LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/449 (15/313) 30.04.2013 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Michael Hilberer (PIRATEN) betr.: Menschen ohne "Papiere" im Saarland Vorbemerkung des Fragestellers: „Umfang und Art nicht legaler Migration lässt sich nur schwer statistisch erfassen. Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus bzw. ohne Papiere stellen einen Teil unserer Gesellschaft dar, leben aber in ständiger Angst, entdeckt zu werden. Ihre Migrationsgeschichten, insbesondere die Gründe, die zu einem Leben in der Illegalität führten, sind sehr unterschiedlich. Totalitäre Gesellschaftssysteme , wirtschaftliche Ausbeutung, soziale Ungerechtigkeit und Krieg treiben Menschen in die Flucht. In vielen Fällen sind westliche Staaten unmittelbar oder mittelbar an der Entstehung oder an der Aufrechterhaltung der entsprechenden Konflikte beteiligt. Das Nicht-Anerkennen solcher Fluchtgründe im deutschen Asylverfahren und die restriktiven Regelungen im Zuwanderungsgesetz bedeuten für Asylsuchende und MigrantInnen oft, dass sie in die Illegalität gezwungen werden. Es gibt verschiedenste Ursachen für ein Leben ohne gesicherten Aufenthaltsstatus bzw. ohne Papiere . Zum Beispiel: • abgelehnte Asylanträge, • abgelaufene Duldungen von Flüchtlingen aus Bürgerkriegsgebieten, • Entzug des Aufenthaltsrechts durch strafrechtli- che Verurteilung, • abgelaufene Visa, • nicht erneuerte Arbeitsgenehmigungen, • Verlust des Aufenthaltsrechts durch Scheidung. Ausgegeben: 30.04.2013 (24.01.2013) Drucksache 15/449 (15/313) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Trotz der unterschiedlichen Gründe der Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus bzw. ohne Papiere für ein Leben in der "Illegalität" ist ihnen gemeinsam , dass sie durch die bestehende Gesetzeslage im Alltag vom Zugang zu Bildung, Arbeit und Gesundheitsversorgung ausgeschlossen und ausgegrenzt werden. Ein Leben ohne gesicherten Aufenthaltsstatus bzw. ohne Papiere bedeutet: • Recht auf medizinische Versorgung ist de facto nicht gewährleistet, • keine legalen Erwerbsmöglichkeiten, • kein Recht Wohnungen anzumieten, • kein Recht auf Schul- oder Kindergartenplätze, • erschwerter Zugang zu juristischer Unterstüt- zung, • ständig angewiesen zu sein auf die Unterstüt- zung anderer, • mit der Angst zu leben "entdeckt" zu werden, • jederzeit von Abschiebung bedroht zu sein.“ Vorbemerkung Landesregierung: Die Landesregierung geht davon aus, dass es sich bei den in der Fragestellung enthaltenen Termini „Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus“, „Menschen ohne Papiere “, „Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus“ und „Illegalisierte“ um Ausländerinnen und Ausländer handelt, die sich im Saarland oder im übrigen Bundesgebiet aufhalten , ohne dass ihr Aufenthalt den Ausländerbehörden bekannt ist. Dieser Umstand kann zum einen darauf beruhen, dass die Betreffenden ohne erforderliche Dokumente eingereist sind und sich im Inland auch nicht bei der Ausländerbehörde gemeldet haben , oder dass eine zunächst legale Migration aufgrund des Wegfalls der erforderlichen Bedingungen zum nicht legalen Aufenthalt führt und der Aufenthaltsort der Ausländerbehörde nicht mehr bekannt ist. a) Wie viele Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus leben (gemäß der verfügbaren Daten z.B. von EUROSTAT und/oder von saarländischen Behörden) im Saarland? (Bitte nach Herkunft , Alter und Geschlecht getrennt auflisten. Sollten keine konkrete Statistik vorliegen, wird eine Schätzung erbeten.) b) In wie vielen Fällen wurde der Aufenthalt von Personen ohne legalen Aufenthaltsstatus in den Jahren 2007-2012 im Saarland von den zuständigen Behörden aufgedeckt? (Bitte getrennt nach Geschlecht, Alter und Herkunftsland auflisten .) Drucksache 15/449 (15/313) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - c) In wie vielen Fällen wurden wegen Gefährdung der öffentlichen Gesundheit oder Drogenmissbrauch seit Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift ausnahmsweise Daten im Rahmen der gesundheitlichen Versorgung an die Ausländerbehörde weitergegeben? (Bitte nach Jahr, Institution Grund und Konsequenz für den Hilfesuchenden getrennt angeben.) Zu Frage 1a: Personen, deren Aufenthalt in Deutschland den Ausländerbehörden nicht bekannt ist, können nicht erfasst werden. Der Landesregierung liegen daher keine statistischen Daten über diese Personen vor. Insoweit können auch keine Schätzungen von der Landesregierung vorgenommen werden. Zu Frage 1b: Für die Jahre 2007 bis 2011 kann die Anzahl der Verfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubtem Aufenthalt nach dem Aufenthaltsgesetz sowie die Differenzierung nach Herkunft, Alter und Geschlecht nach dem Inhalt der polizeilichen Kriminalstatistik aus den Anlagen 1a bis 1f entnommen werden. Für das Jahr 2012 liegen noch keine statistischen Daten vor. Zu Frage 1c: Der Landesregierung sind keine Fälle der Weitergabe von Daten im Rahmen der medizinischen Versorgung an das Landesverwaltungsamt als Ausländerbehörde bekannt. Sollten solche Daten im Rahmen der medizinischen Behandlung gewonnen worden sein, unterlägen sie der ärztlichen Schweigepflicht. a) Wie schätzt die Landesregierung die soziale Lage von Illegalisierten, insbesondere von Kindern , Jugendlichen und Familien im Saarland ein? b) In welcher Lebenssituation befinden sich Kinder und Jugendliche, die gemeinsam mit ihrer Familie oder anderen sozialen Bezugspersonen in Deutschland illegalisiert sind? c) Wie hat die Landesregierung Illegalisierte in der Vergangenheit unterstützt? (Bitte getrennt nach Art der Unterstützung und Höhe der Zuwendungen für die letzten fünf Jahre auflisten.) d) Welchen Schutz bekommen Illegalisierte in der saarländischen Praxis, wenn sie Opfer sexueller Ausbeutung oder Opfer von Arbeitsausbeutung werden? Wie werden diese Regelungen/ Maßnahmen angewendet? Drucksache 15/449 (15/313) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Zu Frage 2a und 2b: Der Landesregierung ist eine Einschätzung der sozialen Lage von Ausländerinnen und Ausländern, deren Aufenthalt in Deutschland nicht bekannt ist, nicht möglich. Auf die Antwort zu Frage 1a wird verwiesen. Zu Frage 2c: Es wird auf die Antwort zu Frage 2d verwiesen. Zu Frage 2d: Die Landesregierung hat 2007 den Runden Tisch zur Bekämpfung des Menschenhandels einberufen, um den Schutz und die Versorgung der Opfer sowie die Koordinierung der mit den vom Menschenhandel betroffenen Frauen und Männer befassten staatlichen und nichtstaatlichen Stellen zu verbessern. Weiter verfolgt der Runde Tisch das Ziel, Ausmaß und Erscheinungsformen des Menschenhandels im Saarland zu diskutieren und Verbesserungen bei der Strafverfolgung der Täter zu erreichen. Am Runden Tisch nehmen Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, für Inneres und Sport, der Justiz, der Landkreise und des Regionalverbandes und der Landeshauptstadt Saarbrücken sowie die spezialisierte Fachberatungsstelle für Opfer von Menschenhandel teil. Um die Versorgung und soziale Situation für die Opfer von Menschenhandel im Hinblick auf die Sicherung ihrer Versorgung und Unterbringung sowie die Entwicklung von Zukunftsperspektiven für eine eigenständige Existenzsicherung zu verbessern, hat der Runde Tisch einen Handlungsleitfaden entwickelt. Der Handlungsleitfaden richtet sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Behörden (Sozial- und Jugendämter, Jobcenter als Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende, Landesämter, Ausländerbehörden und Beratungsstellen) und beabsichtigt, ihnen Orientierung und Handlungssicherheit im Umgang mit Opfern von Menschenhandel zu geben, damit sie den betroffenen Opfern möglichst rasch soziale Hilfen zur Verfügung stellen können. Ausgehend von der Verbesserung der Situation für die Opfer ist es weiter ein Anliegen, ihre Aussagebereitschaft vor Gericht zu stärken und sie durch geeignete Maßnahmen zur Geheimhaltung ihrer persönlichen Daten besser zu schützen. Mit finanziellen Mitteln, die das Ministerium für Inneres und Sport aus den Ein-nahmen aus Straftaten erhebt, wird außerdem ein Notfonds unterhalten. Die Mittel des Notfonds werden dafür verwandt, betroffenen Opfern schnell und unbürokratisch vorläufige Leistungen zu gewährleisten und sie bei einer beruflichen Qualifizierung zu unterstützen, damit sie sich nach ihrer Zeugenaussage eine eigene Existenzsicherung aufbauen können. Der Leitfaden wird kontinuierlich aktualisiert und befindet sich derzeit erneut in Bearbeitung. Im Jahr 2005 wurde eine Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit der damaligen Landespolizeidirektion und des damaligen Landeskriminalamts (heute Landespolizeipräsidium ) und der Fachberatungsstelle für Migrantinnen zum Schutz von Opferzeuginnen von Menschenhandelsfällen im Saarland getroffen. Diese dient dem Schutz und der Betreuung von Opfern des Menschenhandels, soweit sie nicht von den Regelungen des polizeilichen Zeugenschutzes erfasst werden. Opfer im Sinne dieser Kooperationsvereinbarung sind Personen gleich welcher Staatsangehörigkeit (somit auch Ausländerinnen und Ausländer ohne legalen Aufenthaltsstatus), die durch Menschenhandel geschädigt worden sind. Drucksache 15/449 (15/313) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Sobald die Polizei mit potentiellen Menschenhandelsopfern in Kontakt tritt, prüft sie die Einleitung von Maßnahmen im Sinne der Kooperationsvereinbarung und weist die Opfer auf die Möglichkeiten dieser Kooperationsvereinbarung hin. Mit Zustimmung des Opfers stellt die Polizei den Kontakt zur Fachberatungsstelle her. Die professionelle Betreuung der Opfer übernimmt im Saarland die Beratungsstelle für Migrantinnen des Trägervereins Aldona e.V. in Saarbrücken. Im Einzelfall erfolgt eine besonders geschützte Unterbringung des Opfers in Absprache mit der Polizei. Gleichzeitig erfolgt in Fällen des unerlaubten Aufenthalts von Ausländern eine Verbindungsaufnahme mit der zuständigen Ausländerbehörde zwecks Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für die Opfer von Menschenhandel gemäß § 25 Abs. 4a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), sofern das Opfer die Voraussetzungen erfüllt. Erfüllt das Opfer die Voraussetzungen nach dem Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen, kann die Aufnahme ins Zeugenschutzpro-gramm geprüft werden. a) Welche Beratungsstellen zur anonymen Gesundheitsprävention und Erstdiagnostik gibt es nach Kenntnis der Landesregierung im Saarland ? b) Wie werden diese von der Landesregierung un- terstützt? c) Wie viele Hilfe- und Ratsuchende wenden sich dorthin? (Bitte für die letzten fünf Jahre getrennt auflisten.) d) Welche Möglichkeiten zur gesundheitlichen Versorgung und welchen Schutz vor Abschiebung erhalten schwangere Frauen und Kinder? e) Welche Lösungen bzw. Strategien gibt es im Saarland für die Gesundheitsversorgung oder Behandlung für Illegalisierte? Besteht die Möglichkeit eine "Clearingstelle", etwa einen Pool von Fachärzten sowie eine Notfallhotline, einzurichten ? Zu Frage 3a: Die Beratungsstellen zur anonymen Gesundheitsprävention und Erstdiagnostik, die der Landesregierung bekannt sind, sind der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen. Eine Erstbehandlung und Diagnostik ist zudem in der Ärztlichen Praxis für Obdachlose des Diakonischen Werkes in der Johannisstraße in Saarbrücken möglich. Darüber hinaus ist grundsätzlich jeder Arzt auch zur Behandlung von Ausländerinnen und Ausländern ohne legalen Aufenthaltsstatus verpflichtet. Drucksache 15/449 (15/313) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 6 - Zu Frage 3b: Nach dem Haushaltsplan des Saarlandes für das Kalenderjahr 2013 werden zur Erfüllung ihrer Aufgaben insgesamt die von der Aldona e.V. vorgehaltenen Beratungsstellen für Prostituierte und für Migrantinnen mit 292.400 Euro (Kapitel 0503 Titel 68402), pro familia mit 1.438.000 Euro (Kapitel 0503 Titel 68403) und die AIDS-Hilfe Saar e.V. mit 180.000 Euro (Kapitel 0508 Titel 68678) finanziell unterstützt. Zu Frage 3c: Dazu liegen der Landesregierung keine Zahlen vor. Zu Frage 3d: Es wird davon ausgegangen, dass sich die Fragestellung auf die Möglichkeiten einer für die Betreffenden kostenlosen gesundheitlichen Versorgung bezieht. Ausländerinnen und Ausländer ohne legalen Aufenthaltsstatus sind vollziehbar ausreisepflichtig und somit Leistungsberechtigte im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes . Sie haben unter den Voraussetzungen des §§ 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes Anspruch auf Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt. Weitere Anspruchsvoraussetzung ist, dass ein diesbezüglicher Leistungsbedarf besteht, weil die Betroffenen nicht in der Lage sind, die Leistungen aus eigenen Mitteln finanzieren zu können. Zur Prüfung des Bedarfs ist es erforderlich, dass die Betreffenden Angaben zu ihrer Identität und ihren persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen machen. Ohne die Erfüllung dieser Mitwirkungsverpflichtung besteht kein Leistungsanspruch. Die Frage der Gewährung von Abschiebungsschutz richtet sich nach den all-gemeinen Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes oder des Asylverfahrensrechts und ist im jeweiligen Einzelfall zu prüfen. Zu Frage 3e: Strategien für die Gesundheitsversorgung von Personen, deren Aufenthalt in Deutschland den Behörden nicht bekannt ist, sind nicht möglich. Das saarländische Gesundheitssystem steht aber grundsätzlich allen Menschen, die Hilfe brauchen, offen. Erste Hilfe bzw. Ersttherapie und Diagnostik wird überall geleistet. a) Erstreckt sich nach Auffassung der Landesregierung die Schulpflicht im Saarland auch auf Kinder ohne legalen Aufenthaltsstatus? b) Wie wird die Einhaltung der Ausnahme der Übermittlungspflicht nach § 87 Abs. 1 und 2 AufenthG für Schulen und sonstige Erziehungsund Bildungseinrichtungen kontrolliert? c) Kommt die in der vorherigen Frage angespro- chene Ausnahme im AufenthG explizit in der Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer im Saarland vor? Drucksache 15/449 (15/313) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 7 - d) Gab oder gibt es Anweisungen an Schulleitun- gen bzw. Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern hinsichtlich ihrer Aufenthaltsgenehmigung zu befragen? Wenn ja, welche? e) Meldeten Schulen vor Inkrafttreten des 2. EU Richtlinienumsetzungsgesetzes Schülerinnen und Schüler bei den Behörden, wenn keine Aufenthaltsgenehmigungen vorlagen? Gab es Fälle, in denen die betreffenden Personen und/oder deren Familien in der Folge abgeschoben wurden? (Bitte nach Kreisen und Schultypen für die letzten fünf Jahre aufschlüsseln .) Zu Frage 4a: Nach § 1 Absatz 1 des Schulpflichtgesetzes besteht im Saarland allgemeine Schulpflicht für alle Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, die im Saar-land ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Berufsausbildungs- oder Arbeitsstätte haben. Schulpflicht besteht somit auch für ausländische Kinder, Jugendliche und Heranwachsende ohne legalen Aufenthaltsstatus. Zu Frage 4b: Eine Kontrolle der Einhaltung der Ausnahme der Übermittlungspflicht nach § 87 Abs. 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes ist nicht möglich. Der Landesregierung sind keine Anhaltspunkte dafür bekannt, dass sich die Schulen nicht an das geltende Recht halten. Zu Frage 4c: Die Regelungen über die Schulpflicht sind Teil der Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer im Saarland. Zu Frage 4d: Nein. Zu Frage 4e: Nein. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Beratung und Fürsorge von Illegalisierten eine genuine Aufgabe von Nichtregierungsorganisationen und Kirchen ist? Wenn ja, warum? Zu Frage 5: Die Landesregierung nimmt keine Bewertung der Aufgaben von Nichtregierungsorganisationen und Kirchen vor. Drucksache 15/449 (15/313) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 8 - In welchen das Thema dieser Anfrage betreffenden Bund-Länder-Arbeitsgruppen ist das Saarland durch wen vertreten? Zu Frage 6: Grundsätzlich jährlich findet eine Tagung der Leiter der in Bund und Ländern bestehenden Organisationseinheiten für Schleusungskriminalität und Menschenhandel statt. Für das Saarland nimmt an dieser Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Leiter des zuständigen Dezernates des Landespolizeipräsidiums teil. a) Wie werden illegalisiert lebende Kinder und Jugendliche vor Ausbeutung und Gewalt geschützt ? Wo und auf welcher Ebene sehen die Behörden im Saarland konkreten Handlungsbedarf ? b) Hält die Landesregierung die Möglichkeiten zur Gesundheitsversorgung für Illegalisierte für ausreichend und wirkungsvoll? c) Welche psychologischen und sozialpädagogi- schen Hilfen gibt es für traumatisierte Kinder und Jugendliche, die illegalisiert leben müssen? d) Hält die Landesregierung es für sinnvoll eine of- fizielle Anlaufstelle zu schaffen, bei der Patienten und Patientinnen ohne Papiere jederzeit eine medizinische Versorgung in Anspruch nehmen können, ohne der Gefahr ausgesetzt zu sein, entdeckt und abgeschoben zu werden? Wenn ja, wie und wann kann das Projekt umgesetzt werden? e) Welche Maßnahmen nutzt das Saarland, um Il- legalisierte über die Möglichkeiten einer medizinischen Versorgung zu informieren? Zu Frage 7a: Die Landesregierung hat keine Erkenntnisse zu Fällen von Gewalt und Ausbeutung gegenüber illegal im Saarland lebenden Kindern und Jugendlichen. Zu Frage 7b und 7c: Es wird auf die Antworten zu den Fragen 3a und 3d verwiesen. Drucksache 15/449 (15/313) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 9 - Zu Frage 7d: Die Landesregierung hält es nicht für sinnvoll, im Saarland eine „offizielle An-laufstelle zu schaffen, bei der Patienten und Patientinnen ohne Papiere jeder-zeit eine medizinische Versorgung in Anspruch nehmen können, ohne der Gefahr ausgesetzt zu sein, entdeckt und abgeschoben zu werden“. Das Verwaltungshandeln ist an Recht und Gesetz gebunden. Zielsetzung des Verwaltungshandelns sollte die Herstellung rechtskonformer Verhältnisse sein. Auf die Antwort zu Frage 3d wird verwiesen. Zu Frage 7e: Es wird auf die Antwort zu Frage 3a verwiesen. In wie vielen Fällen kam es in den Jahren 2007- 2012 zu einer Übermittlung aufgrund von § 87 AufenthG durch Arbeitsgerichte? (Bitte aufschlüsseln nach den im AufenthG, §§ 87 ff., genannten Tatbeständen). Zu Frage 8: Mitteilungen nach § 87 AufenthG werden durch die Arbeitsgerichte statistisch nicht erfasst. Drucksache 15/449 (15/313) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 10 - Anlage 1a Erwachsene ab 21 Jahre 21 25 30 40 50 -- b i s u n t e r -- Berichtsjahr Saarland Tatverdächtige insges. Kinder bis 14 Jahre Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre) Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahre) 25 30 40 50 60 60 und älter Insge samt Tatverdächtige insgesamt 2007 Unerlaubte Einreise gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 1a AufenthG 392 0 20 33 97 96 101 37 7 1 339 2008 Unerlaubte Einreise gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 1a AufenthG 179 1 7 23 35 42 45 19 4 3 148 2009 Unerlaubte Einreise gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 1a AufenthG 613 0 47 56 145 105 65 59 25 5 510 2010 Unerlaubte Einreise gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 1a AufenthG 761 15 123 60 130 160 174 67 27 5 563 2011 Unerlaubte Einreise gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 1a AufenthG 867 27 261 103 118 141 141 61 10 5 476 2007 Illegaler Aufent- halt gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1, 2 und Abs. 2 Nr. 1b AufenthG 144 0 3 16 22 35 38 21 8 1 125 2008 Illegaler Aufenthalt gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1, 2 und Abs. 2 Nr. 1b AufenthG 249 0 11 27 70 60 50 25 5 1 211 2009 Illegaler Aufenthalt gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1, 2 und Abs. 2 Nr. 1b AufenthG 146 0 9 13 40 18 16 22 4 3 124 2010 Illegaler Aufenthalt gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1, 2 und Abs. 2 Nr. 1b AufenthG 130 0 12 13 21 30 28 17 7 2 105 2011 Illegaler Aufenthalt gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1, 2 und Abs. 2 Nr. 1b AufenthG 144 0 9 11 24 26 43 18 11 2 124 Drucksache 15/449 (15/313) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 11 - Erwachsene ab 21 Jahre 21 25 30 40 50 -- b i s u n t e r -- Berichtsjahr Saarland Tatverdächtige insges. Kinder bis 14 Jahre Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre) Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahre) 25 30 40 50 60 60 und älter Insge samt davon: Männliche Tatverdächtige 2007 Unerlaubte Einreise gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 1a AufenthG 315 0 15 26 83 79 79 29 3 1 274 2008 Unerlaubte Einreise gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 1a AufenthG 147 1 7 22 24 32 38 16 4 3 117 2009 Unerlaubte Einreise gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 1a AufenthG 495 0 40 47 84 118 142 47 15 2 408 2010 Unerlaubte Einreise gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 1a AufenthG 647 11 122 53 104 130 152 54 18 3 461 2011 Unerlaubte Einreise gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 1a AufenthG 772 16 256 93 101 121 122 50 9 4 407 2007 Illegaler Aufent- halt gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1, 2 und Abs. 2 Nr. 1b AufenthG 108 0 3 13 16 24 29 15 7 1 92 2008 Illegaler Aufenthalt gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1, 2 und Abs. 2 Nr. 1b AufenthG 216 0 10 25 65 47 46 20 3 0 181 2009 Illegaler Aufenthalt gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1, 2 und Abs. 2 Nr. 1b AufenthG 110 0 5 10 17 30 26 18 3 1 95 2010 Illegaler Aufenthalt gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1, 2 und Abs. 2 Nr. 1b AufenthG 102 0 11 10 16 21 24 14 4 2 81 2011 Unerlaubter Aufenthalt gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1, 2 und Abs. 2 Nr. 1b AufenthG 121 0 8 9 23 22 38 12 9 0 104 Drucksache 15/449 (15/313) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 12 - Erwachsene ab 21 Jahre 21 25 30 40 50 -- b i s u n t e r -- Berichtsjahr Saarland Tatverdächtige insges. Kinder bis 14 Jahre Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre) Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahre) 25 30 40 50 60 60 und älter Insge samt Weibliche Tatverdächtige 2007 Unerlaubte Einreise gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 1a AufenthG 77 0 5 7 14 17 22 8 4 0 65 2008 Unerlaubte Einreise gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 1a AufenthG 32 0 0 1 11 10 7 3 0 0 31 2009 Unerlaubte Einreise gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 1a AufenthG 118 0 7 9 22 27 28 12 10 3 102 2010 Unerlaubte Einreise gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 1a AufenthG 114 4 1 7 26 30 22 13 9 2 102 2011 Unerlaubte Einreise gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Nr. 1a AufenthG 95 11 5 10 17 20 19 11 1 1 69 2007 Illegaler Aufent- halt gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1, 2 und Abs. 2 Nr. 1b Aufenthaltsgesetz 36 0 0 3 6 11 9 6 1 0 33 2008 Illegaler Aufenthalt gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1, 2 und Abs. 2 Nr. 1b AufenthG 33 0 1 2 5 13 4 5 2 1 30 2009 Illegaler Aufenthalt gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1, 2 und Abs. 2 Nr. 1b AufenthG 36 0 4 3 4 10 8 4 1 2 29 2010 Illegaler Aufenthalt gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1, 2 und Abs. 2 Nr. 1b AufenthG 28 0 1 3 5 9 4 3 3 0 24 2011 Unerlaubter Aufenthalt gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1, 2 und Abs. 2 Nr. 1b AufenthG 23 0 1 2 1 4 5 6 2 2 20 Drucksache 15/449 (15/313) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 13 - Anlage 1b Berichtsjahr 2007 Tatverdächtige nach Staatsangehörigkeit Unerlaubte Einreise nach AufenthG Unerlaubter Aufenthalt nach AufenthG Nichtdeutsche insgesamt 391 140 Albanien 4 1 Bosnien und Herzegowina 1 2 Bulgarien 0 2 Frankreich 2 1 Kroatien 1 0 Serbien 35 8 Mazedonien 2 0 Niederlande 1 0 Rumänien 12 3 Russische Föderation 12 6 Türkei 54 24 Tschechische Republik 1 0 Ukraine 1 2 Algerien 24 14 Eritrea 2 0 Benin 1 1 Cote D'Ivoire 2 0 Nigeria 2 3 Gabun 2 0 Gambia 2 1 Ghana 2 4 Mauretanien 1 0 Republik Kongo 1 1 Demokratische Republik Kongo 6 0 Libyen 0 1 Mali 1 0 Marokko 7 4 Mauritius 0 1 Kamerun 6 2 Senegal 0 2 Sierra Leone 1 0 Sudan 1 0 Togo 0 1 Tschad 1 0 Tunesien 4 4 Ägypten 2 1 Brasilien 0 1 Dominikanische Republik 1 0 Ecuador 0 2 Kanada 1 0 Kolumbien 1 0 Kuba 0 2 Venezuela 1 0 Vereinigte Staaten von Amerika 0 2 Armenien 5 3 Afghanistan 4 0 Aserbaidschan 2 0 Drucksache 15/449 (15/313) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 14 - Berichtsjahr 2007 Tatverdächtige nach Staatsangehörigkeit Unerlaubte Einreise nach AufenthG Unerlaubter Aufenthalt nach AufenthG Bhutan 1 0 Georgien 2 1 Sri Lanka 5 1 Vietnam 5 3 Indien 23 10 Irak 45 4 Islamische Republik Iran 23 3 Israel 2 1 Kasachstan 1 1 Jordanien 0 1 Kirgistan 1 0 Libanon 8 5 Mongolei 1 0 Pakistan 6 0 Philippinen 2 0 Taiwan 1 0 Arabische Republik Syrien 12 2 China 24 4 Staatenlos 3 1 Ungeklärt 15 4 Ohne Angabe 2 0 Drucksache 15/449 (15/313) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 15 - Anlage 1c Berichtsjahr 2008 Tatverdächtige nach Staatsangehörigkeit Unerlaubte Einreise nach AufenthG Unerlaubter Aufenthalt nach AufenthG Nichtdeutsche insgesamt 178 247 Albanien 3 6 Bosnien und Herzegowina 2 3 Frankreich 1 0 Serbien 9 16 Montenegro 1 1 Republik Moldau 1 3 Portugal 1 0 Rumänien 1 0 Russische Föderation 9 6 Türkei 18 25 Ukraine 2 0 Algerien 31 25 Angola 0 1 Eritrea 1 0 Cote D'Ivoire 0 2 Nigeria 1 2 Gabun 1 0 Ghana 2 2 Mauretanien 1 0 Kenia 0 1 Republik Kongo 2 0 Demokratische Republik Kongo 0 1 Mali 1 1 Marokko 4 5 Burkina Faso 0 1 Guinea 1 0 Kamerun 4 2 Namibia 0 1 Senegal 3 0 Sudan 1 0 Togo 0 1 Tunesien 3 2 Uganda 0 1 Ägypten 0 1 Zentralafrikanische Republik 1 0 Burundi 0 1 Ecuador 0 2 Kanada 0 1 Kuba 1 0 Mexiko 2 0 Nicaragua 0 2 Peru 1 0 Trinidad u. Tobago 0 1 Armenien 4 0 Afghanistan 2 6 Aserbaidschan 1 1 Georgien 0 3 Drucksache 15/449 (15/313) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 16 - Berichtsjahr 2008 Tatverdächtige nach Staatsangehörigkeit Unerlaubte Einreise nach AufenthG Unerlaubter Aufenthalt nach AufenthG Sri Lanka 4 1 Vietnam 4 3 Indien 7 14 Irak 17 67 Islamische Republik Iran 2 4 Israel 0 1 Kasachstan 7 0 Jordanien 1 1 Kirgistan 1 0 Libanon 0 1 Mongolei 3 0 Pakistan 5 4 Korea (Rep.) 0 1 Arabische Republik Syrien 1 12 Thailand 0 1 China 6 5 Staatenlos 0 1 Ungeklärt 4 5 Drucksache 15/449 (15/313) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 17 - Anlage 1d Berichtsjahr 2009 Tatverdächtige nach Staatsangehörigkeit Unerlaubte Einreise nach AufenthG Unerlaubter Aufenthalt nach AufenthG Nichtdeutsche insgesamt 606 144 Albanien 3 2 Bosnien und Herzegowina 7 1 Frankreich 8 0 Kroatien 0 5 Italien 1 1 Montenegro 2 2 Mazedonien 1 0 Republik Moldau 2 1 Kosovo 27 2 Polen 1 0 Rumänien 1 0 Schweiz 1 0 Russische Föderation 18 5 Türkei 59 21 Ukraine 14 0 Belarus 4 1 Serbien 22 8 Algerien 44 7 Angola 4 1 Äthiopien 0 1 Cote D'Ivoire 5 0 Nigeria 1 1 Gabun 1 0 Gambia 1 0 Ghana 2 7 Mauretanien 1 2 Kenia 2 1 Republik Kongo 4 0 Demokratische Republik Kongo 6 1 Liberia 1 0 Mali 1 0 Marokko 24 4 Mosambik 1 0 Sambia 1 0 Burkina Faso 2 0 Guinea 2 0 Kamerun 8 0 Senegal 6 2 Somalia 2 0 Sudan 0 1 Togo 3 2 Tunesien 4 2 Ägypten 0 2 Zentralafrikanische Republik 1 0 Burundi 0 2 Brasilien 1 1 Dominikanische Republik 0 1 Drucksache 15/449 (15/313) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 18 - Berichtsjahr 2009 Tatverdächtige nach Staatsangehörigkeit Unerlaubte Einreise nach AufenthG Unerlaubter Aufenthalt nach AufenthG Ecuador 2 0 Haiti 1 0 Kolumbien 2 0 Kuba 1 0 Mexiko 0 1 Vereinigte Staaten 1 1 Jemen 0 1 Armenien 17 3 Afghanistan 35 4 Aserbaidschan 8 0 Georgien 8 5 Sri Lanka 5 0 Vietnam 5 2 Indien 39 6 Irak 95 3 Islamische Republik Iran 16 1 Kambodscha 0 1 Kirgistan 1 1 Libanon 9 9 Mongolei 2 0 Pakistan 10 1 Philippinen 1 0 Taiwan 2 0 Arabische Republik Syrien 14 1 Thailand 2 1 China 15 4 Malaysia 0 3 Staatenlos 3 3 Ungeklärt 9 6 Ohne Angabe 4 0 Drucksache 15/449 (15/313) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 19 - Anlage 1e Berichtsjahr 2010 Tatverdächtige nach Staatsangehörigkeit Unerlaubte Einreise nach AufenthG Unerlaubter Aufenthalt nach AufenthG Nichtdeutsche insgesamt 761 124 Albanien 3 2 Bosnien und Herzegowina 4 4 Frankreich 5 0 Kroatien 0 2 Montenegro 2 2 Luxemburg 1 0 Mazedonien 5 0 Republik Moldau 2 0 Kosovo 19 4 Rumänien 1 2 Slowakei 1 0 Russische Föderation 19 5 Türkei 64 7 Tschechische Republik 0 1 Ungarn 1 0 Ukraine 4 0 Serbien 26 1 Algerien 35 6 Angola 3 1 Eritrea 0 1 Benin 1 1 Cote D'Ivoire 5 2 Nigeria 6 6 Ghana 3 2 Mauretanien 1 0 Republik Kongo 2 0 Demokratische Republik Kongo 3 1 Liberia 1 1 Madagaskar 1 0 Mali 3 0 Marokko 15 7 Burkina Faso 0 1 Guinea 2 0 Kamerun 8 1 Senegal 1 1 Sierra Leone 0 1 Somalia 10 0 Äquatorialguinea 1 0 Sudan 1 1 Tschad 1 0 Tunesien 11 0 Uganda 0 1 Ägypten 4 2 Brasilien 0 1 Ecuador 1 0 Haiti 1 0 Kanada 1 0 Drucksache 15/449 (15/313) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 20 - Berichtsjahr 2010 Tatverdächtige nach Staatsangehörigkeit Unerlaubte Einreise nach AufenthG Unerlaubter Aufenthalt nach AufenthG Kolumbien 0 2 Peru 2 0 Vereinigte Staaten 0 1 Jemen 3 2 Armenien 17 1 Afghanistan 214 12 Aserbaidschan 3 0 Georgien 2 0 Sri Lanka 12 0 Vietnam 3 9 Indien 20 6 Irak 90 6 Islamische Republik Iran 49 0 Japan 1 0 Kasachstan 1 0 Jordanien 1 0 Libanon 2 6 Nepal 1 3 Bangladesch 7 0 Pakistan 10 0 Taiwan 2 0 Republik Korea 1 1 Arabische Republik Syrien 21 2 China 5 3 Staatenlos 8 2 Ungeklärt 6 1 Ohne Angabe 2 0 Drucksache 15/449 (15/313) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 21 - Anlage 1f Berichtsjahr 2011 Tatverdächtige nach Staatsangehörigkeit Unerlaubte Einreise nach AufenthG Unerlaubter Aufenthalt nach AufenthG Nichtdeutsche insgesamt 867 135 Albanien 2 2 Bulgarien 0 1 Frankreich 8 0 Kroatien 0 2 Montenegro 1 0 Luxemburg 0 1 Mazedonien 1 2 Republik Moldau 0 1 Kosovo 22 5 Rumänien 2 0 Russische Föderation 7 5 Türkei 37 11 Ukraine 1 0 Belarus 2 0 Serbien 22 10 Algerien 27 9 Angola 0 2 Eritrea 6 0 Äthiopien 3 0 Benin 2 0 Cote D'Ivoire 3 0 Nigeria 3 0 Simbabwe 1 0 Gambia 3 0 Ghana 3 2 Mauretanien 2 0 Kenia 0 1 Demokratische Republik Kongo 6 0 Liberia 1 0 Libysch-Arabisch Dsachmahirija (Libyen) 6 1 Madagaskar 0 1 Mali 1 1 Marokko 8 4 Burkina Faso 1 0 Guinea 3 0 Kamerun 2 1 Senegal 1 0 Sierra Leone 2 0 Somalia 2 3 Sudan 4 0 Tunesien 19 10 Ägypten 2 1 Zentralafrikanische Republik 1 0 Brasilien 0 5 Dominikanische Republik 1 0 Ecuador 0 1 El Salvador 0 1 Drucksache 15/449 (15/313) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 22 - Berichtsjahr 2011 Tatverdächtige nach Staatsangehörigkeit Unerlaubte Einreise nach AufenthG Unerlaubter Aufenthalt nach AufenthG Kolumbien 1 0 Mexiko 0 1 Vereinigte Staaten 1 1 Armenien 4 3 Afghanistan 441 5 Aserbaidschan 3 2 Myanmar 1 0 Georgien 3 1 Sri Lanka 8 1 Vietnam 1 7 Indien 18 6 Irak 51 7 Islamische Republik Iran 59 2 Jordanien 1 0 Kambodscha 0 1 Demokratische Volksrepublik Laos 1 0 Kirgisistan 1 0 Libanon 3 0 Nepal 1 1 Bangladesch 5 0 Pakistan 9 3 Philippinen 3 0 Republik Korea 2 0 Königreich Saudi-Arabien 1 0 Arabische Republik Syrien 16 0 China 3 6 staatenlos 5 4 ungeklärt 6 0 ohne Angabe 1 1 Drucksache 15/449 (15/313) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 23 - Anlage 2 Liste von Beratungsstellen, die Personen, deren Aufenthalt in Deutschland den Behörden nicht bekannt ist, als Ansprechpartner dienen können: Gesundheitsamt des Landkreises Neunkirchen Lindenallee 13, 66538 Neunkirchen Telefon: 06824 - 906-8828 Telefax: 06824 - 906-8824 E-Mail: gesundheitsamt@landkreis-neunkirchen.de Gesundheitsamt des Landkreises Merzig-Wadern Hochwaldstr. 44, 66663 Merzig Telefon: 06861 - 80-420 Telefax: 06861 - 80-414 E-Mail: gesundheitsamt@merzig-wadern.de Gesundheitsamt des Landkreises St. Wendel Mommstr. 21-31, 66606 St. Wendel Telefon: 06851 - 801-0 Telefax: 06851 - 801-470 E-Mail: gesundheitsamt@lkwnd.de Gesundheitsamt des Regionalverbandes Saarbrücken Stengelstr. 10-12, 66117 Saarbrücken Telefon: 0681 - 506 -0 Telefax: 0681 -5390 oder -5391 E-Mail: gesundheitsamtsbr@rvsbr.de Gesundheitsamt des Landkreises Saarlouis Choisyring 5, 66740 Saarlouis Telefon: 06831 - 444-700 Telefax: 06831 - 444-722 E-Mail: gesundheitsamt@kreis-saarlouis.de Gesundheitsamt des Saarpfalz-Kreises Am Forum 1, 66424 Homburg Telefon: 06841 - 104-0 Telefax: 06841 - 104-7501 E-Mail: gesundheitsamt@saarpfalz-kreis.de Drucksache 15/449 (15/313) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 24 - AIDS-Hilfe Saar e.V. Nauwieserstr. 19 66111 Saarbrücken Tel.: 0681/31112 Tel.: 0681/19411 (Beratung) E-Mail: info@aidshilfesaar.de Aldona e.V. Beratungsstelle für Prostituierte Postfach 101413 66014 Saarbrücken Tel.: 0681/37 3631 Mobil: 0172/6843100 und 0173/3065832 E-Mail: Aldina-eV@t-online.de Beratung für Migrantinnen Tel.: 0681/37 3631 Mobil: 0172/6843100 und 0173/3065832 beratung.migrantinnen@t-online.de (insbesondere für hier illegal arbeitende Prostituierte) pro familia Saarbrücken Mainzer Straße 106 66121 Saarbrücken Tel.: 0681/9681-7676 pro familia Neunkirchen Süduferstraße 14 66538 Neunkirchen Tel.: 06821/27677