LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/275 (15/111) 14.12.2012 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Peter (B90/Grüne) betr.: Wildtierhaltung in Deutschland Vorbemerkung der Fragestellerin: „Die private Haltung von Wildtieren nimmt in Deutschland stark zu – aktuell wachsen vor allem die Bereiche Reptilien- und Amphibienhaltung sowie Meeresaquaristik . Im Gegensatz zu den klassischen, domestizierten Heimtierarten wie Hund, Katze, Kaninchen oder Wellensittich handelt es sich bei Wildtieren meist um Arten mit äußerst spezifischen Ansprüchen an Klima (z. B. Wüsten- oder Regenwaldbewohner) oder Ernährung . Haltungsfehler sind bei solch anspruchsvollen Tieren besonders häufig zu erwarten, woraus sich ein erhebliches Tierschutzproblem ergibt. Viele Halter sind nach der Anschaffung mit schnell groß werdenden, teils dann gar gefährlichen Arten überfordert. In der Folge häufen sich Medienberichte über entkommene oder ausgesetzte Wildtiere – vor allem Reptilien. Tierheime beklagen die steigende Aufnahme von Wildtieren , für deren Unterbringung es an Sachkunde und Kapazitäten mangelt. Ein Großteil des Wildtierhandels verläuft unkontrolliert, da es sich um ungeschützte Arten handelt. Das Spektrum reicht dabei von afrikanischen Flughunden über Chamäleons aus Madagaskar und Fröschen aus Südamerika bis hin zu Korallenfischen aus Südostasien. Hierbei stammt noch immer ein erheblicher Teil aus der Natur (Wildfänge). Die Handelswege verlagern sich zunehmend vom üblichen Zoogeschäft in Baumärkte , Gartencenter sowie auf Tierbörsen und ins Internet . In den letzten Jahren warnen Wissenschaftler zunehmend vor den Folgen dieses weitgehend ungeregelten Wildtierhandels – einerseits für die Wildbestände in den Herkunftsländern, aber auch für die Ökosysteme in den Importländern (Stichwort invasive Arten) und Gesundheitsrisiken für die Halter (Stichwort Zoonosen).“ Ausgegeben: 14.12.2012 (03.09.2012) Drucksache 15/275 (15/111) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Vorbemerkung Landesregierung: Prinzipiell ist es jedermann erlaubt, nach dem Grundsatz der freien Entfaltung der Persönlichkeit nach Artikel 2 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) und Artikel 2 Satz 1 der Verfassung des Saarlandes, auch gefährliche Tiere zu halten. Einschränkungen sind nach Artikel 2 Satz 3 der Verfassung des Saarlandes nur in überwiegendem Interesse der Allgemeinheit aufgrund rechtlicher Regelungen zulässig. Gründe für solche Einschränkungen können Gefahren für den Erhalt der Biodiversität, das Wohl der Tiere und von den gehaltenen Tieren ausgehende Gefahren für Leib und Leben von Menschen sein. Einschränkungen bestehen derzeit über die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes zum Schutz gefährdeter Tierarten und die Haltung sonst frei lebender Tierarten und den hierzu erlassenen weitergehenden Vorschriften, insbesondere der Bundesartenschutzverordnung, sowie des Tierschutzgesetzes und der hierzu erlassenen Vorschriften. Insofern ist es jedermann freigestellt, Tiere zu halten, die nicht den Artenschutzvorschriften unterliegen, und Tiere zu halten, die den Artenschutzvorschriften unterliegen, wenn die einschlägigen artenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die zulässige private Haltung von sonst wild lebenden Tieren wird durch § 43 des Bundesnaturschutzgesetzes (Tiergehege) und durch die sich aus § 2 des Tierschutzgesetzes ergebenden Anforderungen geregelt. Über § 121 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist geregelt, dass der Verantwortliche für die Haltung eines gefährlichen Tiers einer wildlebenden Art die nötigen Vorsichtsmaßnahmen treffen muss, um Schäden durch das Tier zu verhüten. Komplex: Aufklärung über Exoten, allgemeine Fragen Vertrieb, Sicherstellung /Gesundheit Private Wildtierhaltung – folgenschwere Liebhaberei für die öffentliche Hand Ist der Landesregierung bekannt, dass die private Haltung von Wildtieren in Deutschland in den letzten 20 Jahren stark angestiegen ist und die jährlichen Importe Deutschlands von lebenden Reptilien sich mittlerweile auf bis zu 850.000 und von Süßwasserzierfischen auf bis zu 380.000 belaufen ? Zu Frage 1: Die Angaben entstammen der Gewerbestatistik des Statistischen Bundesamtes und umfassen lediglich die Zahlen eingeführter Reptilien und Süßwasserzierfische. Alle anderen Artengruppen sind mit den Einfuhrzahlen von Nutztieren vermischt (Säugetiere , Vögel, Meeresfische) oder sind unter „Sonstige Tiere“ gelistet. Die wahren Einfuhrzahlen des legalen Tierhandels dürften somit höher liegen. Drucksache 15/275 (15/111) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Wie viele Geschäfte (Tierhandlungen, Baumärkte, Gartencenter) verfügen im Saarland über eine tierschutzrechtliche Genehmigung zum Verkauf von Tieren wildlebender Arten? Zu Frage 2: Zurzeit (Stand: 31.10.2012) gibt es 29 Betriebe, die über eine Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Nr. 3 b Tierschutzgesetz (Gewerbsmäßiges Handeln mit Wirbeltieren) verfügen. Wie viele Börsen, auf denen Wildtiere (Reptilien, Amphibien, Fische, Wirbellose sowie nichtdomestizierte Vögel und Säuger) verkauft werden, haben 2011 im Saarland stattgefunden? a) In wie weit lässt sich hier ein Anstieg der Bör- sentermine im Vergleich zu vor 10 Jahren feststellen? b) In wie fern lassen sich Angaben zum Verschieben des angebotenen Artenspektrum machen ? c) Wie viele Verstöße gegen die BMELVLeitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutzgesichtspunkten wurden 2011 auf solchen Veranstaltungen geahndet? Zu Frage 3: Im Jahr 2011 wurden gemäß § 11 Absatz1 Nr. 2 c Tierschutzgesetz 11 Erlaubnisse zur Durchführung einer Tierbörse mit insgesamt 79 Terminen erteilt. a) Auf Daten bis 2008 kann infolge der Verlagerung von Zuständigkeiten durch das Verwaltungsstrukturreformgesetz nicht zurückgegriffen werden. Eine Aussage zur Entwicklung in Bezug auf einen Anstieg von Börsenterminen kann daher nicht gemacht werden. Die Zahl der Erlaubnisse und die Anzahl der Termine waren in den Jahren 2010 und 2009 mit denen aus 2011 vergleichbar. b) Angaben zu der Art der betroffenen Tiere sind in den Antragsunterlagen zur Ertei- lung der Erlaubnis zur Durchführung einer Tierbörse zu machen (§ 11 Absatz 1 Satz 2 Nr.1 Tierschutzgesetz). Hier konnten keine Veränderungen hinsichtlich des angebotenen Artenspektrums beobachtet werden. c) Es wurden in 2011 keine Verstöße im Sinne einer Ordnungswidrigkeit nach § 18 Tierschutzgesetz geahndet. Wie viele nicht-heimische Wildtiere wurden in den Jahren 2007 bis 2011 im Saarland in freier Wildbahn aufgefunden (getrennt nach lebendig und tot)? a) Wo wurden die lebenden Fundtiere unterge- bracht? b) Wie häufig konnten die Besitzer ausfindig gemacht werden? Drucksache 15/275 (15/111) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Zu Frage 4: Auf Daten bis 2008 kann infolge der Verlagerung von Zuständigkeiten durch das Verwaltungsstrukturreformgesetz nicht zurückgegriffen werden. Es wurden seither etwa 100 Exemplare (vorwiegend griechische Landschildkröten, gefolgt von Würgeschlangen , meist Königspython (Python regius), in freier Wildbahn aufgefunden a) Die Fundtiere werden vorwiegend mit Überlassungsverträgen in sachkundige Pri- vathand vermittelt. b) Der Anteil der Tiere, bei denen die Besitzer ermittelt werden konnten, liegt unter 5 Prozent. Wie viele Wildtiere wurden in den Jahren 2007 bis 2011 im Saarland beschlagnahmt? a) Wie viele davon aus Tierschutzgründen, wie viele aus Gründen des Artenschutzes? b) Wie viele Beschlagnahmen erfolgten in Pri- vathaushalten? c) Wie viele Aufgriffe erfolgten durch den Zoll, z. B. an Flughäfen? Zu Frage 5: Auf Daten bis 2008 kann infolge der Verlagerung von Zuständigkeiten durch das Verwaltungsstrukturreformgesetz nicht zurückgegriffen werden. a) Aus Tierschutzgründen wurden ein Grüner Leguan (Iguana iguana), eine Bartaga- me (Pogona spec.) und ein Südlicher Schweinsaffe (Macaca nemestrina) beschlagnahmt . Aus artenschutzrechtlichen Gründen wurden über 100 Exemplare beschlagnahmt (vorwiegend Landschildkröten-, Schlangen- und Papageienarten). b) Beschlagnahmungen und Einziehungen erfolgten in allen Fällen ausschließlich in Privathaushalten. c) Es sind keine Aufgriffe bekannt. Wie viele Fälle von Zoonose-Erkrankungen liegen den saarländischen Gesundheitsbehörden für die letzten 10 Jahre vor? Wie viele Fälle Reptilien -assoziierter Salmonellosen wurden gemeldet ? Zu Frage 6: Zoonosen sind Infektionskrankheiten, die auf natürlichem Wege vom Tier auf den Menschen übertragen werden können. Die Zoonoseerreger umfassen Bakterien, Viren , Parasiten, Pilze und andere biologische Einheiten (z.B. Prionen). Die Zoonosen sind charakteristisch durch ein Tierreservoir, bestimmte Übertragungsmodi und eine definierte Krankheit beim Menschen. Die Erreger können entweder auf direktem Weg vom Tier auf den Menschen übertragen werden (orale Aufnahme, Inhalation, Hautoder Schleimhautkontakt, Tierbiss) oder indirekt über Tierprodukte (vor allem Lebensmittel ) und Arthropoden (Stechmücken, Zecken, Läuse). Die erfassten Erkrankungszahlen (bei Salmonellen und Campylobacter insbesondere) beinhalten auch Menschzu -Mensch-Übertragungen. Drucksache 15/275 (15/111) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Seit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes im Jahr 2001 wurden im Saarland folgende Erkrankungen an meldepflichtigen Zoonosen erfasst (Stand 05.12.2012): Brucellose: 2 Campylobacter: 12808 Denguefieber: 20 EHEC/STEC: 102 FSME: 10 Giardiasis: 364 Hantavirus: 12 Hepatitis E: 16 HUS: 11 Kryptosporidiose: 37 Leptospirose: 6 Listeriose: 34 Ornithose: 10 Q-Fieber: 5 Salmonellose: 7444 Yersiniose: 823 Gesamt: 21704 Zur Anzahl der im Saarland gemeldeten Reptilienassoziierten Salmonellosen haben die hierzu befragten Gesundheitsämter der Landkreise und des Regionalverbandes Saarbrücken, welche für die Durchführung der erforderlichen Ermittlungen gemäß § 25 Infektionsschutzgesetz zuständig sind, Fehlanzeige übermittelt. Wie viele und welche Tiere wildlebender Arten, die aufgrund ihrer Körperkraft oder ihres Giftes, einen Menschen lebensbedrohlich verletzten können, werden im Saarland gehalten? Zu Frage 7: Bei der Haltung von Tieren wildlebender Arten, die aufgrund ihrer Körperkraft oder ihres Giftes einen Menschen lebensbedrohlich oder erheblich verletzen können, nimmt die Reptilienhaltung den größten Anteil ein, hier besonders: - Würgeschlangen (etwa 10 der bekannten Boa-, Python- und Anacondaarten) - Geier- und Schnappschildkröten - Vipern, Ottern, Kobras Genaue Angaben zur Artenzahl und vor allem Individuenzahl können nicht gemacht werden, da in allen Bereichen die Anzahl der Tierarten, die nicht artenschutzrechtlichen Vorschriften unterliegen oder von der Meldepflicht befreit sind und somit von der Artenschutzbehörde nicht erfasst werden, einen erheblichen Anteil einnimmt . Hierzu einige Beispiele:  Pythons: Die hauptsächlich im privaten und gewerblichen Bereich gehandelten Arten Königspython (Python regius) und Abgottschlange (Boa constrictor) sind von der Meldepflicht nach der Bundesartenschutzverordnung ausgenommen. Drucksache 15/275 (15/111) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 6 -  Kobras: Fast sämtliche afrikanischen Kobraarten stehen nicht unter Schutz. Lediglich Arten wie (Naja kauthia) und (Naja siamensis) werden von der Meldebehörde erfasst.  Vipern und andere Giftschlangen: Über 90 % der vorkommenden etwa 280 Giftschlangenarten unterliegen keinem Schutzstatus. Arten wie Diamantklapperschlange , Taipan, Grubenottern, afrikanische Speikobras etc. können ohne Kenntnis und Zustimmung der Artenschutzbehörde in Privathand gehalten werden.  Geier- und Schnappschildkröten: Tiere dieser Arten existieren zwar „offiziell“ nur als Altbestände (im Saarland 10 Tiere), da sie in Deutschland nicht mehr gehandelt und gehalten werden dürfen, aber die Dunkelziffer ist unbekannt, da die Art noch immer zu „beschaffen“ ist, beispielsweise aus dem angrenzenden Frankreich, in dem das Handelsverbot gemäß Bundesartenschutzverordnung naturgemäß nicht gilt. Ebenfalls zu den Tieren sonst wildlebender Arten, die für Menschen gefährlich werden können, sind die in privaten Tiergehegen gehaltenen Arten Rotwild, Wapiti, Damwild, Sikawild, Muffelwild, Bison, Schwarzwild, Lama, Strauß, Emu, Nandu, verschiedene Greifvögel und Eulen zu zählen. Wie viele Polizei-/Feuerwehreinsätze waren seit 2006 zur Sicherstellung entlaufener/ausgesetzter Wildtiere erforderlich? Zu Frage 8: Die saarländische Vollzugspolizei führt keine Statistik über Polizeieinsätze wegen des Auffindens nicht-heimischer Wildtiere. Entsprechende Fallzahlen liegen daher abrufbar nicht vor und können auch mit dem polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem automatisiert nicht recherchiert werden. Zum Zwecke einer entsprechenden Erhebung müssten die Einsatzberichte aller Polizeidienststellen retrograd mit einem unvertretbar hohen Personal- und Verwaltungsaufwand gesichtet werden. Dies ist nicht leistbar. Belastbare Fallzahlen können deshalb nicht geliefert werden. Allerdings kommen derartige Einsatzanlässe nach Einschätzung der Polizei auch sehr selten vor. In diesen Fällen tritt die Polizei im Wesentlichen als Vermittler auf, der ein Einfangen oder eine Übergabe an/Übernahme durch fachkundige Stellen oder Personen sicherstellt. Insoweit fallen im Rahmen der vollzugspolizeilichen Bewältigung des Anlasses meist keine nennenswerten Kosten an. Im Übrigen besteht für die Sicherung und/oder Unterbringung von Fundtieren eine originäre Zuständigkeit der jeweiligen Gemeinde. Auch über mögliche Einsätze der saarländischen Feuerwehren verfügt das Ministerium für Inneres und Sport nicht über statistisches Material bzgl. der Fragestellung zur Sicherstellung entlaufener oder ausgesetzter Wildtiere. Die jährlich erstellte Statistik der Feuerwehren im Saarland beinhaltet lediglich die Zahl der Einsätze von Hilfeleistungen , die auf Tiere oder speziell Insekten zurückzuführen sind. Eine weitere Untergliederung findet im Rahmen der Statistik nicht statt. Drucksache 15/275 (15/111) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 7 - Auch zu den Kosten kann keine Aussage getroffen werden. Einsätze der Feuerwehren im Bereich der Gefahrenabwehr erfolgen grundsätzlich unentgeltlich (§ 45 Absatz 1 SBKG). Im Falle ausgesetzter oder entlaufener Wildtiere könnte allerdings der Kostenerstattungstatbestand des § 45 Absatz 2 Nummer 3 SBKG (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) gegeben sein. Wie oft wurde seit 2006 Serum aus dem hiesigen Giftdepot benötigt und mussten weitere Giftdepots in Anspruch genommen werden, um das erforderliche Gegengift zu beschaffen (wenn ja, welche)? Zu Frage 9: Bei Zwischenfällen mit giftigen Wildtieren erfolgt die Versorgung nicht über die Giftnotzentrale beim Universitätsklinikum in Homburg, sondern über die niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen und das Notfalldepot der Apothekerkammer des Saarlandes, die Linden-Apotheke in Neunkirchen. Seit 2006 wurde aus dem Notfalldepot der Saarländischen Apothekerkammer einmal das "Schlangengift-Serum Europa" entnommen. Antidote gegen Bisse exotischer Tiere werden im Notfalldepot nicht vorrätig gehalten. Wie hoch sind die Kosten für die Versorgung und Unterbringung von exotischen Wildtieren pro Jahr und wer trägt sie? Zu Frage 10: Kosten für Versorgung und Unterbringung exotischer Wildtiere, die in behördliche Obhut gelangen, werden von den Kommunen getragen bzw. dem Besitzer, soweit dieser zu ermitteln ist. Angaben zur Höhe der anfallenden Kosten können nicht gemacht werden . In welchem Umfang wurden Bußgelder gegen Privatpersonen wegen Verstößen bei der Wildtierhaltung verhängt? Zu Frage 11: Es wurden keine Bußgelder gegen Privatpersonen verhängt. In welchem Umfang wurden Bußgelder gegen Händler wegen Verstößen beim Wildtierhandel verhängt? Zu Frage 12: Es wurden keine Bußgelder gegen Händler im Sinne von § 11 Absatz 1 Nr. 3 b Tierschutzgesetz verhängt. Artenschutzrechtliche Verstöße im gewerblichen Handel wurden im Saarland im betreffenden Zeitraum nicht beanstandet. Drucksache 15/275 (15/111) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 8 - Komplex: Artenschutz und Tierschutz Private Wildtierhaltung – bleiben Natur- und Tierschutz auf der Strecke? Wie bewertet die Landesregierung vor dem Hintergrund äußerst spezifischer Bedürfnisse exotischer Tierarten an Klima, Ernährung und sonstige Haltungsansprüche , dass das Risiko einer Überforderung der HalterInnen weit höher ist, als bei der Haltung von Heimtieren? Zu Frage 1: Das Risiko wird als hoch eingestuft. Neben Spezialisten, die eine hervorragende Kenntnis der Bedürfnisse der gepflegten Tiere haben und die in der Regel auch über sehr gute Kenntnis der notwendigen Sicherungsmaßnahmen verfügen, werden vor allem frei handelbare Tiere in erheblichem Maße von unerfahrenen Personen ohne die erforderlichen Kenntnisse gehalten. Wie bewertet die Landesregierung die Auffassung , dass sich aus Fehlern der Tierhaltung anspruchsvoller Exoten erhebliche Tierschutzprobleme ergeben, da das Saarland auf eine Beschlagnahmung und Unterbringung bzw. auf die Versorgung ausgesetzter Tiere nicht vorbereitet ist? Zu Frage 2: Für das Land ist es sehr schwierig bis nahezu unmöglich, Unterbringungsmöglichkeiten vorzuhalten, die den Anforderungen der Artenvielfalt bei Wildtieren im Sinne des § 2 Tierschutzgesetz Rechnung tragen würde. Die Unterbringung erfolgt in der Regel bei zuverlässigen Privatpersonen mit speziellen Kenntnissen über die Haltung der betreffenden Tierarten. Wie viele und welche Exoten sind zurzeit in Tierheimen untergebracht und wie haben sich die Bestände in den vergangenen fünf Jahren entwickelt, welche Investitionen waren für die Unterbringung dieser Tiere erforderlich und wie hoch waren die Kosten, die dem Tierheim bis 2011 für die Unterbringung dieser Tiere entstanden sind? Zu Frage 3: Derzeit besteht bei keinem der saarländischen Tierheime die Möglichkeit, „Exoten“ aufzunehmen, weder aus rechtlichen, noch aus praktischen Gründen. Um die Anforderungen nach § 2 Tierschutzgesetz sicherzustellen, bedarf es neben dem Vorhandensein geeigneter Räumlichkeiten und Haltungssysteme auch der erforderlichen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten bei dem die Tiere betreuenden Personal. Dies ist in den Tierheimen aufgrund der vielen ehrenamtlichen Helfer und der geringen Zahl an festangestellten Personen nicht gegeben. Darüber hinaus sind Sicherungsmaßnahmen bei der Unterbringung von gefährlichen Wildtieren erforderlich, die in den Tierheimen nicht leistbar sind. Drucksache 15/275 (15/111) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 9 - Welche exotischen Tierarten können im Bedarfsfall nicht vom hiesigen Tierheim betreut werden und welche Alternativen der Unterbringung gibt es für exotische Tiere dieser Arten, wenn sie sichergestellt , beschlagnahmt bzw. wenn ausgesetzte oder herrenlose Tiere dieser Arten untergebracht werden müssen? Zu Frage 4: Siehe Antwort zu Frage 3. Exotische Wildtiere, die vorübergehend anderweitig untergebracht werden müssen, werden an den Behörden bekannte und als sachkundig und zuverlässig im Sinne des § 2 Nr. 3 Tierschutzgesetz eingestufte Privatpersonen übergeben . Wie bewertet die Landesregierung die Risiken, dass sich Menschen ohne ausreichende Fachkompetenz aufgrund mangelhafter Aufklärung und Beratung spontan exotische Tiere anschaffen, da sich die Handelswege inzwischen vom üblichen Zoogeschäft in Baumärkte, Gartencenter, auf Tierbörsen und ins Internet verlagert haben? Zu Frage 5: Dieses Risiko wird als hoch bewertet. Wie bewertet die Landesregierung, dass ein Großteil des Wildtierhandels wie z. B. von afrikanischen Flughunden, Chamäleons aus Madagaskar, Fröschen aus Südamerika bis hin zu Korallenfischen aus Südostasien, die zum großen Teil aus Wildfängen stammen, völlig unkontrolliert stattfinden? Zu Frage 6: Die Landesregierung sieht mit Sorge, dass sowohl der legale Handel mit nicht den internationalen Artenschutzvorschriften und Handelsbeschränkungen unterliegenden Arten als auch der illegale Handel mit diesen Vorschriften unterliegenden Arten zu einer Gefährdung dieser Arten in der Natur und auch zu Gesundheitsrisiken und Biodiversitätsrisiken in den Bestimmungsländern führen können. Die Landesregierung hat jedoch wenige Einflussmöglichkeiten auf die Regulierung des legalen internationalen Handels mit Tieren, wird allerdings wie bisher in den entsprechenden nationalen und internationalen Gremien auf die hiermit verbundenen Gefahren hinweisen. Der Handel mit geschützten Tierarten wird durch die zuständigen saarländischen Behörden entsprechend den hierzu erlassenen Vorschriften überwacht. Bezüglich der Haltung für den Menschen gefährlicher sonst wildlebender Tierarten beabsichtigt die Landesregierung von ihrer Regelungskompetenz Gebrauch zu machen und eine Genehmigungs- bzw. Anzeigepflicht einzuführen. Drucksache 15/275 (15/111) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 10 - Wie bewertet die Landesregierung, dass Wissenschaftler zunehmend vor den Folgen dieses weitgehend ungeregelten Wildtierhandels – einerseits für die Wildbestände in den Herkunftsländern, aber auch für die Ökosysteme in den Importländern (Stichwort invasive Arten) und Gesundheitsrisiken für die Halter (Stichwort Zoonosen) warnen und welche Schlussfolgerungen zieht er daraus? Zu Frage 7: Siehe Antwort zu Frage 6. Wie bewertet die Landesregierung, dass sich einer Studie der EU-Kommission zufolge die wirtschaftlichen Schäden in Europa durch terrestrisch lebende invasive Wirbeltiere auf jährlich 1 Milliarde Euro belaufen und welche Konsequenzen zieht er daraus für die private Wildtierhaltung? Zu Frage 8: Siehe Antwort zu Frage 6. Ist der Landesregierung bekannt, dass nach Angaben der Weltnaturschutzunion IUCN (International Union for the Conservation of Nature) so populäre „Haustierarten“ wie Guppys oder Goldfische zu den 100 schlimmsten Invasoren weltweit gehören? Zu Frage 9: Dies ist der Landesregierung bekannt. Beide Arten treten im Saarland jedoch nicht invasiv auf.