LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/98 (14/14) 09.02.2010 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Isolde Ries (SPD) betr.: Förderschulen „Lernen“ Vorbemerkung der Fragestellerin: „Eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung eines sozial gerechten und leistungsfähigen Bildungssystems hängt heute davon ab, dass zwei – sich scheinbar widersprechende – Ziele gleichzeitig erreicht werden; die Orientierung der vorschulischen und schulischen Bildungsgänge an allgemein verbindlichen Standards und die Förderung von Individualität und Differenz. Das erste Ziel hebt die zwischen Menschen vergleichbare Leistung, das zweite Ziel die unvergleichbare Persönlichkeit hervor . Beide Ziele sind in dem Bildungsbegriff der Moderne spannungsreich miteinander verbunden. Deshalb ist ein Bildungssystem anzustreben, das den Anspruch eines jeden Menschen auf Entfaltung seiner Individualität verbürgt, indem es möglichst alle Menschen in die Lage versetzt, dem Anspruch unserer Gesellschaft auf Engagement und Leistung gerecht zu werden.“ Für den Förderschwerpunkt „Lernen“ gilt nach zwei Jahrzehnten erfolgreicher Praxis in Regelschulen : Einrichtungen der Separation und der Segregation sind nicht mehr notwendig, zumal folgende Erkenntnis wissenschaftlich gesichert ist: Je länger Förderschulen besucht werden, umso geringer ist die Leistungsentwicklung im Vergleich zur integrativen Regelschule. Ausgegeben: 09.02.2010 (12.11.2009) Drucksache 14/98 (14/14) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 2 - Vorbemerkung der Landesregierung: Ein Hauptanliegen der saarländischen Landesregierung ist es, für jeden Schüler und für jede Schülerin eine seine bzw. ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten angemessene Beschulung an einem geeigneten Ort bereitzustellen. Die Förderschulen leisten hierzu einen dauerhaft wichtigen Beitrag. Auch an der Förderschule Lernen haben viele Schüler einen Abschluss erworben, der zum Besuch des Berufsgrundbildungsjahres berechtigt; darüber hinaus erreicht etwa jeder 3. Schüler der Abschlussklassen durch das freiwillige 10. Schuljahr den Hauptschulabschluss . Wie viele Förderschulen „Lernen“ (früher Lernbehindertenschule ) gibt es im Saarland? a) Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen diese Schulen, aufgelistet nach einzelnen Schulen? b) Wie lange ist die Verweildauer der Schüler/- innen, aufgelistet nach Jahrgängen für die vergangenen 10 Jahre? Zu Frage 1: Im Schuljahr 2009/2010 werden 1.799 Schülerinnen und Schüler in den 19 Förderschulen Lernen des Saarlandes unterrichtet und sonderpädagogisch gefördert. Im Einzelnen : Förderschule Lernen Schülerzahl Saarbrücken (Ziegelstraße) 191 Saarbrücken-Dudweiler 109 Saarbrücken-Altenkessel 184 Völklingen-Geislautern 116 Friedrichsthal-Bildstock 101 Saarlouis 151 Lebach 73 Schwalbach 59 Wadgassen-Schaffhausen 61 Merzig-Brotdorf 98 Losheim-Niederlosheim 45 Wadern-Noswendel 60 St. Wendel 53 Nohfelden-Mosberg/Richweiler 55 Neunkirchen 144 Illingen 97 Homburg 96 St. Ingbert 52 Blieskastel 54 Drucksache 14/98 (14/14) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 3 - Daten zur Verweildauer der 22.130 Schülerinnen und Schüler, die in den zurückliegenden 10 Jahren eine Förderschule Lernen besucht haben, liegen nicht vor. Wie hoch sind die Personalkosten für jede Schule? (Bitte alle anfallenden Personalkosten auflisten, nicht nur für das Lehrpersonal). Zu Frage 2: Personalkosten im Haushaltsjahr 2008: Förderschule Lernen Lehrkräfte Nicht-Lehrer zusammen Saarbrücken (Ziegelstr.) mit SFZ 3.173.779,00 € 58.512,98 € 3.232.291,98 € Saarbrücken-Dudweiler 593.653,00 € 55.570,82 € 649.223,82 € Saarbrücken-Altenkessel 881.957,00 € 47.519,75 € 929.476,75 € Völklingen-Geislautern 847.867,00 € 65.414,66 € 913.281,66 € Friedrichsthal-Bildstock 386.191,00 € 61.243,58 € 447.434,58 € Saarlouis mit SFZ 2.008.388,00 € 82.096,96 € 2.090.484,96 € Lebach 313.628,00 € 71.907,49 € 385.535,49 € Schwalbach 340.900,00 € 57.790,10 € 398.690,10 € Wadgassen-Schaffhausen 292.200,00 € 32.018,42 € 324.218,42 € Merzig-Brotdorf mit SFZ 1.162.469,00 € 5.141,00 € 1.167.610,00 € Losheim-Niederlosheim 292.200,00 € 5.427,00 € 297.627,00 € Wadern-Noswendel 515.733,00 € 29.603,00 € 545.336,00 € St. Wendel mit SFZ 891.210,00 € 54.154,51 € 945.364,51 € Nohfelden-Mosberg/Richweiler 487.000,00 € 18.743,03 € 505.743,03 € Neunkirchen mit SFZ 1.707.909,00 € 159.991,59 € 1.867.900,59 € Illingen 487.000,00 € 41.213,20 € 528.213,20 € Homburg 497.714,00 € 36.502,03 € 534.216,03 € St. Ingbert 194.800,00 € 27.806,29 € 222.606,29 € Blieskastel mit SFZ 1.037.310,00 € 54.491,36 € 1.091.801,36 € Hinweis: In den angegebenen Personalkosten jeder Förderschule sind die Kosten für Lehrkräfte, die sonderpädagogische Assistenz für Integrationsmaßnahmen leisten, enthalten! Dies gilt nicht nur für Schulen mit Sonderpädagogischem Förderzentrum (SFZ), sondern für fast alle. In den Schulen mit SFZ sind die Personalkosten 3- bis 4- mal so hoch wie sie ohne externen Lehrereinsatz wären. Drucksache 14/98 (14/14) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 4 - Wie hoch sind die Gebäude-Betriebskosten für jede Schule? (Bitte die einzelnen Kosten bei den Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken erfragen). Zu Frage 3: Nach Angaben des Regionalverbandes und der Landkreise ergaben sich im Haushaltsjahr 2008 folgende Gebäudebetriebskosten: Förderschule Lernen Betriebskosten Saarbrücken (Ziegelstraße) 65.786,00 € Saarbrücken-Dudweiler 54.573,00 € Saarbrücken-Altenkessel 65.481,00 € Völklingen-Geislautern 61.334,00 € Friedrichsthal-Bildstock 72.216,00 € Saarlouis 94.280,83 € Lebach 52.630,74 € Schwalbach 63.578,15 € Wadgassen-Schaffhausen 80.115,22 € Merzig-Brotdorf 134.700,00 € Losheim-Niederlosheim 62.800,00 € Wadern-Noswendel 107.700,00 € St. Wendel 56.541,79 € Nohfelden-Mosberg/Richweiler 25.480,26 € Neunkirchen 39.328,60 € Illingen 34.325,36 € Homburg 190.605,72 € St. Ingbert 91.296,58 € Blieskastel 230.848,07 € Drucksache 14/98 (14/14) Landtag des Saarlandes - 14. Wahlperiode - - 5 - Wann sollen die Förderschulen, wie dies B90/Grüne in 2006 gefordert haben, auslaufen? Wie ist diese Schulform mit der UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen vereinbar? Was will die Landesregierung zur Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen tun? Wie sieht der Zeitplan aus, aus dem hervorgeht, wann der Rechtsanspruch umgesetzt ist? Zu den Fragen 4 bis 7: Ein Gradmesser für die Humanität einer modernen Gesellschaft ist ihr Umgang mit Menschen mit Behinderung. Nach Ratifizierung der UN - Behindertenrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland will die Landesregierung zur konzeptionellen Umsetzung des Artikels 24 der Konvention (Bildung) die saarländische Integrationsverordnung überarbeiten. Aus diesem Grund will sie die Potenziale von Menschen mit Behinderung schon möglichst früh in der Kindheit fördern. Ziel ist die dauerhafte Etablierung eines Drei–Säulen–Konzeptes mit Verstärkung der bereits vorhandenen Integrationsmaßnahmen , der Erhaltung der Förderschulen in einer guten Qualität sowie dem gleichzeitig verstärkten Einsatz von Förderschullehrkräften an Regelschulen. Dazu sollen die Eltern ein echtes Wahlrecht zwischen Regelschulen und Förderschulen erhalten, wobei in Ausnahmefällen (z.B. bei offensichtlicher Vernachlässigung der gebotenen Ausrichtung am Kindeswohl) vom Elternwillen abgewichen werden kann. Im Einvernehmen mit den Schulträgern sollen die Rahmenbedingungen für die bedarfsgerechte Beschulung von Kindern mit Behinderungen an Regelschulen stufenweise verbessert werden. betr.: Förderschulen „Lernen“