LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/288 (15/237) 02.01.2013 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Ralf Georgi (DIE LINKE.) betr.: Arbeitsplätze in den JVA des Saarlandes Vorbemerkung des Fragestellers: „Die saarländischen Haftanstalten bieten den Häftlingen die Möglichkeit, dort einer Arbeit nachzugehen . Dies ist für die spätere Resozialisierung von vielen Häftlingen von besonderer Bedeutung. Zum einen kann die erlangte Berufserfahrung später die Arbeitssuche erheblich erleichtern. Zum anderen erleben einige Häftlinge dadurch überhaupt zum ersten Mal die Erfahrung eines strukturierten Tagesablaufs . Darüber hinaus sind die Häftlinge auf den erarbeiteten Lohn angewiesen. Aus diesen Gründen sind Berichte besorgniserregend , wonach Personalmangel und hoher Krankenstand in den saarländischen Haftanstalten dazu führt, dass einige Häftlinge regelmäßig nicht zu ihrem Arbeitsplatz begleitet werden können. Dies gefährdet nicht nur die Resozialisierung, darüber hinaus fehlt den Häftlingen auch der nicht ausgezahlte Lohn.“ Wie oft ist es jeweils in den letzten drei Jahren und in diesem Jahr vorgekommen, dass Häftlinge an ihrem Arbeitsplatz nicht arbeiten konnten, weil der zuständige Justizvollzugsbeamte (Werkbeamte) fehlte und kein Ersatz bestellt werden konnte? Bitte aufgelistet nach den jeweiligen Arbeitsplätzen, wie oft ist dies z.B. in der Druckerei/Buchdruckerei der JVA Saarbrücken geschehen? Zu Frage 1: Die in den saarländischen Justizvollzugsanstalten ab dem Jahr 2009 bis zum 6. Dezember 2012 angefallenen Tage, an denen Betriebe wegen Erkrankung der Werkbeamten geschlossen waren, ergeben sich aus den nachfolgenden Tabellen: Ausgegeben: 07.01.2013 (26.11.2012) Drucksache 15/288 (15/237) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - a) JVA Saarbrücken: Betrieb 2009 2010 2011 2012 Elektro 7 9 9 5 Druckerei 25 48 35 46 Schreinerei 8 5 18 5 Bauamt 10 76 12 6 Kfz-Werkstatt 5 10 5 1 Schlosserei 3 4 3 4 Schlosserei Azubi 6 28 24 43 Malerei Azubi 12 33 68 45 b) JVA Ottweiler Betrieb 2009 2010 2011 2012 Schreinerei 4 8 26 6 Heizung/Sanitär 3 1 7 1 Elektro 8 1 7 4 Malerei 53 60 59 70 Kfz-Werkstatt 30 37 49 0 Schlosserei 5 11 8 1 PaMePla 19 39 42 40 V & B 2 3 6 3 Wäscherei 3 1 4 12 Hofkommando 5 10 28 24 Schließtage sind in erster Linie ein Problem bei den Eigenbetrieben der Justizvollzugsanstalten , die nur mit einem Handwerksmeister besetzt sind und für die kein anderer Bediensteter der Anstalt mit Meisterqualifikation vorhanden ist. Deshalb ist in der KFZ-Werkstatt der Justizvollzugsanstalt Ottweiler ein zweiter KFZMeister eingestellt worden. Dies hat dazu geführt, dass in Ottweiler im Jahr 2012 die KFZ-Werkstatt bisher an keinem Tag wegen Personalausfalls geschlossen werden musste. Auch in der Druckerei der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken soll das Problem so gelöst werden: Ab Herbst des kommenden Jahres beginnt in Trier ein neuer Meisterlehrgang im Druckerhandwerk, an dem ein Bediensteter der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken teilnehmen soll, so dass dieser nach bestandener Meisterprüfung in der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken zur Aufrechterhaltung des Druckereibetriebs zur Verfügung stehen wird. Im Jahr 2010 war der Betrieb Bauamt der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken wegen Erkrankung der beiden Beamtem in der Zeit vom 06.09.2010 bis einschließlich 18.11.2010 geschlossen, während der Betrieb Malerei Azubi im Jahr 2011 wegen Erkrankung des Ausbildungsmeisters vom 28.01.2011 bis 11.03.2011 geschlossen war. In der Zeit der Betriebsschließung war jedoch durch die Lehrer verstärkt Unterricht durchgeführt worden, so dass der Ausfall teilweise kompensiert werden konnte. Positiv ist auch anzumerken, dass alle Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt Saarbrücken ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben. Drucksache 15/288 (15/237) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - In den Versorgungsbetrieben der JVA Saarbrücken (Küche, Bäckerei, Kammer und Wäscherei) sowie in den Fremdbetrieben war in den Jahren 2009 bis heute kein Arbeitsplatz wegen Ausfall von Beamten unbesetzt geblieben, da in diesen Bereichen ausreichend fachkundiges und zur Vertretung geeignetes Personal zur Verfügung gestanden hat. Für die Einsatz- und Betriebsleitung ist hier grundsätzlich keine Meisterqualifikation notwendig. Wie hoch ist der dadurch entstandene Einkommensverlust der Betroffenen? Real und in Prozent ? Zu Frage 2: Der durch Betriebsschließungen in den Anstalten im fraglichen Zeitraum entstandene Einkommensverlust wird nachfolgend dargestellt. Für die Justizvollzugsanstalt Saarbrücken wurde bei der Berechnung das derzeitige durchschnittlich von allen Gefangenen erzielte Tagesentgelt in Höhe 13,04 € zugrunde gelegt. Bei neun der erwähnten zehn Betrieben der Justizvollzugsanstalt Ottweiler war Ausgangspunkt der Berechnung der Tagessatz in der mittleren Lohnstufe III in Höhe von 11,04 €, während die Arbeitsplätze des Betriebs PaMePla (Mischbetrieb Papier-Metall-Plastik) aufgrund der dort zu verrichtenden niedrigqualifizierten Arbeiten lediglich mit Lohnstufe II in Höhe eines Tagessatzes von 9,72 € vergütet werden. a) Justizvollzugsanstalt Saarbrücken Einkommensverlust real Betrieb 2009 2010 2011 2012 Elektro 91,28 € 117,36 € 117,36 € 65,20 € Druckerei 326,00 € 625,92 € 456,40 € 599,84 € Schreinerei 104,32 € 65,20 € 234,72 € 65,20 € Bauamt 130,40 € 991,04 € 156,48 € 78,24 € Kfz-Werkstatt 65,20 € 130,40 € 65,20 € 13,04 € Schlosserei 39,12 € 52,16 € 39,12 € 52,16 € Schlosserei Azubi 78,24 € 365,12 € 312,96 € 560,72 € Malerei Azubi 156,48 € 430,32 € 886,72 € 586,80 € Einkommensverlust in Prozent: Einkommensverlust in % (auf der Basis von 220 Arbeitstagen p.a.) Betrieb 2009 2010 2011 2012 Elektro 3,18% 4,09% 4,09% 2,27% Druckerei 11,36% 21,82% 15,91% 20,91% Schreinerei 3,64% 2,27% 8,18% 2,27% Bauamt 4,55% 34,55% 5,45% 2,73% Kfz-Werkstatt 2,27% 4,55% 2,27% 0,45% Schlosserei 1,36% 1,82% 1,36% 1,82% Schlosserei Azubi 2,73% 12,73% 10,91% 19,55% Malerei Azubi 5,45% 15,00% 30,91% 20,45% Drucksache 15/288 (15/237) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - b) Justizvollzugsanstalt Ottweiler: Einkommensverlust real Betrieb 2009 2010 2011 2012 Schreinerei 44,16 € 88,32 € 287,04 € 66,24 € Heizg./Sanitär 33,12 € 11,04 € 77,28 € 11,04 € Elektro 88,32 € 11,04 € 77,28 € 44,16 € Malerei 85,12 € 662,40 € 651,36 € 72,80 € Kfz-Werkstatt 331,20 € 408,48 € 540,96 € - € Schlosserei 55,20 € 121,44 € 88,32 € 11,04 € PaMePla 184,68 € 379,08 € 408,24 € 388,80 € V & B 22,08 € 33,12 € 66,24 € 33,12 € Wäscherei 33,12 € 11,04 € 44,16 € 132,48 € Hofkommando 55,20 € 110,40 € 309,12 € 264,96 € Einkommensverlust in Prozent: Betrieb 2009 2010 2011 2012 Schreinerei 1,82 % 3,64 % 11,82 % 2,73 % Heizg./Sanitär 1,36 % 0,45 % 3,18 % 0,45 % Elektro 3,64 % 0,45 % 3,18 % 1,82 % Malerei 24,09 % 27,27 % 26,82 % 31,82 % Kfz-Werkstatt 13,64 % 16,82 % 22,27 % 0,00 % Schlosserei 2,27 % 5,00 % 3,64 % 0,45 % PaMePla 8,64 % 17,73 % 19,09 % 18,18 % V & B 0,91 % 1,36 % 2,73 % 1,36 % Wäscherei 1,36 % 0,45 % 1,82 % 5,45 % Hofkommando 2,27 % 4,55 % 12,73 % 10,91 % Die Zahlen spiegeln die Einkommensverluste aller eingesetzter Gefangenen in den jeweiligen Betrieben wider. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass bei unverschuldetem Fehlen der Häftlinge keine „Lohnfortzahlung“ stattfindet? Zu Frage 3: Einen gesetzlichen Anspruch auf „Lohnfortzahlung“ gibt es ebenso wenig wie es einen Anspruch auf Arbeit geben kann, weil die Bereitstellung von Arbeitsplätzen im Justizvollzug in erster Linie von der wirtschaftlichen Lage der Fremdbetriebe (Unternehmerbetriebe ) abhängt. Drucksache 15/288 (15/237) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Wie schätzt die Landesregierung die Auswirkungen für die Haftsituation sowie für die spätere Integration der Häftlinge aufgrund der ausfallenden Arbeitstage ein? Zu Frage 4: Die sinnvolle Beschäftigung von Gefangenen ist nach Auffassung der Landesregierung ein wichtiger Bestandteil des Resozialisierungskonzeptes. Deshalb sind die Ausfallzeiten so gering wie möglich zu halten. Dafür sind entsprechende Maßnahmen ergriffen worden (siehe oben zu Frage 1). Bei Ausbildungsbetrieben wird zudem darauf Wert gelegt, dass ein möglicher Arbeitsausfall durch einen verstärkten Unterrichtseinsatz der Lehrer kompensiert wird. Alle Gefangenen in den Ausbildungsbetrieben der Justizvollzugsanstalten haben ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Insofern sind durch die Schließtage keine nachhaltig negativen Auswirkungen für die Haftsituation sowie für die spätere Integration der Gefangenen gegeben.