LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/405 (15/314) 19.03.2013 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Heike Kugler (DIE LINKE.) betr.: Konto und Darlehen für SGB II-Empfänger Vorbemerkung der Fragestellerin: „Im Zusammenhang mit den Stromsperren werden immer wieder Darlehen für SGB II-Empfänger ins Gespräch gebracht. Hinzu kommen bei manchen Personen noch verhängte Sperren, die die angespannte finanzielle Situation der Betroffenen zusätzlich verschärfen.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende erfolgt durch die Jobcenter. Die Trägerschaft dieser Jobcenter unterscheidet sich grundlegend. In den Landkreisen Merzig-Wadern, Neunkirchen und dem Regionalverband Saarbrücken nehmen gemeinsame Einrichtungen (gE), unter der Trägerschaft der jeweiligen Kommune und der Bundesagentur für Arbeit (BA), die Umsetzung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) wahr. Dagegen setzen die Landkreise St. Wendel, Saarlouis und der Saarpfalz -Kreis das SGB II in eigener Trägerschaft als sogenannte zugelassene kommunale Träger (zkT) um. Die Bundesagentur für Arbeit erstellt die Statistik zur Grundsicherung (§ 53 SGB II). Sie übernimmt in diesem Kontext auch die laufende Berichterstattung und Veröffentlichung (u.a. www.statistik.arbeitsagentur.de). Die zuständigen Träger der Grundsicherung stellen die dafür benötigten Daten (§ 51b SGB II) über das IT-Fachverfahren der BA A2LL (für die gemeinsamen Einrichtungen) sowie über den Datenstandard XSozialBA -SGB II (für die zugelassenen kommunalen Träger) zur Verfügung. Die zu erhebenden Daten wurden durch das BMAS mit Zustimmung des Bundesrates gemäß § 51b Absatz 1 Satz 2 SGB II per Rechtsverordnung festgelegt (Verordnung zur Erhebung der Daten nach § 51b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vom 12.08.2010). Statistische Auswertungen über SGB II-Leistungsberechtigte, die über kein eigenes Konto verfügen, und über die Anzahl der beantragten Darlehen inkl. deren Höhe liegen dort nicht vor. Aus diesem Grund wurden die saarländischen Grundsicherungsträger gebeten , evtl. vor Ort vorhandene Daten zur Verfügung zu stellen. Zu den Fragen 1 bis 3 werden die Antworten entsprechend nach dem jeweiligen Grundsicherungsträger unterteilt . Für die gemeinsamen Einrichtungen erfolgte die Beantwortung der Fragen 1 bis 3 durch die Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit (RD RPS). Ausgegeben: 20.03.2013 (24.01.2013) Drucksache 15/405 (15/314) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Aufgrund der Formulierung der Frage 2 geht die Landesregierung davon aus, dass von der Fragestellerin Darlehen nach § 24 Absatz 1 SGB II zur Deckung eines unabweisbaren Bedarfs gemeint sind. Eine weitergehende Differenzierung, ob dadurch „Anschaffungen “ getätigt wurden oder andere Aufwendungen (z.B. für Stromnachzahlungen ) beglichen wurden, ist generell nicht möglich. Weitergehende Aussagen basieren auf eigenen Erfassungen der Jobcenter vor Ort. Vor diesem Hintergrund erfolgte die Befragung der saarländischen Grundsicherungsträger. Zur Beantwortung der Fragen 4 bis 8 wurde die Statistik der BA ausgewertet. Wie viele SGB II - Empfänger verfügen über kein eigenes Konto? Sofern keine belastbaren Zahlen vorliegen, sollten Schätzungen, mit denen die Landesregierung arbeitet, genannt werden. Zu Frage 1: Jobcenter Merzig-Wadern, Saarbrücken und Neunkirchen (RD RPS): Eine Abfrage, wie viele SGB II-Empfänger über kein eigenes Konto verfügen, ist über das IT-Fachverfahren A2LL nicht möglich. Eine Schätzung kann von der RD RPS nicht vorgenommen werden. Jobcenter St. Wendel: Derzeit erhalten 66 von 2.130 Bedarfsgemeinschaften die Geldleistungen per Zahlungsanweisung , da kein Girokonto mitgeteilt wurde, auf welches die Leistung überwiesen werden kann. Dies entspricht einem Anteil von rund 3% der Bedarfsgemeinschaften . Diese Kunden werden vom Jobcenter St. Wendel standardisiert über das „Girokonto für Jedermann“ sowie die im Falle einer evtl. Verweigerung zuständigen Kundenbeschwerdestellen schriftlich informiert und auf die Möglichkeit der Schuldnerberatung hingewiesen. Zu diesem Thema wurden auch Gruppeninformationen durchgeführt. Letztlich konnte damit der Bestand von rund 120 Fällen über die Jahre hinweg halbiert werden. Bei der verbleibenden Gruppe ist davon auszugehen, dass diese Personen trotz eingehender Beratung und des Wissens um zusätzliche Kosten überwiegend kein Interesse an einer Kontoeinrichtung haben, da dem Jobcenter zumindest in den letzten Jahren kein Fall bekannt geworden ist, bei dem eine Kontoeinrichtung durch ein örtliches Kreditinstitut verweigert wurde. Punktuell nimmt das Jobcenter die Verpflichtung, sich um eine Kontoeinrichtung zu bemühen, auch in die Eingliederungsvereinbarung auf. Jobcenter Saarlouis: Aktuell verfügen 150 Leistungsberechtigte über kein eigenes Konto. Jobcenter Saarpfalz: Aktuell verfügen 50 Leistungsberechtigte über kein eigenes Konto. Drucksache 15/405 (15/314) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Wie viele SGB II - Empfänger mussten in den letzten Jahren bei den Arbeitsagenturen / Optionskommunen Darlehen beantragen, um notwendige Anschaffungen vornehmen zu können? Zu Frage 2: Jobcenter Merzig-Wadern, Saarbrücken und Neunkirchen (RD RPS): Zu dieser Frage liegen der RD RPS ebenfalls keine Daten vor. Jobcenter St. Wendel: Wegen der in 2011 erfolgten umfangreichen Rechtsänderungen im SGB II, die eine Umstrukturierung des Dokumentvorlagensystems des Jobcenters erforderten, können nur für das Jahr 2012 vollständige Angaben gemacht werden. Auswertungen, die sich auf Vorjahre beziehen, sind zwar möglich, liefern aber keine verwertbaren Vergleichsdaten . In 2012 wurden für 160 Bedarfsgemeinschaften, die aus insgesamt 328 Leistungsberechtigten bestanden, Bewilligungsbescheide über Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II erstellt. Dadurch erhielten rund 7,5 % der Bedarfsgemeinschaften ein solches Darlehen , dessen Tilgung nach den gesetzlichen Maßgaben durchgeführt wird. Eine Statistik über abgelehnte Anträge wird nicht geführt. Jobcenter Saarlouis: Aufgrund der Umstellung zum zugelassenen kommunalen Träger ab 01. Januar 2012 stehen die EDV-Programme aus der Zeit davor nicht mehr vollumfänglich zur Verfügung . Dies hat zur Folge, dass für die Jahre 2009 bis 2011 keine Angaben über die Anzahl der Darlehensempfänger gemacht werden können. Die Anzahl der bewilligten Darlehen betrug in 2012 240 und in 2013 bisher 33 (Stand: 22. Februar 2013). Jobcenter Saarpfalz: Aufgrund der Umstellung zum zugelassenen kommunalen Träger ab 01. Januar 2012 kann lediglich das Jahr 2012 betrachtet werden. Im Jahr 2012 wurde in 804 Fällen ein Darlehen bewilligt. In welcher Höhe wurden die Darlehen beantragt bzw. genehmigt (Durchschnittlicher Wert und Grenzwert für genehmigungsfähige Darlehen)? Zu Frage 3: Jobcenter Merzig-Wadern, Saarbrücken und Neunkirchen (RD RPS): Angaben über die Höhe der einzelnen beantragten Darlehen und deren letztendliche Genehmigung der Höhe nach können nicht gemacht werden. Die RD verfügt lediglich über jahresbezogene Auflistungen. Danach wurden von den drei genannten Jobcentern 2012 insgesamt ca. 1,5 Mio. € als Darlehen ausgezahlt. Drucksache 15/405 (15/314) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Die Darlehen wurden für folgende Zwecke erbracht: Unterkunft und Heizung, Kaution bei Umzug, Übernahme Mietschulden, Erstausstattung Wohnung, Erstausstattung Schwangerschaft und Geburt. Jobcenter St. Wendel: Die Höhe der bewilligten Darlehen lag zwischen 40 € und 1.460 €, einen „Grenzwert“ kennt das SGB II insoweit nicht. Der Durchschnitt der bewilligten Beträge (Median) lag 2012 bei 250 €, das entspricht dem Niveau der vergangenen Jahre. Über eine evtl. Differenz zwischen beantragter und bewilligter Summe erfolgt keine Erhebung, da die Anträge in der Regel nicht geldwertbezogen, sondern gegenstandsbezogen gestellt werden (z.B. für defekten Kühlschrank, Waschmaschine, Brille etc.). Die Sachbearbeiter entscheiden einzelfallbezogen über die Bewilligungshöhe unter Berücksichtigung der marktüblichen Kosten für die beantragte Leistung. Jobcenter Saarlouis: Höhe der Darlehen seit 2009: Erstausstattung Wohnung Erstausstattung Kleidung Summe der Dar- lehen 2009 162.805,49 € 96.939,90 € 259.745,39 € 2010 146.444,47 € 96.478,18 € 242.922,65 € 2011 129.776,56 € 77.170,33 € 206.946,89 € 2012 121.932,01 € 6.757,50 € 128.689,51 € 01.01. - 22.02.2013 29.834,47 € 660,00 € 30.494,47 € 560.958,53 € 277.345,91 € 868.798,91 € Jobcenter Saarpfalz: Der Durchschnittswert liegt geschätzt bei ca. 500 Euro. Die Bewilligung erfolgt immer unter Berücksichtigung der Gesamtsituation des Kunden. Drucksache 15/405 (15/314) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Wie viele Menschen haben eine Sperre in den Jahren 2009 -2012 pro Jahr erhalten? Zu Frage 4: Anzahl erwerbsfähiger Leistungsbezieher (SGB II) mit mind. einer Sanktion im Jahresdurchschnitt im Saarland 2009 1.547 2010 1.591 2011 1.691 2012 1.4251 Für welchen Zeitraum war die Sperre auferlegt und welches waren die Gründe? Zu Frage 5: Angaben über die Dauer der Sanktionen sind nicht möglich. Die meisten Sanktionen werden aufgrund von ungerechtfertigten Meldeversäumnissen verhängt, das waren im betrachteten Zeitraum zwischen 51 % und 61 % aller Sanktionen . Zwischen 25 % und 31 % der Sanktionen beruhten auf Weigerungen, Angebote von Arbeit, Ausbildung oder Maßnahmebesuch zu akzeptieren. Die Verweigerungen der Erfüllung von Pflichten aus abgeschlossenen Eingliederungsvereinbarungen zogen zwischen 8 % und 12 % der Sanktionen nach sich. Wie hoch war in der Regel die Sperre (in Prozent und absolut)? Zu Frage 6: Prozentangaben zur Höhe der verhängten Sanktionen sind nicht möglich. Die durchschnittliche Höhe der Sanktionen sank von 2009 bis 2012 von 142,65 € auf 120,03 €2. 1 Daten von Januar bis September; Gesamtjahreswert noch nicht verfügbar 2 Daten von Januar bis September; Gesamtjahreswert noch nicht verfügbar Drucksache 15/405 (15/314) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 6 - Wie viele Widersprüche gegen Sperrungen gab es in den Jahren 2009 - 2012 pro Jahr im Saarland und wie viele Widersprüche gegen die Sperrungen wurden durchgesetzt? Zu Frage 7: Der Landesregierung liegen zu den Widersprüchen gegen Sanktionen nur Daten von November 2012 bis Januar 2013 vor. Danach waren im November 2012 92 Widersprüche anhängig (6,6 % aller Widersprüche), im Dezember 2012 waren es 73 Widersprüche (5,9 % aller Widersprüche) und im Januar 2013 lagen 95 Widersprüche gegen Sanktionen im Saarland vor (6,2 % aller Widersprüche). Angaben zu Stattgaben von Widersprüchen gegen Sanktionen liegen nicht vor. Wie viele Sperrungen bzw. Widersprüche mussten in dem genannten Zeitraum 2009 – 2012 gerichtlich geklärt werden und zu wessen Gunsten wurden die Urteile beschieden? Zu Frage 8: Die Datenverfügbarkeit entspricht der zu Frage 7. Im November 2012 waren 64 Klagen anhängig (6,5 % aller Klagen), im Dezember 2012 waren es 65 Klagen (6,8 % aller Klagen) und im Januar 2013 lagen 68 Klagen gegen Sanktionen im Saarland vor (6,7 % aller Klagen). Angaben zum Ausgang von Verfahren liegen nicht vor.