LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/834 (15/740) 18.03.2014 A N T W O R T zu der Anfrage des Abgeordneten Michael Neyses (PIRATEN) betr.: Verwendung der Hochschulpaktmittel Vorbemerkung des Fragestellers: „Der Hochschulpakt 2020 wurde 2007 als Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern vereinbart und verfolgte insbesondere das Ziel, das auf Grund der doppelten Abiturjahrgänge prognostizierte Studierendenhoch zu finanzieren. Der Bund hat hierfür ursprünglich 566 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die durch die Länder jeweils gegenfinanziert wurden. In der Zwischenzeit wurde der Hochschulpakt bis 2015 verlängert sowie in mehreren Schritten auf einen Bundesanteil von über sieben Milliarden Euro erhöht. Die Länder haben sich dazu verpflichtet, vergleichbare finanzielle Leistungen zu erbringen und die Gesamtfinanzierung sicherzustellen. Für das Haushaltsjahr 2014 beläuft sich der Anteil des Saarlandes an den Bundesmitteln laut Haushaltsplan auf etwa 18,7 Millionen Euro, wobei sich der genaue Betrag erst aus der tatsächlichen Entwicklung der Studierendenzahlen ergeben wird. Bei einer entsprechenden Gegenfinanzierung durch das Land beläuft sich das Gesamtvolumen der Hochschulpaktmittel für 2014 auf etwa 37,4 Millionen Euro. Die exakte Verwendung dieser Mittel ist aus den Haushaltsplänen des Saarlandes jedoch nicht ersichtlich, da keine Aufschlüsselung der genauen Verwendung im Hinblick auf Haushaltstitel stattfindet, sondern lediglich ein zentraler Posten eingerichtet wurde.“ Ausgegeben: 19.03.2014 (15.01.2014) Drucksache 15/834 (15/740) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Vorbemerkung der Landesregierung: Auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern (Art. 91b Abs. 1 Nr. 2 GG) über den Hochschulpakt 2020 vom 20.08.2007 und vom 04.06.2009 wurde ein verlässliches und langfristiges Engagement von Bund und Ländern für ein der Nachfrage entsprechendes Studienangebot bis zum Jahr 2020 vereinbart . In der 2007 bis 2010 laufenden ersten Phase des Hochschulpaktes wurde auf-grund der damals aktuellen KMK-Prognose die Aufnahme von insgesamt 91.370 zusätzlichen Studienanfängern gegenüber dem Jahr 2005 vereinbart. In der zweiten Phase 2011 bis 2015 vereinbarten Bund und Länder, dass bundesweit 275.400 zusätzlichen Studienanfängern die Chance eröffnet wird, ein Studium aufzunehmen. Am 12. April 2013 hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) auf die Studienanfängerzahlen in Rekordhöhe reagiert und eine weitere Aufstockung des Hochschulpakts beschlossen, die am 13. Juni 2013 von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und chefs der Länder bestätigt wurde. Neben den doppelten Abiturjahrgängen und der Aussetzung der Wehr- und Zivildienst-pflicht ist für die hohen Studienanfängerzahlen vor allem das stark gestiegene Studieninteresse ursächlich. Die Zahl der 2011 bis 2015 finanzierten, im Vergleich zu 2005 zusätzlichen Studienanfänger wurde bundesweit auf rund 624.000 fast verdoppelt. In welcher Höhe hat das Saarland seit 2007 Bundesmittel aus dem Hochschulpakt erhalten und wie wurden diese jeweils durch das Saarland gegenfinanziert ? Bitte die Höhe der Zuwendungen nach dem jeweiligen Jahr und entsprechender Gegenfinanzierung aufschlüsseln. Zu Frage 1: Auf der Sitzung der GWK am 22.11.2013 wurde auf Basis der Beschlüsse vom Sommer 2013 eine neue Fassung der Bund-Länder-Vereinbarung zustimmend zur Kenntnis genommen und der Generalsekretär der GWK gebeten, eine Veröffentlichung dieser konsolidierten Fassung im Bundesanzeiger zu veranlassen. Darin verpflichten sich die einzelnen Länder in § 2 Abs. 3 entsprechend § 1 Abs. 5, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die gesetzgebenden Körperschaften, über die gesamte Laufzeit der beiden Programmphasen von 2007 bis 2015 einschließlich der Ausfinanzierung der zweiten Programmphase bis 2018 finanzielle Leistungen zu erbringen, die den ihnen zugewiesenen Bundesmitteln vergleichbar sind. Gemäß dieser aktualisierten BundLänder -Verwaltungsvereinbarung muss das Land seinen Finanzierungsbeitrag also nicht jahresscharf zur Verfügung stellen, sondern in Summe bis 2018. Das Land hat sich 2012 entschlossen antizyklisch zu den Bundesmitteln Landesmittel zur Verfügung zu stellen, damit die Hochschulen effizient und bedarfsgerecht auf die höheren Studierendenzahlen reagieren können. Drucksache 15/834 (15/740) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Im Folgenden sind die Bundes- und Landesmittel des Saarlandes zum Hochschulpakt 2020 in den Jahren 2007-2013 tabellarisch aufgeführt, die über die GWK jährlich dem Bund berichtet werden: 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2007-2013 Bundesmittel in Mio. € 0,45 1,31 2,26 3,22 4,90 16,46 19,75 48,35 Landesmittel in Mio. € 0,0 1,76 2,26 3,22 4,90 29,33 32,27 73,74 Gesamt in Mio. € 0,45 3,07 4,52 6,44 9,8 45,79 52,02 122,09 Wie wurden diese Mittel zwischen 2007 und 2013 jeweils verwendet? Bitte nach jeweiligem Jahr und jeweiliger Verwendung mit entsprechenden Haushaltstiteln aufschlüsseln. Zu Frage 2: Die Länder berichten gemäß Art. 1 § 7 der Verwaltungsvereinbarung für die zweite Phase des Hochschulpaktes jeweils zum 31. Oktober über die Durchführung des Programms zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger im vorangegangenen Kalenderjahr . Das Büro der GWK fasst diese Länderberichte jährlich zu einem Gesamtbericht zusammen. Dieser ist unter http://www.gwk-bonn.de/index.php?id=192 veröffentlicht. Danach wurden die Mittel aus dem Hochschulpakt (in Mio. €) wie folgt zugewiesen bzw. verausgabt: 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Gesamt Universität des Saarlandes (Kapitel 02 14) 0,15 1,19 1,67 4,93 6,61 23,72 30,44 68,71 Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (Kapitel 02 13) 0,06 1,57 2,02 1,79 2,69 6,68 8,87 23,68 Hochschule für Musik Saar (Kapitel 06 19) 0,01 0,09 0,21 0,21 0,20 0,20 0,20 1,12 Hochschule der Bildenden Künste Saar (Kapitel 06 20) 0,02 0,22 0,14 0,22 0,29 2,03 0,56 3,48 Baumaßnahmen im Sinne des Hochschulpakts 2020 (anteilig) (Kapitel 20 11) 5,09 5,09 Baumaßnahmen im Sinne des Hochschulpakts 2020 (anteilig) (Kapitel 20 21) 8,07 11,95 20,02 Gesamt (Differenzen durch Rundungsfehler ) 0,24 3,07 4,04 7,15 9,79 45,79 52,02 122,1 Drucksache 15/834 (15/740) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 4 - Die Hochschulen ihrerseits finanzieren sehr unterschiedliche Projekte. Im Jahr 2012 waren dies neben personellen Maßnahmen wie Lehrkräfte und Dozenten, wissenschaftliche und hilfswissenschaftlichen Mitarbeitern insbesondere Ausgaben für Neuausstattungen von Laboren und Hörsäle, Aufwendungen im Zusammenhang mit den Schülerlaboren und Starterstudienangeboten sowie Informations- und Werbemaßnahmen für neue Studienanfänger. Wie werden die für das Jahr 2014 zur Verfügung stehenden Hochschulpaktmittel in Höhe von etwa 37,4 Millionen Euro verwendet werden? Bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Betrag, Verwendungszweck und Hochschule. Zu Frage 3: Mit Schreiben vom 15. Januar 2014 erhält das Saarland unter Haushaltsvorbehalt Bundesmittel in Höhe von 18.743.020 €. Über die Zuweisung der Bundesmittel und den zusätzlichen 10,02 Mio. € Landesmitteln an die saarländischen Hochschulen in die Kapitel 06 19, 06 20, 02 13 und 02 14 wird gemäß Ziel- und Leistungsvereinbarungen erfolgsabhängig entsprechend dem Studienanfängeranteil (Studierende im 1. Hochschulsemester ) und zweckgebunden im Rahmen des Hochschulpakts 2020 entschieden werden. Die Zuweisung erfolgt zur Durchführung des in der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 festgelegten Programms zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger. Damit sind sie schwerpunktmäßig für die Schaffung von Stellen an den Hochschulen, zum Ausbau des Anteils von Frauen bei der Besetzung von Professuren und sonstigen Stellen, insbesondere in den Fächern Mathematik , Informatik, Naturwissenschaften und Technik, zum Zweck zusätzlicher Studienmöglichkeiten für Studienanfänger zu verwenden. Daneben stellt das Land anteilig Mittel für Baumaßnahmen im Sinne des Hochschulpakts 2020 (Kapitel 20 21) in Höhe von 2,53 Mio. € bereit. Dieser kalkulatorische Anteil ermittelt sich aus dem gleitenden Durchschnitt der Wachstumsquoten aller Studienanfänger an saarländischen Hochschulen gegenüber 2005 über vier Jahre bezogen auf den in 2014 voraussichtlich zu übergebenen Hochschulbau mit direktem Bezug zur gestiegenen Anzahl der Studienanfänger (Umbau Physik). Insgesamt wird das Saarland in 2014 also voraussichtlich 31,25 Mio. € Bundes- und Landesmittel im Rahmen des Hochschulpaktes 2020 verwenden können (vgl. auch Frage 1).