LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/763 (15/728) 07.02.2014 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Klaus Kessler (B90/Grüne) betr.: Neujahrsempfang 2014 der Ministerpräsidentin Vorbemerkung des Fragestellers: „Der Neujahrsempfang 2014 der Ministerpräsidentin steht derzeit in der öffentlichen Debatte. Hierbei spielen die im Vergleich mit anderen Neujahrsempfängen dieser Größen-ordnung vergleichsweise hohen Kosten des Empfangs in Höhe von rund 90.000 Euro eine Rolle. Mit Blick auf die Kosten wurde im Jahr 2011 vor dem Hintergrund der Haushaltslage des Landes auf den Neujahrsempfang der Ministerpräsidentin verzichtet. Der Neujahrsempfang kann eine gute und angemessene Gelegenheit sein, um beispielsweise Ehrenamtlichen zu danken und ihnen Respekt für ihre Arbeit zu zollen. Hierfür muss er aber breit akzeptiert sein. Um auch in Zukunft trotz Haushaltsnotlage einen Neujahrsempfang mit einem prinzipiell begrüßenswerten Ziel veranstalten zu können , müssen dessen Kosten vor der saarländischen Bevölkerung rechtfertigbar sein. Dies setzt voraus, dass sich die Kosten in einem vertretbaren Rahmen bewegen und dass sie gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern transparent sind.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Seit 1958 finden, bis auf wenige Unterbrechungen, die Neujahrsempfänge der Landesregierung regelmäßig an wechselnden Orten statt und sind für Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft sowie für zahlreiche internationale Gäste und Diplomaten eine feste Institution zum gemeinsamen Austausch. Der Neujahrsempfang der Ministerpräsidentin bzw. des Ministerpräsidenten ist protokollarisch der höchstrangige Empfang des Saarlandes. Ausgegeben: 07.02.2014 (09.01.2014) Drucksache 15/763 (15/728) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Die Neujahrsempfänge unterliegen aufgrund des protokollarischen und politischen Ranges vieler Gäste, der teils weiten Anreisewege über die Grenzen der Großregion hinaus und der großen Teilnehmerzahl gewissen Mindestanforderungen – von der Hallengröße über Sicherheitsanforderungen und repräsentativem Rahmenprogramm bis hin zur Bereitstellung von ausreichenden Parkmöglichkeiten. Die Neujahrsempfänge der Ministerpräsidentin finden unter dem Motto „Das Saarland sagt >Danke<“ statt, bei dem ehrenamtlich engagierte Saarländerinnen und Saarländer aus jährlich wechselnden Ehrenamtsbereichen eingeladen werden. Nachdem 2012 der Schwerpunkt auf dem Engagement im Sport lag und 2013 Ehrenamtler von Organisationen und Einrichtungen aus dem Bevölkerungsschutz eingeladen wurden, lag der Fokus in 2014 auf ehrenamtlich Tätigen im Bereich Integration und Migration sowie Organisationen und Institutionen, die sich grenzüberschreitend ehrenamtlich engagieren . Der Neujahrsempfang 2014 belegt den Weg der Landesregierung zu mehr Offenheit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. So wurde das Programm – von den Musikund Tanzeinlagen bis zur Rede der Ministerpräsidentin – live im Internet übertragen (www.live-dabei.saarland.de) und anschließend ungekürzt auf den YouTube-Kanal des Landes eingestellt. Wie hoch sind die genauen Kosten des Neujahrsempfangs ? Zu Frage 1: Zum Zeitpunkt der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage liegen noch nicht alle Rechnungen vor, so dass nur vorläufige Zahlen genannt bzw. geschätzt werden können . Die teilweise noch geschätzten Kosten des Neujahrsempfangs 2014 in Höhe von ca. 88.000 Euro brutto setzen sich wie folgt zusammen: Bereich / Dienstleis- tung Beschreibung (Geschätzte) Bruttokosten Einladungen Druck und Versand der Einladungskarten , inkl. Porto 2.394,44 € Saarlandhalle Miete für Halle und Nebenräume sowie Bühnenelemente, inkl. Hausmeisterpersonal 19.258,96 € Hallendekoration Blumenschmuck, Miete Tischdecken und Hussen (inkl. Reinigung), Gestaltung und Druck des Programmheftes 2.606,84 € Bühnenprogramm Moderation, Blechbläserensemble „EuroBrass“; Projekt Tanzmentorenausbildung der „Landesarbeitsgemeinschaft Tanz im Saarland e.V.“, Saarlonorchester des Saarlandes 6.295,00 € Servicekräfte Servicepersonal für Bewirtung der Gäste 13.376,27 € Drucksache 15/763 (15/728) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Essen und Getränke Essen und Getränke außerhalb der von Sponsoren kostenlos bereitgestellten Angebote, inkl. Leistungen der SaarLandFrauen, sowie technisches Equipment wie z.B. Kühlschränke und Spülmaschinen 11.500,00 € (*) Technik Miete für Ton-, Licht- und Videotechnik sowie Personal, inkl. Transport, Auf- und Abbau 22.751,52 € Internet-Live-Stream Computer- und Videotechnik, Bedienpersonal , Datenleitung, Gebärdendolmetscherin 1.000,00 € (*) Parkplätze Miete für Stellplätze in Q-ParkTiefgarage , Westspange 1.500,00 € (*) Bus-Shuttle Transfer der Gäste zwischen externen Parkplätzen und Saarlandhalle 1.239,92 € Rettungsdienste Bereitschaftspersonal des Deutschen Roten Kreuzes sowie der Freiwilligen Feuerwehr 1.500,00 € (*) Ordnerdienst Sicherung der Veranstaltung innerhalb und außerhalb der Halle, Führung der Fahrzeug- und Besucherströme , Bewachung der Parkplätze 2.216,97 € Fotos und Sponsorenwand Erinnerungsfotos vor Sponsorenwand (digital für Fotogalerie auf Website www.saarland.de; ausgedruckt zur Mitnahme für Gäste), inkl. Personal und Technik 2.000,00 € (*) Die mit „(*)“ markierten Beträge basieren noch auf Kostenvoranschlägen. Wie viele Gäste zählt der Neujahrsempfang? Zu Frage 2: Es waren rund 1.900 Gäste anwesend. Wie setzen sich die Kosten des Neujahrsempfangs zusammen? Wie viel wird für Raummiete, Ausstattung, Essen, Getränke, Technik, Programm etc. ausgegeben? Zu Frage 3: Siehe Antwort zu Frage 1. Drucksache 15/763 (15/728) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Wo sieht die Landesregierung hier jeweils Einsparpotentiale ? Zu Frage 4: Das Einsparpotential ist begrenzt. Einsparmöglichkeiten sind abhängig insbesondere von der Teilnehmerzahl, vom Veranstaltungsort und vom Programm. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. Wie erklärt sich die Landesregierung, dass Neujahrsempfänge vergleichbarer Größenordnung, wie beispielsweise der der Stadt Saarbrücken, mit weniger als der Hälfte der Kosten veranstaltet werden? Zu Frage 5: Einen der Bedeutung des Empfangs der Ministerpräsidentin vergleichbaren Neujahrsempfang gibt es im Saarland nicht. Bei diesem Empfang handelt es sich um den höchstrangigen Empfang auf Landesebene. Dieser unterliegt, auch wegen seiner protokollarischen Bedeutung, den in der Vorbemerkung dargestellten Notwendigkeiten wie beispielsweise der Repräsentation des Landes gegenüber nationalen und internationalen Gästen mit entsprechendem Rahmenprogramm oder ausreichenden Parkmöglichkeiten für die aus der gesamten Großregion anreisenden Gäste. Von daher besteht kein valider Vergleichsansatz mit anderen Veranstaltungen auf Landes- oder Kreisebene. Abgesehen davon basierten die in der Fragestellung implizierten Kosten, welche in der medialen Berichterstattung zum Empfang der Oberbürgermeisterin von Saarbrücken genannt wurden, zum Zeitpunkt der Berichterstattung auf Schätzungen und indirekten Informationen und bieten hohen Interpretationsspielraum – von der Frage der Bezahlung gemäß „Saarländischen Tariftreuegesetzes“ (STTG) bis hin zur Frage der Marktüblichkeit eventueller Mietkosten stadteigener Hallen und Gebäude – für eine komparative Bewertung. Im Übrigen liegen der Landesregierung zum Zeitpunkt der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage aktuelle Informationen zu den Kosten des Neujahrsempfangs der Landeshauptstadt nicht vor. Wie steht die Landesregierung zur Forderung nach einer „fairen Ausschreibungspraxis“, die von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Saar (NGG Saar) im Zusammenhang mit dem Neujahrsempfang erhoben wurde? Wie steht sie zu dem Vorwurf der NGG Saar, dass es für den Neujahrsempfang Sponsoren gibt, die die Tarifbindung nicht einhalten? Wie stellt die saarländische Landesregierung im Zusammenhang mit dem Neujahrsempfang sicher, dass das Saarländische Tariftreuegesetz eingehalten wird? Zu Frage 6: Die Ausschreibungspraxis hält sich an die rechtlichen Vorgaben. Sofern bei einem Auftrag der im STTG vorgeschriebene Schwellenwert nicht erreicht wurde, haben auf Initiative der Staatskanzlei alle Dienstleister, inkl. aller Sponsoren, im Vorfeld eine freiwillige Selbstverpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Erbringung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen unterzeichnet. Drucksache 15/763 (15/728) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Darin haben sie sich zur Einhaltung des aus dem STTG anzuwendenden Entgelttarifs von 8,50 Euro brutto verpflichtet. Ist es für die Landesregierung eine Option, den Neujahrsempfang lediglich im Zwei-JahresRhythmus zu veranstalten? Zu Frage 7: Es ist geplant, den bisher jährlichen Rhythmus des Neujahrsempfangs der Ministerpräsidentin grundsätzlich beizubehalten.