LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/107 (15/34) 04.09.2012 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Peter (B90/Grüne) betr.: Fuchsschonzeit Vorbemerkung der Fragestellerin: „Im Frühjahr 2010 wurde im Saarland eine rund halbjährige Fuchsschonzeit eingeführt. Hintergrund war zum einen die bekannt hohe Zahl von Fehlabschüssen von Elterntieren während der Aufzuchtzeit und zum anderen die Erkenntnis, dass über eine Bejagung die Fuchspopulation nicht reduziert werden kann, im Gegenteil. Auch von wissenschaftlicher Seite wird immer wieder bestätigt, dass die Bestände zunehmen, wenn die Füchse intensiv bejagt werden. Unabhängig davon ist eine verantwortliche Entsorgung der Fuchskadaver im Saarland nicht gegeben, was bei gemeldeten Abschüssen in den vergangenen Jahren im Durchschnitt von 5.000 Tieren pro Jahr und einem Durchschnittsgewicht von ca. rund 4 kg (über alle Altersklassen) einer Kadavermenge von rund 20 Tonnen entspricht, die in der freien Landschaft entsorgt und u. a. von Tieren, die der Ernährung zugeführt werden, aufgenommen wird (z. B. Schwarzwild).“ Vorbemerkungen der Landesregierung: Der obersten Jagdbehörde liegen weder Erkenntnisse über Fehlabschüsse von Elterntieren während der Aufzuchtzeit noch über die nicht fachgerechte Entsorgung von Fuchskadavern vor. Der Abschuss von Füchsen als geeignetes Mittel zur Regulation von Niederwildbeständen ist wissenschaftlich weder bestätigt noch eindeutig verworfen . Ausgegeben: 05.09.2012 (06.06.2012) Drucksache 15/107 (15/34) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Haben sich durch die Einführung der Fuchsschonzeit die Fuchsbestände erhöht? Wenn ja, in welcher Höhe und auf welcher jagdlich neutralen wissenschaftlichen Grundlage fußt diese Feststellung ? Zu Frage 1: Zu der Entwicklung der Bestandszahlen bei Füchsen seit Einführung der Schonzeit im Saarland liegen keine Daten vor. Insbesondere können aus der Streckenliste keine Rückschlüsse auf die Höhe der Fuchspopulation gezogen werden. Die Entwicklung von Tierbeständen unterliegt multifaktoriellen Ursachen. Es ist daher ohne umfangreiche wissenschaftliche Untersuchungen nicht feststellbar, ob die Einführung der Schonzeit einen regulierenden Effekt auf die Bestandszahlen hat. Aussagen zu den Auswirkungen der Schonzeit auf die Fuchspopulation wären darüber hinaus zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht. Die Fuchsschonzeit wurde im März 2010 in die Durchführungsverordnung zum Saarländischen Jagdgesetz aufgenommen und erstmals im Jagdjahr 2010/2011 wirksam. Seit Einführung der Schonzeit ist somit erst die dritte Fuchsgeneration herangewachsen. Aussagekräftige Ergebnisse erfordern einen wesentlich längeren Wirksamkeits- und Beobachtungszeitraum. Haben sich durch die Einführung der Fuchsschonzeit die Niederwildbestände (insbesondere Hase, Fasan, Rebhuhn, Waldschnepfe) reduziert? Wenn ja, in welcher Höhe und auf welcher jagdlich neutralen wissenschaftlichen Grundlage fußt diese Feststellung? Zu Frage 2: Zur Entwicklung der Niederwildbestände seit Einführung der Schonzeit liegen ebenfalls keine aussagekräftigen Erkenntnisse vor. Die Auswertung der Streckenlisten der vergangen Jahre -sowohl vor als auch nach Einführung der Schonzeit- ergibt, dass die Anzahl des erlegten Niederwilds kontinuierlich rückläufig ist. Jagdjahr Hase Fasan Rebhuhn Waldschnepfe 2008/2009 517 237 5 25 2009/2010 428 206 0 22 2010/2011 324 154 1 16 2011/2012 266 106 2 6 Hieraus lassen sich jedoch keine verlässlichen Rückschlüsse auf die Bestandszahlen oder die Wirksamkeit der Schonzeit ziehen. Drucksache 15/107 (15/34) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Wenn sich über die Bejagung die Fuchspopulation nachweislich nicht nachhaltig reduzieren lässt und die Niederwildpopulation eher witterungsbedingt schwankt, welchen tieferen Sinn verfolgt die Fuchsbejagung in einer Zeit (März bis November), in der keine Nutzung der Jagdbeute (Balg) erfolgen kann? Zu Frage 3: Zu der Frage, ob sich die Fuchspopulation durch Bejagung nachhaltig reduzieren lässt, gibt es zahlreiche wissenschaftliche Studien mit unterschiedlichen Ergebnissen. Dabei ist der Abschuss von Füchsen als geeignetes Mittel zur Regulation von Niederwildbeständen wissenschaftlich weder bestätigt noch eindeutig verworfen. Die Wirkungslosigkeit der Fuchsbejagung ist daher wissenschaftlich nicht erwiesen. Gemäß den Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes und des saarländischen Jagdgesetzes muss die Jagdausübung durch einen vernünftigen Grund legitimiert sein. Die Bejagung von Füchsen kann -neben der Nutzung der Jagdbeute- die Verringerung von Prädatoren als Teil einer Artenschutzstrategie bezwecken sowie dem Seuchenmanagement dienen. Hat die Landesregierung Erkenntnisse, wie hoch der Anteil der Fuchsstrecke im Jagdjahr 2009/2010 war, der einer Verwertung (Balg) zugeführt wurde? Zu Frage 4: Die zuständigen Behörden verfügen lediglich über Informationen zum Umfang der Fuchsstrecke, nicht jedoch über deren Verwertung. Wie beurteilt die Landesregierung den Umstand der „wilden“ Fuchskadaverentsorgung tierseuchen - und verbraucherschutzrechtlich? Zu Frage 5: Gemäß § 26 des Saarländischen Jagdgesetzes ist seuchenverdächtiges Wild vom Jagdausübungsberechtigten unschädlich zu beseitigen. Der obersten Jagdbehörde sind keine Fälle bekannt, in denen Fuchskadaver nicht fachgerecht entsorgt wurden. Auch wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass dies in Einzelfällen vorkommt, stellt dies kein gravierendes Problem in tierseuchen- und verbraucherschutzrechtlicher Hinsicht dar. Zum einen ist die natürliche Mortalität bei Füchsen sehr hoch. Die Kadaver werden in diesen Fällen selten gefunden und können somit auch nicht einer ordnungsgemäßen Beseitigung zugeführt werden. Eine vereinzelte, nicht ordnungsgemäße Entsorgung von erlegten Füchsen fiele demgegenüber kaum ins Gewicht. Zum anderen geht von Fuchskadavern in tierseuchenrechtlicher und verbraucherschutzrechtlicher Hinsicht keine größere Gefahr aus als von lebenden Füchsen.