LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/788 (15/739) 13.02.2014 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Michael Neyses (PIRATEN) betr.: Blei im Trinkwasser der JVA Wittlich Vorbemerkung des Fragestellers: „Informationen des Trierischen Volksfreunds zufolge (Artikel vom 18.12.2013) sei das Trinkwasser aus dem Hahn in der Justizvollzugsanstalt Wittlich mindestens drei Wochen lang durch Flaschenwasser ersetzt worden, weil das Leitungswasser zu viel Blei enthalte. Die Grenzwertüberschreitungen seien auf die Wasserinstallationen innerhalb des Neubaus der JVA zurückzuführen. Von den durchgeführten Ersatzmaßnahmen anstelle der Nutzung des verunreinigten Trinkwassers seien sowohl die ca. 600 Insassen des Gefängnisses und die ca. 400 Beschäftigten, als auch die saarländische Gefangenen, die in Wittlich inhaftiert sind, sowie die saarländischen Auszubildenden , die im Rahmen ihrer Ausbildung dort beschäftigt sind, betroffen.“ Vorbemerkung Landesregierung: Es besteht keine Zuständigkeit der Landesregierung für diesen Themenkomplex. Die JVA Wittlich befindet sich außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der saarländischen Landesregierung. Weder sitzen saarländische Gefangene in der JVA Wittlich ein, noch werden die nach der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung mit Rheinland-Pfalz in der – räumlich von der JVA getrennten – Justizvollzugsschule Wittlich ausgebildeten saarländischen Anwärterinnen und Anwärter in der JVA Wittlich eingesetzt. Daher existiert weder ein Bezug zum saarländischen Justizvollzug noch zur saarländischen Umweltverwaltung, deren Zuständigkeitsbereich auf das Hoheitsgebiet des Saarlandes beschränkt ist. Ausgegeben: 13.02.2014 (15.01.2014) Drucksache 15/788 (15/739) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Sind aufgrund eines Verdachts auf Verunreinigung in der Justizvollzugsanstalt Wittlich bis zum heutigen Zeitpunkt Trinkwasseruntersuchungen durchgeführt worden? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht und wann wird dies erfolgen? Zu Frage 1: Trinkwasseruntersuchungen durch saarländische Behörden wurden nicht durchgeführt , da keine Zuständigkeit besteht. Die Zuständigkeit saarländischer Behörden ist auf das Hoheitsgebiet des Saarlandes beschränkt. Es bestehen keine Erkenntnisse darüber, ob und mit welchem Ergebnis Untersuchungen in Rheinland-Pfalz durchgeführt wurden. Mangels Betroffenheit saarländischer Bürger erübrigt sich die Einholung näherer Informationen. Lassen sich aus diesen Untersuchungsergebnissen Mängel in der Qualität der Trinkwasserversorgung in der Justizvollzugsanstalt Wittlich ableiten? Wenn ja, um welche Mängel handelt es sich hierbei konkret, welche Gesundheitsgefahren (insbesondere Auswirkungen von Blei auf den menschlichen Organismus) gehen von diesen Verunreinigungen aus und wann und wie werden diese behoben ? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 2: Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Wie viele Blei- und Kupferanalysen, die Justizvollzugsanstalt Wittlich betreffend, wurden in den vergangenen 10 Jahren durchgeführt und welche Werte wurden hierbei jeweils ermittelt? Bitte für jedes Jahr einzeln aufschlüsseln. a) In wie vielen Fällen wurden in diesem Zeitraum Grenzwertverletzungen festgestellt? Bitte nach Anzahl, Grenzwerten und Jahren einzeln aufschlüsseln . b) Wurden im Falle von Grenzwertverletzungen gestaffelte Stagnationsproben durchgeführt? Wenn ja, welche Ergebnisse lieferten diese Stagnationsproben und welche Folgemaßnahmen wurden daraufhin eingeleitet? Bitte nach Anzahl, Ergebnis der Stagnationsproben, Folgemaßnahmen und Jahren einzeln aufschlüsseln . c) Wurden bei Untersuchungen ab dem 1. Januar 2013, die durch die EU-Trinkwasserrichtlinie eingeführten strengeren Grenzwerte beachtet? Wenn ja, konnten diese jeweils eingehalten werden? Drucksache 15/788 (15/739) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - d) Welche Maßnahmen und Vorkehrungen wer- den von den jeweils zuständigen Stellen getroffen , um zu gewährleisten, dass die nach dem 31. Dezember 2013 durch die EU-Trinkwasserrichtlinie geltenden Grenzwerte zukünftig eingehalten werden? Zu Frage 3: Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Ist ein Austausch von Bleiinstallationen in der Justizvollzugsanstalt Wittlich angedacht? a) Wenn ja, wann soll ein solcher Austausch durchgeführt werden? b) Wenn nein, mit welcher Begründung wird eine Erneuerung der Wasserinstallationen abgelehnt ? c) Sind für eine Erneuerung der Wasserinstallationen in den Haushaltsplänen der Länder Saarland und Rheinland-Pfalz Mittel veranschlagt bzw. sollen Mittel hierfür bereitgestellt werden? Wenn ja, in welcher Höhe und um welche Mittel handelt es sich? d) Können für die Erneuerung der Wasserinstallationen Finanzhilfen abgerufen werden? Wenn ja, in welcher Höhe (evtl. prozentuale Beteiligung oder maximale Förderungssumme ) kann eine solche Finanzhilfe angefordert werden und welche Stelle würde diese Finanzhilfe gewähren? Wenn nein, mit welcher Begründung ist eine Anforderung von Finanzhilfen nicht möglich? Zu Frage 4: Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Welche konkreten Maßnahmen werden durch die Landesregierung, die zuständige Behörde, das zuständige Wasserwerk und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz getroffen, um bei Überschreitung der Grenzwerte im Trinkwasser sowohl Insassen der Justizvollzugsanstalt Wittlich als auch die in dieser Anstalt beschäftigten Personen über die von der Verunreinigung ausgehenden Gefahren zu informieren und Verhaltensempfehlungen auszusprechen? Zu Frage 5: Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. Eine Zuständigkeit der saarländischen Landesregierung besteht nicht (siehe Frage 1).