LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/611 (15/559) 28.08.2013 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Michael Hilberer (PIRATEN) betr.: Cyber-Mobbing im Saarland Vorbemerkung des Fragestellers: „Als Cyber-Mobbing bezeichnet man das Bedrohen , Bloßstellen, Belästigen oder das absichtliche Beleidigen anderer mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel . Es findet entweder im Internet (z.B. in sozialen Netzwerken wie Facebook, via Instant Messenger, E-Mails oder durch Videos auf YouTube) oder via Handy statt. Wenn es sich um Cyber-Mobbing bei Kindern und Jugendlichen handelt, kennen sich Opfer und Täter meist auch persönlich, zum Beispiel aus der Schule, dem Freundeskreis oder der Nachbarschaft. Da das Cyber-Mobbing nicht nach der Schule oder der Arbeit endet, ist es für das Opfer besonders belastend , da man sogar zu Hause von den Tätern gemobbt wird und die eigenen vier Wände nicht vor den Mobbing-Attacken schützen. Die Anlässe und Auslöser für Cyber-Mobbing sind sehr vielfältig und reichen von Langeweile über Konflikte in der Klassengemeinschaft bis hin zu sich verändernden Freundschaften. In den meisten Fällen werden persönliche Details oder sogar intime Fotos oder Videos weitergegeben. Nach Bekanntwerden eines Falls von Cyber-Mobbing muss die Schule bzw. die Schulleitung sofort reagieren. Cyber-Mobbing darf nicht totgeschwiegen werden. Deswegen werden Forschung, Aufklärung und Präventionsarbeit immer wichtiger, um das Phänomen Cyber-Mobbing in den Griff zu bekommen .“ Ausgegeben: 28.08.2013 (04.07.2013) Drucksache 15/611 (15/559) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Vorbemerkung der Landesregierung: Cyber-Mobbing, gerade bei Kindern und Jugendlichen, muss immer als Teilaspekt des gesamten Themas „Mobbing“ bzw. auch „Mobbing an Schulen“ betrachtet werden. Deshalb müssen die Beratungsangebote und Programme den gesamten Sachverhalt Mobbing sicherstellen. Es ist wichtig, vorrangig primär-präventive Bausteine in der Erziehung zu implementieren , um so die Selbstwirksamkeit unser Kinder und Jugendlichen zu stärken. Hinsichtlich des Themenfeldes Cyber-Mobbing spielt hier die Medienkompetenz eine entscheidende Rolle. Gibt es im Saarland eine zentrale Anlaufstelle für Opfer von Cyber-Mobbing? Zu Frage 1: Im Saarland wird keine zentrale Anlaufstelle für Opfer von Cyber-Mobbing vorgehalten. a) Wenn ja, welche Stelle ist dafür zuständig? Zu Frage 1a: Siehe Antwort zu Frage 1. Opfer von Cyber-Mobbing können sich im Bedarfsfall an die örtlich zuständigen Polizeidienststellen wenden, die nach Konkretisierung des Sachverhalts ein entsprechendes Strafverfahren einleiten und das Opfer über Beratungsangebote informieren. b) Wenn nein, plant die Landesregierung, eine solche Stelle einzurichten? Zu Frage 1b: Es ist keine zentrale Anlaufstelle für Opfer von Cyber-Mobbing in Planung. c) Wohin können sich die Opfer von Cyber- Mobbing im akuten Fall wenden? Zu Frage 1c: Opfer von Cyber-Mobbing können sich im Bedarfsfall an die örtlich zuständigen Polizeidienststellen wenden, die nach Konkretisierung des Sachverhalts ein entsprechendes Strafverfahren einleiten und das Opfer über Beratungsangebote informieren. Im Kontext Schule können sich die Opfer an Lehrerinnen und Lehrer des Vertrauens, die Schulleitung oder Mitglieder des schuleigenen Krisenteams wenden. Weitere Beratungsangebote: Schulpsychologischer Dienst, Kinderschutzbund, Beratungsplattformen im Internet (z.B. www.polizei-beratung.de, www.landesjugendringsaar .de, www.klicksafe.de). Drucksache 15/611 (15/559) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Welche Zahlen oder Erkenntnisse liegen der Landesregierung über das Ausmaß von CyberMobbing bei Kindern und Jugendlichen im Saarland vor? Zu Frage 2: Der Straftatbestand des Cyber-Mobbings ist im Strafgesetzbuch nicht existent und ist auch in der bundeseinheitlich geführten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht aufgeschlüsselt , sodass valide Zahlenwerte zu Cyber-Mobbing aus der PKS nicht herausgefiltert werden können. Je nach Tatbestandsmerkmale kommen im Rahmen der Anzeigenerstattung u. a. folgenden Straftatbestände in Betracht: - § 185 StGB Beleidigung - § 186 StGB Üble Nachrede - § 187 StGB Verleumdung - § 223 StGB Körperverletzung - § 238 StGB Stalking - § 22 Kunsturhebergesetz. Innerhalb dieser Straftatbestände ergab eine polizeiliche Recherche mit dem Begriff Cyber-Mobbing (Täter und Opfer unter 18 Jahre), dass seit dem Jahr 2007 lediglich in 15 Fällen die Begrifflichkeit Cyber-Mobbing als Textbaustein in der Vorgangssachbearbeitung gebraucht wurde (vgl. Anlage). Es handelt sich nicht um valides Datenmaterial ; bei Verwendung anderer Begrifflichkeiten (beispielsweise Cyber-Bullying, EMobbing oder ähnliche Synonyme) können sich die Zahlen ändern. Die im Jahre 2010 durchgeführte Studie „Kinder und Jugendliche als Opfer und Täter von Gewalt im Saarland“ des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) macht Aussagen zur Opfererfahrung und zum Anzeigeverhalten von Kindern und Jugendlichen, wobei das Phänomen Mobbing angesprochen wurde, eine spezifische Befragung zu Cyber-Mobbing ist nicht erfolgt. Die im Mai 2013 veröffentlichte Studie „Cybermobbing bei Schülerinnen und Schülern“ des Bündnisses gegen Cybermobbing e.V. legt keine repräsentativen Ergebnisse für das Saarland vor. a) Ist die Zahl von Cyber-Mobbing-Opfern in der Stadt höher als in der ländlichen Region? Zu Frage 2a: Da keine validen statistischen Zahlenwerte vorliegen, können hierzu keine Angaben gemacht werden. b) Sind der Landesregierung Details über die Art der Cyber-Mobbing Fälle bekannt? Drucksache 15/611 (15/559) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Zu Frage 2b: Der Landesregierung sind vielfältige Erscheinungsformen von Cyber-Mobbing bekannt, von anonymen Anrufen und der Veröffentlichung beschämender Fotos sowie Videoaufnahmen bis hin zu Demütigungen. Hierzu werden die unterschiedlichsten Technologien genutzt, wie Handys/Smartphones, Instant Messenger, Chatrooms, E-MailVerkehr , Soziale Netzwerke, Video-Portale, etc.. Darüber hinaus sind im Zuge der Betreuung der „Schuleigenen Krisenteams an saarländischen Schulen“ durch das Landesinstitut für Präventives Handelns (LPH) sowohl Cyber-Mobbing-Fälle als auch die Art der Fälle bekannt. c) Sieht die Landesregierung einen Handlungsbedarf , der über die vorhandenen Maßnahmen zum Schutz von Kindern im Internet hinausgeht ? Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Landesregierung durchzuführen? Wenn nein, warum sieht die Landesregierung von der Durchführung weiterer Maßnahmen ab? Zu Frage 2c: Die derzeitige tatbestandliche Erfassung des Cyber-Mobbings über die in der Antwort zur Frage 1 genannten Tatbestände ist nach Auffassung der Landesregierung ausreichend . Neben den zu Frage 7 beschriebenen Ermittlungshandlungen der Polizei kommt den präventiven Maßnahmen in Zusammenhang mit Cyber-Mobbing insbesondere im Elternhaus und in der Schule eine bedeutende Rolle zu. In der Vermittlung von Medienkompetenz sieht die Landesregierung den größten Handlungsbedarf. Seit 2008 haben sich verschiedene Akteure in der AG Medienkompetenz vernetzt, um Maßnahmen zu bündeln und aufeinander abzustimmen. Partner in der AG Medienkompetenz sind neben dem Ministerium für Bildung und Kultur unter anderem die Landesmedienanstalt Saarland (LMS), das Landesinstitut für Pädagogik und Medien (LPM), das LPH und das Landespolizeipräsidium (LPP). Die AG Medienkompetenz bietet Abrufveranstaltungen für die Zielgruppen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern mit verschiedenen Themenschwerpunkten an. Sie unterstützt Schulen bei der Durchführung von pädagogischen Tagen und schulinternen Lehrerfortbildungen, Elterninformationsveranstaltungen und Schülerprojekten. Alle Veranstaltungsangebote sowie Ansprechpartner, Materialien, Vortragsfolien und Links zu einschlägigen Web-Angeboten sind auf dem saarländischen Bildungsserver in der Rubrik „Recht und Neue Medien“ veröffentlicht. Gibt es einen Unterschied in der Häufigkeit von Cyber-Mobbing Vorfällen in den verschiedenen Schulformen? Bitte nach Häufigkeit und den verschiedenen Schulformen aufschlüsseln. Zu Frage 3: Es liegen keine validen statistischen Zahlenwerte vor, deshalb können hierzu keine Angaben gemacht werden. Drucksache 15/611 (15/559) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Wie gut werden die angebotenen Veranstaltungen zum Thema Cyber-Mobbing von Eltern angenommen bzw. wo können sie sich über die Veranstaltungen informieren? Zu Frage 4: Die Landesmedienanstalt Saarland hat im Jahr 2013 bisher 12 Elternabende zum Thema „Internet-Medienkompetenz“ mit insgesamt 221 Eltern durchgeführt. Davon waren vier Grundschulen und acht weiterführende Schulen. Veranstaltungen, die sich ausschließlich auf die Thematik Cyber-Mobbing beziehen, werden nicht durchgeführt. Informationen und Kontaktdaten sind auf dem saarländischen Bildungsserver in der Rubrik „Recht und Neue Medien“ veröffentlicht (http://www.saarland.de/55444.htm). a) Im Februar und März 2013 führte das Landesinstitut für Präventives Handeln (LPH) Fortbildungsveranstaltungen unter dem Namen "Gefahren im Internet" mit verschiedenen Schulen durch. Wie gut waren diese Veranstaltungen besucht ? Bitte Teilnehmerzahlen der Veranstaltungen angeben. Zu Frage 5a: Das LPH hat in diesem Jahr bisher keine Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Gefahren im Internet“ durchgeführt. Die letzte Veranstaltung des LPH fand im Dezember 2012 statt. LPM und LPH haben sich darauf verständigt, dass Veranstaltungen im Themenbereich Medienkompetenz künftig über das LPM bzw. über die LMS angeboten werden. b) Welche Bilanz zieht die Landesregierung aus dieser Veranstaltungsreihe? Zu Frage 5b: Siehe Antwort zu Frage 5a. Wie unterstützt die Landesregierung die Opfer von Cyber-Mobbing? Welche Programme gibt es? Bitte nach einzelnen Programmen aufschlüsseln. Zu Frage 6: Siehe auch Antwort zu Frage 2c und Frage 7. Drucksache 15/611 (15/559) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 6 - Das Thema Cyber-Mobbing wird insbesondere in folgenden Angeboten aufgegriffen: • "Faszination Internet" - Die Chancen und Risiken der Online-Kommunikation, LPM, ganztägige Lehrerfortbildung (schulinterne Fortbildung und pädagogische Tage), • Elternabend zum Thema „Gefahren neuer Medien für Kinder und Jugendliche“, Landespolizeipräsidium, für Eltern (Elternabend), Lehrerkräfte, Schulsozialarbeiter / innen, • „KomComm - Medien- und Sozialkompetenz in social communities“ Landesjugendring Saar, 2-tägiges Schülerprojekt mit angeschlossenem Elternabend, • „Mit Datenschützern lernen“, Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland, Workshops für Schüler/innen der Klassenstufen 6 – 9, • Informationsbroschüre „Internet-ABC“, Landesmedienanstalt Saarland, für Drittklässler . Bereits 2010 wurde vom LPM und der LMS das Projekt saarkids.de für Grundschüler ins Leben gerufen. Auf dieser Plattform trainieren Grundschüler mit Unterstützung geschulter Lehrkräfte wichtige Regeln und Verhaltensweisen in sozialen Netzwerken. Das Projekt ist Preisträger beim Wettbewerb „Ideen für die Bildungsrepublik“ (2012). In diesem Jahr veranstaltet die AG Medienkompetenz im September den „1. Saarländischen Medientag“, eine Fachtagung für Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und Sozialpädagogen. Am LPM ist Medienkompetenz seit Jahren fester Bestandteil in der Lehreraus- und -fortbildung: • In der Lehrerausbildung der 1. Phase an der Universität des Saarlandes(UdS) ist „Lehren und Lehren mit Medien“ ein Wahlpflichtmodul. • In der 2. Phase, also an den Studienseminaren, sind Fortbildungen zur Informati- onstechnischen Bildung (ITB) verpflichtend. Dabei ist das Modul „Medienkompetenz , Urheberrecht und Datenschutz im schulischen Kontext“ für alle angehenden Lehrkräfte verbindlich zu belegen. • Beispielhaft für die Lehrerfortbildung ist die Fachtagung „Medienerziehung konkret : Sichere Wege im Internet“ zu nennen, die das LPM im Mai durchgeführt hat. Im Rahmen dieser Lehrerfortbildung wurde der Workshop: „Was tun bei Cybermobbing ?“ angeboten und von den teilnehmenden Lehrkräften positiv bewertet. Ausbau der Maßnahmen: Im September 2012 wurde in einer gemeinsamen Ministerratssitzung zwischen Rheinland -Pfalz und Saarland ein Ausbau der Kooperation im Bereich Medienkompetenz verabredet. Ziele der Zusammenarbeit sind u. a. der Ausbau des präventiven Jugendmedien - und Datenschutzes sowie die Einbindung der Eltern. Zurzeit werden 11 saarländische Lehrkräfte am LPM in einer sechstägigen Fortbildung zu Landesmoderatoren für Medienkompetenz geschult. Das Schulungskonzept wird unter Mitwirkung von jugendschutz.net und der EU-Initiative klicksafe vom Saarland aus Rheinland-Pfalz übernommen. Die Landesmoderatoren für Medienkompetenz werden anschließend weitere Lehrkräfte zu Medienberatern an den Schulen fortbilden, die zum einen ihren Kollegien als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und zum anderen Schülerinnen und Schüler zu Medienscouts ausbilden. Ziel der Medienscout-Ausbildung ist es, Peer-Moderatoren für die Schülerschaft zu gewinnen. Pro Schule sollen zwischen fünf und 15 Medienscouts sowie ein bis zwei Medienberater ausgebildet werden. Drucksache 15/611 (15/559) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 7 - Ein weiterer wichtiger Baustein der Kooperation ist die Elternarbeit. Dazu tauschen Saarland und Rheinland-Pfalz Referenten für schulische Elternabende im Bereich Medienkompetenz , Jugendmedienschutz und Cybermobbing aus. Zusätzlich zu den Maßnahmen gegen Cyber-Mobbing bieten sowohl die LPMBeratungsstelle „Gewaltprävention“ als auch das LPH Beratungen, Mediationsprojekte und Fortbildungen für Lehrkräfte und Elternvertreter zum Thema Mobbing im Allgemeinen an. Wie ist das Anzeigeverhalten bei Cyber-Mobbing (Polizei/Staatsanwaltschaft) und wie geht die Polizei damit um? Zu Frage 7: Siehe Antwort zu Frage 2. Opfer von Cyber-Mobbing können sich im Bedarfsfall an die örtlich zuständigen Polizeidienststellen wenden. Diese leiten nach Konkretisierung des Sachverhalts (z.B. Vernehmung) ein entsprechendes Strafverfahren ein und informieren das Opfer über Beratungsangebote. Durch die Polizei erfolgt zeitnah die notwendige Beweiserhebung (z.B. Kopieren von Nachrichten, Screenshots von Bildern, etc.). Seit April 2008 existiert eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe (zunächst AG „Internet“ – jetzt AG „Medienkompetenz“), der auch das LPP durch ihre Fachdienststelle, Dezernat LPP 246 (Polizeiliche Kriminalprävention und Opferschutz), angehört. Die AG befasst sich mit der Thematik „Chancen und Risiken des Internets“ und führt alle wichtigen Informationen zu der Thematik „Internetkriminalität“ und „Gefahren des Internets“, insbesondere für Kinder/Jugendliche, zusammen. Die von der Arbeitsgruppe bislang gemeinsam gestalteten Vorträge sind auf dem Bildungsserver Saarland zum Thema Jugendmedienschutz eingestellt und stehen der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung. Darüber hinaus werden dort den Lehrkräften, Schülern und Eltern weitere Angebote bzw. Abrufveranstaltungen der einzelnen Mitglieder der AG zum Thema "Jugendmedienschutz - Medienkompetenz" mit verschiedenen Schwerpunkten vorgestellt. Eine solche Abrufveranstaltung des LPP ist ein Vortrag mit dem Titel: „Gefahren neuer Medien für Kinder und Jugendliche“, Untertitel: „Gewaltvideos auf Schülerhandys; Prävention durch Medienkompetenz“. Im Rahmen der polizeilichen Kriminalprävention wurden durch das LPP den Schoolworkern oder den Kontaktbeamten der örtlichen Polizeidienststellen zu den Themen Cyber-Mobbing und Medienkompetenz das Medienpaket des Programms der Polizeilichen Kriminalprävention (ProPK) der Länder und des Bundes „Netzangriff“ für die Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung gestellt. Für die Bürgerinnen und Bürger stehen darüber hinaus die Beratungsseiten des ProPK unter der Internetadresse www.polizei-beratung.de zur Verfügung. Dort werden auch Hinweise zur Verhinderung von Cyber-Mobbing gegeben. Drucksache 15/611 (15/559) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 8 - Wie sollen sich nach Ansicht der Landesregierung (Vertrauens-)Lehrer verhalten, wenn sich ein von Cyber-Mobbing betroffener Schüler an sie wendet ? Zu Frage 8: Das LPH bietet seit Mai dieses Jahres eine Qualifizierungsreihe „ Schuleigene Mobbing -Interventions-Teams für saarländische Schulen“ für Lehrerkollegien weiterführender Schulen im Saarland an. Diese werde in Theorie und Praxis fortgebildet, um solchen Situationen durch spezifische Anti-Mobbing-Programme zu begegnen, bzw. diese nicht mehr aufkommen zu lassen. Seit 2010 bildet das LPH „Schuleigene Krisenteams“ an saarländischen Schulen aus, die, wie auch die Mobbing-Interventions-Teams, als Ansprechpartner für Lehrer, Schüler und Eltern zur Verfügung stehen. Neben der Präventionsarbeit der Schulen und Fortbildung der Lehrkräfte zur selbständigen Intervention in ihren Klassen wird im Bereich Mobbing/Cyber-Mobbing jedoch auch empfohlen, sich an Netzwerkpartner wie den Schulpsychologischen Dienst oder auch der Polizei zu wenden, sollte es dem Opferschutz und der Neustrukturierung der Gruppendynamik in der Klasse dienlich sein.