LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/96 (14/42) 09.02.2010 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Dagmar Ensch-Engel (DIE LINKE.) betr.: Dimethylfumarat in Verbraucherprodukten Vorbemerkung der Fragestellerin: „Nach der Entscheidung der Kommission der Europäischen Gemeinschaft vom 17.03.2009 (Amtsblatt 2009/251/EG) darf Dimethylfumarat (DMF) ab dem 01.05.2009 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden, beziehungsweise auf dem Markt bereitgestellt werden. Dies betrifft alle Warengruppen, besonders aber alle Arten von Lederwaren (Schuhe, Bekleidung, Ledermöbel). Das Verbot gilt für alle Produkte mit mehr als 0.1mg/ kg DMF-Gehalt. Alle Mitgliedsstaaten sollen sicherstellen, dass betroffene Produkte vom Markt genommen werden und von den Verbrauchern zurückgerufen werden.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Da Schuhe und Lederbekleidung im Saarland nicht industriell hergestellt werden und da nur ein Hersteller für Ledermöbel ansässig ist, ist das Land vom Problem Dimethylfumarat-haltiger Produkte nur peripher betroffen. Ebenso ist in Deutschland praktisch sichergestellt, dass mit Dimethylfumarat (DMF) behandelte Produkte mittlerweile vom Markt genommen und von den Verbrauchern zurückgerufen wurden. Nach Angaben der amtlichen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung verarbeitet der genannte Ledermöbelhersteller nur zertifizierte, DMF-freie Leder. Ausgegeben: 10.02.2010 (17.12.2009) bitte wenden Drucksache 14/96 (14/42) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 2 - Werden im Saarland flächendeckend Nachweiskontrollen auf DMF durchgeführt? Wenn ja, bitte ich um Information, welche Nachweismethode angewendet wird. Zu Frage 1: Nein. Angesichts einer unabsehbaren Vielzahl und weltweiter Herkunft von Herstellern von Lederschuhen und Lederbekleidung, weitestgehend fehlender und damit eigenen Kontrollen nicht zugänglicher lokaler Produktionskapazität und allem Anschein nach geringer Marktdurchdringung der inkriminierten Produkte ist eine flächendeckend erfolgreiche Marktüberwachung nicht möglich. So wurden beispielsweise bei einem deutschlandweit agierenden Schuh-Discounter aus der gesamten Produktpalette nur 3 Produkte als DMF-haltig identifiziert und zurückgerufen. Als Nachweismethode wird zur Zeit ein Verfahren mittels Gaschromatographie und nachgeschalteter Massenspektrometrie erarbeitet. Welche Ergebnisse gingen aus Beprobungen hervor ? Wie wurden/werden Hersteller, Händler und Verbraucher informiert? Zu Frage 2: Es wurden 4 Materialien zur Analyse in ein externes Labor versandt; die Ergebnisse waren negativ, eine Information von Verbrauchern oder Herstellern/Händlern damit entbehrlich. Welche Maßnahmen sind angedacht, um Verbraucher vor DMF zu schützen? Zu Frage 3: Sollten wider Erwarten über das europäische Schnellwarnsystem RAPEX weitere Meldungen über Verstöße in Bezug auf DMF eingehen, werden wie bisher die vom verantwortlichen Inverkehrbringer durchzuführenden Rückrufaktionen kontrolliert werden. Weiterhin sind in unmittelbarer Zukunft allenfalls stichprobenartige Marktüberwachungen mit Probenahme und anschließender Analytik vorgesehen, wenn die Meßmethode validiert ist. betr.: Dimethylfumarat in Verbraucherprodukten