LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/857 (15/800) 04.04.2014 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Jasmin Maurer (PIRATEN) betr.: Ausstiegshilfe für Prostituierte im Saarland Vorbemerkung der Fragestellerin: „Die Landesregierung hat zur Regulierung der Prostitution und zur Verbesserung der Situation der Prostituierten im Saarland ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. In der Diskussion um die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahmen, die teilweise öffentlich, z.B. im Rahmen des Saarbrücker Caritas-Gesprächs, aber auch in Gremien wie dem Frauenrat geführt wird, wurde von allen Beteiligten immer wieder betont, dass es für die Verbesserung der Situation der Prostituierten und für eine Verminderung der Prostitution essentiell ist, Ausstiegsangebote und Beratungsstellen anzubieten. Auch die Landesregierung bekräftigt dies, indem sie beschlossen hat, die Bundesregierung über den Bundesrat aufzufordern, für den Ausbau niedrigschwelliger psychosozialer Beratungsangebote und gezielter Ausstiegsprogramme für Prostituierte sowie regelmäßige gesundheitliche Beratung für Prostituierte und Verbesserung des Zugangs zu psychosozialen Beratungsangeboten zu sorgen .“ Vorbemerkung Landesregierung: Die Landesregierung beobachtet mit großer Sorge die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Prostitution, insbesondere die erhebliche Zunahme der Prostitution bei wachsenden sozialen Missständen sowie insbesondere eine erhebliche Ausweitung problematischer Erscheinungsformen der Prostitution unter besonders ausbeuterischen Rahmenbedingungen. Ausgegeben: 04.04.2014 (05.03.2014) Drucksache 15/857 (15/800) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 2 - Da die landesgesetzlichen und kommunalen Handlungsmöglichkeiten zur Regulierung der Prostitution begrenzt sind und durch bundesgesetzliche Regelungen flankiert werden müssen, hat die Landesregierung eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, zeitnah geeignete Regelungen für eine stärkere Reglementierung des Prostitutionsbereichs auf den Weg zu bringen. Neben Vorschlägen hinsichtlich einer Bestrafung für Freier bei Inanspruchnahme illegaler und entwürdigender Prostitutionsformen sowie der Einführung verbindlicher Vorgaben zur Regulierung von Prostitutionsstätten beinhaltet die Bundesratsinitiative insbesondere eine Reihe von Maßnahmen, die das Ziel verfolgen, die soziale Situation und den Schutz der in der Prostitution tätigen Personen vor Ausbeutung, Gewalt und sexuellem Missbrauch zu verbessern, wie den Ausbau psychosozialer Beratungsangebote sowie die Entwicklung gezielter Ausstiegsprogramme für Prostituierte. Fördert oder unterhält die Landesregierung niedrigschwellige psychosoziale Beratungsangebote und gezielte Ausstiegsprogramme für Prostituierte im Saarland? a) Wenn ja, welche? Bitte schlüsseln Sie diese einzeln auf. b) Wenn die Landesregierung psychosoziale Be- ratungsangebote und gezielte Ausstiegsprogramme unterhält oder fördert, in welchem Umfang geschieht dies? Bitte nach Beratungsprogramm und Förderung aufschlüsseln. Zu Frage 1 a) und b): Die Landesregierung unterstützt die psychosozialen Beratungsangebote der spezialisierten Beratungsstelle für Prostituierte beim Verein Aldona e.V. und gewährt im Rahmen einer Projektförderung einen finanziellen Zuschuss zu den Personal- und Sachkosten . Die Förderung erfolgt auf Grundlage einer Vereinbarung mit der Landeshauptstadt Saarbrücken und dem Regionalverband Saarbrücken im Wege einer Anteilsfinanzierung . Mittel stehen im Haushaltsplan des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie bei Kapitel 05 03 684 02 zur Verfügung (Zuwendungen zur Förderung von Projekten von Frauengruppen sowie zur Förderung von Organisationen und Verbänden). Im Jahr 2014 beträgt die Förderung 27.603,63 Euro, das entspricht einem Anteil in Höhe von 47,25% der zuwendungsfähigen Projektkosten. Darüber hinaus unterstützt die Landesregierung auch die für die Betreuung und Beratung der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution im Saarland zuständige Fachberatungsstelle für Migrantinnen, die ebenfalls beim Verein Aldona e.V. angesiedelt ist, im Rahmen einer Projektförderung. Hier trägt sie - abzüglich des Eigenanteils des Vereins - 95 % der zuwendungsfähigen Personal- und Sachkosten (2014: 136.000 Euro). Die finanziellen Mittel sind im Haushaltsplan des Ministeriums für Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie bei Kapitel 05 03 684 02 eingestellt. Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit bieten die Mitarbeiterinnen der Fachberatungsstelle eine auf den individuellen Einzelfall bezogene Ausstiegsberatung an und unterstützen die betroffenen Frauen bei der Entwicklung von (beruflichen) Zukunftsperspektiven außerhalb der Prostitution. Die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle stehen den Frauen zur Seite, wenn es um die Fertigung von Bewerbungen oder Antragstellungen beim Jobcenter geht oder begleiten die Frauen zu verschiedenen Ämtern. Ein spezielles Qualifizierungsprogramm zum Ausstieg gibt es nicht. Drucksache 15/857 (15/800) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - - 3 - Stellt die Landesregierung eine regelmäßige, gesundheitliche Beratung für Prostituierte zur Verfügung oder gewährleistet sie eine solche auf anderem Wege? a) Wenn ja, um welche Beratungsmaßnahmen handelt es sich hierbei? Bitte schlüsseln Sie diese einzeln auf. b) Wenn nein, warum sieht die Landesregierung davon ab? Zu Frage 2 a) und b): Spezielle regelmäßige, gesundheitliche Beratungsangebote für Prostituierte werden seitens der Landesregierung nicht vorgehalten. Im Rahmen der aufsuchenden Arbeit der spezialisierten Fachberatungsstelle werden die Prostituierten über die gesundheitlichen Risiken aufgeklärt und darüber informiert, dass sie kostenlose Gesundheitsberatungen bei den Gesundheitsämtern in Anspruch nehmen können. Welche Schritte plant die Landesregierung, um in Zukunft niedrigschwellige psychosoziale Beratungsangebote und einen leichten Zugang zu diesen , gezielte Ausstiegspro-gramme und regelmäßige gesundheitliche Beratung für Prostituierte sicher zu stellen? Zu Frage 3: Es wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen. Regelmäßige gesundheitliche Beratungen für Prostituierte stellen einen wirksamen Beitrag zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes von Prostituierten dar und ermöglichen zudem einen Zugang/Einstieg in die psychosoziale Beratung. Rechtsgrundlage der gesundheitlichen Gefahrenprävention ist das Infektionsschutzgesetz des Bundes. Die bundesgesetzliche Regelung trägt der Tatsache Rechnung, dass sich Epidemien und Infektionen unter Umständen sehr schnell auch über Ländergrenzen hinaus verbreiten können. Stellt die Landesregierung Finanzmittel für die Umsetzung der oben genannten Punkte zur Verfügung ? a) Wenn ja, in welchen Haushaltplänen und un- ter welchen Titeln sind diese veranschlagt? b) Hat die Landesregierung bereits entschieden, durch welche konkreten Investitionen die oben genannten Punkte umgesetzt werden sollen? Zu Frage 4: a) Es wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen. b) Es wird auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen.