LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/230 (15/138) 21.11.2012 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Hubert Ulrich (B90/Grüne) betr.: Gewährleistung der Gleichstellung von Frauen an der juristischen Fakultät der Universität des Saarlandes Vorbemerkung des Fragestellers: „Der Anteil der Frauen, die das erste sowie das zweite juristische Staatsexamen erfolgreich absolvieren , ist seit mehreren Jahren nahezu genauso hoch wie der der Männer. Im Jahr 2001 legten 47,99 Prozent der Studentinnen das erste juristische Staatsexamen ab. Die Quote der erfolgreichen Referendarinnen belief sich auf 45,32 Prozent (Bundesministerium der Justiz, Ausbildungsstatistik 2001). Bis 2008 stieg der Anteil der Frauen in der juristischen Ausbildung leicht an. So lag der Anteil der Jurastudentinnen 2008 bei 51 Prozent, der der Rechtsreferendarinnen bei 51,8 Prozent (Bundesministerium der Justiz, Ausbildungsstatistik 2008). Diese Zahlen spiegeln sich nicht an den juristischen Fakultäten der Universitäten wieder. Der Professorinnenanteil ist mit 13,7% äußerst gering. Selbst in den Naturwissenschaften ist der Anteil der Frauen in der Professorenschaft höher.“ Wie hoch ist der Anteil der Professorinnen an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes? Zu Frage 1: Der Anteil der Professorinnen beträgt im November 2012 17,6 %. Von 17 Professuren sind 3 mit Frauen besetzt. Ausgegeben: 21.11.2012 (13.09.2012) Drucksache 15/230 (138) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Worin sieht die Landesregierung die Gründe für den geringen Anteil von Professorinnen an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes? Zu Frage 2: Die Besetzung von Lehrstühlen in der Abteilung Rechtswissenschaft der rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät erfolgt aufgrund von Berufungsverfahren, bei denen die wissenschaftliche Qualifikation (wissenschaftliche Laufbahn: Promotion, i.d.R. Habilitation) das wesentliche Auswahlkriterium darstellt. Die Bewerberinnen und Bewerber stammen im Regelfall nicht von der eigenen Hochschule, sondern kommen aus nationalen bzw. teilweise aus internationalen Kontexten. Die Anzahl der Habilitationen in Rechtswissenschaften betrug bundesweit (2005-2010): 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Insgesamt 64 53 43 35 45 43 Frauen 10 7 10 5 6 9 Anteil % 15,6 13,2 23,25 14,2 13,3 20,93 Eigene Tabelle: Quelle: Statistisches Bundesamt (2010): Bildung und Kultur – Personal an Hochschulen. Fachserie 11, Reihe 4.4. Erschienen 10. November 2011, S. 34-35. Insoweit ist der Pool von entsprechend qualifizierten Bewerberinnen begrenzt. Welche Organe wirken bei den Berufungsverfahren an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlands mit? Wie hoch ist der Frauenanteil in diesen Organen? Zu Frage 3: Auf der Zentralen Ebene sind dies der Universitätsrat (3 Frauen/12 Männer + Gleichstellungsbeauftragte ), das Präsidium (2 Frauen/4 Männer), der Senat (2 Frauen/15 Männer + Gleichstellungsbeauftragte). Auf der dezentralen Ebene wirken der Fakultätsrat (4 Frauen/7 Männer + Gleichstellungsbeauftragte) und die Berufungskommission mit. Das Berufungsverfahren ist in § 36 UG geregelt. Die Zusammensetzung der Berufungskommission ergibt sich aus § 36 Absatz 3 UG. Mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder der Berufungskommission sollen Frauen sein; die Hälfte davon soll der Hochschullehrergruppe angehören. Wie laufen Berufungsverfahren an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes ab? Zu Frage 4: Der Ablauf des Berufungsverfahrens ist in § 36 UG geregelt. Drucksache 15/230 (138) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Welche Rolle spielen Gleichstellungsbeauftragte bei Berufungsverfahren an der Universität und auf welche Weise können sie Einfluss auf die Verfahren nehmen? Zu Frage 5: Sowohl das UG als auch der Gleichstellungsplan der UdS sehen vor, dass die Gleichstellungsbeauftragte von Anfang an bei allen zur Besetzung einer Professur erforderlichen Beratungen und Beschlussfassungen hinzuzuziehen ist; ihre Stellungnahme ist den Berufungsunterlagen beizufügen. Zudem wird die Gleichstellungsbeauftragte bei ihrer Arbeit in der Fakultät durch die Fakultätsfrauenbeauftragte und die Mitglieder der Fakultät unterstützt (vgl. Artikel 38 Abs. 3 Grundordnung der UdS). Derzeit ist Frau Professor Dr. Gröppel-Klein die Fakultätsgleichstellungsbeauftragte der rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Warum ist der Anteil der Professorinnen an den rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Universität des Saarlandes im Vergleich zu dem Anteil der Professorinnen in anderen Disziplinen bzw. Fakultäten besonders gering? Zu Frage 6: Der Anteil an Professorinnen in der Abteilung Rechtswissenschaften ist mit 17,6 % zwar etwas geringer als der Professorinnenanteil in geistes-, sprach- oder kulturwissenschaftlichen Fachrichtungen, aber erkennbar höher als in den Natur- und Technikwissenschaften . Die Universität des Saarlandes ist diesbezüglich in allen Bereichen seit Jahren aktiv und wendet außer den gesetzlichen Regelungen weitere Instrumente an, um den Frauenanteil zu erhöhen. Siehe hierzu Antwort zu Frage 7. Sind die gesetzlichen Regelungen zur Gleichstellung von Männern und Frauen bei der Berufung von Professorinnen und Professoren ausreichend ? Wenn ja, wie erklärt sich die Landesregierung den anhaltend niedrigen Frauenanteil unter den Juraprofessoren? Wenn nein, welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um den Frauenanteil zu erhöhen? Zu Frage 7: Die gesetzlichen Regelungen schreiben eine umfassende Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten am Berufungsverfahren vor. An der Universität des Saarlandes werden verschiedene Instrumente genutzt, um den Frauenanteil an den Professuren in allen Fakultäten nachhaltig zu steigern. Dies gilt auch für die rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Fakultät. Drucksache 15/230 (138) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Hierzu zählen: 1. Beteiligung der UdS am Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder. 2. Exzellenzprogramm für Wissenschaftlerinnen an der Universität des Saarlandes mit Förderung durch die Staatskanzlei und das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (Förderung exzellenter Nachwuchswissenschaftlerinnen durch Mentoring, Coaching, Informations- und Fortbildungsangebote ). 3. Regelungen in der Ziel- und Leistungsvereinbarung mit dem Land: 10 % des leistungsbezogenen Zuführungsbetrags des Landes von 9 Mio € werden für eine erfolgreiche Erhöhung der Anzahl der Professorinnen an die UdS ausgezahlt; daneben werden innerhalb der universitätsinternen Leistungsorientierte Mittelvergabe 5% der Mittel nach einem Gleichstellungsfaktor an die Fakultäten vergeben. 4. Aktives Anwerben: Sobald die Widmung der Professur feststeht, werden Wissenschaftlerinnen aktiv zur Bewerbung auf die ausgeschriebenen Stelle aufgefordert. Die gesetzlichen Regelungen schreiben in allen Abschnitten des Auswahlverfahrens Transparenz gegenüber der Hochschulleitung, den beteiligten Gremien und der Gleichstellungsbeauftragten sowie deren umfassende Beteiligung am Verfahren vor. Diese werden in der Praxis zuverlässig umgesetzt und es gibt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den am Verfahren Beteiligten.