LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/250 (15/194) 05.12.2012 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Peter (B90/Grüne) betr.: Baumfällarbeiten in Walsheim Vorbemerkung der Fragestellerin: „Am Hetschenbach in der Gemeinde Gersheim wurden im Frühling 2012 entlang des Baches ca. 30 Bäume gefällt. Nach unseren Informationen steht das Ufer des Hetschenbaches unter dem besonderen Schutz der EU-FFH-Richtlinie. Rückfragen bei der Gemeinde hatten das Ergebnis, dass die Gemeinde im Vorfeld der Baumfällaktion nicht informiert wurde und sich auch nicht zuständig fühlt.“ Vorbemerkung Landesregierung: Gemäß der Stellungnahme der Gemeinde an das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz vom 12.06.2012 im Rahmen der Anhörung vom 25.04.2012, ist die Gemeinde im Vorfeld über die geplanten Maßnahmen informiert worden und hat in Absprache mit dem Verein Rückschnittmaßnahmen außerhalb der Brut- und Setzzeit (bis 01.03.) zugestimmt . Die Gemeinde interpretiert das Vorhaben als „Pflegemaßnahme“ sowie als eine „Form der naturnahen Ausgestaltung des Gewässerrandstreifens“. Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz wurde hierüber nicht informiert, es hätte zumindest eine Anzeige einer Gewässerunterhaltung gem. § 56 (2) SWG einen Monat vor Maßnahmenbeginn erfolgen müssen. Steht der betroffene Bereich des Hetschenbach unter dem Schutz von NATURA 2000? Zu Frage 1: Der betroffene Bereich des Hetschenbaches liegt nicht innerhalb eines Natura 2000 – Gebietes. Der Bereich innerhalb der Ortslage Walsheim zwischen Campingplatz und Brühlgasse ist aus dem Natura 2000 – Gebiet (EU-Nr. 6609-305) ausgeklammert. Ausgegeben: 05.12.2012 (18.10.2012) Drucksache 15/250 (15/194) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Wurde das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) als untere Naturschutzbehörde von der geplanten Fällaktion im Vorfeld unterrichtet? Zu Frage 2: Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz wurde nicht im Vorfeld von der geplanten Fällaktion unterrichtet. Wer hat das Fällen veranlasst und hat das LUA das Fällen genehmigt? Zu Frage 3: Der Verein „Sportfreunde Walsheim“ hat mit Zustimmung des Grundstückseigentümers , der Gemeinde Gersheim, das Fällen veranlasst. Eine Genehmigung wurde nicht beantragt. Steht das Fällen der Bäume im Zusammenhang mit der Errichtung des Kunstrasenplatzes des SV Walsheim? Zu Frage 4: Das Fällen steht im Zusammenhang mit der Errichtung des Kunstrasenplatzes des Vereins „Sportfreunde Walsheim“. Wurden Ausgleichsmaßnahmen für die gefällten Bäume eingefordert? Wenn ja, welche und zu wessen Kosten? Zu Frage 5: Ja. Der naturnahe Ufergehölzsaum ist wieder aufwachsen zu lassen. Von der Gemeinde Gersheim ist ein Pflege- und Entwicklungsplan vorzulegen, der die zukünftige Entwicklung am Hetschenbach darlegt. Der Pflegeplan ist im Vorfeld mit dem LUA abzustimmen. Im Herbst/Winter 2012/2013 sind in die Lücken des Ufergehölzsaumes (verbliebene wiederaustriebsfähige Wurzelstöcke), im Bereich des Sportplatzes, Schwarzerlen und Weidenstecklinge anzupflanzen. Die Gemeinde Gersheim wird darüber hinaus entlang des Hetschenbaches weitere Gehölzpflanzungen durchführen. Dabei soll insbesondere der Heckenlagerplatz östlich des Campingplatzes aufgewertet werden. Drucksache 15/250 (15/194) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Gab es Strafgelder wegen der Fällaktion und in welcher Höhe? Zu Frage 6: Aus wasserrechtlicher Sicht wurde bei der Beseitigung des Ufersaumes gegen den § 38 Abs. 4 Nr. 2 WHG verstoßen. Hiernach ist die Beseitigung von standortgerechten Bäumen oder Sträuchern aus dem Gewässerrandstreifen (gem. § 56 SWG 10 m im Außenbereich) verboten, ausgenommen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft . Dieser Paragraph ist auch Grundlage für das Ordnungswidrigkeitsverfahren (§ 103 (1) Nr. 8 WHG). Von der unteren Wasserbehörde wurde daher ein OwiG-Verfahren eingeleitet. Wird sichergestellt, dass zukünftig im Bereich der Fällaktion wieder Bäume wachsen dürfen? Zu Frage 7: Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.