LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/464 (15/357) 08.05.2013 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Michael Hilberer (PIRATEN) betr.: Föderalismus im Schulsystem; Fremdsprachenerwerb und Mathematikunter- richt Vorbemerkung des Fragestellers: „Heute wissen wir sicher: Deutschland ist ein rohstoffarmes Land, in dem der wirtschaftliche und gleichzeitig ökologisch sinnvolle Abbau von Rohstoffen keine Zukunft mehr hat. Gerade im Saarland ist dies in der gesamten Gesellschaft präsent. Vor kurzem endete der Steinkohlebergbau, der unser Land über Generationen geprägt hat. Auch und gerade deshalb muss allen Verantwortlichen im Saarland bewusst sein, dass wir unseren Wohlstand nur durch eine bestens ausgebildete Jugend halten können. Laut Frankfurter Rundschau vom 11. September 2012 (Deutsches Bildungssystem nur Mittelmaß) kritisieren sogar internationale Organisationen wie die OECD das deutsche Bildungssystem regelmäßig . Dies kann so nicht weitergehen. Laut der herrschenden Meinung (vgl. gängige Grundgesetzkommentare sowie regelmäßige Medienberichte ) soll der Föderalismus in Deutschland explizit ein Wettbewerbsföderalismus sein: Ein ‚Wettstreit der Länder um die besten Schulformen ’. (Quelle: Ein deutscher Sadismus - Bürokratiemoloch Kultusministerkonferenz - Heribert Prantl in der Süddeutsche Zeitung vom 17. Mai 2010) Obwohl dies hinlänglich bekannt sein sollte, hat der Bürger das Gefühl, dass seit Jahren im Bildungssystem eine Reform die nächste jagt, oft mit nur mäßigen und symbolischen Ergebnissen; ohne roten Faden und ohne einheitliche Rahmenregelungen . Ausgegeben: 10.05.2013 (25.02.2013) Drucksache 15/464 (15/357) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Für das Saarland macht der Föderalismus im Bildungssystem nur dann Sinn, wenn Inhalte und Methoden, die sich in anderen Ländern bewährt haben, zeitnah in das saarländische Schulsystem übernommen werden.“ Welche Konzepte, Methoden, Unterrichtsinhalte und Vorgehensweisen hat die saarländische Landesregierung (bzw. das Bildungsministerium) in den vergangenen acht Jahren von welchen anderen Bundesländern übernommen? Insbesondere interessiert: a) Im Bereich des fremdsprachlichen Unterrichts ab der Sekundarstufe I? (Antwort bitte nach den Fächern Englisch und Französisch aufschlüsseln ) b) Im Mathematikunterricht ab der Sekundarstufe I? Zu Frage 1: Die Entwicklung und die Sicherung von Qualität sowie die damit verbundene externe und interne Evaluation bedürfen klarer Maßstäbe. Deshalb hat die Kultusministerkonferenz einen besonderen Schwerpunkt ihrer Arbeit auf die Entwicklung und Einführung von bundesweit geltenden Bildungsstandards gelegt. Dies betrifft bislang die Fächer Deutsch und Mathematik im Primarbereich, die Fächer Deutsch, Mathematik und Erste Fremdsprache (Englisch/Französisch) für den Hauptschulabschluss, die Fächer Deutsch, Mathematik, Erste Fremdsprache (Englisch/Französisch), Biologie, Chemie und Physik für den Mittleren Schulabschluss sowie die Fächer Deutsch, Mathematik und die fortgeführte Fremdsprache (Englisch / Französisch) für die Allgemeine Hochschulreife . Es versteht sich von selbst, dass die Implementierung der Bildungsstandards mit einem regen und intensiven länderübergreifenden Austausch einhergeht. Trifft folgende Aussage von Heribert Prantl aus dem Artikel der Süddeutschen Zeitung tatsächlich zu: „Die Auswirkungen des deutschen Föderalismus in Brüssel schließlich sind, man muss es so sagen, zum Heulen. Die Wahrnehmung der deutschen Interessen in Europa „auf den Gebieten der schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks “ ist durch die Föderalismusreform „vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen“ worden (Artikel 23 Grundgesetz). Dieser Ländervertreter muss sich regelmäßig der Stimme enthalten, weil es keine einheitliche Stimme der Länder gibt. Er ist aktionsunfähig “? Zu Frage 2: Die Interessen der deutschen Länder im Bildungsbereich - soweit im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder betroffen sind - werden im Rahmen der Tagungen des Rates der Europäischen Union in Brüssel durch den Ländervertreter nach Art. 23 Abs. 6 Grundgesetz wahrgenommen. Drucksache 15/464 (15/357) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Die Abstimmung der Länderposition erfolgt zuvor über den Bundesrat, so dass der Ländervertreter mit dem Mandat des Bundesrats an den Brüsseler Ratssitzungen teilnimmt . Die vorherige Abstimmung der Position der deutschen Länder über den Bundesrat hat sich bewährt. Aufgrund dieser Abstimmung ist es dem Ländervertreter möglich , sich in Bildungsfragen klar und eindeutig zu positionieren und an der Meinungsbildung im Kontext der europäischen Bildungskooperation im Sinne der deutschen Länder mitzuwirken. Die Aussage von Heribert Prantl kann daher nicht bestätigt werden. Falls die Ausführungen zutreffen: a) Wie kann in Zukunft die Stimmenthaltung des deutschen Vertreters in Europa auf den Gebieten der schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks vermieden werden? b) Welche Maßnahmen hat die Saarländische Landesregierung bisher unternommen, um diesen schwerwiegenden Mangel der Beteiligung auf europäischer Ebene zu beheben? Zu Frage 3: Da Frage 2 verneint wurde, erübrigt sich die Beantwortung von Frage 3.