LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/184 (15/136) 12.10.2012 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Hubert Ulrich (B90/Grüne) betr.: Personalsituation an saarländischen Justizvollzugsanstalten Vorbemerkung des Fragestellers: „Nach Presseangaben (Artikel der Saarbrücker Zeitung vom 11. August 2012) sei an saarländischen Gefängnissen ein Aufkommen von 45.000 Überstunden zu verzeichnen, was der derzeitigen Personalsituation geschuldet werde. Aufgrund der massiven Sparzwänge, denen auch das Ministerium für Justiz unterliegt, ist mit einem weiteren Anstieg der Überstunden bis Ende des Jahres zu rechnen. Eine solche Entwicklung hätte maßgebliche negative Folgen auf die Ausgestaltung des Behandlungsvollzugs im Saarland.“ Vorbemerkung Landesregierung: Die Bestandszahl der in den saarländischen Justizvollzugsanstalten geleisteten Überstunden beträgt im 3. Quartal 2012 (Stichtag ist jeweils der erste Tag des Quartals) 43.070. Dies ist verglichen mit den Bestandszahlen der Vorjahre der niedrigste registrierte Wert seit 2009. Die Vergleichszahlen im Einzelnen: - 3. Quartal 2009: 43.572 Stunden, - 3. Quartal 2010: 47.533 Stunden, - 3. Quartal 2011: 45.561 Stunden. a) Wie hoch ist das derzeitige Aufkommen von Überstunden an saarländischen Justizvollzugsanstalten exakt (bitte für alle JVAs separat angeben)? Ausgegeben: 15.10.2012 (13.09.2012) Drucksache 15/184 (15/136) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - b) Mit wie vielen weiteren Überstunden wird seitens der Landesregierung bis zum Ende des Jahres 2012 zu rechnen sein? Zu Frage 1: a) In der JVA Saarbrücken beträgt das aktuelle Überstundenaufkommen (Stichtag: 1. September 2012) 32.127 Stunden, von denen im laufenden Monat 831 durch Mehrarbeitsvergütung abgegolten werden. In der JVA Ottweiler liegt die aktuelle Bestandszahl bei 10.842 Stunden, von denen im laufenden Monat 1.670 Stunden durch Mehrarbeitsvergütung abgegolten werden. b) Eine konkrete Zahl kann nicht genannt werden. Ob die Anzahl der Überstunden ansteigt oder zurückgeht, hängt von vielen Faktoren ab. Tendenziell steigt sie in der Haupturlaubszeit von Juni bis Oktober, während sie in den Monaten November bis März (ausgenommen die Ferienzeiten) erfahrungsgemäß eher sinkt. Zu den Einflussfaktoren gehört insbesondere der jeweilige Personalbestand (Anteil urlaubs- oder krankheitsbedingter Absenzen, zusätzliche Arbeitsbelastung etwa durch Baumaßnahmen ). Ein Überstundenabbau ist grundsätzlich nur auf Antrag der Bediensteten möglich . a) Kommt es zu einem finanziellen Ausgleich der Überstunden für die Justizvollzugsbediensteten , wenn ja, wie gestaltet sich dieser? b) Ist ein angemessener Freizeitausgleich ange- sichts der angespannten Personalsituation überhaupt noch möglich? Zu Frage 2: a) Die Auszahlung von Überstunden erfolgt auf freiwilliger Basis, also nur auf Antrag der Bediensteten. Vor allem ältere Bedienstete bevorzugen den Freizeitausgleich. Jüngere Bedienstete neigen hingegen eher zu einem finanziellen Ausgleich für die Überstunden . In der JVA Saarbrücken sind in diesem Jahr bis einschließlich September insgesamt ca. 106.000,-- € Mehrarbeitsvergütung für 8.030 Überstunden, in der JVA Ottweiler ca. 40.000,-- € für 2805 Überstunden angewiesen worden. b) Ziel ist es, allen Bediensteten, die dies wünschen, einen zusammenhängenden Urlaub von drei Wochen in der Haupturlaubszeit zu gewähren. Daraus folgt, dass der Freizeitausgleich in der Regel erst ab November in größerem Umfang erfolgen kann. - 2 - Drucksache 15/184 (15/136) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Wie sehen die Planungen der Landesregierung aus hinsichtlich einer Einstellung von weiteren Aufsehern und Anwärtern? Zu Frage 3: Derzeit befinden sich insgesamt 39 Anwärterinnen und Anwärter für die Laufbahn des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes in den verschiedenen Lehrgangsstufen. Sie werden ihre Ausbildung nach und nach bis 2014 abgeschlossen haben und in den allgemeinen Vollzugsdienst übernommen werden. Ob und in welchem Umfang weitere Anwärterinnen und Anwärter eingestellt werden, hängt von der Stelleneinsparquote ab, mit der der Justizvollzug an der nachhaltigen Konsolidierungspolitik der Landesregierung im Bereich der Personalausgaben beteiligt ist. Die Landesregierung wird die abschließenden Zielgrößen für einen Stellenabbau, der unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung und der Optimierung der Organisationsstrukturen möglich und vertretbar ist, unter Beteiligung der zuständigen Personalvertretungen und Gewerkschaften festlegen. Wann soll die derzeit vakante Stelle des Arbeitstherapeuten in der JVA Ottweiler neu besetzt werden , um dadurch das Recht der Gefangenen auf Bildung und Ausbildung zu erfüllen? Zu Frage 4: Neben der Ausbildung, der Weiterbildung und der Arbeit dient im Jugendvollzug auch die arbeitstherapeutische Beschäftigung dem Ziel, die Fähigkeit der Gefangenen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach der Entlassung zu vermitteln, zu erhalten oder zu fördern (§ 37 Abs. 2 Saarländisches Jugendstrafvollzugsgesetz). Die vakant gewordene Stelle einer Arbeitstherapeutin / eines Arbeitstherapeuten in der JVA Ottweiler wird deshalb unverzüglich nachbesetzt; das Ausschreibungsverfahren läuft. a) Durch welche Maßnahmen wird an saarländischen Justizvollzugsanstalten das Recht der Gefangenen auf Freizeit und Sport (§§ 38 und 39) erfüllt (bitte separat angeben für alle JVAs)? b) Musste das Freizeit- und Sportangebot an saarländischen JVAs bereits eingeschränkt werden, wenn ja, an welchen JVAs und in welchem Umfang? Zu Frage 5: a) Das Sport- und Freizeitangebot im saarländischen Justizvollzug ist im Folgenden für die jeweiligen Anstalten getrennt dargestellt: 1. JVA Saarbrücken Im Sportangebot hat sich der Kraftsport, der seit fast 20 Jahren in der JVA Saarbrücken angeboten wird, positiv etabliert. Entsprechende Fitnessräume werden täglich von verschiedenen Gefangenengruppen genutzt. - 3 - Drucksache 15/184 (15/136) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Daneben wird ein Schwerpunkt auf Gemeinschaftssportarten gelegt, die die soziale Kompetenz fördern. So werden in der JVA Saarbrücken zu wöchentlich festen Terminen Ballspiele (Fußball, Tischtennis, Basketball, Handball und Volleyball) angeboten. Für spezifische Gruppen von Gefangenen werden eigene Angebote vorgehalten, wie beispielsweise Ballspiele für ältere Gefangene, Krankensport oder die Sportstunde der Sozialtherapeutischen Abteilung. Diese speziellen Angebote, wie beispielsweise der Krankensport oder die Rückenschule, sollen zu körperlicher Betätigung anregen und dabei gleichzeitig das psychische wie auch das physische Wohlbefinden fördern. Entspannungstrainings sind eine wichtige Komponente bestimmter verhaltenstherapeutischer Maßnahmen. Sie erleichtern die Auseinandersetzung besonders mit emotional negativ besetzten Erfahrungen und dienen gleichzeitig dem Aufbau von adäquaten Bewältigungstechniken. Sie dienen nicht nur dem physischen Wohlbefinden, sondern auch der Stressbewältigung. Aus diesem Grund findet sich im Sportangebot der JVA Saarbrücken auch ein Yogakurs. Auch das Freizeitangebot der JVA Saarbrücken ist vielfältig gestaltet: Musik-, Kunst-, Literatur-, Bastel-, Spiel- und Theatergruppen verfolgen dabei ähnliche Ziele wie der Sport. Elektronische Unterhaltungsgeräte und Spielkonsolen werden sehr häufig von Gefangenen genutzt. Diese können für die Gestaltung der Freizeit durchaus sinnvoll eingesetzt werden, insbesondere wenn sie unter Beachtung von Sicherheit und Ordnung nach entsprechender Genehmigung in Gemeinschaft genutzt werden. Das gemeinsame Spielen, auch mit elektronischen Unterhaltungsgeräten, fördert die Medienkompetenz , kann aber auch einer drohenden Vereinsamung entgegenwirken. Alltagspraktische Fähigkeiten werden etwa durch Koch- und Backkurse vermittelt. Diese wirken gruppendynamisch, da die in den Kursen vermittelten Fähigkeiten nicht nur individuell erlernt werden können, sondern in der Gruppe erlebbar gemacht werden. Solche Angebote dienen dabei zum einen praktischen Gesichtspunkten wie gesunder Ernährung und Hygiene, zum anderen vermitteln sie auch Genussfähigkeit und Lebensfreude . Die Gruppendynamik wird aber auch durch das gemeinsame Zubereiten und Verzehren von Mahlzeiten in der Gemeinschaft gestärkt. Nebenbei können Aspekte von Anstandsregeln erlernt und thematisiert werden. Der pädagogische Dienst bietet zusätzlich auch Bildungsmaßnahmen an, wie Alphabetisierungs -, Deutsch-, Englisch- und Mathekurse. Daneben organisiert der pädagogische Dienst regelmäßig Sonderveranstaltungen wie Konzerte (zum Beispiel Musical im Knast) und Vorführungen. Von den Seelsorgern werden regelmäßige Gesprächskreise angeboten. 2. JVA Ottweiler Auch die Sport- und Freizeitangebote der JVA Ottweiler sind - wie in der JVA Saarbrücken - in den Behandlungsvollzug integriert. Im Jugendbereich der JVA Ottweiler wird täglich eine Freistunde unter Anleitung von zwei zu Sportübungsleitern ausgebildeten Sportbeamten durchgeführt. Hier wird neben der Fitness auch ein Schwerpunkt auf Ausdauer- und Gemeinschaftssportarten gelegt. - 4 - Drucksache 15/184 (15/136) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Im geschlossenen Jugendvollzug finden täglich abends so genannte „Neigungsgruppen “ statt. In diesen Gruppen werden verschiedene Freizeitaktivitäten angeboten, wie beispielsweise Tischtennis, Tischfußball oder Dartspiel. Die Jugendlichen und Heranwachsenden können sich für die wöchentliche Teilnahme an bestimmten Freizeitaktivitäten melden. Ein solches Angebot kann mindestens einmal wöchentlich in Anspruch genommen werden. Im geschlossenen Regelvollzug findet zusätzlich zu den Freistunden einmal in der Woche der so genannte Haussport statt. In Kleingruppen werden hier verschiedene Gemeinschaftssportarten wie Fußball ausgeübt. Beim Haussport handelt es sich um eine zusätzliche Maßnahme, die neben den regulären Angeboten in der JVA vorgehalten wird. Der Kraftsport nimmt auch für die jugendlichen und heranwachsenden Gefangenen einen hohen Stellenwert ein. Der Kraftraum kann von den Gefangenen täglich für die Dauer von einer halben Stunde während der Freistunde genutzt werden. Ab Oktober wird zusätzlich Boxen in das Sportangebot des Jugendvollzugs aufgenommen. Das Training soll dabei in zwei Gruppen einmal wöchentlich unter professioneller Anleitung stattfinden. Im Wohngruppenvollzug der JVA Ottweiler sind verstärkt erlebnispädagogische Maßnahmen in das Behandlungskonzept integriert. Hierzu zählen Aktivitäten wie beispielsweise Klettern, Rad fahren oder Laufen. Entspannungsübungen werden in der Sozialtherapeutischen Abteilung als Behandlungsmaßnahme angeboten. Analog zu den oben beschriebenen Freizeitangeboten der JVA Saarbrücken hält die JVA Ottweiler auch weitere Angebote vor, wie beispielsweise die Spielgruppe der evangelischen Seelsorge. Ehrenamtliche Vollzugshelfer bieten darüber hinaus Kunstprojekte, Sportkurse oder Kochgruppen an. Regelmäßig werden auch von den Fachdiensten besondere Projekte organisiert, wie beispielsweise ein Graffitikurs oder Tanz- und Theaterangebote. Hierzu zählen auch Sonderveranstaltungen wie Workshops mit den “Young Americans“, einer 40-köpfigen amerikanischen Gruppe, die gezielt Teamfähigkeit und Selbstvertrauen in den Veranstaltungen steigert. Im Erwachsenenbereich des offenen Vollzuges der JVA Ottweiler werden keine strukturierten Freizeit- und Sportgruppen angeboten. Da die Gefangenen im Wohngruppenvollzug untergebracht sind, bestehen hier vielfältige Freizeitmöglichkeiten innerhalb der Gemeinschaft der Abteilung, wie beispielsweise Tischtennis, Kochen oder Kraftsport. Ein eigener Fitnessraum steht dort zur Verfügung. Nach Möglichkeit wird täglich eine Sportfreistunde unter Anleitung von zwei Sportbeamten aus dem Jugendbereich angeboten . Da in der Teilanstalt Saarlouis ausschließlich Freigänger untergebracht sind, wird hier kein eigenes Freizeit- und Sportangebot vorgehalten. Die dortigen Gefangenen befinden sich zum Großteil in einem freien Beschäftigungsverhältnis oder sind beim Bauhof in Saarlouis beschäftigt. Alle Freigänger sind urlaubsberechtigt, das heißt, dass sie die Wochenenden zu Hause verbringen. - 5 - Drucksache 15/184 (15/136) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - b) 1. JVA Saarbrücken Über Ausfälle von Sport- und Freizeitangeboten wird keine entsprechende Statistik geführt. Es ist jedoch in der Vergangenheit wie auch in letzter Zeit zu Ausfällen gekommen . Die Einschränkung des Sportangebotes ist dabei hauptsächlich auf den Ausfall eines Sportbeamten zurückzuführen. So musste das wöchentliche Sportangebot verkleinert werden, da anstelle von ursprünglich zwei Sportbeamten wegen eines Personalengpasses nur noch ein Sportbeamter zur Verfügung steht. Betroffen hiervon sind dabei die Fitnessgruppen, die Ballspielangebote sowie der Yogakurs. In den Aufschluss- und Wohngruppen der JVA Saarbrücken ist es in letzter Zeit zu Einschränkungen gekommen. Im Wohngruppenvollzug sind die Zellen und Gemeinschaftsräume den ganzen Tag über offen, im Aufschlussgruppenvollzug können sich die Gefangenen ab mittags frei in ihrer Abteilung bewegen. Wegen Personalengpässen mussten in letzter Zeit jedoch Beamte sowohl von den Wohn- als auch von den Aufschlussgruppen abgezogen werden, um in kurzfristig unterbesetzten anderen Bereichen der Anstalt die Sicherheit aufrecht erhalten zu können. Aus diesem Grund kam es in den letzten Monaten zu außerplanmäßigen Unterverschlussnahmen dieser Abteilungen . Davon ist auch das Sport- und Freizeitangebot betroffen, da dann entsprechende Kurse in Gemeinschaft nicht durchgeführt werden können. Die Anstaltsleitung versucht intensiv, die Häufigkeit der Unterverschlussnahmen so gering wie möglich zu halten. Die Leitung der JVA Saarbrücken ist darüber hinaus im Rahmen der Möglichkeiten um Verbesserung und Ausgleichsmaßnahmen bemüht. Jedoch ist bei einer Gesamtbetrachtung festzuhalten, dass die JVA Saarbrücken trotz der Reduzierungen der tatsächlichen Aufschlusszeiten immer noch teilweise günstigere Bedingungen hat als Vollzugsanstalten in anderen Bundesländern. 2. JVA Ottweiler Das reguläre Grundangebot im Sport- und Freizeitbereich fand in der JVA Ottweiler in letzter Zeit wie geplant, ohne Einschränkungen, statt. Betroffen von Ausfällen waren allerdings die zusätzlich angebotenen Maßnahmen wie einzelne erlebnispädagogische Angebote. Ursache hierfür ist unter anderem der gestiegene Personalbedarf im Erwachsenenbereich des offenen Vollzugs. Die Fluktuation an Zugängen im Erwachsenenbereich hat seit 2011 deutlich zugenommen. Während 2011 582 Gefangene aufgenommen wurden, waren es in diesem Jahr schon bis zum 20. September 574 Zugänge. Jeder Zugang erfordert dabei eine umfangreiche Sicherheitskontrolle und Aufnahmegespräche. Im Erwachsenenbereich des offenen Vollzugs der JVA Ottweiler kam es vereinzelt zu Ausfällen des Sportangebotes der Sportbeamten. Die Leitung der JVA Ottweiler ist intensiv bemüht, die Ausfälle so gering wie möglich zu halten und alle Freizeit- und Sportangebote, auch die zusätzlich angebotenen, planmäßig durchzuführen. - 6 - Drucksache 15/184 (15/136) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die JVA Ottweiler durch ihre zahlreichen Schul- und Ausbildungsangebote im Jugendbereich eine sehr hohe Beschäftigungsquote aufweist, die gegenwärtig einer Vollbeschäftigung nahekommt. Die Leitung der JVA hat bestätigt, dass sich diese gute Beschäftigungs- und Ausbildungssituation beruhigend auf den Gefangenenbetrieb auswirkt. Es ist davon auszugehen, dass sich die gelegentlichen Ausfälle im Bereich der Freizeitgestaltung deshalb weniger gravierend auswirken, da der Tagesablauf der Jugendlichen und Heranwachsenden hauptsächlich durch die Beschäftigungsangebote strukturiert ist. Bestätigt wird diese Annahme auch dadurch, dass die Zahl an meldepflichtigen Vorgängen in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich zurückgegangen ist und auch im laufenden Jahr besondere Vorkommnisse kaum zu verzeichnen sind. a) Wird bezüglich des derzeit absolvierten Schichtmodells (100 h-Schichten) die geltende Verordnung über die Arbeitszeit (AZVO) der Beamtinnen und Beamten eingehalten? b) Falls dies nicht der Fall sein sollte, was ge- denkt die saarländische Landesregierung dagegen zu unternehmen? c) Wer ist für die Dienstpläne und die Einhaltung der AZVO in den einzelnen JVAs verantwortlich ? Zu Frage 6: a) und b) In den Justizvollzugsanstalten ist der Dienstplan im allgemeinen Vollzugsdienst an Wochenarbeitstagen nach dem Drei-Schichten-System geregelt, wobei im Früh-, Spätund Nachtdienst jeweils acht Stunden Dienst zu verrichten sind. Nach Nr. 2 Abs. 3 Satz 3 der AV des MdJ Nr. 21/1988 über die Arbeitszeit und Dienstplangestaltung für die Beamten und Beamtinnen des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes vom 21. November 1988, die aufgrund von § 7 AZVO erlassen wurde, wird der Dienst mit Zustimmung des Personalrats und der Frauenbeauftragten an Wochenenden und Feiertagen im Zwei-Schichten-System zu je 12 Stunden absolviert. Der Nachtdienst wird an sieben aufeinanderfolgenden Tagen jeweils ab Freitag absolviert, wobei an Samstagen, Sonntagen und mitunter Feiertagen pro Schicht 12 Stunden anfallen . Wird nun Frühdienst oder Spätdienst von montags bis donnerstags (vier Tage mit insgesamt 32 Stunden) mit einer Woche Nachtdienst (fünf Tage mit 40 Stunden plus Wochenende mit 24 Stunden) kombiniert, befindet sich der betreffende Beamte an 11 aufeinanderfolgenden Tagen in einem Gesamtumfang von 96 Stunden im Einsatz. Zu sogenannten „100 h-Schichten“ kann es kommen, wenn in eine Nachtdienstwoche eines Beamten ein Feiertag fällt; dann erhöht sich der Stundenumfang auf insgesamt 100 Arbeitsstunden, bis der Beamte ein freies Wochenende und zumeist zwei weitere arbeitsfreie Tage erhält. Einwände gegen diese im Einvernehmen mit den Personalvertretungen erfolgte und seit vielen Jahren praktizierte Dienstplangestaltung sind der Landesregierung nicht bekannt. Auch ist hierbei ein Verstoß gegen arbeitszeitrechtliche Vorschriften nicht ersichtlich. - 7 - Drucksache 15/184 (15/136) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - c) Für die Dienstpläne und die Einhaltung der AZVO in den einzelnen Anstalten ist die jeweilige Anstaltsleiterin oder der jeweilige Anstaltsleiter verantwortlich. Die Erstellung der Dienstpläne obliegt der Dienstplanabteilung unter federführender Leitung des Vollzugsdienstleiters . Durch welche Maßnahmen sollen der Erziehungsauftrag (§ 3 SJStVollzG) sowie die Vermittlung des Erziehungsziels einer „sozialen Verantwortung“ speziell für jugendliche Straftäter an saarländischen Justizvollzugsanstalten erfüllt werden? Zu Frage 7: Der Jugendvollzug ist erzieherisch gestaltet. Die Gefangenen werden in der Entwicklung ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten individuell gefördert, so dass sie zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Lebensführung in Achtung der Rechte anderer befähigt werden. Die Ausgestaltung eines erzieherischen Jugendvollzuges wird insbesondere durch Ausbildung und Arbeit (§ 37 SJStVollzG) gewährleistet. Durch die Staatliche Berufsschule Ottweiler werden Hauptschulabschlusskurse und Kurse für das Berufsvorbereitungsjahr angeboten. Hier haben die Gefangenen unter anderem die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss zu absolvieren. Im Jugendvollzug werden neben diesen mit schulischen Abschlüssen versehenen Bildungsmöglichkeiten auch Förderschulkurse, sonderpädagogischer Unterricht sowie Sprach- und Alphabetisierungskurse angeboten . Zwei in der JVA Ottweiler fest eingestellte Lehrer sind im Elementarbildungsbereich tätig. Hier werden zur Planung der individuellen Förderung auch Testverfahren zur Erfassung und Förderung von beruflichen und schulischen Kompetenzen eingesetzt. In der Berufsschule der JVA wird auch der berufsbegleitende theoretische Unterricht für die sechs Ausbildungsbetriebe der Anstalt durchgeführt. Die Staatliche Berufsschule übernimmt die berufsschulische Betreuung der beruflichen Erstausbildung in den Berufen Maler und Lackierer, Tischler, Elektroniker, Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, Metallbauer und Kfz-Mechatroniker. Gefangene, deren gesamte Inhaftierungszeit nicht ausreicht, um eine komplette Berufsausbildung zu absolvieren, haben in sämtlichen oben genannten Berufszweigen auch die Möglichkeit, bestimmte Qualifizierungsbausteine zu erwerben, die als Teilqualifikationen für eine spätere Ausbildung anerkannt sind. Ist eine schulische oder berufliche Ausbildung (noch) nicht möglich, stellt die Arbeitstherapie eine Behandlungsmaßnahme dar, die vorrangig für Gefangene vorgesehen ist, die aus den unterschiedlichsten Gründen nur eingeschränkt arbeitsfähig sind. Die Aufgaben bestehen hier insbesondere in der Entwicklung psychischer, emotionaler und sozialer Stabilität als Voraussetzung für die eigenständige Lebensführung und die Grundarbeitsfähigkeit (s. dazu auch die Antwort zu Frage 4). - 8 - Drucksache 15/184 (15/136) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Das wesentliche Ziel des saarländischen Justizvollzuges ist die Resozialisierung, d. h. der Gefangene soll im Vollzug befähigt werden, nach der Haft ein sozial verantwortliches und gesellschaftlich integriertes Leben ohne Kriminalität zu führen. Zum Behandlungsvollzug gehört auch die Einrichtung von Wohngruppen in der JVA Ottweiler. Dort können die Gefangenen in einer sozialen Gruppe - unter professioneller Betreuung - das Zusammenleben mit den entsprechenden sozialen Regeln einüben. Im saarländischen Jugendvollzug erfolgt, eine entsprechende Eignung des Gefangenen vorausgesetzt , die Unterbringung im so genannten Wohngruppenvollzug (§ 26 SJStVollzG). Dabei stellt die Sozialtherapeutische Abteilung eine besondere Art der Wohngruppe dar. Die Sozialtherapeutische Abteilung der JVA Ottweiler behandelt Jugendliche, die durch Taten im Bereich der Schwerkriminalität auffällig wurden. „Gefangene können in einer sozialtherapeutischen Abteilung untergebracht werden, wenn deren besondere therapeutische Mittel und soziale Hilfen zum Erreichen des Vollzugsziels angezeigt sind“ (§ 14 SJStVollzG). Das Behandlungskonzept der Sozialtherapeutischen Abteilung der Jugendstrafvollzugsanstalt basiert dabei auf den Merkmalen der Integrativen Sozialtherapie : 1. Das gesamte Lebensumfeld des Gefangenen in und außerhalb der Sozialtherapeutischen Einrichtung bis zur Entlassung wird berücksichtigt und einbezogen . 2. Die Handlungsmöglichkeiten und Beziehungsformen innerhalb der Sozialtherapeutischen Einrichtung sind im Sinne einer therapeutischen Gemeinschaft gestaltet . 3. Psychotherapeutische, pädagogische und arbeitstherapeutische Vorgehensweisen werden modifiziert und verknüpft. Auch im Bereich der Wohngruppe (§ 26 SJStVollzG) und des geschlossenen Vollzuges gibt es wöchentliche Behandlungsgruppen unter Beteiligung der Fachdienste und geschultem AVD-Personal, die das Thema „Tataufarbeitung“ (§ 3 SJStVollzG) zum Gegenstand haben. Somit haben alle jugendlichen und heranwachsenden Gefangenen Gelegenheit, unabhängig von der Art der Unterbringung, eine Einsicht in die beim Opfer verursachten Tatfolgen zu entwickeln. Wie stellt sich die Landesregierung auf anstehende Pensionierungen der Beschäftigten an saarländischen JVAs ein? Werden die Stellen neu besetzt , wenn ja, in welchem Umfang? Zu Frage 8: Die Landesregierung stellt sich darauf ein, dass insbesondere ab dem Jahr 2017 eine größere Anzahl von Bediensteten in den Ruhestand treten wird. Wann in welchem Umfang deswegen neue Anwärterinnen und Anwärter für die Laufbahn des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes eingestellt werden, wird unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur nachhaltigen Haushaltskonsolidierung (vgl. Antwort zu Frage 3) rechtzeitig entschieden werden. Wie gestaltet sich die Beförderungssituation in den einzelnen JVAs im Saarland? Zu Frage 9: Die Beförderungssituation im Bereich der Justizvollzugsanstalten bezogen auf 2013 stellt sich wie folgt dar: - 9 - Drucksache 15/184 (15/136) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - 1. JVA Saarbrücken Bei der JVA Saarbrücken gibt es im Bereich des ärztlichen Dienstes, des gehobenen Sozialdienstes, des mittleren Verwaltungsdienstes, des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes sowie des Werkdienstes freie oder mit Beamtinnen oder Beamten einer niedrigeren Besoldungsgruppe besetzte Planstellen. 2. JVA Ottweiler Bei der JVA Ottweiler sind freie oder unterwertig besetzte Planstellen vorhanden im ärztlichen Dienst, im gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienst, im gehobenen Sozialdienst , im mittleren Verwaltungsdienst sowie im mittleren allgemeinen Vollzugsdienst . Im kommenden Haushaltsjahr werden in beiden Anstalten auf freien oder unterbesetzten Planstellen Beförderungen im Rahmen des zur Verfügung stehenden Beförderungsbudgets erfolgen können. Die Landesregierung ist darüber hinaus bestrebt, die Beförderungssituation in den einzelnen Laufbahnen zu verbessern. Für das kommende Haushaltsjahr sind dazu insgesamt 10 Stellenhebungen in den Laufbahnen des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes, des gehobenen Sozialdienstes, des mittleren Verwaltungsdienstes sowie des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes beabsichtigt . In der Laufbahn des Werkdienstes bei den Justizvollzugsanstalten sind keine Stellenhebungen mehr möglich, nachdem die für diese Laufbahn geregelten Stellenobergrenzen bereits im Haushaltsjahr 2010 durch vier Hebungen (Besoldungsgruppe A 7 nach Besoldungsgruppe A 8) ausgeschöpft worden sind. - 10 - betr.: Personalsituation an saarländischen Justizvollzugsanstalten