LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/529 (15/433) 17.06.2013 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Barbara Spaniol (DIE LINKE.) betr.: Kitaausbau Vorbemerkung der Landesregierung: Das Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege beinhaltet eine Aufstockung des Sondervermögens für den Kitaausbau durch den Bund um 580 Mio. € mit Laufzeit 2013/2014 mit dem Ziel, 30.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder U3 zu schaffen. Bei der Mittelvergabe setzt das Gesetz sehr enge Fristen. So müssen die Länder bis zum 30.06.2013 nachweisen, dass 50 Prozent der zusätzlichen Mittel bewilligt sind. Ist dies nicht der Fall, werden die bis dahin nicht bewilligten Mittel verfallen und an die Länder weiterverteilt , die ihr Bewilligungskontingent ausschöpfen konnten. Kann die Landesregierung sicherstellen, dass 50 Prozent der zusätzlichen Bundesmittel für den Kitaausbau 2013/2014 wie von der Bundesregierung verlangt bis zum 30.06.2013 bewilligt sind, und wenn ja, wie und wenn nein, warum nicht? Zu Frage 1: Ja. Das Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege sieht vor, dass die mit dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2013-2014 bereitgestellten Bundesmittel für Investitionsvorhaben zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen eingesetzt werden können, die ab dem 1. Juli 2012 begonnen wurden. Das Land stellt die Kofinanzierung sicher. Kann die Landesregierung die entsprechend notwendige Co-Finanzierung bis 30.06.2013 sicherstellen und wenn ja, wie und wenn nein, warum nicht? Zu Frage 2: Ja, da die zu Frage 1 aufgeführten Maßnahmen zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen bisher ausschließlich mit Landesmitteln vorfinanziert wurden. Ausgegeben: 17.06.2013 (18.04.2013) bitte wenden Drucksache 15/529 (15/433) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Hat die Landesregierung eine Schwerpunktplanung /Verlaufsplanung, um die zusätzlichen Finanzmittel für den Kitaausbau zielgerichtet und entsprechend der vorgegebenen Fristen einzusetzen , und wenn ja, wie sieht diese aus und wenn nein, wie erfolgt stattdessen die Verteilung der zusätzlichen Mittel? Zu Frage 3: Derzeit wird in intensiven Abstimmungsgesprächen mit den Jugendhilfeträgern geklärt, welche Maßnahmen mit den Bundesmitteln über das Investitionsprogramm 2013 - 2014 bewilligt werden sollen. Wie viele neue Kinderbetreuungsplätze werden durch die zusätzlichen Mittel geschaffen und wie viele der vorhandenen Kinderbetreuungsplätze gesichert? Zu Frage 4: Die Antwort zu Frage 4 ist abhängig vom Ergebnis der Abstimmung mit den Jugendhilfeträgern .