LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/246 (15/199) 30.11.2012 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Jasmin Maurer (PIRATEN) betr.: Bissverletzungen durch Hunde im Saarland Vorbemerkung der Fragestellerin: „Nach Angaben des Ordnungsamtes und laut eines Artikels in der Saarbrücker Zeitung vom 11.10.2012 werden immer mehr Menschen im Saarland von Hunden gebissen. Erst am 09.10.2012 wurde eine 50-jährige Frau in einer Sparkassen-Filiale in Saarbrücken von einen „Kampfhund“ attackiert. Nun muss der Besitzer offenlegen , ob er alle Vorschriften beachtet hat, die für Halter von Listenhunden gelten. Deren Einhaltung sei laut Presse von den zuständigen Stellen schwer zu überprüfen. In vorliegendem Artikel der Saarbrücker Zeitung heißt es außerdem, dass von 5000 in Saarbrücken gehaltenen Hunden 20 als gefährlich gelten. Es ist allerdings davon auszugehen , dass die Dunkelziffer doppelt so hoch ist.“ Ausgegeben: 30.11.2012 (24.10.2012) Drucksache 15/246 (15/199) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Vorbemerkung der Landesregierung: Sowohl die Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland als auch die Polizeiverordnungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Straßen und Anlagen dienen dem Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, die von Hunden ausgehen. Nach § 8 der Polizeiverordnung zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland ist die jeweilige Ortspolizeibehörde zuständige Behörde im Sinne der Verordnung . Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 16.03.2004 (1 BvR 1778/01) statistische Erhebungen über die Gefährlichkeit von Hunderassen für zwingend erforderlich erachtet. Aufgrund dieses Urteils werden als Ergebnis einer Abfrage bei den zuständigen Ortspolizeibehörden über Beißvorfälle jährlich Beißstatistiken getrennt nach Hunderassen, über Anzahl und folgenden Fallgruppen der Beißvorfälle erstellt: - Mensch durch Hund leicht verletzt - Mensch durch Hund schwer verletzt - Mensch durch Hund getötet - Hund oder sonstiges Tier durch Hund leicht verletzt - Hund oder sonstiges Tier durch Hund schwer verletzt - Hund oder sonstiges Tier durch Hund getötet. Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Im Hinblick auf den hohen Verwaltungsaufwand wurde von einer Befragung der 52 saarl. Ortspolizeibehörden abgesehen. Wie viele Bissverletzungen durch Hunde wurden in den letzten 5 Jahren im Saarland gemeldet? Zu Frage 1: In den letzten fünf Jahren wurden im Saarland 622 Beißvorfälle gemeldet. 2007: 103 2008: 140 2009: 132 2010: 113 2011: 134 Bei wie vielen dieser Meldungen waren die Hunde dem Opfer bekannt? Zu Frage 2: Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Welche Hunderassen betrifft es? Handelt es sich meist um Listenhunde oder kommen auch andere Hunderassen in Betracht? Zu Frage 3: Von den 622 Beißvorfällen sind 34 den sog. Listenhunden und 588 anderen Hunderassen zuzurechnen. Drucksache 15/246 (15/199) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Wie alt sind die Opfer von Bissattacken im Durchschnitt? Zu Frage 4: Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Gibt es eine genaue Statistik über die Beißunfälle im Saarland und wie wird diese ermittelt? Zu Frage 5: Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. Wie wird überprüft, ob der Hundebesitzer die entsprechenden Vorschriften beachtet? Zu Frage 6: Die von den Ortspolizeibehörden nach § 2 Abs. 4 der Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland erlassenen Auflagen wie Einzäunung des Grundstücks, Anbringung eines Schildes „Gefährlicher Hund“, werden im Erlaubnisverfahren überprüft. Die Einhaltung anderer Auflagen wie Leinenund Maulkorbpflicht kann im Rahmen des behördlichen Ordnungsdienstes kontrolliert werden. Im Übrigen ist die Ortspolizeibehörde auf entsprechende Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen.