LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/231 (15/167) 21.11.2012 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Heike Kugler (DIE LINKE.) betr.: Stand des Kooperationsabkommens zwischen Bundeswehr und Bildungsministerium Vorbemerkung der Fragestellerin: „Ein Bündnis um Lehrergewerkschaft GEW, Landeselterninitiative , Pax Christi und Friedens-Netz Saar kritisiert, dass Jugendoffiziere an Schulen informieren. Etwa 100 Jugendoffiziere der Bundeswehr sprechen an Schulen, Universitäten und anderen Bildungseinrichtungen zur Bundeswehr und Sicherheits- und Verteidigungspolitik im gesamten Bundesgebiet.“ Vorbemerkung Landesregierung: Die kritische Auseinandersetzung mit politischen Themen im Unterricht ist im Hinblick auf die Demokratieerziehung und die politische Bildung von grundlegender Bedeutung. Fragen über die Rolle der Bundeswehr als Armee in einer Demokratie und ihre Beiträge zur Friedens-, Außen- und Sicherheitspolitik stoßen erfahrungsgemäß bei den Schülerinnen und Schülern auf große Resonanz. Für die Landesregierung hat die Gewährleistung einer offenen Auseinandersetzung mit diesem Themenkreis, im Sinne einer umfassenden Meinungsbildung an den Schulen als Lern-Orte der Demokratie, einen hohen Stellenwert. Dabei ist die Einbindung von Institutionen, die -wie die Bundeswehr- im demokratischen System der Bundesrepublik eine durch ihre grundgesetzliche Legitimation hervorgehobene Stellung inne haben, wünschenswert. Die Landesregierung wirkt auch darauf hin, dass im Sinne einer die Pluralität von in der Gesellschaft vorhandenen Meinungen abbildenden Diskussion, auch kritische Stimmen etwa von Friedensinitiativen und der Kirchen gleichberechtigt und gleichgewichtig in den Unterricht einbezogen werden. Die Entscheidung über die Auswahl der Gesprächspartner im Unterricht obliegt jedoch grundsätzlich der jeweiligen Schulgemeinschaft vor Ort. Ausgegeben: 21.11.2012 (10.10.2012) Drucksache 15/231 (15/167) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Hierüber besteht nach Gesprächen mit den von der Fragestellerin bezeichneten Organisationen Einvernehmen. Die Vorbemerkung der Fragestellerin, wonach das Bündnis „kritisiert, dass Jugendoffiziere in Schulen informieren“ ist insoweit unzutreffend. Wird eine Fortschreibung des Kooperationsabkommens in unveränderter Form angestrebt oder sind Änderungen geplant? Zu Frage 1: Die Kooperationsvereinbarung aus dem Jahr 2009 wurde 2011 in wesentlichen Teilen neu gestaltet. Weiterer Änderungsbedarf wird nicht gesehen und ist auch nicht geplant. Gibt es weitere Kooperationsabkommen und wenn ja, welche? (Zeitraum der Gültigkeit und dem umfassen den Bereich/den Personenkreis, für den es gilt!) Zu Frage 2: Dem Ministerium für Bildung und Kultur liegen keine entsprechenden Interessenbekundungen vor. Nachdem die allgemeine Wehrpflicht ausgesetzt wurde, stellt sich die Frage: Wurde/wird das Kooperationsabkommen in gleicher Weise fortgeschrieben oder erneuert? Zu Frage 3: Siehe Antwort zu Frage 1. Gibt es Änderungen und wenn ja, welche? Da dem Bildungsministerium auch die Aufsicht über Ziele und Lerninhalte der in der Schule zu vermittelnden Themen obliegt, müssten auch Daten über Unterrichtsbesuche nachzuvollziehen sein. Zu Frage 4: Siehe Antwort zu Frage 1. Drucksache 15/231 (15/167) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - In welchen Schulen und Schulklassen bzw. -stufen fanden in den Jahren 2009, 2010 und 2011 Besuche durch Bundeswehroffiziere statt (Aufschlüsselung nach Schulart, Studienseminaren)? Zu Frage 5: Für das Saarland sind zwei Jugendoffiziere zuständig, deren Betreuungsbereich jedoch auch Teile von Rheinland-Pfalz einschließt. Eine Erfassung der Informationsveranstaltungen der Jugendoffiziere nach Bundesländern erfolgt ebenso wenig wie eine namentliche Speicherung der entsprechenden Schulen. Wie viele Besuche durch Kirchen, Zivil- und Entwicklungsdiensten sowie Einrichtungen der Friedensforschung gab es in den gleichen Zeitintervallen (Aufschlüsselung ebenfalls nach Schulart, Schulstufen, Studienseminaren in den Jahren 2009, 2010 und 2011)? Zu Frage 6: Hierüber liegen dem Ministerium für Bildung und Kultur keine Angaben vor, da diesbezüglich keine Informationspflicht der Schulen gegenüber der Schulaufsichtsbehörde besteht.