LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/599 (15/434) 28.08.2013 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Barbara Spaniol (DIE LINKE.) betr.: Inanspruchnahme von privaten Nachhilfeangeboten im Saarland Vorbemerkung der Fragestellerin: „Die Anzeigen der Geschäftsaufnahme von privaten Nachhilfeinstituten steigen seit Jahren kontinuierlich an. Zwischen 2000 und 2005 – in der Zeit des übereilten Ausbaus des achtjährigen Gymnasiums G8 im Saarland – ist die Zahl von 69 auf 91 angestiegen. Bis zum Jahr 2012 lagen Anzeigen von insgesamt 153 Einrichtungen vor. Ausweislich einer Bertelsmann-Studie aus dem Jahr 2010 nahm das Saarland einen traurigen Spitzenplatz bei den Ausgaben für Nachhilfe pro Schülerin und Schüler ein. Bildung ist eine öffentliche Aufgabe. Die Analyse der Ursachen der Inanspruchnahme privater Nachhilfe müsste die Landesregierung mit großem Interesse verfolgen." Vorbemerkung der Landesregierung: „Bildung sichert den Zugang zu einer selbstbestimmten Lebensführung und ist darüber hinaus Grundlage für gesellschaftliche Teilhabe der Menschen und die Entwicklung der Potenziale des Landes. Wir wollen daher bestmögliche Bildungs- und Ausbildungsbedingungen bieten, und zwar unabhängig von sozialer Herkunft und Migrationshintergrund .“ Mit dieser Aussage im Koalitionsvertrag legt die Landesregierung den Grundstein für eine Bildungspolitik, die das Thema „Chancengerechtigkeit“ in den Mittelpunkt stellt. In einem öffentlichen Bildungssystem, das sich an der individuellen, optimalen Förderung aller Kinder orientiert, ist zusätzlicher „Nachhilfeunterricht“ entbehrlich. Ausgegeben: 28.08.2013 (18.04.2013) Drucksache 15/599 (15/434) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Wie viele private Nachhilfeeinrichtungen sind aktuell im Saarland angezeigt? Zu Frage 1: Im Saarland sind aktuell 153 private Nachhilfeeinrichtungen angezeigt. Wie hat sich die Zahl der Anzeigen privater Nachhilfeeinrichtungen seit dem Jahr 2000 im Saarland entwickelt (Angaben bitte nach Anzeigen pro Jahr)? Wie viele Geschäftsaufgaben wurden der Landesregierung in diesem Zeitpunkt bekannt? Zu Frage 2: Aufsummiert hat sich die Zahl der Anzeigen wie folgt entwickelt: 2000: 75 2001: 80 2002: 81 2003: 89 2004: 94 2005: 98 2006: 104 2007: 117 2008: 123 2009: 130 2010: 142 2011: 149 2012: 151 2013: 153 Seit 2000 wurden fünf Geschäftsaufgaben mitgeteilt. Hat die Landesregierung durch Anfragen bei den bislang angezeigten privaten Einrichtungen im Saarland überprüft, wie viele der gelisteten Einrichtungen einen Geschäftsbetrieb momentan nicht mehr aufrechterhalten um belastbare quantitative Erkenntnisse über die aktuelle Marktsituation zu gewinnen? Wenn nein, warum nicht und besteht die Absicht einer Überprüfung? Zu Frage 3: Nein, jedoch fordert die Landesregierung die freien Einrichtungen zwischenzeitlich auf, wesentliche Änderungen des Geschäftsbetriebs (Leistungs- und Personaländerungen, Geschäftsaufgabe usw.) mitzuteilen. Drucksache 15/599 (15/434) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über den aktuellen Umfang des erteilten Privatunterrichts an weniger als sechs Personen unter 18 Jahren im Saarland und dessen Entwicklung seit dem Jahr 2000? Zu Frage 4: Die Landesregierung verfügt über keine entsprechenden Kenntnisse. Hat die Landesregierung Erkenntnisse über die Inanspruchnahme privater Nachhilfeangebote in Bezug auf einzelne Schularten und die jeweilige Entwicklung? Zu Frage 5: Nein. Liegen der Landesregierung Informationen darüber vor, in welchem Umfang auf der Grundlage des Bildungs- und Teilhabepakets im Saarland private Nachhilfe in Anspruch genommen wird? Wenn nein, beabsichtigt Landesregierung bei den Trägern des Bildungs- und Teilhabepakets entsprechende Informationen abzufragen? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 6: Die Lernförderung ist eine mögliche Leistungskomponente des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT). Derzeit gibt es noch keine statistischen Daten zur Inanspruchnahme von BuT (inkl. der einzelnen Komponenten). Aktuell laufen die statistischen Erhebungen für den Rechtskreis SGB II an. Für die Rechtskreise Bundeskindergeldgesetz (BKGG) inkl. Wohngeldgesetz (WoGG), SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) stehen noch keine dezidierten Planungen an. Fallzahlen sind bei den einzelnen saarländischen BuT-Trägern in den Kommunen zu erfragen. Dies dürfte allerdings zu keinen aussagekräftigen Erkenntnissen in Bezug auf die gesamte Inanspruchnahme von privaten Nachhilfeangeboten im Saarland führen, da die private Lernförderung auch durch Schüler, Studenten und andere von den Erziehungsberechtigten für geeignet gehaltene Personen erfolgen kann. Besteht seitens der Landesregierung die Absicht, den Gesamtstundenumfang der von privaten Nachhilfeangeboten pro Jahr erbrachten Nachhilfe sowie die Anzahl der beschulten Personen zu erfragen ? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 7: Nein. Von der Schaffung einer hierfür notwendigen Rechtsgrundlage wird vor dem Hintergrund des bürokratischen Aufwands und der angesichts unterschiedlicher Motive für den Nachhilfeunterricht fehlenden Aussagekraft entsprechender Daten abgesehen. Drucksache 15/599 (15/434) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über die Preise für private Nachhilfestunden und die Preisentwicklung in den letzten Jahren vor? Zu Frage 8: Die Landesregierung verfügt über keine entsprechenden Kenntnisse. Hat die Landesregierung Kenntnisse in Bezug auf die Erfolgsquoten privater Nachhilfeangebote? Welche Möglichkeiten der Festlegung von Qualitätsstandards bestünden aus der Sicht der Landesregierung ? Zu Frage 9: Die Landesregierung verfügt über keine entsprechenden Kenntnisse. Das Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) vergewissert sich bei der Anzeige einer Nachhilfeeinrichtung, dass keine Mängel in der persönlichen Zuverlässigkeit der Inhaber und Leiter oder in den Fähigkeiten des Lehrpersonals bestehen, durch die den Schülerinnen und Schülern oder der Allgemeinheit Schäden oder Gefahren drohen. Ergibt sich bei dem späteren Betrieb, dass dennoch solche Schäden oder Gefahren zu befürchten sind, so kann zu deren Abwendung die Unterrichtserteilung gemäß § 35 Abs. 1 Privatschulgesetz untersagt werden. Damit die genannten gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden, stellt das MBK Qualitätsanforderungen an die Inhaber, die Leiter und das Lehrpersonal der Einrichtungen. Die persönliche Zuverlässigkeit des Inhabers sowie aller dort tätigen Personen ist durch die Vorlage von erweiterten polizeilichen Führungszeugnissen nachzuweisen. Darüber hinaus müssen Leiter und Lehrkräfte fachlich qualifiziert sein. Für die Nachhilfe zur Vorbereitung auf einen allgemein bildenden Schulabschluss müssen die Lehrkräfte grundsätzlich einen wissenschaftlichen Abschluss besitzen. Studierende werden als Hilfskräfte nur akzeptiert, wenn sie gegenüber den wissenschaftlich qualifizierten Kräften in der Minderzahl sind. Bei Nachhilfeeinrichtungen zur Vorbereitung auf eine berufliche Prüfung kann die fachliche Eignung beispielsweise durch ein Fachhochschulstudium oder eine Meisterprüfung nachgewiesen werden. Im Hinblick auf die pädagogische Qualifikation ist zu sehen, dass Nachhilfe in Einzelunterricht oder in Kleingruppenunterricht erfolgt und daher nicht dieselben Fähigkeiten im Umgang mit Schülerinnen und Schülern voraussetzt wie das Lehramt der betreffenden Schulform. Eine pädagogische Staatsprüfung wird deshalb nicht verlangt. Wäre es aus Sicht der Landesregierung geboten, das Privatschulgesetz dahingehend zu ändern, dass auch die Aufgabe des Geschäftsbetriebs privater Nachhilfeangebote der Schulaufsichtsbehörde anzuzeigen ist sowie der Umfang der Unterrichtserteilung (Anzahl der Personen, Stunden gesamt pro Jahr) mitgeteilt werden muss? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 10: Nein. Drucksache 15/599 (15/434) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Zur Anzeige der Aufgabe des Geschäftsbetriebs siehe Antwort zu Frage 3. Zur Anzeige des Umfangs der Unterrichtserteilung siehe Antwort zu Frage 7. Sieht die Landesregierung einen Einfluss der Klassengröße in den Schulen auf die Inanspruchnahme von privaten Nachhilfeangeboten? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 11: Die Landesregierung sieht einen Zusammenhang zwischen ihrem Ziel der bestmöglichen Förderung eines jeden Kindes und einer möglichst günstigen Schüler-LehrerRelation . Die kontinuierliche Verbesserung der Betreuungsrelation durch kleinere Klassen wurde daher auf den Weg gebracht. Zu den Auswirkungen auf die Inanspruchnahme von privaten Nachhilfeangeboten siehe Vorbemerkungen der Landesregierung Sieht die Landesregierung einen Zusammenhang zwischen G8 und Inanspruchnahme von privater Nachhilfe? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 12: Mit der Einführung der Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 2012/2013 wurde die Möglichkeit geschaffen, das Abitur auch nach neun Jahren abzulegen. Die Herstellung eines Zusammenhangs zwischen G8 und der Inanspruchnahme von privater Nachhilfe erübrigt sich dadurch. Wie beurteilt die Landesregierung den Einfluss des saarländischen Bildungssystems auf den privaten Nachhilfebedarf der saarländischen Schülerinnen und Schüler? Welche Auswirkungen erwartet die Landesregierung künftig? Zu Frage 13: Ziel eines chancengerechten und qualitativ guten Schulsystems muss es sein, eine optimale Förderung für alle Schülerinnen und Schüler innerhalb des Systems zu gewährleisten . Gute Konzepte zur individuellen Förderung der Kinder und Jugendlichen bilden hierfür die Grundlage. Die Landesregierung hat eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht, die geeignet sind, die Schülerinnen und Schüler in der Schule noch besser zu fördern. - Ausweitung Ganztagsbetreuung Das Saarland hat in den letzten Jahren den Ausbau der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote in Form der Freiwilligen und der Gebundenen Ganztagsschulen vorangetrieben. So verfügen mittlerweile nahezu alle allgemeinbildenden Schulen über ein Betreuungsangebot im Rahmen der Freiwilligen Ganztagsschule. Im Schuljahr 2013/14 werden insgesamt 1001 Gruppen mit rund 20.000 Betreuungsplätzen eingerichtet . Ab 2013/14 gibt es im Saarland 13 Gebundene Ganztagsschulen (7 Grundschulen und 6 weiterführende Schulen) sowie 13 weiterführende Schulen mit insgesamt 49 Ganztagsklassen. Drucksache 15/599 (15/434) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 6 - Um dem Ziel der Gewährleistung einer echten Wahlfreiheit näherzukommen, werden in den kommenden Jahren die Gebundenen Ganztagsschulen konsequent ausgebaut. Die saarländische Landesregierung wird im Laufe der Legislaturperiode 25 Gebundene Ganztagsschulen vor allem im Bereich der Grundschulen einrichten. - Verbesserung der Schüler/Lehrer-Relation An den Grundschulen erhalten Klassen, die mehr Schülerinnen und Schüler als 22 haben, eine intensive und individuelle Förderung durch die Gewährung von zusätzlichen Lehrerstunden. An den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen wird in den Klassenstufen 5 und 6 eine Klassengröße von 25 und in den Klassenstufen 7 bis 9 (Gymnasien) bzw. 7 bis 10 (Gemeinschaftsschulen) von 27 Schülerinnen und Schülern zur Basis für die Personalzuweisungen an den Schulen gemacht werden. Durch die damit verbundene Zuweisung von zusätzlichen Lehrerstunden werden die Möglichkeiten der individuellen Förderung aller Schülerinnen und Schüler weiter verbessert werden. - Zusätzliche Förderstunden An den Grundschulen gibt es bereits jetzt in den Klassenstufen 1 und 2 jeweils fünf, in den Klassenstufen 3 und 4 jeweils zwei Förderstunden pro Woche, die in der Stundentafel verankert sind. Auch den weiterführenden Schulen wurden zur Förderung aller Schülerinnen und Schüler zusätzliche Lehrerstunden zugewiesen. Im Rahmen des Modellversuchs ‚Fördern statt Sitzenbleiben’, erhalten die teilnehmenden Gymnasien zur Gestaltung und Umsetzung von Fördermaßnahmen pro Klasse eine Lehrerwochenstunde. Zusätzlich dazu erhalten die Schulen im Modellversuch eine weitere Förderstunde pro Klasse in den Klassenstufen 5 und 6 Die Gemeinschaftsschule ist die Schulform für alle Kinder und stellt unterschiedliche Anforderungen an sie. Sie ist der Weg zu allen Abschlüssen. Übergeordnetes pädagogisches Ziel der Gemeinschaftsschule ist die Förderung individueller Begabungen. Zur Entwicklung ihres pädagogischen Konzeptes wurden den Gemeinschaftsschulen während der Einführungsphase sechs Deputatstunden pro Schule zugewiesen. Zur Entwicklung eines pädagogischen Konzepts gehört auch die Entwicklung von Maßnahmen zur individuellen Förderung. Zudem wurden in den Stundentafeln der Klassenstufen 5 und 6 das Fach „Lernen Lernen“ aufgenommen, mit dem für jeden einzelnen Schüler für jede einzelne Schülerin individuelle Lernwege aufgezeigt werden. - Ausweitung des Kooperationsjahres Mit der Ausweitung des Kooperationsjahres auf nunmehr 81 Schulen wird dem Ziel den Übergang zwischen Kindergarten und Schule zu erleichtern und damit bereits in der Eingangsphase des Schulsystems für mehr Chancengerechtigkeit zu sorgen ein gutes Stück näher gekommen. - Inklusion / neue Wege in der Grundschule Die Landesregierung entwickelt zurzeit ein schlüssiges und tragfähiges Konzept zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und setzt damit weitere Maßnahmen, die eine individuelle Förderung in den Mittelpunkt stellen im saarländischen Bildungssystem in Gang. Drucksache 15/599 (15/434) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 7 - Herausragende Elemente dieses Konzeptes sind dabei, die Verknüpfung des Elementarbereichs mit dem Primarbereich (Kooperation Kindergarten-Grundschule) sowie die Aufnahme aller schulpflichtigen Kinder in die Klassenstufe 1 der Grundschule. Darüber hinaus wird zum Einstieg in die Grundschule für das 1. und 2. Schuljahr eine flexible Schuleingangsphase mit einer flexiblen Verweildauer von einem bis drei Jahren eingerichtet . Diese Maßnahmen werden Schritt für Schritt umgesetzt. Einen ersten Schritt wird es zum Schuljahr 2013/14 geben. Wie steht die Landesregierung zu der Einschätzung , die entgeltliche Inanspruchnahme privater Nachhilfeangebote berge die Gefahr einer Zweiklassen -Bildung? Zu Frage 14: Wie in der Antwort zu Frage 13 dargestellt hat die Landesregierung eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um eine optimale Förderung aller Schülerinnen und Schüler durch die Schulen zu gewährleisten. Das elterliche Recht, dennoch eine zusätzliche private, auch entgeltliche Nachhilfe in Anspruch zu nehmen, entspricht der Erziehungshoheit der Eltern und bleibt unberührt. Wie beurteilt die Landesregierung die Auffassung, eine große Zahl privater Nachhilfeangebote sei ein Indiz für bildungspolitisches Versagen? Welche Förderungen bieten die allgemeinbildenden Schulen im Saarland derzeit an, die als (kostengünstigere ) Alternative zu der über den freien Markt bezogenen Nachhilfe gelten können? Welche Fördermöglichkeiten bestünden darüber hinaus ? Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung , die Inanspruchnahme privater Nachhilfeangebote zu reduzieren und die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler stattdessen entgeltfrei in der Schule zu verbessern? Zu den Fragen 15, 16 und 17: Siehe Antworten zu den Fragen 13 und 14 sowie die Vorbemerkung der Landesregierung .