LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/789 (15/729) 13.02.2014 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Klaus Kessler (B90/Grüne) betr.: Umsetzung der Präimplantationsdiagnostikverordnung Vorbemerkung des Fragestellers: „Zur konkreten Regelung des Vorgehens bei der zukünftig in Einzelfällen erlaubten Präimplantationsdiagnostik (PID) wird die Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (Präimplantationsdiagnostikverordnung – PIDV) am 1.2.2014 in Kraft treten. Da eine PID nur erlaubt ist, wenn der Antrag einer Frau zuvor von einer Ethikkommission bewilligt wurde, sind Gentests an Embryonen bis dahin verboten. Die Bundesländer müssen in der Zwischenzeit u.a. Verfahrensregeln und Gebühren für Antragsteller festlegen und die Mitglieder der Ethikkommissionen für Präimplantationsdiagnostik benennen . Im Rahmen der Beratungen dieser Verordnung hat der Bundesrat den Vorschlag der Bundesregierung in zwei zentralen Punkten geändert: Statt eines Automatismus der Zulassung von Zentren, in denen die Präimplantationsdiagnostik durchgeführt werden darf, erfolgt diese aufgrund einer Ermessensentscheidung (Berücksichtigung der öffentlichen Interessen, der Vielfalt der Bewerber und des Bedarfs an Zentren). Die Ethikkommissionen für Präimplantationsdiagnostik haben bei der Entscheidung die ‚im konkreten Einzelfall maßgeblichen psychischen, sozialen und ethischen Gesichtspunkte‘ zu berücksichtigen und treffen Entscheidungen mit Zweidrittel -Mehrheit. Anders als in der Beschlussvorlage ist im Plenum des Bundesrates keine Begrenzung der Zahl der Ethikkommissionen für Präimplantationsdiagnostik auf eine pro Bundesland vorgenommen worden. Die Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern planen, eine gemeinsame Ethikkommission zu bilden. Ergebnisse der gutachterlichen Tätigkeit des Planungsbüros im Saarland zu erhalten.“ Ausgegeben: 13.02.2014 (09.01.2014) Drucksache 15/789 (15/729) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Wie wird von Seiten der saarländischen Landesregierung sichergestellt, dass bis zum Inkrafttreten der Präimplantationsdiagnostikverordnung (PIDV) am 1.2.2014 reproduktionsmedizinische Einrichtungen keine Präimplantationsdiagnostik (PID) anbieten/durchführen ? Zu Frage 1: Die Präimplantationsdiagnostik dient der Untersuchung der Zellen vor Implantation. Dazu sind die Mittel der Reproduktionsmedizin erforderlich. Im Saarland existieren zwei Reproduktionsmedizinische Zentren. Reproduktionsmedizinische Zentren bedürfen zur Zulassung der Überprüfung durch die saarländische Ärztekammer. Die fachliche Aufsicht und das Recht der Zulassung wurden von der obersten Gesundheitsbehörde der Ärztekammer per Verordnung übertragen . a) Ist entsprechend § 3 Absatz 2a PIDV geplant, bei der Zulassung der Zentren, in denen die PID durchgeführt werden darf, mit anderen Bundesländern zu kooperieren und einen Staatsvertrag zur Errichtung einer gemeinsamen Stelle abzuschließen, die über die Zulassung entscheidet? Falls ja, mit welchen Bundesländern fanden bzw. finden Gespräche statt und welchen Stand haben diese? b) Falls nein, warum nicht? Welche Behörde soll im Saarland diese Funktion wahrnehmen und über die Zulassung entscheiden? Zu Frage 2: a) Nein, dies ist nicht geplant. b) Der Saarländischen Landesregierung sind keine Fälle bekannt, dass Länder beabsichtigen gemeinsame Zulassungsstellen für Präimplantationsdiagnostikzentren einzurichten . Im Saarland wird das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie als oberste Gesundheitsbehörde über die Zulassung entscheiden. a) Ist eine zentrale Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik im Saarland vorgesehen, wie dies die Mehrheit der Bundesländer im Gesundheitsausschuss des Bundesrates in der PIDV verankern wollte? Ist vorgesehen, dem Vorbild der Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen, Niedersachsen , Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zu folgen und via Staatsvertrag eine gemeinsame Ethikkommission zu bilden? Drucksache 15/789 (15/729) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - b) Falls nein, warum nicht und warum wird ein Bedarf für mehr als eine Ethikkommission im Saarland gesehen ? Zu Frage 3: a) Im Saarland wird keine eigene Ethikkommission eingerichtet. Es ist beabsichtigt, gemeinsam mit den Ländern Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Thüringen eine gemeinsame Ethikkommission bei der Ärztekammer Baden-Württemberg einzurichten. Dazu soll ein Staatsvertrag geschlossen werden . b) Es wird kein Bedarf für eine eigenständige saarländische Ethikkommission gesehen. Die gemeinsame Ethikkommission dürfte ausreichend für die Belange der beteiligten Länder sein. Gab/gibt es Absprachen zwischen den Bundesländern, um bei der Ausgestaltung der Ethikkommissionen für Präimplantationsdiagnostik für eine möglichst große Einheitlichkeit der Regelungen zu sorgen? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nein, warum nicht und ist dies noch geplant? Zu Frage 4: Die Ausgestaltung der Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik ist durch das Gesetz vorgegeben. Absprachen zwischen den Ländern zu einheitlichen Regelungen über den Gesetzestext hinaus gibt es nicht. Wie, durch wen und nach welchen Kriterien sollen die Mitglieder der Ethikkommission auf Länderebene zukünftig ausgewählt werden? Zu Frage 5: Die jeweiligen Landesärztekammern der durch den Staatsvertrag beteiligten Länder sollen einen gemeinsamen Vorschlag der Besetzung der Ethikkommission, die bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg eingerichtet werden soll, den Ländern vorlegen . Diese benennen dann die Mitglieder der Kommission. Mit wie vielen Anträgen zur Zulassung als Zentrum, in denen die PID durchgeführt werden darf, rechnet die Landesregierung? Liegen der Landesregierung solche Anträge bereits vor, und falls ja wie viele? Zu Frage 6: Zurzeit liegt noch kein Antrag auf Zulassung eines Präimplantationsdiagnostikzentrums im Saarland vor. Der zuständigen Fachabteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ist lediglich bekannt, dass ein Zentrum für Reproduktionsmedizin an einer Zulassung interessiert ist. Drucksache 15/789 (15/729) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - a) Wie viele Zentren, in denen die PID durchgeführt werden darf, sind aus Sicht der Landesregierung notwendig? b) Wird bei dieser Einschätzung die sich abzeichnen- de Situation in den angrenzenden Bundesländern berücksichtigt? c) Welche Rolle spielt, dass in der Debatte im Bundes- tag bei der Einführung der PID von einem Bedarf von ein bis maximal drei notwendigen Zentren in ganz Deutschland ausgegangen wurde? Zu Frage 7: a) Für die gesundheitliche Versorgung der saarländischen Bevölkerung dürfte ein Zentrum ausreichend sein. b) Nach derzeitigem Kenntnisstand sind in unmittelbarer Nähe zum Saarland keine weiteren Präimplantationsdiagnostikzentren geplant. Grundsätzlich steht es aber jeder Frau frei, unabhängig von ihrem Wohnort, ein Präimplantationsdiagnostikzentrum ihrer Wahl zu nutzen. c) Keine.