 (14/39) 09.02.2010 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Isolde Ries (SPD) Cornelia Hoffmann-Bethscheider (SPD) betr.: Praxis der Krankenkassen bei der Genehmigung von Mutter/Vater-Kind-Kuren Vorbemerkung der Fragesteller: „Nach einem Bericht der Spitzenverbände der Krankenkassen und nach Informationen von Frauenverbänden ist die Zahl der Mutter/Vater- Kind-Kuren nach § 24 Abs. 1 Satz 1 SGB V deutlich rückläufig. Als Ursache für den Einbruch wird die restriktive Bewilligungspraxis bei den Krankenkassen genannt.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Auf Grund des „Gesetzes zur Verbesserung der Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter“ vom 26. Juli 2002 waren die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtet, dem Deutschen Bundestag einen Bericht gemäß § 24 Abs. 4 (alte Fassung) SGB V und § 41 Abs. 4 (alte Fassung) SGB V vorzulegen. Dieser Verpflichtung sind die Spitzenverbände nachgekommen und haben den Deutschen Bundestag über das Bundesministerium für Gesundheit mit Bundestags- Drucksache 16/1150 vom 30. 3. 2006 unterrichtet. Die dort getroffenen Aussagen sind naturgemäß größtenteils zeitlich überholt. Die Spitzenverbände der Krankenkassen bestehen zwischenzeitlich nicht mehr; die Krankenkassen bilden nunmehr den Spitzenverband Bund der Krankenkassen. Eine seitens der Landesregierung dort durchgeführte Nachfrage ergab, dass ein Bericht des GKV-Spitzenverbandes zu Vorsorge- und Reha-Maßnahmen nicht vorliegt. Ausgegeben: 10.02.2010 (15.12.2009) Drucksache 14/95 (14/39) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 2 - Trifft es zu, dass die Ablehnungsquote durch die gesetzlichen Krankenkassen bei Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter mit Kindern inzwischen bei 48 Prozent liegt? Zu Frage 1: Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es im Saarland sowohl bundesunmittelbare Krankenversicherungsträger als auch landesunmittelbare Versicherungsträger gibt. Landesunmittelbare Versicherungsträger sind die AOK für das Saarland und die IKK Südwest. Nur über deren Daten verfügt die Landesregierung. Eine beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen gehaltene Anfrage, ob dort länderbezogene Daten in einer Zusammenfassung der im Saarland tätigen bundesund landesunmittelbaren Versicherungsträger vorliegen, wurde abschlägig beschieden. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen hat mitgeteilt, dass er zur Zeit noch nicht die Möglichkeit habe, Daten einzelner Krankenkassen zu einer Statistik zusammenzuführen und dadurch das Leistungsgeschehen für die gesamte gesetzliche Krankenversicherung abzubilden. Der Landesregierung liegt eine vom Müttergenesungswerk (Elly Heuss-Knapp-Stiftung) gefertigte statistische Auswertung über Ablehnungen und Widersprüche im 1. Halbjahr 2009 vor. Danach betrug die Ablehnungsquote im 1. Halbjahr 2008 = 28 % und im 1. Halbjahr 2009 = 38 %. Die Landesregierung hat diese Zahlen ungeprüft übernommen; für die Richtigkeit trägt das Müttergenesungswerk die Verantwortung. Die AOK für das Saarland hat mitgeteilt, dass die Ablehnungsquote 2008 bei 28 % lag; eine Auswertung für das Jahr 2009 liegt noch nicht vor. Die IKK Südwest hat mitgeteilt, dass die Ablehnungsquote 2008 bei 37 % lag; die Ablehnungsquote für das Jahr 2009 beträgt 26 %. Sollte die für die Landesregierung nicht verifizierbare Aussage, die Ablehnungsquote läge zwischenzeitlich bei 48 % zutreffend sein, so ist festzuhalten, dass die Ablehnungsquote bei den beiden landesunmittelbaren Trägern damit deutlich unter dem Durchschnitt liegen würde. Worin liegen nach Auffassung der Landesregierung die Ursachen für die im Vergleich zu den Vorjahren deutlich reduzierte Zahl an Kurbewilligungen ? Zu Frage 2: Ablehnungen erfolgen insbesondere wegen Fehlens der medizinischen Voraussetzungen (im Regelfall auf Grund eines Gutachtens des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nach § 275 Abs. 2 Ziffer 1 SGB V) und wegen der Vorrangverpflichtung des Rentenversicherungsträgers (§ 41 Abs. 2 SGB V i. V. m. § 40 Abs. 4 SGB V). Drucksache 14/95 (14/39) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 3 - Wie viele Mutter/Vater-Kind-Kuren gab es im Saarland? Bitte Anzahl der Kuren von 2004, 2005, 2006, 2007, 2008 und 2009 auflisten? Zu Frage 3: Wie bereits bei Frage 1 ausgeführt, gibt es derzeit keine landesbezogene Statistik, in dem die Daten sowohl der landesunmittelbaren als auch der bundesunmittelbaren Kassen zusammengeführt werden. Für die landesunmittelbaren Krankenkassen wurden von AOK für das Saarland und IKK Südwest folgende Zahlen gemeldet: AOK für das Saarland: Jahr 2007 = 127 Maßnahmen Jahr 2008 = 115 Maßnahmen Jahr 2009 = 113 Maßnahmen (bis Oktober 2009) IKK Südwest: Jahr 2007 = 634 Maßnahmen Jahr 2008 = 770 Maßnahmen Jahr 2009 = 945 Maßnahmen Hinweis: Eine Verpflichtung zur statistischen Erhebung besteht erst seit dem Jahre 2007; in den Jahren davor erfolgte eine Sammelbuchung zusammen mit anderen Vorsorge ,- Reha- und Kurmaßnahmen. Wie viele Mutter/Vater-Kind-Kuren wurden in diesen Zeiträumen abgelehnt? Bitte ebenfalls Auflistung von 2004 bis 2009. Zu Frage 4: Wie bereits bei Frage 1 ausgeführt, gibt es derzeit keine landesbezogene Statistik, in dem die Daten sowohl der landesunmittelbaren als auch der bundesunmittelbaren Kassen zusammengeführt werden. Für die landesunmittelbaren Krankenkassen wurden von AOK für das Saarland und IKK Südwest folgende Zahlen gemeldet: Die AOK für das Saarland kann derzeit nur für das Jahr 2008 berichten. In diesem Jahr sind 39 Maßnahmen abgelehnt worden. Sie weist in ihrer Stellungnahme an die Landesregierung aber ausdrücklich darauf hin, dass seitdem die Kontakte und die Zusammenarbeit mit den saarländischen Beratungsstellen der Wohlfahrtverbände intensiviert wurden, um eventuelle Missverständnisse und Fehleinschätzungen bereits im Vorfeld zu vermeiden und die Abläufe qualifiziert abzustimmen. Drucksache 14/95 (14/39) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 4 - Hinzu käme, dass die AOK für das Saarland für die Zielgruppe der Kinder ein Spezialangebot in Wyk auf Föhr entwickelt habe. Im Jahr 2008 haben 45 Kinder, im Jahr 2009 = 50 Kinder an Präventionsmaßnahmen im AOK-Kinderkurheim Wyk auf Föhr teilgenommen . IKK Südwest: Jahr 2007: 190 Ablehnungen (bei 633 beantragten Maßnahmen) Jahr 2008: 442 Ablehnungen (bei 1186 beantragten Maßnahmen) Jahr 2009: 248 Ablehnungen (bei 954 beantragten Maßnahmen) Wie beurteilt die Landesregierung die geschilderte Entwicklung und worin sieht die Landesregierung die Gründe dafür? Welchen Anteil haben die gesetzlichen Krankenkassen an dieser Entwicklung? Zu Frage 5: Da der Landesregierung verlässliche Zahlen über das Leistungsgeschehen sowohl der landes- als auch der bundesunmittelbaren Krankenkassen insgesamt für das Saarland nicht vorliegen, erfolgt keine Bewertung. Da die Krankenkassen über die Bewilligung oder Ablehnung entscheiden, haben sie diese zu verantworten. Welche Aufgabe hat die Landesregierung bei der Sicherstellung des Anspruches auf Mutter/Vater- Kind-Kurleistungen nach dem Sozialgesetzbuch V im Hinblick auf ihre Aufsichtsfunktion gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen? Zu Frage 6: Die Landesregierung prüft bei Petitionen, Eingaben und Beschwerden über Ablehnungen die Entscheidung des Versicherungsträgers im Rahmen der ihr obliegenden Rechtsaufsicht über die AOK für das Saarland und die IKK Südwest. Welche Aufgabe hat die Landesregierung aufgrund ihrer politischen und staatlich-fürsorgerischen Verantwortung für den Schutz der Familie und für die Gewährleistung gesunder und gleicher Lebensverhältnisse für Kinder und deren Familien in Zusammenhang mit Mutter/Vater-Kind-Kuren? Zu Frage 7: Der Schutz der Familie und das Aufwachsen von Kindern in gesunden Lebensverhältnissen ist ein großes Anliegen der Landesregierung. Mit zahlreichen Initiativen und Maßnahmen nimmt sie diese ihr obliegende Verpflichtung wahr. Drucksache 14/95 (14/39) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 5 - Sie hat in diesem Zusammenhang die 11. SGB-V-Novelle unterstützt (Wegfall der Teilfinanzierung hin zur Vollfinanzierung, Einführung eines Vertrags- und Qualitätssystems für Mutter-/Vater-Kind-Einrichtungen sowie Einbeziehung der Väter in die Maßnahmen). Sieht die Landesregierung aktuell weiteren Handlungsbedarf ? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Landesregierung einleiten oder fortsetzen? Zu Frage 8: Eine Änderung der derzeitigen Rechtslage ist nach Auffassung der Landesregierung nicht angezeigt. betr.: Praxis der Krankenkassen bei der Genehmigung von Mutter/Vater-Kind-Kuren