LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/762 (15/711) 07.02.2014 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Michael Hilberer (PIRATEN) betr.: Befragungen von Asylsuchenden im Saarland Vorbemerkung des Fragestellers: „Laut Medienberichten nutzt der US-Militärgeheimdienst Informationen aus Befragungen von Asylsuchenden in Deutschland für Drohneneinsätze. Die Süddeutsche Zeitung berichtet von jährlich 500 bis 1000 geführten Vorgesprächen und 50 bis 100 Intensivbefragungen. Der Schwerpunkt dieser Befragungen liegt bei Asylsuchenden aus Afghanistan , Somalia und Syrien. Die dem Bundeskanzleramt unterstellte "Hauptstelle für Befragungswesen " (HBW) spielt dabei eine zentrale Rolle, wie Recherchen der Süddeutschen Zeitung und des Norddeutschen Rundfunks ergaben. Die Hauptstelle für Befragungswesen soll nach Angaben ehemaliger Geheimdienstmitarbeiter aus den USA und Großbritannien auch direkt Informationen an die US-Geheimdienste weitergegeben haben. Weiterhin sollen auch britische und amerikanische Agenten an Befragungen beteiligt gewesen sein.“ Wie viele Flüchtlinge im Flüchtlingslager Lebach und an anderen Orten des Saarlandes wurden in den letzten 5 Jahren geheimdienstlich befragt? a) Aus welchen Ländern kamen die befragten Flüchtlinge? Hatte die Teilnahme von Asylsuchenden an geheimdienstlichen Befragungen Auswirkungen auf ihre Anerkennung als politisch Verfolgte? Wenn ja, um welche Folgen handelte es sich hierbei? Ausgegeben: 07.02.2014 (13.12.2014) Drucksache 15/762 (15/711) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - a) Gab es Vereinbarungen, Asylsuchende als politisch Verfolgte anzuerkennen, wenn diese als Gegenleistung bei Befragungen Informationen liefern? Wenn ja, mit welcher Begründung bzw. auf Grundlage welcher rechtlichen Normen erfolgten solche "Deals"? b) War das Bundesamt für Migration und Flücht- linge, dessen saarländische Außenstelle sich in Lebach befindet, an diesen Befragungen beteiligt? c) Sind diese Befragungen aktenkundig? Wenn ja, welche Akten wurden hiervon erstellt und wo werden diese Akten aufbewahrt? d) Wurden die erstellten Akten Gerichten zur Verfügung gestellt? Wenn ja, aufgrund welcher rechtlichen Grundlage? Wenn nein, kann definitiv ausgeschlossen werden, dass die Akten nicht Gerichten zur Verfügung gestellt wurden? Welche deutschen Dienste und Behörden waren im Saarland an den Befragungen beteiligt? a) Haben sich Mitarbeiter, welche die Befragun- gen durchgeführt haben, als Praktikanten ausgegeben? b) Leistete der saarländische Verfassungsschutz Amtshilfe? Wenn ja, in welcher Art und Weise ? c) Gibt es im Saarland eine Zweigstelle der Hauptstelle für Befragungswesen? Wenn ja, wo befindet sich diese? Waren US-amerikanische und/oder britische Geheimdienste oder sonstige ausländische Behörden und Einrichtungen an Befragungen im Saarland beteiligt? a) Wurden Informationen aus Befragungen von Kurdinnen und Kurden aus der Türkei an türkische Behörden weiter-gegeben? Wenn ja, welchen Stellen, aufgrund welcher rechtlichen Grundlage und zu welchem Verwendungszweck wurden diese Informationen zur Verfügung gestellt? Drucksache 15/762 (15/711) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - b) Waren im Saarland an Befragungen von Kurdinnen und Kurden aus der Türkei Vertreter des türkischen Geheim-dienstes "MIT" beteiligt ? Wenn ja, welche Rolle spielten diese Vertreter im Rahmen der Befragungen? Wurden Informationen aus den Akten von Asylverfahren im Saarland, in denen Asylsuchende detailliert ihre Flucht und die Fluchtgründe schildern, an deutsche Dienste und Behörden (BND, Verfassungsschutz usw.) weitergegeben? Wenn ja, an welche Dienste und Behörden wurden die Akten weitergegeben, aufgrund welcher rechtlichen Grundlage und zu welchem Verwendungszweck? a) Wurden Informationen aus den Akten von Asylverfahren an US-amerikanische und britische Geheimdienste oder sonstige ausländische Behörden weitergegeben? Wenn ja, an welche Behörden wurden diese Informationen weitergegeben, aufgrund welcher rechtlichen Grundlage und zu welchem Verwendungszweck ? b) Wurden Informationen aus den Akten von tür- kischen und kurdischen Regimegegner/innen an den "MIT" oder andere türkische Behörden weitergegeben? Wenn ja, unter welchem Verwendungszweck und aufgrund welcher rechtlichen Grundlage erfolgte diese Weitergabe ? Zur Vorbemerkung und zu den Fragen 1 - 5: Der saarländischen Landesregierung liegen keine amtlichen Informationen zu Befragungen von Asylsuchenden im Saarland durch ausländische Geheimdienste oder Geheimdienste des Bundes und über die ansonsten geübte Praxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in diesen Fällen vor. Für die Durchführung der Asylverfahren ist ausschließlich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig. Angaben zur bundesbehördlichen Praxis im Rahmen dieser Thematik lassen sich aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.– Bundestagsdrucksache Drucksache 18/215 – ersehen. Das saarländische Landesamt für Verfassungsschutz führt im Einzelfall anlassabhängige Befragungen im Rahmen des gesetzlichen Beobachtungsauftrages gemäß § 3 Abs.1 i.V.m. § 8 Abs.1 SVerfSchG durch. Ergebnisse solcher Befragungen wurden vom LfV nicht an ausländische Nachrichtendienste weitergegeben. Anlassunabhängige Befragungen wie bei der dargestellten Informationsbeschaffung durch die HBW finden durch das Landesamt für Verfassungsschutz nicht statt.