LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/640 (15/561) 01.10.2013 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Michael Hilberer (PIRATEN) betr.: Beschränkung der Freizügigkeit für Bulgaren und Rumänen in der EU Vorbemerkung des Fragestellers: „Nach den neuen Zensuszahlen sind 44,5 % der Saarländer 50 Jahre oder älter. Dieser Prozentsatz wird sich in den kommenden Jahrzehnten noch erhöhen. 2011 hat die Saarländische Landesregierung in Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern , Kammern, Gewerkschaften und der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit eine Strategie zur Sicherung des saarländischen Fachkräftebedarfs beschlossen. In Handlungsfeld 7 wurde eine vermehrte Zuwanderung von Fachkräften befürwortet. In den vergangenen Wochen und Monaten hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen beschlossen, um Fachkräfte aus den südeuropäischen EU-Staaten anzuwerben. Ende des Jahres 2013 laufen die Übergangsvorschriften bezüglich der Freizügigkeit der rumänischen und bulgarischen Arbeitnehmer aus. Rumänien und Bulgarien haben traditionell ein hohes Bildungsniveau , die Akademikerquoten der 30-34 Jährigen liegen über der Quote von Italien, Bulgarien liegt gleichauf mit Portugal (Deutschland: 31,9 %, Rumänien : 21,8 %, Bulgarien: 26,9 %, Italien: 21,7 %, Spanien: 40,1 %, Griechenland: 30,9 %, Portugal: 27,2 %, Quelle: Europäische Statistikbehörde EUROSTAT) Damit sind Bulgarien und Rumänien ebenso attraktiv für die Anwerbung von Fachkräften wie die südeuropäischen Staaten. Derzeit studieren 129 Bulgaren und 31 Rumänen an der Universität des Saarlandes. Ausgegeben: 01.10.2013 (05.07.2013) Drucksache 15/640 (15/561) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Anfang Juni 2013 hat die EU-Kommission auf massiven Druck Deutschlands hin eine Einschränkungsmöglichkeit für die Freizügigkeit der Rumänen und Bulgaren beschlossen. Anhaltspunkt hierfür ist ein „Missbrauch von Sozialleistungen“. Die Kommission soll insofern weitere Kriterien definieren . Eine solche Politik macht Deutschland unattraktiv für dringend benötigte Fachkräfte. Dies gilt nicht nur für Bulgaren und Rumänien, sondern auch für Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten, die Deutschland aufgrund einer solchen Politik nicht als aufgeschlossen und gastfreundlich erleben . In Anbetracht der demografischen Entwicklung und dem sich abzeichnenden Fachkräftemangel gefährdet eine solche Politik die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit unseres Landes.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Für die acht neuen Mitgliedstaaten Polen, Ungarn, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen (ab dem Jahr 2004) gilt seit dem 01. Mai 2011 die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Am 01. Januar 2007 sind Bulgarien und Rumänien der EU beigetreten. Für Staatsangehörige dieser Länder ist die Arbeitnehmerfreizügigkeit bis 31. Dezember 2013 eingeschränkt. Das bedeutet, dass diese bis zu diesem Zeitpunkt eine Arbeitsgenehmigung zur Aufnahme eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses benötigen. Hierzu gibt es allerdings für einzelne Berufsgruppen bzw. auch für einzelne Tätigkeiten Ausnahmeregelungen. Dazu gehören beispielsweise Führungskräfte, Auszubildende, Saisonbeschäftigte, Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren, oder Fachkräfte mit Hochschulabschluss bei entsprechend qualifizierter Beschäftigung. Welche Erkenntnisse hat die Saarländische Landesregierung bezüglich der von der Kommission zu entwickelnden Kriterien für eine Einschränkungsmöglichkeit der Freizügigkeit für Rumänen und Bulgaren? Wie wird der Begriff „Missbrauch von Sozialleistungen“ definiert? Zu Frage 1: Der Rat der Justiz- und Innenminister hat am 06./07.06.2013 in Luxemburg die Expertengruppe „Freizügigkeit“ (FREEMO) beauftragt, ergänzende Fakten zum Umgang mit den Folgen innereuropäischer Mobilität, die nicht den Bestimmungen des EUFreizügigkeitsrechts entspricht (u.a. die unrechtmäßige Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme in den Aufnahmemitgliedstaaten), zusammenzutragen, die Rechtsfragen aufzubereiten, ggf. notwendige Sachverständige hierzu anzuhören und dem Rat der Justiz- und Innenminister anschließend zu berichten. Weitergehende Erkenntnisse liegen nicht vor. Das Bundesverfassungsgericht definiert Sozialleistungsmissbrauch als Inanspruchnahme von Mitteln der Allgemeinheit, die zur Hilfe für deren bedürftige Mitglieder bestimmt sind und die mangels ausreichender Kontrolle in Fällen in Anspruch genommen werden, in denen wirkliche Bedürftigkeit nicht vorliegt. Dies gilt auch für die beiden Rechtskreise SGB II und SGB XII. Drucksache 15/640 (15/561) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Ein Missbrauch von (bedürftigkeitsabhängigen) Sozialhilfeleistungen liegt vor bei rechtswidriger Inanspruchnahme von Sozialhilfe (z.B. durch vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Hilfevoraussetzungen), aber auch bei Einreise einer Ausländerin oder eines Ausländers in die Bundesrepublik Deutschland, um Sozialhilfe zu erlangen. Bei der letztgenannten Alternative muss allerdings ein finaler Zusammenhang zwischen dem Einreiseentschluss und der Inanspruchnahme von Sozialhilfe bestehen, d.h., die Inanspruchnahme von Sozialhilfe muss der einzige Einreisegrund oder zumindest für den Einreiseentschluss von prägender Bedeutung sein (vgl. § 23 Absatz 3 Satz 1 SGB XII). Wie soll die vorgesehene Einzelfallprüfung aussehen ? Welche saarländischen Behörden sollen diese Einzelfallprüfung durchführen? Zu Frage 2: Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) sind bundesgesetzlich geregelt. Im Falle ihrer Beantragung wird sich die Einzelfallprüfung nach den noch zu entwickelnden Kriterien der Kommission und gegebenenfalls weiteren bundesrechtlichen Vorschriften richten und sie wird durch die jeweils zuständige Sozialbehörde, das sind die sechs saarländischen Jobcenter, durchzuführen sein. Für den Bereich der Sozialhilfe nach SGB XII wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen . Welche Anstrengungen unternimmt die Landesregierung , um das Saarland zu einem attraktiven Ziel für ausländische Fachkräfte zu machen? Zu Frage 3: Zur Unterstützung einer nachhaltigen Sicherung des zukünftigen Fachkräftebedarfs ist es erforderlich, das Saarland als attraktiven und leistungsstarken Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort sowie als eine Region mit hoher Lebensqualität und somit als Zuwanderungsland zu positionieren. Die Landesregierung hat diese Notwendigkeit – auch im Hinblick auf die Standortsicherung des Saarlandes – erkannt und die Entwicklung und Umsetzung eines nachhaltigen Marketingkonzepts („Saarland-Marketing“) veranlasst. In diesem Zusammenhang intensiviert die Landesregierung ihr Engagement im Bereich der Willkommenskultur. Durch zielgruppengerechte Betreuungs-, Beratungs- und Serviceangebote – nicht nur für die umworbene Gruppe der innerdeutschen und deutschsprachigen Zuwanderer, sondern auch für Zuwanderer aus dem EU-Raum (und deren Familien) sowie für außereuropäische Migranten – soll die Zuwanderung qualifizierter auswärtiger bzw. ausländischer Fach- und Führungskräfte gefördert werden . Entscheidend für die Attraktivität des Saarlandes als Zielland für Fachkräfte aus dem Ausland ist, dass diese ihrer Qualifikation entsprechende Arbeitsplätze finden. Mit der Initiierung des Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen im Saarland (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Saarland, BQFG-SL) hat die Landesregierung hierzu eine entscheidende Voraussetzung geschaffen . Das Gesetz gewährt Migranten aus so genannten Drittstaaten einen Rechtsanspruch auf die Prüfung und Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Berufsausbildung . Bislang galt dieser Anspruch nur für Bürger aus EU-Staaten und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Drucksache 15/640 (15/561) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Daneben wurden die Regelungen auf nicht reglementierte Berufe ausgeweitet. Mit diesem Gesetz wird der Einstieg in qualifizierte Arbeitsverhältnisse – und damit auch die gesellschaftliche Integration – gefördert. Dies dient unmittelbar der Fachkräftesicherung im Land. Zudem wurde mit der Einrichtung der „Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen“ (SEAQ) eine Anlaufstelle geschaffen, welche die verschiedenen Aspekte der Anerkennungsberatung aller Akteure der beruflichen Integration in ein umfassendes , ganzheitliches Angebot zusammenführt, um so individuelle Integrationsstrategien für zugewanderte Fachkräfte zu entwickeln. Durch die Vernetzung der Akteure und deren Angebote werden Schnittstellenprobleme minimiert und das Anerkennungsverfahren transparenter gestaltet, was die Verfahrensdauer verkürzt. Das Konzept unterstützt somit die Umsetzung des Landesanerkennungsgesetzes und verbessert die Zugangschancen ausländischer Fachkräfte am Arbeitsmarkt. Bezüglich der Förderung der Willkommenskultur ist die Einrichtung eines Welcome Center Saar (WCS) als integraler Bestandteil des o.a. Marketingkonzepts vorgesehen. Das WCS soll auswärtigen und ausländischen Neuzuwanderern sowie deren Familien als erste Anlaufstelle im Saarland dienen. Qualifizierte Zuwanderer sollen dabei – nach dem Vorbild des Hamburger Welcome Center – als besondere Zielgruppe betreut und beraten werden. Hierzu zählen insbesondere Fach- und Führungskräfte, Hochschulabsolventen , Existenzgründer, Unternehmer und Investoren, ausgebildete Spezialisten und gesuchte Fachkräfte spezieller Branchen, Wissenschaftler und Forscher, Studierende sowie deren Partner und Kinder; ausländische Studierende sollen im Rahmen der persönlichen Beratung für den saarländischen Arbeitsmarkt sensibilisiert und motiviert werden. Diese Service- und Beratungsleistungen richten sich generell auch an Zuwanderer mit Migrationshintergrund. Vor dem Hintergrund eines ganzheitlichen Zuwanderungs- und Integrationsmanagements soll das WCS Dienstleister bezüglich der Anerkennung beruflicher Qualifikationen und eines speziellen ausländer- und melderechtlichen Behördenservices sein. Dazu wird die o.g. SEAQ eng in das Konzept des WCS eingebunden. Zudem soll das WCS – in Zusammenarbeit mit der im Saarland landesweit vorhandenen Infrastruktur aus Integrationsfachberatungsstellen – eine zentrale Anlaufstelle sein für Neubürger bezüglich migrationsspezifischer Themen sowie relevanter Informationen für das Leben im Gemeinwesen. Auch in diesem Zusammenhang werden Probleme der Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Qualifikationen, der Feststellung von Kompetenzen in Mangelbereichen sowie der Weiterbildungsangebote zur Unterstützung der beruflichen Integration gelöst. Über das Integrationsmanagement hinaus wird es zum Aufgabenspektrum des WCS gehören, die saarländischen Unternehmen bei der Gewinnung von ausländischen bzw. auswärtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu unterstützen. Organisatorisch wird das WCS an der Zentrale für Produktivität und Technologie e.V. (ZPT) angesiedelt. Weiterhin hat im Januar 2013 die „Fachstelle für grenzüberschreitende Ausbildung“ ihre Arbeit aufgenommen. Sie wird finanziert vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr, der IHK Saarland und dem Verband der Metall- und Elektroindustrie des Saarlandes e.V. (ME Saar). Projektträger ist die „Verbundausbildung Untere Saar e.V.“ (VAUS). Drucksache 15/640 (15/561) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Aufgabe der neuen Fachstelle ist die Unterstützung junger Menschen aus Frankreich und Deutschland bei der grenzüberschreitenden Ausbildung. Das Angebot richtet sich gleichermaßen an französische Lycée-Schülerinnen und -Schüler (Niveau Bac Pro und BTS), die einen Teil ihrer vorgeschriebenen Praxisphasen (PFMP) in einem deutschen Betrieb absolvieren möchten, und an deutsche Auszubildende, die einen Teil ihrer Berufsausbildung in einem französischen Betrieb verbringen möchten. Ziel ist die Förderung der deutsch-französischen Handlungskompetenz und der individuellen Mobilität von jungen Menschen zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in der Region. Aus saarländischer Perspektive werden sog. „Klebeeffekte“ in den saarländischen Praktikumsbetrieben erwartet. Abschließend ist das Willkommensportal für internationale Fachkräfte zu erwähnen, das Teil der bundesweiten Fachkräfte-Offensive ist. Das Portal ist zu erreichen unter dem Internet-Link: www.make-it-in-germany.com. In Kürze werden sich hier auch die einzelnen Bundesländer mit einem individuellen „Steckbrief“ präsentieren, so auch das Saarland. Gibt es spezielle Anstrengungen zur Anwerbung bzw. Unterstützung von Arbeitnehmern aus Bulgarien und Rumänien? Sollte dies nicht der Fall sein: aus welchem Grund gibt es keine solchen Anstrengungen ? Aus welchem Grund werden Rumänen und Bulgaren anders behandelt als Arbeitnehmer aus den südeuropäischen EU-Staaten, für die solche Anstrengungen auf Bundesebene unternommen werden? Zu Frage 4: Die von der Landesregierung vorgehaltenen Angebote der Integration (siehe Antwort zu Frage 3) in den unterschiedlichen Lebensfeldern können auch von den Zuwandererinnen und Zuwanderern aus Rumänien und Bulgarien wahrgenommen werden. Dies ist eine erfolgversprechende Unterstützung bei der Einleitung des Integrationsprozesses und der Begleitung während des Integrationsprozesses. Insbesondere die SEAQ unterstützt auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien in Fragen der Anerkennung ihrer im Herkunftsland erworbenen Abschlüsse und begleitet sie während des Anerkennungsverfahrens im Saarland. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien suchen bereits jetzt schon regelmäßig die Servicestelle in Anerkennungsfragen auf. Derzeit gibt es keine speziellen Anstrengungen zur Anwerbung von Fachkräften aus Rumänien und Bulgarien. Aktuell benötigen Staatsangehörige aus Bulgarien und Rumänien noch eine EU-Arbeitsgenehmigung, wenn sie in Deutschland eine Beschäftigung ausüben wollen (vgl. dazu auch die Vorbemerkung der Landesregierung). Drucksache 15/640 (15/561) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 6 - Welche Anstrengungen unternimmt die Landesregierung , um ausländische Studierende nach ihrem Studium im Saarland zu halten? Gibt es insofern spezielle Bemühungen für Studenten aus Rumänien und Bulgarien? Zu Frage 5: Ein Ziel der Saarland-Marketing Werbestrategie wird sein, Studierende – sowohl aus Deutschland als auch mit internationaler Herkunft – nach ihrem Abschluss im Saarland zu halten. Konkrete Umsetzungsmaßnahmen werden bis Jahresende entwickelt. Ebenso sollen im Rahmen des WCS ausländische Studierende im Wege der persönlichen Beratung für den saarländischen Arbeitsmarkt sensibilisiert und motiviert werden. Momentan gibt es keine speziellen Bemühungen für Studierende aus Rumänien und Bulgarien; diese werden jedoch umfassend in die Umsetzungsmaßnahmen der Saarland -Marketing Werbestrategie eingebunden. Wie viele Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien sind im Saarland gegenwärtig beschäftigt? Zu Frage 6: Nach der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit waren im September 2012 im Saarland 1.136 Bulgaren und Rumänen beschäftigt. Wie viele Personen aus Bulgarien und Rumänien beziehen derzeit im Saarland Sozialleistungen? Zu Frage 7: Da der Datensatz „Sozialhilfestatistiken“ des Statistischen Amtes Saarland keine Angaben zur konkreten Staatsangehörigkeit enthält, kann für den Rechtskreis SGB XII nur die Anzahl der EU-Ausländerinnen und Ausländer beziffert werden, die Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII bezogen haben. Im Jahr 2012 (aktuell verfügbare Daten) haben insgesamt 376 Personen existenzsichernde Leistungen der Sozialhilfe bezogen , davon 330 Personen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie 46 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt. Für den Rechtskreis SGB II lässt sich die Entwicklung der Personenzahl lediglich anhand der Daten der „Personen in Bedarfsgemeinschaften“ statistisch ermitteln. Danach lebten im März 2013 im Saarland 281 Bulgaren und 282 Rumänen in Bedarfsgemeinschaften im Bezug von Leistungen nach SGB II.