LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/571 (15/520) 09.07.2013 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Michael Hilberer (PIRATEN) betr.: Landeseinnahmen und Rationalisierungspotentiale im Landeshaushalt Vorbemerkung des Fragestellers: „Nach der jüngsten Steuerschätzung rechnet das Finanzministerium für 2013 und 2014 mit jeweils 20 Mio. € weniger Steuern (Quelle: Ministerium für Finanzen und Europa vom 10. Mai 2013). Die erste Reaktion der Landesregierung lautet, dass der Konsolidierungskurs des Saarlandes konzentriert fortgeführt werden müsse. Neben einer „alternativlosen “ reinen Sparpolitik stellt sich auf der anderen Seite die Frage nach den bisherigen und möglichen Stellschrauben zur Erhöhung der Steuerund Landeseinnahmen des Saarlandes.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Die in der Mai-Steuerschätzung 2013 prognostizierten Einnahmeeinbußen werden durch die positiven Rückwirkungen der Ergebnisse des Zensus 2011, welche zum 31. Mai 2013 veröffentlicht worden sind, vermindert, so dass sich im Vergleich zur Haushalts - und Finanzplanung eine geringere Einbuße ergibt als nach der Steuerschätzung zunächst erwartet worden war. Welche generellen gesetzlichen und untergesetzlichen Optionen sieht die Landesregierung zur Erhöhung der Steuereinnahmen des Saarlandes (bitte nach Steuerart gliedern) a) Wie bewertet die Landesregierung diese nach den Gesichtspunkten gesellschaftliche, wirtschaftliche sowie politische Konsequenzen? Ausgegeben: 10.07.2013 (10.06.2013) Drucksache 15/571 (15/520) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Zu Frage 1a: Ausschließlich zur Gesetzgebung zuständig sind die Länder für die örtlichen Verbrauch - und Aufwandsteuern, solange und soweit diese Steuern nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind (Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG), z. B. Hundesteuer sowie Jagd- und Fischereisteuer. Für den Landeshaushalt relevant ist die Befugnis der Länder zur Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer (Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG). Es ist insgesamt positiv zu bewerten, dass die Länder in begrenztem Umfang die Möglichkeit zur Festsetzung des Steuersatzes haben. Bei einer Verstärkung der Steuergesetzgebungskompetenzen der Länder – wie sie teilweise gefordert wird – würde allerdings die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse gefährdet werden (siehe auch Antwort zu Frage 2a). b) Wie beurteilt die Landesregierung die Durchsetzbarkeit dieser Optionen auf den verschiedenen politischen Ebenen? Und wo wird sie sich wie einsetzen? Zu Frage 1b: Der Grunderwerbsteuersatz war zum 1. Januar 2011 von 3,5 auf 4% (Haushaltsbegleitgesetz 2011 vom 8. Dezember 2010, Amtsblatt Teil I, 2010, S. 1522), zum 1. Januar 2012 von 4 auf 4,5% (Haushaltsbegleitgesetz 2012 vom 1. Dezember 2011, Amtsblatt Teil I, 2011, S. 556) sowie zum 1. Januar 2013 von 4,5 auf 5,5% (Haushaltsbegleitgesetz 2013 vom 12. Dezember 2012, Amtsblatt Teil I, 2012, S. 520) erhöht worden. Welche über das bislang gesetzlich Geregelte hinaus gehenden generellen und speziellen Optionen zur Erhöhung der Steuereinnahmen des Saarlandes sieht die Landesregierung? („Grüne Wiese-Ansatz“) a) Wie bewertet die Landesregierung diese nach den Gesichtspunkten gesellschaftliche, wirtschaftliche sowie politische Konsequenzen? Zu Frage 2a: Die Landesregierung beteiligt sich nicht an Spekulationen jenseits der grundgesetzlichen Regelungen, soweit sich hieraus Belastungen für das Saarland ergeben können. Generell wird eine Erhöhung der Steuergesetzgebungskompetenz der Länder, die ohnehin erst nach einer etwaigen Verfassungsänderung möglich wäre, insbesondere solange kritisch gesehen, wie die finanzielle Wettbewerbsfähigkeit der Länder aufgrund struktureller Unterschiede und unterschiedlicher Ausgangsbelastungen zum Beispiel durch Altschulden und Pensionsverpflichtungen eklatant große Unterschiede aufweist. Einschnitte beim bundesstaatlichen Finanzausgleich unter Verweis auf die Möglichkeit zur Erhöhung der steuerlichen Belastung der jeweiligen Landesbevölkerung wären eine mögliche Folge, die es zu vermeiden gilt. Drucksache 15/571 (15/520) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - b) Wie beurteilt die Landesregierung die Durch- setzbarkeit dieser Optionen auf den verschiedenen politischen Ebenen? Zu Frage 2b: Siehe Antwort zu Frage 2a. Welche generellen gesetzlichen und untergesetzlichen Optionen sieht die Landesregierung zur Erhöhung der Landeseinnahmen des Saarlandes (bitte nach Einnahmeart gliedern) a) Wie bewertet die Landesregierung diese nach den Gesichtspunkten gesellschaftliche, wirtschaftliche sowie politische Konsequenzen? Zu Frage 3a: Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben im Rahmen ihrer Jahrestagung vom 24. - 26. Oktober 2012 einen Beschluss zur „Neugestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen“ gefasst. Entsprechend diesem Beschluss hat die Finanzministerkonferenz der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten im Juni 2013 „in einem ersten Schritt […] eine Bestandsaufnahme zu den Ausgangs - und Problemlagen“ vorgelegt und wird im Dezember 2013 in einem zweiten Schritt hierzu ein „Meinungsbild“ vorlegen. Bis zum Sommer 2015 sollen Eckpunkte für die Finanzreform 2020 festgelegt werden; die Ergebnisse der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern sollen bis 2016 gesetzgeberisch umgesetzt sein. Im Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Oktober 2012 werden folgende zu bearbeitende finanzbezogene Themen genannt: - Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern, - Lastenverteilungsgrundsätze, - Altschulden, Finanzierungsmodalitäten und Zinslasten, - Mischfinanzierungen, - Steuergesetzgebungskompetenz und Steuerertragshoheit, - Steuerertragsverteilung unter den Ländern, - Gemeindesteuersystem, - Grundsatzfragen des Finanzausgleichs, - vertikaler Finanzausgleich, - horizontaler Finanzausgleich, - Verteilungswirkungen sonstiger Bundesmittel, - Demografie, - Infrastruktur. Die Landesregierung sieht in der auf Ebene der Ministerpräsidenten geführten Diskussion um eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sowohl Risiken, aber auch Chancen zur Stärkung der Einnahmeseite des Landes. b) Wie beurteilt die Landeregierung die Durchsetzbarkeit dieser Optionen auf den verschiedenen politischen Ebenen? Und wo wird sie sich einsetzen? Drucksache 15/571 (15/520) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Zu Frage 3b: Mit Ablauf des 31. Dezember 2019 treten das Gesetz über verfassungskonkretisierende allgemeine Maßstäbe für die Verteilung des Umsatzsteueraufkommens, für den Finanzausgleich unter den Ländern sowie für die Gewährung von Bundesergänzungszuweisungen (Maßstäbegesetz – MaßstG) sowie das Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Finanzausgleichsgesetz – FAG) außer Kraft. Vor diesem Hintergrund besteht Einvernehmen unter den Ländern bzw. zwischen Bund und Ländern, dass die Diskussion über die Neuordnung der Bund-LänderFinanzbeziehungen zeitnah aufzunehmen ist. Die Landesregierung wird sich im Rahmen dieses Diskussionsprozesses für eine Stärkung der Einnahmeseite des Landes einsetzen. Welche über das gesetzlich bislang Geregelte hinaus gehenden generellen und speziellen Optionen zur Erhöhung der Landeseinnahmen des Saarlandes sieht die Landesregierung? („Grüne Wiese-Ansatz“)? a) Wie bewertet die Landesregierung diese nach den Gesichtspunkten gesellschaftliche, wirtschaftliche sowie politische Konsequenzen? Zu Frage 4a: Siehe Antwort zu Frage 2a. b) Wie beurteilt die Landesregierung die Durchsetzbarkeit dieser Optionen auf den verschiedenen politischen Ebenen? Zu Frage 4b: Siehe Antwort zu Frage 2a. Wo sieht die Landesregierung über den im Bericht zur Umsetzung des Sanierungsprogrammes 2012/2 hinausgehende Rationalisierungspotentiale ? a) Wie bewertet die Landesregierung diese nach den Gesichtspunkten gesellschaftliche, wirtschaftliche sowie politische Konsequenzen? b) Wie beurteilt die Landesregierung die Durch- setzbarkeit dieser Optionen auf den verschiedenen politischen Ebenen? Und wo wird sie sich wie einsetzen? Drucksache 15/571 (15/520) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Zu Frage 5a und 5b: Die Landesregierung setzt im Rahmen des Projektes „Zukunftssicheres Saarland 2020“ zur Einhaltung der Schuldenbremse zahlreiche Konsolidierungsmaßnahmen um. Im Personalbereich sollen bis zum Jahr 2020 jahresbezogen 120 Mio. € eingespart werden. Zur Umsetzung dieses Einsparziels werden in rd. 30 ressortbezogenen Arbeitsgruppen mit den jeweiligen Interessenvertretungen (Personalvertretungen, Frauenbeauftragte , Schwerbehindertenvertretungen) Personalentwicklungspläne erstellt, die eine Reduzierung des Personals um 2.400 Vollzeitäquivalente auf der Basis einer aufgabenkritischen Analyse der Verwaltungsprozesse vorsehen. Die Personaleinsparziele der Landesregierung waren bereits Gegenstand mehrerer Spitzengespräche mit den Gewerkschaften. In begleitenden Arbeitsgruppen wurden mit den Gewerkschaften Positionspapiere zu den Themen Demografie, Nachwuchs- und Karriereförderung sowie Einnahmenverbesserungen erarbeitet. Darüber hinaus werden strukturelle Einsparmaßnahmen in den Bereichen Beteiligungen , Zuwendungen und Systemsteuerung erarbeitet. Im Beteiligungsbereich sollen die Zuschüsse und Zuführungen aus dem Haushalt in merklichem Umfang reduziert werden durch die Restrukturierung der Gesellschaften. Im Zuwendungsbereich werden durch die Bildung von Zielen und Kennzahlen die Fördermittel nach Bedarfsgesichtspunkten überprüft. Die Systemsteuerung betrifft Themen wie z. B. die Zentralisierung von Dienstleistungen sowie die Überprüfung von Standards und großen Ausgabeblöcken .