LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/667 (15/633) 12.11.2013 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Michael Hilberer (PIRATEN) betr.: Cannabisplantagen im Saarland Vorbemerkung des Fragestellers: Wie man der Presse entnehmen kann, wurden in letzter Zeit im Saarland vermehrt illegale Cannabisplantagen von der Polizei entdeckt und ausgehoben . So zum Beispiel in einer Werkhalle in Quierschied, versteckt in einer Brombeerhecke in Nennig oder sogar auf dem Dach des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz. In einigen Fällen wurden Cannabisplantagen aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung entdeckt. Vorbemerkung Landesregierung: Der unerlaubte Anbau von Cannabispflanzen ist nach den Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) strafbar. Die Polizei ist nach dem Legalitätsprinzip des § 163 der Strafprozessordnung (StPO) verpflichtet, Hinweise auf den illegalen Anbau von Cannabispflanzen bzw. die Existenz von illegalen Cannabisplantagen zu erforschen und gegenüber der Staatsanwaltschaft zur Anzeige zu bringen. Zum Phänomen der Cannabisplantagen werden keine speziellen polizeilichen Statistiken geführt. Die zur Beantwortung der Anfrage erforderlichen Daten sind nur teilweise den automatisierten polizeilichen Informationssystemen und der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zu entnehmen. Zur umfassenden Beantwortung aller Fragestellungen für den Zeitraum von 2008 bis 2013 wären sehr aufwändige konventionelle Einzelfallrecherchen im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem bzw. in den Ermittlungsakten mit einem unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwand erforderlich. Zur Reduzierung des Rechercheaufwandes auf ein vertretbares Maß wurden bei einigen Fragestellungen exemplarisch kürzere Zeiträume bzw. das Jahr 2012 zu Grunde gelegt. Wie viele private Cannabisplantagen hat die Polizei in den Jahren 2008 – 2013 entdeckt und ausgehoben ? Zu Frage 1: Aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ergeben sich folgende Fallzahlen des illegalen Cannabisanbaus im Saarland: Ausgegeben: 13.11.2013 (18.09.2013) Drucksache 15/667 (15/633) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - 2008: 87 2009: 75 2010: 89 2011: 70 2012: 106 a) An welchen Orten befanden sich diese? Zu Frage 1 a): Die Sicherstellungen der Cannabispflanzen erfolgten in Wohnhäusern bzw. Kellern, in Gärten sowie auf Acker-, Wald- und Wiesenflächen. b) Wie groß waren diese Pflanzungen? Bitte die Anzahl der vorgefundenen Pflanzen sowie die Größe der Anbaufläche angeben. Zu Frage 1 b): Eine exemplarische Einzelauswertung der Sachverhalte aus dem Jahr 2012 ergab folgende Fallzahlen : - 80 Fälle mit bis zu 9 Pflanzen - 14 Fälle mit 10-19 Pflanzen - 1 Fall mit 20-29 Pflanzen - 2 Fälle mit 30-39 Pflanzen - 3 Fälle mit 40-49 Pflanzen - 2 Fälle mit 50-59 Pflanzen - 1 Fall mit 60-69 Pflanzen - 3 Fälle mit mehr als 100 Pflanzen. Daten zur Größe der Anbauflächen werden statistisch nicht erfasst. c) Wie hoch war der geschätzte Verkaufserlös der vorgefundenen Pflanzen? Zu Frage 1 c): Der Verkaufserlös des Rauschgifts, das aus den sichergestellten Pflanzen hätte gewonnen werden können, wird für die Jahre 2010 und 2011 auf jeweils etwa 240.000 Euro und für das Jahr 2012 auf etwa 90.000 Euro auf der Grundlage der sichergestellten Rauschgiftmengen und der erzielbaren Marktpreise geschätzt. Drucksache 15/667 (15/633) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - d) In wie vielen Fällen konnte aufgrund der An- zahl sowie dem THC-Gehalt der aufgefundenen Pflanzen von einer geringen Menge zum Eigengebrauch im Sinne des § 29 Absatz 5 BtMG ausgegangen werden? Zu Frage 1 d): Die Frage kann nur durch eine aufwändige Einzelauswertung sämtlicher Ermittlungsakten aus den Jahren 2008 bis 2013 unter Einbeziehung der toxikologischen Gutachten der Rechtsmedizin beantwortet werden (s. Vorbemerkungen der Landesregierung). e) Wie wurde die Polizei auf die Cannabisplantagen und -pflanzungen aufmerksam? Bitte nach Anzeigen durch Bürger, Informationen anderer Behörden und Zufallsfunden der Polizei im o. g. Zeitraum einzeln aufschlüsseln. Zu Frage 1 e): Nach polizeilicher Einschätzung dürfte jeweils etwa die Hälfte der Fälle durch polizeiliche Feststellungen , z. B. Zufallsfunde, und durch Mitteilungen von Bürgern, beispielsweise Nachbarn, Jagdpächter , Naturschutzbeauftragte oder anonyme Anzeigen, bekannt geworden sein. Eine detailliertere Beantwortung erfordert eine Einzelauswertung der Ermittlungsakten aus den Jahren 2008 bis 2013 (s. Vorbemerkungen der Landesregierung). Wie hoch ist die Anzahl der mit den Fällen beschäftigten Beamten? Zu Frage 2: Sachverhalte im Zusammenhang mit Cannabisplantagen werden schwerpunktmäßig im Dezernat LPP 215 (Rauschgiftkriminalität) des Landespolizeipräsidiums bearbeitet. Seine Zuständigkeit umfasst den gesamten Phänomenbereich der Betäubungsmittelkriminalität, in dem Ermittlungen im Zusammenhang mit Cannabisplantagen lediglich einen kleinen Teilbereich darstellen. Im Dezernat LPP 215 (Rauschgiftkriminalität) sind im Bereich Rauschgiftermittlungen insgesamt 27 Beamte eingesetzt. Geringfügigere Vergehen im Bereich der Rauschgiftkriminalität nach § 29 in Verbindung mit § 31 a BtMG werden im Saarland unter bestimmten Voraussetzungen von den örtlichen Polizeiinspektionen bearbeitet. Sie verfügen jedoch nicht über Beamte, die sich ausschließlich mit diesem Deliktsbereich beschäftigen. a) Wie hoch sind die durchschnittlich aus Personaleinsatz und Arbeitsstunden zu ermittelnden Kosten, die für den Außeneinsatz der Polizeibeamten im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität entstehen? b) Wie hoch sind die Kosten, die spezielle für das Auffinden, Beseitigen und die Täterermittlung der Cannabispflanzungen im genannten Zeitraum entstanden sind? Drucksache 15/667 (15/633) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Zu den Fragen 2 a) und 2 b): Im Rahmen der Aufdeckung von Cannabisplantagen erfüllt die Polizei ihren gesetzlichen Auftrag zur Verfolgung von Straftaten. Die Verpflichtung des Einsatzes von Polizeibeamten im Zusammenhang mit Cannabisplantagen ergibt sich aus dem Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes und der Strafprozessordnung. Beim Vorgehen gegen illegale Cannabisplantagen werden keine betriebswirtschaftlichen Statistiken zu Polizeieinsätzen geführt. Wie ist die regionale Verbreitung der Cannabisplantagen ? Konnte man in den letzten drei Jahren einen Unterschied zwischen städtischer und ländlicher Gegend erkennen? Zu Frage 3: Eine automatisierte Auswertung auf der Grundlage der polizeilichen Vorgangsbearbeitungsdaten ergab für die Jahre 2010, 2011 und 2012 folgende Fallzahlen: Regionalverband Saarbrücken: 33, 33, 19 Landkreis Saarlouis: 14, 10, 31 Landkreis Merzig-Wadern: 6, 10, 13 Landkreis Neunkirchen: 11, 6, 4 Saarpfalz-Kreis: 11, 3, 7 Landkreis St. Wendel: 7, 4, 5 Diesen Fallzahlen ist zu entnehmen, dass im städtischen Bereich tendenziell mehr Fälle bekannt werden als im ländlichen. Allerdings ist das Entdeckungsrisiko für den illegalen Anbau von Cannabis im ländlichen Bereich geringer als im städtischen Bereich, so dass hier von einem hohen Dunkelfeld ausgegangen werden kann. Mit welchen Hilfsmitteln wird im Saarland gezielt nach Cannabisplantagen gesucht? Zu Frage 4: Die saarländische Polizei setzt bisher keine speziellen Hilfsmittel zur gezielten Suche nach Cannabisplantagen ein. a) Werden im Saarland, wie z. B. in NRW, Drohnen eingesetzt, um nach Cannabisplantagen zu suchen? Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage erfolgt dieser Einsatz und wie werden die hierdurch ermittelten Daten ausgewertet und gespeichert? Zu Frage 4 a): Nein. Drucksache 15/667 (15/633) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - b) Wurden im oben genannten Zeitraum speziel- le Sonderdezernate zur Bekämpfung und Aufklärung von Drogenkriminalität neu geschaffen ? Wenn ja, bei welchen Polizeidienststellen wurden diese eingerichtet? Zu Frage 4 b): Im Rahmen der Neuorganisation der saarländischen Vollzugspolizei im Jahre 2012 wurde innerhalb der Direktion LPP 2 (Kriminalitätsbekämpfung/Landeskriminalamt) des Landespolizeipräsidiums das Dezernat LPP 215 (Rauschgiftkriminalität) eingerichtet. Ihm obliegt die Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität im Saarland. Es ist aufbauorganisatorisch an die Abteilung LPP 21 (Deliktsorientierte Kriminalitätsbekämpfung) angegliedert.