LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/284 (15/171) 02.01.2013 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Hubert Ulrich (B90/Grüne) betr.: Auswirkungen der geplanten GEMA-Tarifreform insbesondere auf musikver- wertende Einrichtungen im Saarland Vorbemerkung des Fragestellers: „Zum Januar 2013 plant die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) die Einführung einer neuen Tarifstruktur. Die ursprünglich elf Tarifkategorien sollen auf nur noch zwei Tarife für Livemusik und für Tonträger zusammengefasst werden. Als Berechnungsfaktoren sollen nur noch die Höhe des Eintrittsgeldes und die Fläche des Veranstaltungsorts , wobei die GEMA immer von einer Vollauslastung der Veranstaltung ausgeht, ausschlaggebend sein. Nach Berechnungen des Bundesverbands DEHOGA kommen bundesweit auf die Club- und Diskothekenbetreiber unverhältnismäßige Erhöhungen der GEMA-Gebühren zu. Für Musikkneipen würde die neue Tarifreform laut DEHOGA sogar Erhöhungen von 1000 bis 3500 Prozent bedeuten .“ Vorbemerkung der Landesregierung: Die Landesregierung nimmt die Sorgen der musiknutzenden Betriebe im Saarland sehr ernst. Wirtschaftsminister Heiko Maas hatte sich über die Auswirkungen der beabsichtigten Tarifreform in einem Gespräch mit dem Dehoga Saarland im August 2012 eingehend informieren lassen. Die Tarifänderung der GEMA, die ab 01.04.13 in Kraft treten soll, bedeutet für viele Betriebe, insbesondere für Diskotheken und Tanzlokale, unzumutbare Härten. Minister Maas hat eine entsprechende Initiative gestartet, um die geplante Tarifänderung in der jetzigen Form ggf. noch zu verhindern, und die Zustimmung aller anderen Bundesländer auf der Wirtschaftsministerkonferenz Anfang Dezember 2012 zu dieser Vorgehensweise erhalten. Siehe Antwort zu Frage 7. Ausgegeben: 04.01.2013 (10.10.2012) Drucksache 15/284 (15/171) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Wie viele Tanzlokale, Clubs, Diskotheken, Musikkneipen etc. gibt es derzeit im Saarland, die von der GEMA-Tarifreform betroffen wären? Zu Frage 1: Aus dem Unternehmensregister für das Jahr 2010, das uns das Statistische Amt zur Verfügung gestellt hat, sind nachfolgende Zahlen bekannt: WZ 2008 Betriebe Sozialversicherungs- pflichtig Beschäftigte Schankwirtschaften 1.343 694 Diskotheken und Tanzlokale 37 72 Bars 25 23 Vergnügungslokale 2 Sonstige getränkegeprägte Gastronomie 24 Ausschank von Getränken 1.431 798 Betroffen von der Reform sind alle Betriebe, die Veranstaltungen mit Livemusik oder Tonträgermusik in Verbindung z.B. mit Tanz oder mit einem Essen anbieten. Die Anzahl der Musikkneipen ist schwierig zu bestimmen, da diese oftmals eine Mischform aus reinem Gastronomiebetrieb und Unterhaltungsbetrieb darstellen. Der Dehoga Saarland schätzt die Anzahl dieser Betriebe zurückhaltend auf sicherlich 150 Betriebe im Saarland. a) Welche Informationen hat die saarländische Landesregierung hinsichtlich der Auswirkungen der neuen GEMA-Tarife auf Diskotheken, Musikkneipen etc., sowie Musikveranstaltungen unterschiedlicher Größe im Saarland? b) Wie viele Beschäftigte wären davon betrof- fen? Zu Frage 2: a) Aus den Berechnungsmodellen des Dehoga-Bundesverbandes geht hervor, dass für Clubs, Discotheken und Musikkneipen mit einer exorbitanten Steigerung der Gebühren gegenüber der alten Tarifierung gerechnet werden muss. Abhängig von der Fläche (wobei die GEMA zum einen die reine Raumgröße zur Grundlage nimmt und nicht die reine Tanzfläche und zum anderen zunächst von einer maximalen Auslastung ausgeht ), der Höhe des Eintrittsgeldes und der Anzahl der Öffnungstage steigt die Belastung durch die GEMA-Gebühren. Der Betreiber einer/eines Diskothek/Clubs/Tanzlokals /Musikkneipe hat also, wenn er nicht auf Live-Musik oder DJs verzichten will, nur die Möglichkeit, an den Stellschrauben Eintrittsgeld und Öffnungstage zu drehen. Wenn er die Zahl der Öffnungstage reduziert, ist die wirtschaftliche Führung des Betriebes gefährdet. Erhöht er das Eintrittsgeld, um das bisherige Angebot zu halten, steigt wiederum die Gebührenbelastung. Auch würde das hauptsächlich jüngere Publikum – die breite Masse – dies nicht mittragen. Der Gast erhält durch die Preiserhöhung keinen Mehrwert. Die Option, auf Live-Musik und DJs zu verzichten, entspricht wiederum nicht dem Gästewunsch. Es ist zu befürchten, dass weniger Gäste kommen oder – gerade im ländlichen Bereich - Gäste ganz wegbleiben. Drucksache 15/284 (15/171) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Auch die sogenannten Mischbetriebe im ländlichen Raum werden unter Druck geraten, denn auch sie sind auf die Einnahmen, die aus den Musikveranstaltungen resultieren, angewiesen. In den meisten Fällen sind diese nicht durch eine Rückkehr bzw. Beschränkung auf ein rein gastronomisches Angebot zu kompensieren. Eine stichprobenartige Umfrage der IHK Saarland kommt zum gleichen Ergebnis. Die Betriebe geben zum Teil an, bei Inkrafttreten der Reform keine Livemusik und DJs mehr einzustellen, so dass keine regionalen Künstler mehr auftreten können. b) Es kann auf der jetzigen Informationsbasis natürlich keine seriöse Angabe über den Wegfall von Beschäftigten gemacht werden. Die Anzahl der Beschäftigten ist aus der Antwort zu Frage 1 zu entnehmen. Über die 72 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bei Diskotheken und Tanzlokalen hinaus sind nach Schätzung des Dehoga Saarland ca. 200 Minijobs in dieser Kategorie tätig. Bei den übrigen Betriebsarten sind ca. 300 Minijobs betroffen. Sollten diese Betriebe nicht schließen, sondern Personal kündigen , geht der Dehoga Saarland davon aus, dass 1/3 der Beschäftigten betroffen ist. Mit welchen wirtschaftlichen Auswirkungen im Saarland rechnet die Landesregierung bei der Umsetzung der neuen GEMA-Tarifstruktur? Zu Frage 3: Siehe Antwort zu Frage 2. Nach Angaben der Betriebe, die auf die IHK-Umfrage antworteten, wird davon ausgegangen , dass der Gast pro Abend ein bestimmtes Budget zur Verfügung hat. Eine Erhöhung der Eintrittsgelder kompensieren die Gäste durch einen verminderten Verzehr von Getränken oder Essen. Dies bedeutet für die betroffenen Unternehmen, dass sie die GEMA-Gebühren zwar über die Eintrittspreise auf den Kunden übertragen können, diese dafür jedoch Sparmaßnahmen ergreifen, so dass der Gastronom unterm Strich weniger Einnahmen hat als zum jetzigen Zeitpunkt. Letztendlich ist somit von einem gravierenden Umsatzrückgang bei den betroffenen Gastronomen direkt auszugehen. Damit hängen natürlich auch die Lieferanten zusammen, die Werbewirtschaft, das Sicherheitspersonal sowie auch die Reinigungskräfte, die über entsprechende Drittfirmen eingesetzt werden. Welche Kenntnis hat die saarländische Landesregierung über mögliche finanzielle Einbußen speziell im Tourismusbereich im Falle einer Umsetzung der neuen GEMA-Tarifstruktur? Zu Frage 4: Diese Einbußen lassen sich nur schwer schätzen. Generell sind jedoch alle größeren öffentlichen Veranstaltungen, bei denen Live-Musik und DJs zum Einsatz kommen, von der neuen Tarifstruktur betroffen, wie z.B. das Saarspektakel, der Gourmet-Marathon etc. Die Veranstalter dieser Events, die dazu beitragen, mehr Gäste für das Saarland zu generieren, müssen kalkulieren, ob sie solche Großveranstaltungen finanziell noch stemmen können. Einer Umfrage des Bundes der Selbständigen (BDS) und des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes zufolge rechnen 59 % von 100 befragten Kommunen in Bayern mit Preissteigerungen für öffentliche Veranstaltungen. Erste Veranstaltungen sind dort bereits abgesagt worden. Demnach wirken sich die Gebührenerhöhungen negativ auf die Anstrengungen der Kommunen aus, ihre Zentren zu stärken und das gesellschaftliche und kulturelle Leben zu steigern, wovon auch die gastronomischen Betriebe profitieren. Drucksache 15/284 (15/171) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Wie schätzt die saarländische Landesregierung das Risiko eines "Diskothekensterbens" im Saarland im Falle einer Umsetzung der GEMATarifreform ein? Zu Frage 5: Siehe Antwort zu Frage 2. Die IHK-Umfrage hat darüber hinaus ergeben, dass bei der Umsetzung der GEMATarifstruktur die befragten Diskotheken auf keinen Fall im bisherigen Umfang weiter betrieben werden können. Die angesetzten Gebührenerhöhungen können, so die Unternehmen , nicht über höhere Eintrittsgelder eins zu eins an den Kunden weitergegeben werden. Eine andere Möglichkeit, diese Zusatzkosten zu decken, wird seitens der Unternehmen nicht gesehen. Welche Effekte würden nach Ansicht der saarländischen Landesregierung nach einer Umsetzung der neuen GEMA-Tarifstruktur generell, sowie speziell im ländlichen Raum auf ehrenamtliches Engagement und Vereine einwirken? Zu Frage 6: Auch hier liegt die Vermutung nahe, dass sich das ehrenamtliche Engagement und das Engagement der Vereine, insbesondere im ländlichen Raum, reduzieren werden. Siehe auch Antwort zu Frage 4. a) Hat die saarländische Landesregierung bereits Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern von Musikveranstaltungen, mit dem Gaststätten - oder Tourismusgewerbe zu den Auswirkungen der neuen GEMA-Tarifstruktur geführt ? b) Wenn ja, zu welchen Ergebnissen haben die- se bisher Gespräche geführt? Zu Frage 7: a) Am 09.08.12 fand ein Gespräch mit dem Vorstand des Dehoga Saarland und Wirtschaftsminister Heiko Maas zu diesem Thema statt. In dieser Besprechung trug der Verband die Problematik und die Gefahren bei Inkrafttreten der Tarifänderung glaubhaft und fundiert vor. b) Minister Maas hatte dem Dehoga Saarland zugesagt, zu prüfen, das Thema auf die Tagesordnung der Wirtschaftsministerkonferenz am 03./04.12.12 zu setzen. Das Saarland hatte zur Vorbereitung der Konferenz nachfolgenden Beschlussvorschlag erarbeitet : „1. Die Wirtschaftsminister und –Senatoren der Länder appellieren an die GEMA (Ge- sellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte ), den Vollzug der einseitig festgelegten Tarifreform zum 01.04.13 auszusetzen, sollte bis dahin im Rahmen der laufenden Schiedsverhandlungen keine Einigung mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter über die zukünftige Tarifstruktur der GEMA gefunden werden. Drucksache 15/284 (15/171) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - 2. Die Wirtschaftsminister und -Senatoren der Länder bitten gleichzeitig die Justizministerkonferenz um Überprüfung der bestehenden Rechtslage, um zukünftige, unverhältnismäßige Belastungen für die betroffenen Betriebe zu vermeiden. Eine entsprechende Neuregelung sollte auch darauf abzielen, dass Tarifänderungen im Bereich von bestehenden Gesamtverträgen, insbesondere dann, wenn sie einseitig festgelegt wurden, erst in Kraft treten, wenn ein Entscheidungsvorschlag der Schiedsstelle, der die Rechtmäßigkeit bestätigt, von den Parteien angenommen wurde oder die Rechtmäßigkeit in einem gerichtlichen Verfahren rechtskräftig festgestellt worden ist. 3. Darüber hinaus bitten die Wirtschaftsminister und –Senatoren der Länder die Jus- tizministerkonferenz um Überprüfung, ob den Nutzervereinigungen ein gesetzlicher Anspruch ermöglicht werden kann, einen Gesamtvertrag gemeinsam mit den in Bezug auf die jeweiligen Nutzungshandlungen wahrnehmungsberechtigten Verwertungsgesellschaften zu schließen, anstatt wie bisher mit verschiedenen Verwertungsgesellschaften. Dies könnte mit einem gesetzlichen Anspruch für die Nutzervereinbarungen gelöst werden. So könnte sichergestellt werden, dass alle in Rede stehenden Rechte zu kalkulierbaren Bedingungen eingeräumt werden und gleichzeitig die Gesamtbelastung transparent gemacht wird.“ Alle 16 Wirtschaftsminister und –Senatoren der Länder haben dem Beschlussvorschlag des Saarlandes zugestimmt. Der Vorsitzende der Wirtschaftsministerkonferenz, Herr Minister Reinhard Meyer, Schleswig-Holstein, wird den Beschluss der Konferenz entsprechend an die Justizministerkonferenz transportieren. Plant die saarländische Landesregierung ebenfalls , angelehnt an die Initiative der Landesregierung von Niedersachsen, einen Appell an die GEMA zu richten oder eine vergleichbare Protestäußerung zu tätigen, die das Ziel hat, die geplante GEMA-Tarifänderung zu stoppen? Zu Frage 8: Siehe Antwort zu Frage 7.