LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/610 (15/557) 28.08.2013 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Michael Hilberer (PIRATEN) betr.: Kenntnis der Landesregierung über „PRISM“, „Tempora“ und ähnliche Überwa- chungsprogramme Welche Erkenntnisse haben die Landesregierung und saarländische Behörden, insbesondere das Landesamt für Verfassungsschutz Saarland, darüber , ob Behörden des Bundes die Existenz von "PRISM", “Boundless Informant“, „Tempora“ oder ähnlichen Überwachungsprogrammen bekannt war und inwiefern war der Landesregierung oder untergeordneten Behörden die Existenz dieser Überwachungsprogramme selbst bekannt, bevor diese durch den “Guardian“ öffentlich gemacht wurden? Zu Frage 1: Über die in den Medien in die Öffentlichkeit gelangten Informationen hinaus hat die Landesregierung keine Kenntnis von derartigen Überwachungsprogrammen. Mit Blick auf das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) fallen Erkenntnisse der Behörden des Bundes nicht in den Zuständigkeitsbereich des LfV. Kann die Landesregierung ausschließen, dass Behörden des Landes oder das gemeinsame Terrorabwehrzentrum der deutschen Sicherheitsbehörden Daten aus "PRISM", “Boundless Informant “, “Tempora“ oder ähnlichen Überwachungsprogrammen erhalten, verwerten und/oder weitergeben bzw. erhalten, verwertet und/oder weitergegeben haben? Ausgegeben: 28.08.2013 (02.07.2013) Drucksache 15/610 (15/557) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - a) Falls ja, wie schließt die Landesregierung aus, dass saarländische Behörden oder das gemeinsame Terrorabwehrzentrum der deutschen Sicherheitsbehörden Daten aus "PRISM", „Boundless Informant“, „Tempora“ oder ähnlichen Überwachungsprogrammen erhalten, verwerten und/oder weitergeben bzw. erhalten, verwertet und/oder weitergegeben haben? b) Falls nein, inwieweit haben saarländische Be- hörden im Rahmen von "PRISM", „Boundless Informant“, „Tempora“ oder ähnlichen Überwachungsprogrammen Daten erhalten, verwertet und/oder weitergegeben und um welche Daten handelt es sich hierbei im Einzelnen (bitte nach betroffener saarländischer und nicht-saarländischen Behörde sowie den entsprechenden Daten einzeln aufschlüsseln)? Zu Frage 2: Die Zusammenarbeit mit anderen Diensten erfolgt unmittelbar durch die Bundesbehörden , die im Rahmen des Nachrichtenaustausches erhaltene Informationen an die Behörden der Länder weitergeben. So erhält das LfV regelmäßig - größtenteils über das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) - Informationen ausländischer Nachrich- tendienste, die gemäß § 7 Absatz 1 i.V.m. § 10 SVerfSchG verarbeitet werden. Darüber hinaus ist das LfV gem. § 17 SVerfSchG befugt, sach- und personenbezogene Informationen an ausländische Behörden zu übermitteln, sofern dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist oder der Empfänger die Informationen zur Aufgabenerfüllung benötigt bzw. die Übermittlung der Wahrung von Sicherheitsinteressen des Empfängers dient. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob den Bundesbehörden übermittelte Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung weiterverwendet werden. Dies gilt auch für übermittelte Erkenntnisse an teilnehmende Behörden des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ). Kann die Landesregierung ausschließen, dass Behörden des Landes oder das gemeinsame Terrorabwehrzentrum der deutschen Sicherheitsbehörden Daten für "PRISM", „Boundless Informant", „Tempora“ oder ähnliche Überwachungsprogramme an ausländische Behörden weitergeben /weitergegeben haben? a) Falls ja, wie schließt die Landesregierung aus, dass saarländische Behörden Daten für "PRISM", „Tempora“ oder ähnliche Überwachungsprogramme an ausländische Behörden weitergeben bzw. weitergegeben haben? Drucksache 15/610 (15/557) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - b) Falls nein, inwieweit haben saarländische Be- hörden oder das gemeinsame Terrorabwehrzentrum der deutschen Sicherheitsbehörden im Rahmen von "PRISM", „Tempora“ oder vergleichbaren Programmen Daten an ausländische Behörden weitergegeben und um welche Daten handelt es sich hierbei im Einzelnen (bitte nach betroffener saarländischer und ausländischer Behörde sowie den entsprechenden Daten einzeln aufschlüsseln)? Zu Frage 3: Der Landesregierung liegen keine Informationen darüber vor, wie übermittelte Informationen von Bundesbehörden/teilnehmenden Behörden des GTAZ von den jeweiligen Empfängern weiterverarbeitet und genutzt werden. Des Weiteren wird auf die Beantwortung zu Frage 2 verwiesen. Kann die Landesregierung ausschließen, dass es Absprachen zwischen ausländischen Behörden und Unternehmen mit Sitz im Saarland gibt/gab, dass diese Daten für "PRISM", „Tempora“ oder ähnliche Spionageprogramme zur Verfügung stellen ? a) Falls ja, wie schließt die Landesregierung aus, dass diese Daten zur Verfügung gestellt werden /wurden? b) Falls nein, inwieweit sind Daten von Unter- nehmen mit Sitz im Saarland im Rahmen von "PRISM", „Tempora“ oder vergleichbaren Programmen an ausländische Behörden übermittelt worden? (Bitte nach betroffenen saarländischen Unternehmen und ausländischen Behörden sowie den entsprechenden Daten einzeln aufschlüsseln)? Zu Frage 4: Der Landesregierung liegen keine Informationen vor, wonach Unternehmen mit Sitz im Saarland mit ausländischen Nachrichtendiensten kooperieren. Deutschland ist laut „Boundless Informant“ in Europa am stärksten von der Überwachung der NSA betroffen. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen bzw. hat sie bereits ergriffen, um saarländische Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden vor "PRISM", „Tempora“ und anderen Überwachungsprogrammen ausländischer Regierungen zu schützen? Drucksache 15/610 (15/557) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Zu Frage 5: Bereits vor Bekanntwerden der Überwachungsprogramme „PRISM“ und „Tempora“ hat das LfV Saarland Sensibilisierungsmaßnahmen im Bereich des Wirtschafts- und Geheimschutzes durchgeführt. Im Rahmen dieser Maßnahmen werden Wirtschaftsunternehmen darin geschult ihr Kernwissen und sonstige sensible Daten vor Spionageangriffen entsprechend zu schützen. Das Bekanntwerden der betreffenden Überwachungsprogramme wird nun zum Anlass genommen, diese Sensibilisierungsmaßnahmen zu intensivieren. Wie beurteilt die Landesregierung die Rechtsansicht , dass sowohl die Bundes- wie auch die Landesregierung in dem Fall, dass sie von diesen Abschöpfungsaktionen der NSA/des Geheimdienstes GCHQ in Deutschland bzw. im Saarland gewusst haben sollten und sie gleichwohl davon abgesehen haben, dagegen einzuschreiten, einen Verfassungsverstoß begangen hätten, nämlich eine Verletzung der ihr zum Schutze der Grundrechte der Bürger jeweils obliegenden Schutzpflicht? (Bitte die eigene Rechtseinschätzung begründen.) Zu Frage 6: Auf die Beantwortung zu Frage 1. wird verwiesen. Darüber hinaus äußert sich die Landesregierung nicht zu hypothetischen Fragestellungen.