LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/349 (15/225) 12.02.2013 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Peter (B90/Grüne) betr.: Internationale Polizeimissionen - Force Generation, Training, Begleitung und Nachsorge im Kontext der deutschen Bundesländer Vorbemerkung Landesregierung: Die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an internationalen Friedens-/ Polizeimissionen ist als Außenpolitik gem. Art. 32 GG grundsätzlich Bundesangelegenheit. Die Entscheidung über eine Beteiligung trifft die Bundesregierung. Die Durchführung von Polizeieinsätzen wird in dem Zusammenhang allerdings als gemeinsame Aufgabe des Bundes und der Länder im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung gesehen. Für internationale Polizeimissionen als so genanntes „Ziviles Krisenmanagement" (ZKM) besteht ständiger Bedarf an Fachpersonal. Es geht dabei im Wesentlichen um die Entsendung von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten (PVB), aber u.a. auch um Fachkräfte aus Justiz und Verwaltung. Die Entsendung erfolgt im Interesse eines krisenpräventiven politischen Handelns . Im Rahmen des ZKM hat die Bundesrepublik der Europäischen Union (EU) maximal 910 Polizeikräfte aus Bund und Ländern zugesagt, die auch außerhalb der EU eingesetzt werden können. Die Aufgaben der deutschen und internationalen Polizeikräfte bestehen im Wesentlichen aus Beratungen der Sicherheitsorgane bis in die ministerielle Ebene, Ausbildung, Fortbildung und Monitoring von Polizisten bis in die oberste Führungsebene, beratender Unterstützung bei Planung, Aufbau und Ausstattung von Polizeiorganisationen sowie Mitarbeit in oder Leitung von Projekten. Es sind keine exekutiven Tätigkeiten vorgesehen, die PVB werden daher grundsätzlich unbewaffnet eingesetzt. Evtl. erforderlicher Schutz für Einsatzkräfte wird durch lokale Polizei oder lokales bzw. internationales Militär gewährleistet . Lediglich im Einsatzgebiet Afghanistan werden die PVB zum Zwecke des Selbstschutzes bewaffnet eingesetzt. Ausgegeben: 13.02.2013 (15.11.2012) Drucksache 15/349 (15/225) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Seit 1989 nehmen PVB der Bundespolizei (ehemals Bundesgrenzschutz) an friedenssichernden Einsätzen internationaler Mandatsträger [Vereinte Nationen (VN), Westeuropäische Union (WEU), Europäische Union (EU), Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)] in verschiedenen Ländern der Welt teil. Auf der Grundlage eines Beschlusses der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) am 25. November 1994 sind auch PVB aus den Bundesländern und dem Bundeskriminalamt an den Einsätzen beteiligt. Das Saarland beteiligt sich auf Grund einer Entscheidung der Hausleitung des damaligen Innenministeriums seit dem Jahr 2001. Mit vorgenanntem Beschluss hatte die IMK auch eine BundLänder -Arbeitsgruppe als Beratungs- und Entscheidungsgremium für Fragen der Vorbereitung , Beteiligung und Durchführung von Auslandsmissionen eingerichtet, die Arbeitsgruppe „Internationale Polizeimissionen“ (AG IPM). Zur Personalisierung der Polizeimissionen wurde zuletzt im Jahr 2008 von der IMK und der Konferenz der Regierungschefs folgende Bund-Länder-Aufteilung festgelegt: Der Bund trägt 1/3, die Länder übernehmen 2/3 und teilen ihren Beitrag untereinander nach dem Königsteiner Schlüssel (Saarland rd. 1,23%, das bedeutet zurzeit 2 bis 3 PVB). Diese Aufteilung gilt bis zur Entsendung von insgesamt 450 PVB; ab 451 tragen Bund und Länder die Personalisierung je zur Hälfte. Anzuwenden ist die Berechnung auf die Gesamtzahl deutscher Beteiligungen an internationalen Polizeimissionen weltweit. Das Verfahren zur deutschen Beteiligung erfolgt auf Grundlage der von der IMK im Jahr 2010 beschlossenen „Leitlinien für den Einsatz deutscher Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamter in internationalen Friedensmissionen“. Diese Leitlinien werden zurzeit von der AG IPM überarbeitet. Zur Vorbereitung, Organisation und Koordination von Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Einsatz deutscher PVB des Bundes und der Länder hat die AG IPM beim Bundesministerium des Innern (BMI) und beim Bundespolizeipräsidium Potsdam eine Geschäftsstelle eingerichtet. Die Vor- und Nachbereitungsseminare/-trainings für die Einsatzkräfte werden in drei Fortbildungseinrichtungen des Bundes und der Länder zentral durchgeführt. Die Einsatzvorbereitung besteht aus einem zweiwöchigen „Basis-Seminar Auslandseinsätze“ und einem missionsspezifischen Seminar unterschiedlichen Umfanges (z.B.: Kosovo – 1 Woche, Afghanistan – 3,5 Wochen). Den Ländern ist es anheimgestellt, darüber hinaus eigene Vorbereitungsmaßnahmen anzubieten. So führt das Saarland ein ca. 4-wöchiges Vorbereitungstraining mit verschiedenen Modulen durch (u.a. Sprachtraining, Fahrtraining mit Geländewagen Schießtraining, Waffen-/Sprengstoff-/Sprengfallenkunde, Einsatztraining ). Auch dem Aspekt der Betreuung kommt eine besondere Bedeutung zu. Wenngleich sie in den Einsatzgebieten grundsätzlich schon durch die Kontingentsleitung , entsprechende Betreuungsteams und durch ein Kriseninterventionsteam (KIT)1 gewährleistet wird, steht im Saarland zusätzliche eine landesinterne Betreuungskomponente bereit. Zur Koordination aller landesinternen Maßnahmen hat das Ministerium für Inneres und Sport (MfIS) die Geschäftsstelle „Internationale Polizeimissionen“ eingerichtet. Als Rahmen für das landesinterne Verfahren der Auswahl, Vorbereitung und Betreuung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer hat das MfIS mit der Fachhochschule für Verwaltung – Fachbereich Polizeivollzugsdienst eine Konzeption erstellt (Stand: 01.04.2004). Wegen der am 1. März 2012 umgesetzten Organisationsfortschreibung der saarländischen Vollzugspolizei und den räumlichen sowie strukturellen Änderungen im Bereich der Fachhochschule für Verwaltung im Oktober 2012 wird diese Konzeption zurzeit neu verfasst. 1 Das KIT ist eine Aufrufeinheit aus Bund und Ländern mit ca. 30 Mitgliedern, die unterschiedliche Fachlichkeiten abde- cken (Seelsorger, Ärzte, Psychologen, PVB) Drucksache 15/349 (15/225) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Entsandte Polizeibeamtinnen und –beamte Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte hat die Landesregierung seit 1990 entsandt? Bitte schlüsseln Sie nach Jahr, Mission, Geschlecht , Alter und Dienstgrad auf! Zu Frage 1: Wie in der Vorbemerkung ausgeführt, beteiligt sich das Saarland seit dem Jahr 2001 an internationalen Polizeimissionen. Bisher wurden insgesamt 24 PVB entsandt. Davon haben 7 PVB inzwischen mehrmals teilgenommen. Bei den Missionen handelt es sich um: United Nations Mission in Bosnia-Herzegovina (UNMIBH), United Nations Mission in Kosovo (UNMIK), European Union Rule of Law Mission in Kosovo (EULEX), German Police Project Team Afghanistan (GPPT), European Union Police Mission in Afghanistan (EUPOL). Jahr Mission Teilnehmer Geschlecht Alter Amtsbezeichnungi 2001 UNMIBH UNMIK 1 3 alle männlich 37 41 42 43 POM KK PHM PHM 2002 UNMIK 3 alle männlich 36 40 42 POM KOK PK 2003 UNMIK 4 alle männlich 39 43 43 45 POK PK KOK PHM 2004 UNMIK 3 alle männlich 28 37 44 PK POM KHK 2005 UNMIK 3 alle männlich 32 41 41 PK POK KOK 2006 UNMIK 1 1 männlich weiblich 31 33 PK PKin 2007 UNMIK 2 alle männlich 47 49 POK POK 2008 UNMIK EULEX GPPT 1 1 1 alle männlich 31 41 32 PK PHM POK 2009 GPPT EUPOL 2 1 alle männlich 45 51 34 PHK KOK POK 2010 GPPT EUPOL 1 1 1 männlich weiblich männlich 52 30 52 PHK PKin KOK 2011 GPPT 1 3 weiblich männlich männlich männlich 34 28 30 51 POKin PK PK POK 2012 GPPT EUMM GEO 1 1 alle männlich 54 45 PHK PK Drucksache 15/349 (15/225) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte haben sich seit 1990 für Auslandseinsätze gemeldet? Bitte schlüsseln Sie nach Jahren, Geschlecht, Alter und Dienstgrad auf! Zu Frage 2: Seit der ersten Ausschreibung im Jahr 2000 haben sich insgesamt 89 PVB für Auslandseinsätze gemeldet. Die Meldungen erfolgten überwiegend nach Ausschreibungen des Ministeriums mit Ankündigung eines Auswahlverfahrens. Die Notwendigkeit der Durchführung von Auswahlverfahren ergibt sich im Wesentlichen aus dem von Seiten des BMI gemeldeten Personalisierungsbedarf im Kontext zu der Anzahl und Verfügbarkeit von Bewerberinnen und Bewerbern. Vor dem Hintergrund einer Poolbildung und der Möglichkeit einer wiederholten Entsendung bereits ausgewählter PVB ist es nicht zwingend erforderlich, jährlich Auswahlverfahren durchzuführen. Jahr Anzahl Geschlecht Alter Amtsbezeichnung 2000 24 alle männlich 27 30 32 33 34 36 36 37 37 37 37 38 38 40 41 41 42 42 42 42 45 45 48 50 PM PM PK PM POM POM POM PM POM POM POM PK KOK PK POM KK PHM PHM POK POK PHM PHM POM PHK 2002 7 alle männlich 27 31 38 42 43 44 44 PK PM PK PK KHK POK PHK 2003 10 alle männlich 27 27 31 32 33 39 40 43 45 45 PK PK PK PK POM KOK POM KOM POK KHM Drucksache 15/349 (15/225) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Jahr Anzahl Geschlecht Alter Amtsbezeichnung 2005 7 männlich männlich männlich männlich weiblich männlich männlich 27 27 27 30 32 42 50 PK z.A. PK PK PK PKin POK PK 2007 8 alle männlich 27 28 28 38 40 43 49 49 PK z.A. PK z.A. PK z.A. POM/KA POM PK KK POK 2008 9 alle männlich 29 31 33 35 41 44 44 50 52 PK PK POK PK POM POK KK KK PK 2009 10 männlich weiblich männlich männlich männlich männlich männlich männlich männlich männlich 28 29 29 34 34 40 45 45 51 51 PK PKin PK PK z.A. POK PK KHK PHK PHK KOK 2010 9 männlich männlich männlich weiblich männlich männlich männlich männlich männlich 27 27 32 34 38 47 47 50 52 PK PK PK POKin PK POR KK POK KOK 2011 2 alle männlich 44 53 PK PHK 2012 3 männlich weiblich männlich 32 36 52 PK POKin POK Summe 89 männlich: 85 weiblich: 4 5 PM, 13 POM / 1 KOM, 4 PHM / 1 KHM, 38 PK/in / 3 KK, 15 POK/in / 2 KOK, 4 PHK / 2 KHK, 1 POR Drucksache 15/349 (15/225) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 6 - Werbung und Rekrutierung Wie hat die Landesregierung in den letzten drei Jahren für Auslandseinsätze geworben? Beschreiben Sie bitte das didaktische Konzept, Umfang der Werbemaßnahmen und die geschätzte Anzahl der erreichten Personen! Zu Frage 3: Die Werbung für Auslandseinsätze orientiert sich u.a. am Personalbedarf und ist in der Landeskonzeption verankert. Sie besteht im Wesentlichen aus Informationsveranstaltungen des Ministeriums, kontinuierlicher Intranet-Präsenz, Vorträgen von Missionsteilnehmern bei Dienstbesprechungen/-versammlungen sowie den Ausschreibungen selbst. Während zu den Infoveranstaltungen Einladungen an alle Dienststellen ergehen , beschränken sich die Vorträge meist auf einen Teilbereich der Organisation. Über das Intranet der Polizei besteht jedoch die Möglichkeit, alle nach abgeschlossenem Studium auf den Dienststellen eingesetzten PVB (zurzeit ca. 2800) zu erreichen. Welche materiellen und immateriellen Anreize setzt die Landesregierung für Auslandseinsätze? Zu Frage 4: Der Einsatz deutscher PVB im Ausland ist eine Angelegenheit des Bundes (siehe Vorbemerkung der Landesregierung), der insoweit auch die Anreize für eine Teilnahme an internationalen Polizeimissionen durch Zahlung von Auslandsverwendungszuschlägen und Trennungsgeld setzt. Diese werden noch ergänzt durch die Zahlung von Tagespauschalen der Mandatsträger (z.B. UN, EU, OSZE). Von Seiten der Landesregierung werden die Auslandseinsätze im Rahmen der regelmäßigen Leistungsbeurteilung gewürdigt (siehe Antwort zu Frage 17). Auswahl Wie sehen Curriculum, Dauer, Methoden sowie die Auswahl der Dozenten des länderspezifischen Eignungsauswahlverfahrens aus? Zu Frage 5: Das landesspezifische Auswahlverfahren findet an mehreren Tagen statt und erstreckt sich nach Terminverfügbarkeit über zwei bis vier Wochen. Die Bewerberinnen/Bewerber unterziehen sich zunächst einem mehrteiligen Test in der für die Mission erforderlichen Fremdsprache. Wenn ihre Fähigkeiten den Anforderungen grundsätzlich entsprechen, nehmen sie am weiteren Verfahren teil. Drucksache 15/349 (15/225) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 7 - Sie werden dann zu einem strukturierten Auswahlgespräch bei einer Auswahlkommission eingeladen. Ziel dieses Gespräches ist die Feststellung der persönlichen Eignung (Motivlage, persönlicher Hintergrund, Stressstabilität, Teamgeist, Selbstdisziplin , Kommunikationsfähigkeit, Vorinformation zur körperlichen/gesundheitlichen Verfassung etc.). Die Auswahlkommission besteht grundsätzlich aus: • dem Polizeipsychologen, • der Leiterin/dem Leiter des Personalreferates des Ministeriums, • der Leiterin/dem Leiter der Geschäftsstelle Internationale Polizeimissionen, • einer Vertreterin/einem Vertreter des Polizeihauptpersonalrates, • der Frauenbeauftragten der saarländischen Vollzugspolizei. Der polizeiärztliche Dienst überprüft anschließend die Eignung im Hinblick auf die besonderen gesundheitlichen Anforderungen in Auslandsverwendungen. Bei vollständigem Nachweis der Eignung stellt er die so genannte „entry medical examination“ (eme) als Zugangsvoraussetzung aus und leitet diese dem BMI zu. Zur Feststellung der körperlichen Eignung unterziehen sich die Bewerberinnen /Bewerber einem Leistungstest, dem so genannten „Cooper-Test“ (12-Minuten-Lauf nach Alters-/Zeittabelle). Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte haben das Eignungsaus-wahlverfahren durchlaufen und wie viele haben bestanden? Bitte schlüsseln Sie nach Alter, Geschlecht und Dienstgrad auf! Zu Frage 6: Bisher haben drei Polizeivollzugsbeamtinnen und 45 Polizeivollzugsbeamte an Eignungsauswahlverfahren teilgenommen. Bestanden haben drei Polizeivollzugs-beamtinnen und 21 Polizeivollzugsbeamte. Die tabellarische Übersicht stellt im jeweiligen Lebensjahr die Anzahl der Beamtinnen und Beamten verbunden mit Dienstgraden (Amtsbezeichnungen ) dar. Hinweis: Beamtinnen und Beamte, die mehrfach im Auslandseinsatz waren, haben das Eignungsauswahlverfahren nur einmal durchlaufen. Alter Verfahren durchlaufen Verfahren bestanden 27 1 PM, 4 PK 2 PK 28 2 PK 2 PK 29 2 PK, 1 PKin 1 PK, 1 PKin 30 1 PM 31 1 PM, 2 PK 2 PK 32 1 PK, 1 POKin 1 POKin 33 1 PM 1 PM 34 1 POM, 1 POKin 1 POM, 1 POKin 35 1 PK 36 2 POM 1 POM 37 3 POM, 1 PM 38 1 KOK, 3 PK, 1 POM/KA2 1 KOK, 1 PK 39 1 KOK 1 KOK 40 1 PK 41 1 KK, 1 PK 1 KK, 1 PK 42 2 POK, 1 PK, 2 PHM, 1 POK, 1 PK, 2 PHM 2 Siehe Endnote Drucksache 15/349 (15/225) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 8 - Alter Verfahren durchlaufen Verfahren bestanden 43 1 KHK, 1 KOM 1 KHK 44 45 2 PHM, 1 KHM 1 PHM 46 47 48 1 POM 49 50 1 PHK, 1 PK Summe 48 - 3 Beamtinnen und 45 Beamte 24 – 3 Beamtinnen und 21 Beamte Aus welchen Gründen sind Kandidatinnen und Kandidaten gescheitert? Zu Frage 7: Die überwiegende Mehrzahl der Bewerberinnen/Bewerber, die das Auswahlverfahren nicht bestanden haben, konnten keine ausreichenden Fähigkeiten in der jeweils geforderten Fremdsprache nachweisen. Eine geringe Anzahl hat die medizinischen Anforderungen (z.B. Sehfähigkeit ohne Sehhilfe, Blutwerte) für Einsatz in den jeweiligen Missionsgebieten nicht erfüllt. Nach welcher Methode und unter welchen Gesichtspunkten wählen Sie Ihre Trainer und Dozenten aus? Zu Frage 8: Gemäß Landeskonzeption werden für die landesinternen Vorbereitungsmaßnahmen die Trainer und Dozenten mit den jeweils erforderlichen spezifischen Fachkenntnissen und Fähigkeiten grundsätzlich von der Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes , Fachbereich Polizeivollzugsdienst zur Verfügung gestellt und nach Bedarf durch Spezialisten des Landespolizeipräsidiums ergänzt. Ist es vorgekommen, dass Polizeibeamtinnen und -beamte Ihres Landes, denen im Basistraining die Eignung für den Auslandseinsatz aberkannt wurde , trotzdem entsandt wurden? Wenn ja, erläutern Sie bitte die Fälle und Beweggründe ! Zu Frage 9: Nein. Begleitung und Kontakt zur entsendenden Dienststelle Wie kompensiert die Landesregierung den Personalausfall während der Abordnung der Polizeibeamtinnen und -beamten? Zu Frage 10: Aufgrund der zahlenmäßig vergleichsweise geringen Beteiligung des Saarlandes mit zwei bis drei PVB sind strukturelle bzw. Personalersatzmaßnahmen nicht vorgesehen. Drucksache 15/349 (15/225) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 9 - Werden Kolleginnen und Kollegen der Dienststelle für durch den Auslandseinsatz anfallende Mehrarbeit entschädigt? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 11: Nein. Eine vergütungsrelevante Mehrarbeit gemäß der in Landesrecht übergeleiteten Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Dezember 19983 fällt nicht an. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung , um etwaige Probleme der im Auslandseinsatz befindlichen Polizeibeamtinnen und -beamten mit den in der Dienststelle verbleibenden Kolleginnen und Kollegen zu erörtern und zu lösen ? Zu Frage 12: Derartige Probleme wurden hier bisher nicht bekannt. Psychologische und Seelsorgerische Betreuung vor, während und nach dem Auslandseinsatz Wie werden die von Ihnen entsandten Polizeibeamtinnen und –beamten sowie deren Familien vor, während und/oder nach ihrem Auslandseinsatz seelsorgerisch und/oder psychologisch begleitet ? Wie hoch war die Resonanz auf die einzelnen Angebote ? Zu Frage 13: Gemäß Landeskonzeption ist für saarländische Teilnehmerinnen und -teilnehmer eine Betreuungskomponente (bestehend aus Betreuungsteam, Polizeipsychologe, Polizeiseelsorger , Geschäftsstelle) vorgesehen, welche vor, während und nach dem Einsatz - auch für die Angehörigen – kompetente Ansprechpartner bietet. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. Das Angebot wurde bisher lediglich in wenigen Einzelfällen in Anspruch genommen. 3 zuletzt geändert durch die Verordnung vom 24. November 2009 (Amtsbl. I S. 1814) Drucksache 15/349 (15/225) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 10 - Wie garantiert die Landesregierung, dass Seelsorgerinnen und Seelsorger sowie Psychologinnen und Psychologen für diese spezielle Aufgabe im nötigen Umfang qualifiziert sind? Zu Frage 14: Die dazu eingesetzten Fachkräfte (Polizeipsychologe, ev. und kath. Geistliche) sind durch ihre berufsbezogene Kompetenz und das entsprechende Erfahrungswissen hinreichend qualifiziert. Ob und wie halten entsandte Polizeibeamtinnen und -beamte und ihre entsendende Dienststelle während des Auslandseinsatzes miteinander Kontakt und wie unterstützt die Landesregierung das Kontakthalten? Zu Frage 15: Im Rahmen der jeweiligen Heimaturlaubszeiten halten die PVB persönlichen Kontakt (z.B. durch Gespräche und Treffen) mit Kolleginnen und Kollegen, Vorgesetzten und mit der Geschäftsstelle Internationale Polizeimissionen beim Ministerium. Im Einsatzgebiet werden insbesondere die medialen Möglichkeiten (z.B. E-Mail, soziale Netzwerke , Skype, Telefon) von den PVB untereinander und mit ihren Dienststellen umfänglich genutzt. Auch die Geschäftsstelle pflegt den ständigen Kontakt in die Einsatzgebiete über die gleichen Medien. Darüber hinaus hat Herr Staatssekretär Georg Jungmann persönlich an einer Betreuungsreise in das Einsatzgebiet Afghanistan teilgenommen. Karrieremöglichkeiten Werden Polizeibeamtinnen und -beamte, die von ihrem Auslandsaufenthalt zurückkehren, an eine Stelle versetzt, in der sie ihre im Ausland erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen optimal einsetzen können? Wenn ja, wie werden diese ermittelt und welche Art von Stellen waren dies? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 16: Die aus dem Auslandseinsatz zurückkehrenden PVB treten grundsätzlich zunächst ihren Dienst wieder bei der Dienststelle an, der sie vor dem Einsatz zugewiesen waren. Zeitnah nach der Rückkehr wird von Seiten des Ministeriums ein so genanntes Rückkehrergespräch geführt, das über eine reine Nachbereitung des Einsatzes hinaus auch Möglichkeiten der Nutzung von im Einsatz erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten umfasst. Das Ministerium veranlasst auch eine entsprechende Sensibilisierung der jeweiligen Vorgesetzten, die ihrerseits im Mitarbeiter-Gespräch und im Rahmen von Führungskräftebesprechungen weitere Möglichkeiten eines insoweit optimierten Personaleinsatzes erörtern. Seit Beginn der Beteiligung des Saarlandes an internationalen Polizeimissionen wurden in mehreren Fällen dienstliche Veränderungen veranlasst. So konnten z.B. die im Einsatz gewonnenen Erfahrungen in einer späteren Tätigkeit in den Bereichen Organisierte Kriminalität, Staatsschutz und Finanzermittlungen genutzt werden . Drucksache 15/349 (15/225) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 11 - Beabsichtigt die Landesregierung, den Auslandsaufenthalt als Beförderungskriterium in die „Rahmenrichtlinien für Beförderungsentscheidungen für die Polizei“ mit aufzunehmen? Wenn ja, erläutern Sie bitte den derzeitigen Sachstand! Wenn nein, erläutern Sie bitte die Gründe! Zu Frage 17: Rahmenrichtlinien für Beförderungsentscheidungen für die saarländische Vollzugspolizei wurden bisher nicht aufgestellt. Beförderungsauswahlentscheidungen richten sich nach Eignung, Leistung und Befähigung der PVB. Von wesentlicher Bedeutung für diese Auswahlentscheidungen ist eine regelmäßig zu erstellende Leistungsbeurteilung, deren Merkmale alle im Polizeiberuf zu bewertenden Kriterien beinhalten. Die Kontingentsleitungen in den Einsatzgebieten erstellen eigene Beurteilungsbeiträge über die im Ausland geleisteten Dienste. Diese werden in der Leistungsbeurteilung der Heimatbehörde angemessen berücksichtigt. Werden den von Ihnen entsandten Polizeibeamtinnen und –beamte bestimmte Ehrungen wie Auszeichnung durch den Innenminister oder Vorsprache beim Polizeipräsidenten zuteil? Zu Frage 18: Ja. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass die Hausleitung des Innenministeriums die PVB anlässlich ihrer Verabschiedung und nach ihrer Rückkehr aus dem Einsatz jeweils zu einem persönlichen Gespräch einlädt. Nach Möglichkeit nimmt sie in dem Zusammenhang auch die Verleihung der Afghanistan-Spange4 vor. Synergie Werten Sie die von den Polizeibeamtinnen und –beamten im Auslandseinsatz erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen nach deren Rückkehr aus? Wenn ja, wie? Zu Frage 19: Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. 4 Die Afghanistan-Spange ist ein an der Uniform zu tragendes Ehrenzeichen. Sie wird für eine Einsatzzeit ab 3 Monaten beim GPPT ausgegeben (bis 6 Monate in Bronze, bis 14 Monate in Silber und ab 15 Monaten in Gold) Drucksache 15/349 (15/225) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 12 - Welche Maßnahmen müssen nach Einschätzung der Landesregierung aufgrund wachsenden Personalbedarfs und des hohen Anspruchs der Auslandsmissionen , ergriffen werden, um ausreichend qualifizierte Polizeibeamtinnen und -beamte für Auslandsmissionen stellen zu können? Zu Frage 20: Es müssen keine weiteren landesinternen Maßnahmen ergriffen werden. Die Qualifizierungsmaßnahmen des Bundes und des Landes werden ständig fortgeschrieben und an aktuelle Erfordernisse angepasst. Dazu wird auf die Vorbemerkungen hingewiesen. Durch die für das Einsatzgebiet Afghanistan bereits beschlossene deutliche Reduzierung des Personals ab 2014 ist insgesamt kein wachsender, sondern eher ein abnehmender Personalbedarf zu erwarten, sofern keine weitere vergleichbar personalintensive Mission eingerichtet wird. i In den tabellarischen Darstellungen verwandte Abkürzungen der Amtsbezeichnungen der Voll- zugspolizei PM Polizeimeister POM Polizeiobermeister KOM Kriminalobermeister PHM Polizeihauptmeister KHM Kriminalhauptmeister PK/in Polizeikommissar/in KK Kriminalkommissar POK/in Polizeioberkommissar/in KOK Kriminaloberkommissar PHK Polizeihauptkommissar KHK Kriminalhauptkommissar POR Polizeioberrat Die weibliche Form der Amtsbezeichnung wird jeweils durch den Anhang „in“ dargestellt. Der Zusatz „z.A.“ zur Amtsbezeichnung PK weist auf das Dienstverhältnis „zur Anstellung“ hin. Die Amtsbezeichnung POM/KA (Polizeiobermeister/Kommissaranwärter) weist darauf hin, dass der Beamte das Studium an der Fachhochschule für Verwaltung, Fachbereich Polizeivollzugsdienst , bereits erfolgreich abgeschlossen hat, jedoch noch nicht zum Polizeikommissar befördert wurde.