LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/830 (15/524) 18.03.2014 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Michael Neyses (PIRATEN) betr.: Wohnraumsituation für Studierende im Saarland Vorbemerkung des Fragestellersn: „In der gemeinsamen Pressemitteilung der Regierungsfraktionen CDU und SPD vom 21.11.2012 mit dem Betreff „Wohnraumsituation für Studenten konnte gelöst werden“ wurde dargelegt, dass bis zu 80 neue Wohnungen für Studierende im CarlDuisberg -Haus geschaffen werden sollten. Nach Informationen der Piratenpartei wurden die Mieten im Carl-Duisberg-Haus zu 01.04.2013 jedoch um einen nicht unerheblichen Betrag erhöht, wodurch diese 80 neuen Wohnungen faktisch auf Grund der nicht mehr sozialverträglichen Mieten inzwischen wieder weggefallen sind. Sollte sich dieser Wegfall bestätigen, würde sich die bereits jetzt angespannte Wohnraumsituation für Studierende, insbesondere mit Hinblick auf das kommende Wintersemester, weiter verschärfen. Um einem Wohnraummangel im Oktober vorbeugen zu können, müssten bereits jetzt Maßnahmen unternommen bzw. eingeleitet worden sein.“ Sind die Informationen über die Mieterhöhung sowie den daraus resultierenden faktischen Wegfall von 80 Wohneinheiten im Carl-Duisberg-Haus für Studierende korrekt? Zu Frage 1: Eine aktuelle Rückfrage beim Carl-Duisberg-Centrum ergab Folgendes: Ausgegeben: 18.03.2014 (12.06.2013) Drucksache 15/830 (15/524) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Das Carl Duisberg Centrum (CDC) Saarbrücken hat bisher ausländische Nachwuchsführungskräfte auf ihre fachliche Weiterbildung vorbereitet und fachbezogene Sprachtrainings und interkulturelle Trainings für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen international agierender Unternehmen durchgeführt. Darüber hinaus hat das CDC bisher die Betreuung und Sprachvermittlung für die ausländischen Studierenden der HTW durchgeführt . Das CDC gibt an, dass in dieser Zeit die Monatsmiete 617,02 € einschließlich aller Leistungen (Zimmer- und Küchenreinigung, Handtücher, Bettwäsche, Tag- und Nacht-Rezeption) betrug. Im WS 2012/13 vermietete das CDC Studierenden an den saarländischen Hochschulen seine Zimmer zu einem monatlichen Mietpreis in Höhe von 300,00 € und Appartements zu einem monatlichen Mietpreis von 360,00 €. In diesen Monatsmieten sind alle o. g. Leistungen enthalten. Aufgrund der hohen Fluktuation der studentischen Mieter und der daraus resultierenden höheren Kosten für die Zusatzleistungen wie Reinigung etc. mussten die Mietpreise ab April 2013 angehoben werden. Die Staffelung des Mietpreises orientiert sich an der Mietdauer und beträgt seitdem für eine Übernachtung 37,50 € eine Woche 170,00 € ein bis sechs Monate 410,00 € monatlich über sechs Monate 390,00 € monatlich Das CDC teilt mit, dass der Mietpreis bei einer Mietdauer von z. B. einem Jahr nochmals sinken könnte. Entsprechende Berechnungen werden durchgeführt, sobald die erforderlichen Daten vorliegen. Aktuell sind von 80 Wohneinheiten 50 an Studierende vermietet. Das Kontingent steht nach wie vor allen Studierenden zur Verfügung und ist gerade geeignet, um kurzfristige und kurzzeitige Bedarfe abzufedern. Hat die Landesregierung Maßnahmen unternommen , um diesen Wegfall zu kompensieren? Falls ja, bitte die ergriffenen Maßnahmen möglichst detailliert auflisten. Falls nein, bitte die mangelnde Kompensation begründen. Zu Frage 2: Es sind keine Wohneinheiten weggefallen. Um ein zusätzliches Angebot zu schaffen, hat die Landesregierung Gespräche mit der WOGE und der Saarbrücker Siedlungsgesellschaft geführt. Die WOGE plant den Neubau einer Wohnanlage für Studenten in der Nähe der HTW. Die WOGE als auch die Saarbrücker Siedlungsgesellschaft haben ihr Angebot für Studenten erweitert. So werden bei der WOGE für Studenten spezielle Konditionen angeboten. Hierzu gehören die Verkürzung der Kündigungsfrist auf einen Monat, Reduzierung der Kaution auf eine Monatsmiete sowie das Angebot, nach Absprache mit den Mietern die Wohnungen möbliert anzubieten. Drucksache 15/830 (15/524) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Die Saarbrücker Siedlungsgesellschaft hat ihr Angebot vorwiegend auf Wohngemeinschaften ausgestaltet. Hier können Studenten wahlweise möblierte sowie unmöblierte Zimmer mieten. Mietverträge werden für die einzelnen Zimmer mit Benutzung der Gemeinschaftsräume geschlossen. Auch hier werden vergünstigte Konditionen zu Kaution und Kündigungsfrist angeboten. Die Siedlungsgesellschaft plant ganze Wohnungen für Studierende zur Verfügung zu stellen. Ein erstes Projekt wird zurzeit in Saarbrücken realisiert, kurzfristig können hier Wohneinheiten für ca. 100 Studierende zur Verfügung gestellt werden. Beide Wohnungsgesellschaften haben auf ihrer Homepage eine gesonderte Sparte unter Angabe von Ansprechpartnern eingerichtet. Wie viele Wohnungen konnten im Rahmen der Zusammenarbeit mit der WOGE und Siedlungsgesellschaft bisher vermittelt werden? Bitte Aufschlüsseln nach Wohnungsgröße, Mietpreis, Anzahl der Bewohner sowie möbliert oder unmöbliert ? Zu Frage 3: Die Siedlungsgesellschaft hat ca. 100 Wohnungen an Studierende vermittelt. Die WOGE hat nach hiesiger Kenntnis Mietverträge mit mindestens 90 Studierenden abgeschlossen . Die gewünschte Aufschlüsselung kann nicht vorgelegt werden, da die Daten nicht erhoben wurden. Es ist das Angebot an, auch preislich für Studierende geeigneten, Wohnraum bei der WOGE sowie bei der Saarbrücker Siedlungsgesellschaft nicht ausgeschöpft. Wie viele Wohnungen sind im Rahmen der Zusammenarbeit mit der WOGE und Siedlungsgesellschaft grundsätzlich noch verfügbar und für Studierende geeignet? Bitte aufschlüsseln nach Wohnungsgröße, Mietkosten und Zimmerzahl sowie Möblierung vorhanden ja/nein. Zu Frage 4 Es besteht zwischen dem Amt für Wohnungsvermittlung der Universität des Saarlandes und der Saarbrücker Siedlungsgesellschaft eine enge Kooperation. Die Siedlungsgesellschaft bietet den Studierenden Wohnraum für 185,00 € (ohne Nebenkosten ) pro Monat an. Für die Studierenden sind aktuell insgesamt 150 solcher Wohnplätze vorgesehen, eine Erhöhung der Zahl der Wohnplätze ist bei Nachfrage jederzeit möglich. Für größere Wohneinheiten für Wohngemeinschaften mit zwei und drei Personen wird eine Miete von 249,00 € bis 320,00 € berechnet. Die gewünschte Aufschlüsselung kann nicht vorgelegt werden, da die Daten nicht erhoben wurden. Plant die Landesregierung künftig auch (verstärkt) möblierte Wohnungen für Studierende bereitzustellen ? Falls nein, bitte begründen. Zu Frage 5: Die Landesregierung ist kein Anbieter von Wohnraum. Die derzeitigen Angebote der WOGE und der Saarbrücker Siedlungsgesellschaft sind noch nicht ausnahmslos vergeben . Drucksache 15/830 (15/524) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Wie ist der aktuelle Stand bezüglich einer Sanierung bzw. eines Neubaus von Wohnheim D? Welche Maßnahmen wurden seit der Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Technologie vom 21.11.2012 unternommen? Zu Frage 6: Für den aktuellen Stand betreffend Wohnheim D wird hier angeknüpft an die Darlegungen vor dem Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landtages des Saarlandes im 2. Halbjahr 2013. Es wird eine Lösung dahingehend diskutiert, dass das Eigentum an der Immobilie auf die WOGE übergehen könnte, die Bewirtschaftung aber durch das Studentenwerk im Saarland e.V. übernommen würde. Es werden momentan die Berechnungsfaktoren, die der Miete zugrunde liegen, analysiert. Aktuell befinden sich die Beteiligten, Universität des Saarlandes, Studentenwerk im Saarland e.V., WOGE unter Federführung der Staatskanzlei in der Abstimmung und Überprüfung der Sanierungsfähigkeit sowie der Konditionen zur Bewirtschaftung des Wohnheimes D. Gibt es inzwischen bereits definitive Zusagen der Landesregierung für eine Ausfallbürgschaft sowie mögliche finanzielle Landeszuschüsse? Falls nein, welche Informationen bzw. Maßnahmen sind noch notwendig, um entsprechende Zusagen geben zu können und bis wann ist mit einer endgültigen Entscheidung zu rechnen? Zu Frage 7: Dem Studentenwerk wurde bereits in der gemeinsamen Besprechung am 13.01.2014 mitgeteilt, dass ein Landeszuschuss aufgrund der angespannten Haushaltslage des Saarlandes nicht möglich ist. Auf den Inhalt der 19. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft , Forschung und Technologie vom 04.09.2013, in der die Sachlage ausführlich beraten wurde, wird verwiesen. Vorrangig wird aktuell über die favorisierte, sich wirtschaftlich tragende Lösung beraten. Welche zusätzlichen Maßnahmen hat die Landesregierung bisher getroffen, um zum kommenden Wintersemester eine ausreichende Menge an studentischem Wohnraum zu gewährleisten? Welche Maßnahmen wird die Landesregierung bis zum kommenden Wintersemester noch unternehmen , um eine ausreichende Menge an studentischem Wohnraum zu gewährleisten? Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die bisher unternommenen Anstrengungen zur Bereitstellung von studentischem Wohnraum ausreichen , um zum kommenden Wintersemester allen Studierenden im Saarland eine Wohnung zu sozialverträglichen Mieten (Warmmiete) anbieten zu können? Wenn ja, bitte begründen. Drucksache 15/830 (15/524) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 5 - Ist die Landesregierung der Meinung, dass neben dem Angebot des Studentenwerks ausreichend Wohnraum für Studierende zu sozialverträglichen Warmmieten im Saarland vorhanden ist? Wenn ja, wieso? – Wenn nein, wie will die Landesregierung hier Ausgleich schaffen. Welche Warmmiete wird vom Land als sozialverträglich eingestuft? Zu den Fragen 8 bis 11: siehe Antworten zu Fragen 3 bis 5 Hält die Landesregierung, insbesondere für ausländische Studierende, Wohnraum zu sozialverträglichen Preisen auf dem Campus in Saarbrücken für erforderlich? Wenn nein, wieso nicht? Wenn ja, wie will die Landesregierung dieses Angebot in welchem Zeitrahmen sichern? Zu Frage 12: Auch die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass die Zurverfügungstellung preisgünstigen Wohnraums für ausländische Studierende für die saarländischen Hochschulen von Bedeutung ist. Aus diesem Grund hat die Landesregierung die oben aufgeführten Aktivitäten unternommen und bemüht sich, eine Lösung zur Sanierung des Wohnheimes zu finden.