LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/469 (15/399) 08.05.2013 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Michael Neyses (PIRATEN) betr.: geplante „Nordumgehung Merzig“ Vorbemerkung des Fragestellers: „Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD ist die Fertigstellung der Nordsaarlandstraße vereinbart , wozu die geplante „Nordumgehung Merzig“ als ergänzender Teilabschnitt vorgesehen ist. Die bisherigen vorgestellten fünf Varianten (V1-V5) der ‚Nordumgehung Merzig’ tangieren dabei die Flächen des Standortübungsplatzes der Bundeswehr . Die Bundeswehr habe, laut einem Zeitungsbericht der SZ vom 07.03.2013, in den Verhandlungen 2003 über den Verlauf der ‚Nordumgehung ’ nur einer Variante zugestimmt, die das Bundeswehrgelände am Rande tangiert. Von den fünf untersuchten Varianten ist jedoch nur V5, die das Bundeswehrgelände komplett durchschneidet, die umweltverträglichste. Das bestätigte auch die Landrätin des Kreises MerzigWadern auf einer am 09.11.2012 veranstalteten Podiumsdiskussion. Diese Variante lehnt die Bundeswehr jedoch ab. Auf der vorgenannten Veranstaltung wurde erwähnt , dass bereits mit der Bundeswehr verhandelt würde, was laut Presseberichten vom Bundesministerium für Verteidigung in Abrede gestellt wurde. Von den saarländischen Ministerien für Umwelt und Wirtschaft wurde jedoch diese Aussage dementiert.“ Ausgegeben: 08.05.2013 (15.03.2013) Drucksache 15/469 (15/399) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Vorbemerkung der Landesregierung: Zum Projekt L 388neu Ortsumgehung Merzig-Nord wurden planerisch 8 Varianten V1- V5 mit Untervarianten entwickelt (siehe Skizze). Jede Variante wurde im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Umwelt untersucht. Die aktuelle UVS schließt mit dem Ergebnis, dass keine Variante als umweltverträglich eingestuft werden könne: „Lediglich der Variante V 5 kann unter der Voraussetzung einiger Anpassungen ihrer Gradientenlage und Linienführung und vorbehaltlich einer dezidierten artenschutzrechtlichen Prüfung nach jetzigem Kenntnisstand eine Realisierungschance eingeräumt werden.“ [Zitat UVS April 2012] Welche Gespräche zwischen der Landesregierung und dem Bundesministerium für Verteidigung hat es bezüglich der Umsetzung einer „Nordumgehung Merzig“ auf Bundeswehrgelände bisher gegeben ? Zu Frage 1: Wegen des engen Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam beantwortet . Die Gespräche zwischen Vertretern des Landes und der Bundeswehr begannen schon 2003 und wurden kontinuierlich fortgeführt. Am 12.09.2012 führten Minister Maas und Brigadegeneral Zorn in Berlin ein Gespräch mit dem Ergebnis, dass sich das Land an den Präsidenten des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen wenden solle. Dies geschah mit Schreiben vom 23.10.2012. Die Bundeswehr antwortete hierauf am 20.12.2012. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die Variante V5 abgelehnt und die Zustimmung zur V3a aufrechterhalten wurde. Daraufhin fand auf Arbeitsebene ein Gespräch am 21.01.2013 über die Möglichkeit der Umsetzung der Variante V5 statt. Es gab jedoch erneut keine Zustimmung zur Variante V5. Am 22.01.2013 schrieb Minister Maas Herrn Bundesverteidigungsminister de Maizière an. Dieser antwortete am 07.03.2013 (Schreiben datiert auf den 01.03.2013) mit dem Verweis auf die Wichtigkeit des Geländes. Mögliche Ersatzflächen müssten rechtlich genehmigt sein. Sollte das Land solche Flächen identifizieren, welche die Anforderungen der Bundeswehr erfüllen, werde die Bundeswehr erneut eine Prüfung veranlassen. Wann haben solche Gespräche, mit welchem Inhalt und welchen Zielsetzungen stattgefunden? Zu Frage 2: Wegen des engen Sachzusammenhangs wird die Frage 2 mit Frage 1 gemeinsam beantwortet. Welchen Aussagewert misst die Landesregierung den Äußerungen des parlamentarischen Staatsekretär Thomas Kossendey, dass - die Bundeswehr 2003 der Überlassung ledig- lich von Randflächen des Übungsgeländes zugestimmt habe, Drucksache 15/469 (15/399) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - - eine Teilung und damit die Zergliederung benötigter Ausbildung- und Übungsflächen nicht in Betracht komme, - keine Gespräche zwischen Landesregierung und Bundeswehr über eine mögliche Umsetzung der Trassenvariante 5 stattgefunden haben sollen? Zu Frage 3: - die Bundeswehr 2003 der Überlassung lediglich von Randflächen des Übungsgeländes zugestimmt habe Im Jahr 2003 wurde die Trassenführung der Variante V3a verhandelt. Diese hat keine großen Zerschneidungswirkungen auf das Truppenübungsgelände. Insofern ist die Aussage richtig. - eine Teilung und damit die Zergliederung benötigter Ausbildung- und Übungsflächen nicht in Betracht komme, Dies sind Anforderungen, welche von der Bundeswehr im Raum stehen. - keine Gespräche zwischen Landesregierung und Bundeswehr über eine mögliche Umsetzung der Trassenvariante 5 stattgefunden haben sollen? Siehe Antwort zur Frage 1. Welches Vorgehen plant die Landesregierung für den Fall, dass die Bundeswehr zur Trassenvariante 5 ein Veto einlegt? Zu Frage 4: Die Landesregierung prüft die Bereitstellung von zusammenhängenden Ersatzflächen. In diesem Zusammenhang könnte auch eine Modifizierung der Variante V5 in Frage kommen. Wie steht die Landesregierung zu der bereits im Scoping Termin am 15.04.2003 in Merzig als Alternative zu Variante 5 besprochenen Variante 2a? Zu Frage 5: Aus der im Scoping-Termin besprochenen Variante V2a wurde die Variante V3a entwickelt . Diese ist allerdings nicht umweltverträglich. Warum wurde die seit 2003 bekannte Variante 2a nicht im Umweltgutachten einbezogen? Zu Frage 6: Da die Variante V2a identisch ist mit der Variante V3a, wurde diese auch in der Umweltverträglichkeitsstudie berücksichtigt. Drucksache 15/469 (15/399) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Wenn die Variante 5 in der Verhandlung mit der Bundeswehr scheitern würde, welche Alternativen gäbe es dann für die „Nordumgehung Merzig“? Zu Frage 7: Es bestünde die Möglichkeit der Modifizierung der Variante V5 nach Osten, so dass das Bundeswehrgelände nicht oder nur geringfügig berührt würde. Eine Verschiebung nach Westen wäre nicht umweltverträglich und somit nicht realisierbar. Die derzeit in der Presse aufgeworfene Variante einer Querspange Mettlach würde für die Ortsdurchfahrt von Merzig laut Verkehrsgutachten keine Entlastungswirkung bringen. Sie stellt somit keine Alternative zur Nordumfahrung Merzig dar.